In einigen Automatiklägern werden die Ladeeinheiten im Wareneingang und Warenausgang von Flurförderzeugen auf die Rollenbänder gehoben bzw. von dort entnommen. Sofern dies nicht der Fall ist, befinden sich dort i. d. R. Arbeitsplätze für die Kommissionierer. Da die dort zu verrichtenden Tätigkeiten i. d. R. stehend ausgeführt werden, führt dies zwangsläufig zu einer gewissen Belastung des Muskel-Skelettapparates. Dem kann durch den gezielten Einsatz von Stehmatten entgegengewirkt und so die Belastung durch langes Stehen reduziert werden.

Die Arbeits- bzw. Kommissioniertische sollten über eine ergonomisch günstige Höhe verfügen. Ein dauerndes Beugen ist in jedem Fall aufgrund der zu hohen Belastung im Bereich der Lendenwirbel zu vermeiden. Die Kommissionierer sollten darauf achten, dass sie gerade vor dem Tisch stehen; ein häufiges Verdrehen des Oberkörpers oder des Kopfes zieht ebenfalls eine hohe Belastung nach sich und ist daher zu vermeiden. Beim Arbeiten mit einem Handscanner oder am PC mit Maus und/oder Tastatur gelten selbstverständlich auch die grundlegenden Erkenntnisse und Anforderungen der Ergonomie.

Das Gewicht der Waren, die manuell ein- oder ausgeladen werden, sollte nicht zu hoch sein, damit auch dies nicht zu einer unangemessenen Belastung führt. Ggf. ist eine Ermittlung der Belastung gemäß Lastenhandhabungsverordnung durchzuführen.

Die Beleuchtung muss in jedem Fall ausreichend sein. Die ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" fordert für Versand- und Verpackungsbereiche eine Mindestbeleuchtungsstärke von 300 Lux.

Die Temperatur sollte der Tätigkeit angemessen sein. Bei einer mittleren Arbeitsschwere im Stehen soll gemäß ASR A3.5 "Raumtemperaturen" eine Mindesttemperatur von 17 °C erreicht werden. Ein übermäßiges Erwärmen im Sommer sollte vermieden werden.

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