Das Durchschnittsalter der Belegschaften nimmt zu, das Renteneintrittsalter steigt. Unternehmen müssen dafür sorgen, dass Beschäftigte lange leistungsfähig bleiben. Zentrales Element der Prävention im Arbeits- und Gesundheitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung. Der Beitrag listet zu den in der Gefährdungsbeurteilung üblicherweise verwendeten Gefährdungsfaktoren die alter(n)sspezifischen Unterschiede auf und nennt mögliche spezifische Maßnahmen.
Wesentliche Vorschriften zur Gefährdungsbeurteilung sind Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Insbesondere §§ 3 und 6 BetrSichV fordern zum einen, dass im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die alters- und alternsgerechte Gestaltung der Arbeitsmittel berücksichtigt wird, zum anderen müssen Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, an die körperlichen Eigenschaften und die Kompetenz der Beschäftigten angepasst sein.
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