Um Asbestarbeiten durchführen zu dürfen, hat der Arbeitgeber eine verantwortliche Person festzulegen. Diese Person muss, wenn Tätigkeiten an schwach gebundenem Asbest vorliegen und es sich nicht um ein emissionsarmes Verfahren handelt, sachkundig sein. Die verantwortliche Person muss sicherstellen, dass die Anforderungen der TRGS 519 bereits in der Planungsphase voll berücksichtigt werden. Die verantwortliche Person ist je Firma zu benennen, nicht je Baustelle.

 
Achtung

Zusammenarbeit auf der Baustelle

Bei einer mehrere Firmen umfassenden Baustelle müssen die verantwortlichen Personen zusammen mit dem Koordinator die Planung durchführen, für die Einhaltung aller Anforderungen sorgen und ein sicheres Arbeiten ermöglichen. Selbstverständlich sind auch alle anderen Risiken, wie z. B. Sturzgefahren, andere Gefahrstoffe etc., in der Planung mit zu berücksichtigen.

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