Anlegeleitern werden aus parallel verlaufenden Holmen mit dazwischen liegenden Sprossen (Sprossenanlegeleitern) oder Stufen (Stufenanlegeleitern) hergestellt (s. Abb. 1). Die mind. 80 mm tiefen Stufen bieten im Vergleich zu den nur mind. 20 mm tiefen Sprossen einen ergonomischeren Stand.

 
Hinweis

Von Prämien der BG profitieren

Die BG Bau fördert u. a. die Anschaffung von Stufenanlegeleitern als temporären Zu- und Abgang zu Arbeitsplätzen in Höhen und Tiefen bis zu 2 m, weitere Kriterien sind, max. 8 Stufen mit mind. 80 mm Tiefe und eine Rutschhemmung von mind. R12.

Das lichte Maß (Fußfreiraum) zwischen den Holmen beträgt mindestens 280 mm. Als Werkstoffe sind Aluminium, Stahl, Holz und glasfaserverstärkter Kunststoff (GFK) gebräuchlich. Alle 4 Holmenden müssen mit geeigneten Abrutschsicherungen (Leiterfüßen) versehen sein. Nur wenn die Form der Sprossen (z. B. Dreikantsprossen) die Anlegerichtung der Leiter vorgibt, müssen nur die unteren Holmenden als Leiterfüße ausgeführt sein. Die oberen Holmenden sind aber zur Vermeidung des Hängenbleibens mit Stopfen etc. zu verschließen.

Einteilige Anlegeleitern werden bis zu einer Länge von ca. 8 m hergestellt. Längere einteilige Anlegeleitern sind sperrig und nicht mehr sicher zu handhaben.

Abb. 1: Anlegeleiter (Quelle: KRAUSE)

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