Der Apotheker ist heute in erster Linie dazu berufen, die Patienten ordnungsgemäß zu informieren und zu beraten sowie über mögliche Wechselwirkungen der Arzneimittel untereinander, aber auch über mögliche Nebenwirkungen aufzuklären. Er unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Gesundheitswesens und untersteht bei Verstößen gegen geltendes Recht auch einer besonderen Berufsgerichtsbarkeit.

1.1 Tätigkeitsbereiche

  • Informieren und Beraten der Patienten bzw. Verbraucher über die sachgerechte Anwendung und Aufbewahrung sowie über Risiken der ausgehändigten Arzneimittel einschließlich ihrer Neben- und Wechselwirkungen,
  • Beratung von Ärzten und Pflegepersonal in Krankenhäusern zur Anwendung von Arzneimitteln einschließlich ihrer Neben- und Wechselwirkungen, Darreichungsformen und Dosierungen,
  • Beratung der Ärzte zu Antibiotika und resistenten Problemkeimen,[2]
  • Versorgung der Krankenhauspatienten mit Arzneimitteln, ggf. Mitwirkung am Therapieren vor Ort am Bett des Patienten und Prüfung der Medikation von der Erstanamnese bis zur Entlassung,
  • Entwickeln und Herstellen von Arzneimitteln in Einzelanfertigung, aber teilweise auch in Kleinserien,
  • Entwicklung, Herstellung von Arzneimitteln und Begleitung bis zur Zulassung und Markteinführung in der pharmazeutischen Industrie,
  • Mitwirkung bei der Entwicklung neuer Herstellungs- und Verpackungsverfahren,
  • Prüfung der Arzneimittel hinsichtlich ihrer pharmazeutischen Qualität (z. B. Identität und Reinheit der Wirkstoffe, Dosierungsgenauigkeit, Haltbarkeit), ihres Risikos und ihrer Kennzeichnung,
  • Durchführung physiologisch-chemischer, toxikologischer u. a. Analysen und Laboruntersuchungen,
  • Abgeben und Verkaufen von verschreibungspflichtigen sowie freiverkäuflichen Arzneimitteln und anderen Produkten des Sortiments der Apotheke,
  • patientenindividuelles Anpassen von Medizinprodukten,
  • Anbieten und Durchführen einfacher Gesundheitstests (z. B. Blutdruck- und Blutzuckermessung),
  • Beratung zur gesunden Ernährung,
  • Beratung im Bereich Gesundheitserziehung und -aufklärung,
  • Beratung zum richtigen Einsatz von Körperpflegemitteln für Haut und Haar,[3]
  • Bearbeitung von Arzneimittelbeanstandungen,
  • regelmäßige Prüfung des Sortiments und Bestands von Arzneimitteln,
  • Beratung zur Selbstmedikation (Selbstbehandlung ohne Arzt), Gesundheitsvorsorge und Gesundheitserziehung der Bevölkerung.
[1] BW Bildung und Wissen: Berufsprofile für die arbeits- und sozialmedizinische Praxis, Band 1, S. 44-47, 1997.
[2] Kandler-Schmitt: Bei uns ist immer was los, Apotheken Umschau, B 03, S. 48-49, 2015.
[3] Heymann: Haut, Haar und Kosmetik, 2. Aufl., 2003.

1.2 Berufsgruppen

Im Rahmen des o. g. Geltungsbereiches ist das Professiogramm insbesondere auf nachstehende Berufsgruppen anwendbar:

  • Apotheker in öffentlichen oder privaten Apotheken,
  • Apotheker in Krankenhäusern,
  • Apotheker in Prüfinstitutionen,
  • Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure,
  • pharmazeutisch-technische Assistenten,
  • pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte.

In einer öffentlichen Apotheke in Deutschland arbeiten im Durchschnitt etwa 7 Personen. Jeder dritte Beschäftigte in einer Apotheke ist Apotheker. Mehr als zwei Drittel dieser Approbierten sind weiblich.[1]

Die Apotheker werden durch pharmazeutisch-technische Assistenten bzw. pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte unterstützt.

Möglichkeiten zur Beschäftigung sind auch gegeben in Prüfinstitutionen, in Behörden und Verwaltungen sowie an Universitäten und Lehranstalten.

[1] Die Apotheke: Zahlen, Daten, Fakten, ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände 2013.

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