• taktile Leitsysteme für Gänge und Gemeinschaftsräume (z. B. mit Fingern, Füßen, Langstock ertastbare Markierungen,
  • Bewegungsfläche im Flur vor Sanitärraumen ≥ 1,20 m x 1,20 m,
  • Bewegungsfläche vor Durchgang zu einer Längsseite des Bettes ≥ 1,50 m x 1,50 m,
  • Mindestbreite der Bewegungsflächen an Längsseite des Bettes ≥ 1,50 m,
  • Mindestbreite der Bewegungsflächen neben Bedieneinrichtungen und vor Einrichtungsgegenständen (z. B. Lichtschalter, Schrank) ≥ 1,20 m,
  • Bett muss bis zu einer Höhe von mind. 15 cm mit einem Patientenlift unterfahrbar und möglichst höhenverstellbar sein,
  • Ausstattung von Schränken mit Schiebetüren,
  • Stühle und Sessel ohne Armlehnen,
  • kontrastreiche Installation der Bedienelemente für Lichtschalter, Steckdosen und Notruftaster,
  • klare optisch wahrnehmbare Informationen (z. B. Flucht- und Rettungsplan) sowie im Brandfall neben akustischem Alarm Alarm durch Blinksignal,
  • zusätzliches Blinksignal im Falle des Klingelns von Telefonen,
  • Fernsehgerät mit Videotext-Decoder,
  • Fernbedienungen für Radio, TV mit Sprachansagen und großen Buchstaben,
  • Garderoben mit Kleiderhaken in unterschiedlichen Höhen für unterschiedliche Greifhöhen.
[1] Skudrin/Geiger: Barrierefreie Hotels – selbstbestimmt und entspannt urlauben, München 2020.

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