Folgende Mobilitätseinschränkungen bezogen auf motorische Funktionen bei Ausübung von Tätigkeiten an stationären bzw. mobilen Arbeitsplätzen sind denkbar:

  • körperliche Einschränkung auf die Körperhaltung "Sitzen" im Rollstuhl infolge Querschnittslähmung und demzufolge erschwerte Bedingungen beim Erreichen und Ergreifen von Arbeitsmitteln bzw. Arbeitsgegenständen aufgrund begrenzter Greif- und Bewegungsräume bei Bedien-, Montage- und Prüftätigkeiten;
  • Einschränkungen von Greifraum und Greifkraft durch Contergan-Schädigung und Muskelschwäche bei Bedien-, Montage- und Prüftätigkeiten;
  • Gehbehinderungen, verbunden mit Schwierigkeiten beim Begehen unebener Fußböden und Schwellen, bei Tätigkeiten an mobilen Arbeitsplätzen, verbunden mit dem Wechsel zwischen verschiedenen Arbeitsstellen;
  • Stehbehinderung an stationären Arbeitsplätzen beim Einrichten, Prüfen bzw. Instandhalten von Maschinen und Anlagen bedingt durch altersbedingte oder krankhafte Beschwerden in den unteren Extremitäten;
  • Abweichung der Körpergröße verbunden mit größeren Anstrengungen, Greifräume und Greifkräfte zu überwinden (kleinwüchsige Menschen) bei Tätigkeiten in Fertigung, Montage, Wartung und Instandhaltung.

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