Der "nationale Leitfaden für AMS" empfiehlt Unternehmen, die ein AMS einführen möchten, ihr vorhandenes Arbeits- und Gesundheitsschutz-"System" und die relevanten Festlegungen erstmalig nach einem festzulegenden Verfahren zu prüfen. Die Ergebnisse der erstmaligen Prüfung sollten

  • dokumentiert werden;
  • als Grundlage für Entscheidungen zur Umsetzung des AMS dienen und
  • einen Ausgangspunkt bilden, von dem aus die kontinuierliche Verbesserung des eingeführten AMS gemessen werden kann.
 
Was bereits vorhanden ist: Aktualität Vollständigkeit Wirksamkeit
aktuell anzupassen nicht ­erforderlich vollständig zu ergänzen ausreichend unzureichend
Festlegungen              
 
 
 
 
 
Dokumente              
 
 
 
 
 
Ausarbeitungen              
 
 
 
 
 
Checklisten              
 
 
 
 
 
Vorlagen              
 
 
 
 
 
dokumentierte Ergebnisse              
 
 
 
 
 

Tab. 1: Vereinfachte Analyse des vorhandenen Arbeits- und Gesundheitsschutz-"Systems"

 
Praxis-Tipp

Erstmalige Prüfung

Legen Sie ein Verfahren für die "erstmalige Prüfung" fest. Es sollte ein einfaches Systemaudit und ein Complianceaudit umfassen. Die Durchführung ist primär Sache der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Für das Systemaudit können Sie sich aus den Spezifikationen des "nationalen Leitfadens" eine Audit-Prüfliste erstellen oder im einfachsten Fall die Bestandteile des vorhandenen "Systems" sammeln (lassen Sie sich hierbei von den Führungskräften vor Ort unterstützen), in die Tab. 1 eintragen und wie dort vorgegeben bewerten.

Für das Complianceaudit empfehlen wir die Verwendung der Audit-Prüflisten von OHRIS (s. o.).

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