Zentral ist das Zusammenspiel von verhältnis- und verhaltenspräventiven Maßnahmen, also der gleichzeitigen Beeinflussung des Verhaltens Einzelner und idealerweise der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Hierdurch können riskante Konsum- und Verhaltensmuster frühzeitig erkannt und somit Missbrauch und Abhängigkeiten wirksam vorgebeugt werden. Dabei geht es im betrieblichen Setting nicht nur um Alkohol, Nikotin, Medikamente und illegale Drogen, sondern auch um psychische Auffälligkeiten, wie Essstörungen, Glücksspiel, Arbeitssucht und "interessierte Selbstgefährdung"[1]. Im betrieblichen Umfeld belasten Suchtprobleme schon frühzeitig die Zusammenarbeit durch nachlassende Arbeitsleistung, Fehler, Unfälle und gehäufte Fehlzeiten. Hierbei kann der Betriebsarzt nicht nur präventiv mit allgemeinen Aufklärungsmaßnahmen das Unternehmen unterstützen, seiner sozialen Verantwortung gegenüber den Mitarbeitenden gerecht zu werden. In Zusammenarbeit mit betrieblichen Suchtkrankenhelfern – soweit vorhanden – kann er sich wirkungsvoll einbringen:

  • in der Früherkennung von Suchtproblemen,
  • in der Intervention bei Suchtproblemen,
  • in der Darstellung und Vermittlung weiterer Hilfen und
  • in der Beratung des Unternehmens zu einem betrieblichen Suchtprogramm mit Betriebs-/Dienstvereinbarung.

Für persönliche Beratungen ist seine "ärztliche Schweigepflicht" häufig die Basis für das objektive und individuell vertrauensvolle Gespräch. Als Voraussetzung für erfolgreiche Prävention und Gesundheitsförderung im Falle "interessierter Selbstgefährdung" ist festzuhalten, dass alle Beschäftigten die Wirkung neuer Steuerungsformen verstehen. Außerdem sollen sie angeleitet werden, die komplexe Wechselwirkung von Steuerung und eigenen Verhaltensweisen nachzuvollziehen.

[1] Interessierte Selbstgefährdung meint ein Verhalten, bei dem man sich selbst dabei zusieht, wie man die eigene Gesundheit durch das persönliche Arbeitshandeln gefährdet. Häufig liegt eine Begründung für dieses Verhalten im Interesse am beruflichen Erfolg.

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