Die Praxis zeigt, dass unbefriedigende Ergebnisse in Form von Unzulänglichkeiten und Missständen (sicherheitswidrige Situationen und sicherheitswidriges Verhalten) sowie Abweichungen von Zielen, Vorgaben und Anweisungen immer wieder auftreten. Entsprechend dem PDCA-Prinzip sieht ein Arbeitsschutz-Managementsystem deshalb Verfahren vor, die solche Abweichungen ("Fehler") möglichst rechtzeitig erkennen oder darauf reagieren, die Situation analysieren und bewerten sowie bei Bedarf Sofortmaßnahmen, Korrekturmaßnahmen und/oder Vorbeugungsmaßnahmen ableiten und die Umsetzung einleiten.

 
Wichtig

Differenzierung Sofort-, Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen

Verbesserungen haben entweder die primäre Zielsetzung, eine erkannte sicherheitswidrige Situation oder ein erkanntes sicherheitswidriges Verhalten (umgehend) abzustellen oder das (mögliche bzw. erneute) Auftreten von Unzulänglichkeiten, Missständen und Abweichungen zu verhindern, also vorzubeugen.

Beispiel: Auf einer Baustelle ist ein Mitarbeiter in einen Schacht gefallen:

  • Sofortmaßnahmen: Der Mitarbeiter wird versorgt und gerettet. Die Unfallstelle wird abgesperrt.
  • Korrekturmaßnahmen: Der Unfall wird analysiert. Dabei zeigt sich, dass die Abdeckung des Schachtes wegen einer späteren Tätigkeit im Schacht vorzeitig entfernt wurde und keine neue Absicherung installiert wurde. Die Korrekturmaßnahmen bestehen aus der Ursachenanalyse und der Absicherung der Absturzstelle (im vorliegenden Fall wurde die Absturzstelle mit Gittern fachgerecht abgesperrt.
  • Vorbeugemaßnahmen: Ausgehend von der Analyse des Unfalls wird die Frage gestellt, wie solche oder vergleichbare Situationen und Verhaltensweisen zukünftig vermieden werden können. Die Analyse sowie die sich daraus ergebenden Änderungen bei der Arbeitsplanung sowie die zusätzlichen Unterweisungen stellen Vorbeugemaßnahmen dar.

In der Praxis werden häufig alle 3 Arten von Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt.

Verbesserungsnotwendigkeiten (Handlungsbedarfe) ergeben sich auch aus unbefriedigenden Ergebnissen, die Aktivitäten zur regelmäßigen Messung und Bewertung (z. B. den Begehungen, internen Audits und der Bewertung durch die oberste Leitung) zutage fördern. Diese Aktivitäten zeigen aber auch die Stärken auf. Im Sinne einer fortlaufenden Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und des AMS gilt es, die Stärken beizubehalten (oder noch zu stärken) und die Schwächen zu beseitigen. Um dieses Vorhaben effizient durchführen zu können, werden die Erkenntnisse mit dem Ziel bewertet, wichtige von weniger drängenden Themen zu trennen. Auf diese Weise erfolgt eine Konzentration auf die drängenden Probleme und die Vorgänge und Entwicklungen im Arbeitsschutz werden systematisch verfolgt.

Der NLA fordert (Forderung 2.19.1) festgelegte und aufrechterhaltene Verfahren für Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen, die sich aus der Leistungsüberwachung und -messung des AMS, den AMS-Audits und den Bewertungen durch die oberste Leitung ergeben. Diese Verfahren sollten Folgendes einbeziehen:

  • die Identifikation und Analyse von Ursachen, die zur Nichteinhaltung von relevanten Arbeitsschutzvorschriften und/oder Festlegungen des AMS führen sowie
  • die Einleitung, Planung, Umsetzung, Wirksamkeitsprüfung und Dokumentation der Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen, einschließlich von Änderungen am AMS selbst.

Wichtig ist, dass die Vorgehensweise bei Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen nicht zufällig ist, sondern dass das Unternehmen Regelungen dafür erstellt und bekannt gemacht hat, wie notwendige Vorbeugungs- und Korrekturmaßnahmen gefunden, durchgesetzt und überprüft werden. Nur so wird die Verbesserung der Unternehmensabläufe nicht auf Einzelfälle beschränkt bleiben, sondern wirklich substanzielle Ergebnisse haben.

 
Praxis-Tipp

Vorschlag zur Umsetzung

Erstellen Sie eine Verfahrensanweisung "Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen". Diese Verfahrensanweisung ist betriebsspezifisch zu gestalten. Wesentliche Prozessschritte, die beispielsweise in einem Flussdiagramm dargelegt werden können, sind:

  • Erkennen (identifizieren) des unbefriedigenden Ergebnisses (sicherheitswidrige Situationen und sicherheitswidriges Verhalten sowie Abweichungen von Zielen, Vorgaben und Anweisungen),
  • Einleitung ggf. erforderlicher Sofortmaßnahmen,
  • Ermittlung und Analyse der (möglichen) Ursachen,
  • Bewertung der Ursachen hinsichtlich des Lösungsbeitrags,
  • Festlegung der Korrekturmaßnahmen,
  • Umsetzung der Korrekturmaßnahmen,
  • Prüfen, ob (ergänzend) Vorbeugungsmaßnahmen erforderlich/sinnvoll sind,
  • Festlegung geeigneter Vorbeugungsmaßnahmen,
  • Umsetzung der Vorbeugungsmaßnahmen,
  • Wirksamkeitsprüfung und Nachsteuern bei Bedarf,
  • Dokumentation.

Stellt man bei der Ursachenanalyse fest, dass wichtige Arbeitsabläufe nicht geregelt sind, beispielsweise Unterweisungen nicht systematisch erfolgen, sollte auch die entsprechende Festlegung des AMS dahingehend ergänzt oder aktualisiert werden. Es kann auch vorkommen, dass die entsprechenden Regelungen zwar bestehen, aber nicht eingehalten werden. Dann gibt...

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