Mittlerweile haben AR-Lösungen den Weg in den Arbeitsalltag gefunden. Während es bereits einige Anwendungen gibt, die im beruflichen Kontext genutzt werden, existieren parallel zahlreiche Forschungsprojekte und Testeinsätze, die die zukünftige Verwendung im Berufsleben deutlich erhöhen werden.

Kern der Verwendung von AR im Arbeitsumfeld ist die mögliche Einblendung von kontextrelevanten Informationen für die Mitarbeitenden. Der Vorteil beim Tragen einer Datenbrille, die die benötigten Informationen anzeigt, ist, dass die Informationen dem Arbeitenden automatisch ins Sichtfeld eingeblendet werden und er beide Hände für die eigentliche Tätigkeit frei hat. Beispielsweise können dadurch Informationen, Sicherheitshinweise oder sogar ganze Handbücher angezeigt werden. Durch die Verwendung von Augmented Reality bleibt die reale Arbeitsumgebung dabei jederzeit sichtbar und es können Veränderungen, Gefahren etc. – gleichzeitig mit der Anzeige der computergenerierten Informationen – erkannt und wahrgenommen werden.

Gleichzeitig können die korrekten Orte, Maschinen etc. für die Arbeitseinsätze leichter gefunden und so Komponenten und Instrumente zur Bearbeitung sicherer identifiziert werden. In der Folge werden Fehlschritte und -griffe vermieden.

Im Workshop "Datenbrillen, Smart Devices und Co. als Assistenzsysteme – Welche Technologie passt zu welcher Aufgabe?" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)[1] wurden mögliche Anwendungsgebiete und Tätigkeiten für Datenbrillen mit erweiterter Realität erarbeitet.

Folgende 6 Aufgabenblöcke eignen sich demnach für die Verwendung von Datenbrillen mit erweiterter Realität:

  1. Reparieren, Instandsetzen
  2. Messen, Prüfen, Qualität kontrollieren
  3. Entwickeln, Forschen, Konstruieren
  4. Herstellen, Produzieren von Waren und Gütern
  5. Transportieren, Lagern und Versenden
  6. Ausbilden, Lehren, Unterrichten, Erziehen

Allgemeines Fazit ist, dass sich AR-Anwendungen positiv auf die Leistung bei der Aufgabendurchführung auswirken und auch die Beanspruchung der Beschäftigten optimieren können. Aber wie sieht das nun konkret im Arbeitsschutzkontext aus?

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