Bei Nutzung von Hotels und Gaststätten können Personen mit körperlich bedingten Einschränkungen ihrer Mobilität mit folgenden Barrieren konfrontiert werden:

  • Erschwernisse für Rollstuhl- und Rollatornutzer, für Personen mit Gehbehinderung sowie für ältere Gäste mit Gepäck bei der Überwindung des Wegs vom Parkplatz zum Gebäudeeingang,
  • Stehbehinderung bei längeren Wartezeiten, wie z. B. vor Aufzügen im Parkhaus mit zu geringer Aufnahmekapazität,
  • größere Kraftanstrengung für kleinwüchsige Personen zum Erreichen von Tastern bzw. zur Bewältigung von Greif- oder Bedienkräften für das Öffnen von Türen in Hotels oder Gaststätten,
  • zu hoch aufgehängte Informationstafeln oder Monitore zur Information kleinwüchsiger Gäste oder von Gästen im Rollstuhl,
  • Einschränkung von Greifraum und Greifkraft durch Contergan-Schädigung und Muskelschwäche beim Bewegen innerhalb von Hotels und Gaststätten,
  • keine an die Art der Behinderung angepassten bzw. zu verstellenden Möbel in Hotels und Gaststätten,
  • ungeeignete Betten für Gäste mit Übergewicht bzw. mit Übergröße.

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