Folgende Mobilitätseinschränkungen sind an Halte- und Überquerungsstellen möglich:

Motorische Funktionen

  1. Gefährdung an gemeinsamen Überquerungsstellen für körperlich stark eingeschränkte Rollstuhl- und Rollator-Nutzer (z. B. mit Muskelschwäche) mit einer Bordabsenkung von 30 mm und nicht ausreichender Kraft zu deren Überwindung,
  2. Gefahr durch ungenügende Sicherungsmaßnahmen vor der Nullabsenkung auf Fahrbahnniveau bei getrennten Überquerungsstellen,
  3. schwieriges Manövrieren bei gegenläufigem Verkehr von Rollstuhl- und Rollator-Nutzern und ungenügender Breite des Fußgängerbereichs sowie Nichtbeachtung der Anforderungen an Längs- und Querneigung,
  4. Behinderungen beim Aussteigen aus Niederflur-Straßenbahnen oder -Bussen bei nicht angepassten Bordhöhen der Haltestellen,
  5. keine ausreichende Barrierefreiheit von Warteflächen und Zugangswegen an Haltestellen.

Sensorische Funktionen

  1. Höheres Sicherheitsrisiko sehbeeinträchtigter, blinder Personen bei sog. gemeinsamen Überquerungsstellen[1] und nicht genügender Wahrnehmung von Niveau-Unterschieden,
  2. ungenügender visueller Kontrast, fehlende Aufmerksamkeitsfelder bei Bordabsenkungen < 30 mm und fehlende akustische Signale bei Nullabsenkung an gemeinsamen Überquerungsstellen,
  3. unzureichend wahrnehmbare visuelle und akustische Orientierungssignale sowie Bodenindikatoren an Überquerungsstellen.

Kognitive Funktionen

Nicht eindeutig gekennzeichnete Überquerungsstellen für Fußgänger mit eingeschränkten kognitiven Funktionen, insbesondere Anfang und Ende betreffend.

[1] Böhringer: Optimierung barrierefreier Querungsstellen nach DIN 32984, HBVA und DIN 18040-3.

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