Automatikläger dürfen während des regulären Betriebs nicht betreten werden. Lediglich im Fall einer Störung, bei Reparatur- oder Wartungsarbeiten darf ein Betreten des Automatiklagers durch einen festgelegten Personenkreis erfolgen. Diese Personen, die mindestens 18 Jahre alt sein müssen, sind hierfür besonders zu unterweisen.

Das Automatiklager darf nur durch die hierfür vorgesehenen Zugangstüren betreten werden; ein Zutritt durch die Fördertechnik ist strikt untersagt. Das Betreten ist nur mit einem hierfür vorgesehenen Schlüssel möglich. Der betreffende Regalgang bzw. die Ebene der Anlage wird dabei außer Betrieb gesetzt. Dies erfolgt üblicherweise durch das Abziehen des Schlüssels am Schaltschrank der Anlage. Sofern für den Zugang in einen Regalgang und den Betrieb des Regalbediengerätes unterschiedliche Schlüssel verwendet werden, ist unbedingt sicherzustellen, dass der Betriebsschlüssel nicht im Schaltschrank verbleibt. Dies kann durch Verlöten des Gassenschlüssels und des Schaltschlüssels an einem Ring erfolgen.

 
Achtung

Schlüssel

Durch das Abziehen des Schlüssels am Schaltschrank muss in jedem Fall sichergestellt werden, dass das Regalbediengerät nicht mehr fahrbereit ist. Es darf für jede Gasse bzw. jede Ebene nur ein Zugangsschlüssel im Umlauf sein. Zweitschlüssel sind unter Verschluss aufzubewahren.

Nach dem Betreten des Regalgangs muss die Person die Zugangstür hinter sich schließen. Hierdurch wird verhindert, dass unbefugte Personen Zutritt zum Automatiklager erhalten. Dies bedeutet aber auch, dass (beim Betreten durch eine einzelne Person) Personen außerhalb des Automatiklagers schnellen Zugriff auf einen Zweitschlüssel haben müssen, um im Notfall zügig eingreifen zu können.

Es ist durchaus zulässig, dass sich nur eine Person ins Automatiklager begibt (sofern kein Besteigen erfolgt, wodurch ein Tragen von PSA gegen Absturz notwendig wäre). In diesem Fall muss sich diese Person bei einer Aufsichtsperson abmelden (und später wieder zurückmelden). Es sollte mit der Aufsichtsperson verabredet werden, dass diese nach einer gewissen Zeit nach der Person im Lagergang Ausschau hält. Ggf. kann die Forderung erhoben werden, dass ein Betreten des Automatiklagers nur mit eingeschaltetem und funktionsfähigem Handy erlaubt ist.

In manchen Automatiklägern wird nach einer gewissen Zeit (z. B. nach 20 Minuten) ein Alarm (z. B. akustischer Warnton und Blitzleuchte) eingeschaltet. In diesem Fall muss sich nun der zweite Mitarbeiter vom Wohlbefinden des ersten Mitarbeiters, der sich im Automatiklager aufhält, überzeugen.

Falls im Automatiklager Tätigkeiten unter Absturzgefahr durchgeführt werden müssen (z. B. das Besteigen des Regalbediengerätes), muss immer eine zweite Person anwesend sein, die im Notfall Hilfe holen kann.

Ein Wechsel der Gänge oder aber der Ebenen (z. B. über Fluchtwege) innerhalb des Automatiklagers ist streng untersagt und darf daher unter keinen Umständen erfolgen.

Das Regalbediengerät ist beim Betreten des Lagergangs ausgestellt, kann jedoch bei vielen Anlagen innerhalb des Lagergangs durch einen Notsteuerstand bedient werden. Der Notsteuerstand ist eine Art Fernbedienung, die beispielsweise mittels eines Anschlusskabels mit dem Regalbediengerät verbunden wird. Die Funktionen des Regalbediengerätes erfolgen in diesem Fall jedoch nur mit sehr geringen Geschwindigkeiten. Die Person, die den Notsteuerstand bedient, muss sich vor jedem Bewegungsbeginn vergewissern, dass sich keine weiteren Personen oder Hindernisse im Gefahrenbereich befinden. Sind weitere Personen im Regalgang anwesend, muss der Bediener ständigen Sprechkontakt mit diesen Personen halten.

Der Betrieb muss bei nicht ordnungsgemäßer Funktion der Sicherheitseinrichtungen oder beim Auftreten anderer offensichtlicher Mängel sofort eingestellt werden.

 
Wichtig

Betreten des Automatiklagers über eine Leiter

Sofern das Betreten des Automatiklagers über eine Leiter erfolgt, ist hier die 3-Punkt-Methode anzuwenden. Dies bedeutet, dass man immer an mindestens 3 Stellen Kontakt zur Leiter hat (2 Hände und ein Fuß, bzw. eine Hand und 2 Füße). Werkzeug muss demnach entweder abgeseilt oder in einer Umhängetasche o. Ä. mitgeführt werden. Sofern das Regalbediengerät bestiegen werden muss, kann ein Rucksack nicht verwendet werden, weil darüber kein Rettungsgeschirr angelegt werden kann.

 
Achtung

Gefahrstellen

Da ein Automatiklager nicht zum bestimmungsgemäßen Aufenthalt von Personen bestimmt ist, wird dem Schutz der im Störungsfall doch Anwesenden nicht unbedingt höchste Priorität eingeräumt. Dies bedeutet, dass es durchaus einige Gefahrstellen innerhalb der Lagergänge dieser Lagereinrichtungen geben kann.

So können innerhalb der Lagergänge Stromschienen verlegt sein, die nicht berührungssicher sind. Es besteht zumindest beim Einsatz von Werkzeugen die Gefahr eines Stromschlags. An Regalbediengeräten können sich Leistungswiderstände befinden, an denen hohe Oberflächentemperaturen auftreten können. Es besteht somit eine Verbrennungsgefahr. Die Regale können über s...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge