Arbeitsanweisungen sind ein wichtiges Werkzeug der operativen Betriebsführung und fester Bestandteil jedes Managementsystems. Der neue AMS-Standard DIN ISO 45.001:2018 ordnet diese Anweisungen den "dokumentierten Informationen" zu. Da ein AMS nach dieser Norm kein Handbuch benötigt, stellen Arbeits- und Verfahrensanweisungen das Herzstück eines Arbeitsschutz-Managementsystems dar.

Richtig gestaltet und eingesetzt tragen Arbeitsanweisungen dazu bei, dass

  • wesentliche Arbeitsprozesse beschrieben und dabei relevante Forderungen festgelegt werden; den beauftragten Mitarbeitern klar vermittelt wird, was der Beauftragende von ihnen konkret erwartet. Bei Unklarheiten, unzureichenden Kenntnissen, Kompetenzen oder Ressourcen können und sollen die Mitarbeiter nachfragen. Dies trägt zur Prävention bei, d. h. mögliche Fehler, sicherheitswidrige Zustände und Verhaltensweisen und damit Unfälle und Schäden werden vermieden oder zumindest deutlich reduziert;
  • klare Vorgaben verfügbar sind, für eine einheitliche und nachvollziehbare Durchführung der Arbeiten, die Steuerung der Arbeitsprozesse, die Bewertung des Erreichten sowie bei Bedarf die Einleitung eines Verbesserungsprozesses.

Neuen Mitarbeitern bzw. Mitarbeitern, die zum ersten Mal mit einer bestimmten Aufgabe beauftragt werden, dienen Arbeitsanweisungen als Leitfaden für ihre Tätigkeit, bereits eingearbeitete Mitarbeiter nutzen sie eher als Nachschlagewerk.

Betriebliche Anweisungen müssen Vorgehensweisen nachvollziehbar beschreiben. Daraus folgt, das sie dokumentiert sein müssen und gelenkt werden (Sicherstellung des Wiederauffindens).

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