Einen Großteil der Tätigkeiten für die Kommissionierer stellen das Bestücken der Ladeeinheiten sowie die Entnahme der Waren dar.

Zunächst muss ein Automatiklager über eine entsprechende Einhausung – oftmals eine Umzäunung – verfügen, die das Betreten durch Unbefugte sicher verhindert. Hierzu gehört z. B. auch, dass die Zugangstüren einer besonderen Überwachung unterliegen. Des Weiteren müssen die Stellen des Warenzugangs und des Warenausgangs – üblicherweise als Rollenbänder ausgebildet – gesichert sein.

Im Bereich der Rollenbänder besteht grundsätzlich die Gefahr, dass Körperteile oder Kleidungsstücke eingezogen werden. Um dies zu verhindern, müssen die dort tätigen Mitarbeiter eng anliegende Kleidung tragen. Lange Schals, Krawatten o. Ä. sind nicht zulässig. Bei Beschäftigten mit langen Haaren müssen ggf. entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, die einer Verletzung in den Rollenbändern vorbeugen. Dies kann bedeuten, dass die Haare nach oben gebunden oder mit einem Haarnetz versehen werden. Da zum Transport der Waren oftmals ein relativ geringer Kraftaufwand ausreicht, sind in vielen Fällen die einzelnen Transportwalzen des Rollenbandes mit Gummiriemen versehen, die leicht durchrutschen. Dadurch werden Verletzungen bei Einzug der Hände o. Ä. relativ sicher verhindert.

Eine erhöhte Gefährdung ist stets im Bereich der Umsetzer zu erwarten, d. h., an den Stellen, an denen die zu transportierenden Behälter oder Paletten eine Richtungsänderung erfahren (Abzweigungen). Ein wirkungsvoller Schutz kann i. d. R. durch das Anbringen von Schutzgittern erzielt werden. Durch Not-Aus-Schalter lassen sich die Anlage bzw. Anlageteile im Notfall ausschalten.

2.1 Beladung der Ladeeinheiten

Das Beladen der Ladeeinheiten (z. B. Transportkisten, Paletten o. Ä.) stellt einen wichtigen Beitrag zum störungsfreien Betrieb eines Automatiklagers dar. Nur bei einer korrekten Beladung kann sichergestellt werden, dass die Ladeeinheiten auch problemlos innerhalb des Automatiklagers transportiert und ein- bzw. ausgelagert werden.

Die Ladeeinheiten müssen so beladen werden, dass sie sich während des normalen Betriebs nicht verschieben oder herunterfallen können. Die zulässige Belastung des Regalbediengerätes ist zu beachten (siehe Herstellerangabe). Die Ladeeinheiten werden bei der Einfahrt ins Automatiklager oftmals einer Lademaßkontrolle unterzogen. Durch Lichtschranken wird hier geprüft, ob die Konturen der Ladeeinheit (Länge, Breite, Höhe) nicht überschritten werden. Bei einer Verwendung von Paletten als Warenträger kann der Zustand der Paletten (z. B. Vorhandensein der 3 Laufbretter) ebenfalls überprüft werden. Schon bei der Beladung muss daher bedacht werden, dass sich einzelne Waren oder Teile von Waren nicht verschieben können und hierdurch möglicherweise die zulässige Höhe der Ladeeinheiten überschritten wird oder sich der Schwerpunkt deutlich außerhalb der Mitte verschiebt.

Auch durch die Bewegungen der Ladeeinheiten beim Transport dürfen sich einzelne Ladungsteile nicht verschieben, da dies ggf. zu einer Störung des Lagerbetriebs führen könnte. Dies kann durch eine entsprechende Ladungssicherung, z. B. durch Transportkisten oder Stretchfolie, sichergestellt werden. Auf einen festen Sitz der Folie ist unbedingt zu achten, da lockere oder herabhängende Folien zu Störungen innerhalb der Anlage führen können.

Schadhafte Ladeeinheiten dürfen nicht verwendet werden. Die Überprüfung hinsichtlich des Zustands der Ladeeinheiten muss noch sorgfältiger durchgeführt werden als bei einem konventionellen Transport mit Flurförderzeugen.

Schadhafte bzw. nicht ordnungsgemäß gepackte Ladeeinheiten gefährden die Funktion des Automatiklagers, indem der Transport nicht reibungslos verläuft oder aber die Ladeeinheit nicht einwandfrei eingelagert wird. Es besteht die Möglichkeit, dass die Ladeeinheit in den Fahrweg des Regalbediengerätes ragt und hier einen Schaden verursacht, zumindest aber für eine Betriebsunterbrechung sorgt.

2.2 Kommissionierarbeitsplätze

In einigen Automatiklägern werden die Ladeeinheiten im Wareneingang und Warenausgang von Flurförderzeugen auf die Rollenbänder gehoben bzw. von dort entnommen. Sofern dies nicht der Fall ist, befinden sich dort i. d. R. Arbeitsplätze für die Kommissionierer. Da die dort zu verrichtenden Tätigkeiten i. d. R. stehend ausgeführt werden, führt dies zwangsläufig zu einer gewissen Belastung des Muskel-Skelettapparates. Dem kann durch den gezielten Einsatz von Stehmatten entgegengewirkt und so die Belastung durch langes Stehen reduziert werden.

Die Arbeits- bzw. Kommissioniertische sollten über eine ergonomisch günstige Höhe verfügen. Ein dauerndes Beugen ist in jedem Fall aufgrund der zu hohen Belastung im Bereich der Lendenwirbel zu vermeiden. Die Kommissionierer sollten darauf achten, dass sie gerade vor dem Tisch stehen; ein häufiges Verdrehen des Oberkörpers oder des Kopfes zieht ebenfalls eine hohe Belastung nach sich und ist daher zu vermeiden. Beim Arbeiten mit einem Handscanner oder am PC mit Maus und/oder Tastatur gelten selbstverständlich auch die grundlegenden...

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