Wichtig

Meldung bei Eintritt eines Ereignisses

Der Betreiber hat den Eintritt eines Ereignisses, das so gravierend ist, dass die im Anhang VI Teil 1 Störfall-Verordnung genannten Kriterien erfüllt sind, unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen und die Beschäftigten oder deren Personalvertretung über die Mitteilung zu unterrichten (§ 19 Störfall-Verordnung). Innerhalb spätestens einer Woche nach Eintritt des Ereignisses sind der zuständigen Behörde ergänzende schriftliche oder elektronische Mitteilungen vorzulegen (Inhalt s. Anhang VI Teil 2 Störfall-Verordnung).

Erhält die zuständige Behörde Kenntnis von einer meldepflichtigen Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs, erfolgt eine Ursachenanalyse unter Berücksichtigung der technischen, organisatorischen und managementspezifischen Gesichtspunkte des Ereignisses. Die zuständige Behörde hat geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass der Betreiber alle erforderlichen Abhilfemaßnahmen trifft, und gibt darüber hinaus Empfehlungen zu künftigen Verhinderungsmaßnahmen. Sie teilt das Ergebnis der Analyse und die Empfehlungen über die nach dem Landesrecht zuständige Behörde dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit; dieses unterrichtet die Europäische Kommission.

In der "Zentralen Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen" (ZEMA) im Umweltbundesamt werden alle nach der Störfall-Verordnung meldepflichtigen Ergebnisse erfasst, ausgewertet und in Jahresberichten veröffentlicht. Die meldepflichtigen Ereignisse werden entsprechend ihrem Gefahrenpotenzial in Störfälle und in Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs unterteilt. Neben der systematischen Erfassung und Auswertung von Ereignissen ist es ein Ziel der ZEMA, verallgemeinerbare Erkenntnisse zu liefern, die als wichtige Grundlage einer Weiterentwicklung des Standes der Sicherheitstechnik dienen.

Bei schweren Unfällen werden die Informationen des gemeldeten Ereignisses auch direkt von der offiziellen Meldestelle des Landes in die internationale Datenbank eMars der Europäischen Kommission eingegeben.

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