- taktile Leitsysteme für Gänge und Gemeinschaftsräume (z. B. mit Fingern, Füßen, Langstock ertastbare Markierungen,
- Bewegungsfläche im Flur vor Sanitärraumen ≥ 1,20 m x 1,20 m,
- Bewegungsfläche vor Durchgang zu einer Längsseite des Bettes ≥ 1,50 m x 1,50 m,
- Mindestbreite der Bewegungsflächen an Längsseite des Bettes ≥ 1,50 m,
- Mindestbreite der Bewegungsflächen neben Bedieneinrichtungen und vor Einrichtungsgegenständen (z. B. Lichtschalter, Schrank) ≥ 1,20 m,
- Bett muss bis zu einer Höhe von mind. 15 cm mit einem Patientenlift unterfahrbar und möglichst höhenverstellbar sein,
- Ausstattung von Schränken mit Schiebetüren,
- Stühle und Sessel ohne Armlehnen,
- kontrastreiche Installation der Bedienelemente für Lichtschalter, Steckdosen und Notruftaster,
- klare optisch wahrnehmbare Informationen (z. B. Flucht- und Rettungsplan) sowie im Brandfall neben akustischem Alarm Alarm durch Blinksignal,
- zusätzliches Blinksignal im Falle des Klingelns von Telefonen,
- Fernsehgerät mit Videotext-Decoder,
- Fernbedienungen für Radio, TV mit Sprachansagen und großen Buchstaben,
- Garderoben mit Kleiderhaken in unterschiedlichen Höhen für unterschiedliche Greifhöhen.
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