Überblick

Die Pflicht, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gezielt zu planen, zu organisieren, systematisch in die betrieblichen Prozesse zu integrieren, konsequent als Führungsaufgabe zu betreiben und damit die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen wirksam umzusetzen, obliegt dem Unternehmer (Arbeitgeber). Für die Umsetzung benötigt er eine geeignete Organisation oder besser ein Managementsystem für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Ein solches Arbeitsschutz-Managementsystem (AMS) muss Teil der Unternehmensführung sein. Die Funktion eines AMS besteht ganz allgemein darin, der Unternehmensleitung bzw. dem Management eine optimale Führung des Unternehmens in Bezug auf die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu ermöglichen sowie die Erfüllung der selbst gesteckten Ziele im Arbeits- und Gesundheitsschutz sicherzustellen. AMS sehen hierfür 2 gleichrangige Komponenten vor: ein "System organisatorischer Regelungen" und "spezifische Führungselemente". Sie prägen den Aufbau eines jeden AMS. In Abhängigkeit vom gewählten AMS-Konzept sowie betrieblichen Besonderheiten lässt sich die Struktur eines unternehmensspezifisch gestalteten AMS weiter differenzieren.

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