3.1 Schriftliche Bekanntmachung

Nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz hat der Unternehmer Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen, sofern die Voraussetzungen nach § 5 vorliegen. Der Unternehmer muss diese Bestellung auch dem Betrieb, in erster Linie den Führungskräften, mitteilen. Auch wenn zuvor bereits eine Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig war, sollte die schriftliche Bekanntmachung der Bestellung eine genaue Beschreibung der Aufgaben und der Stellung als Fachkraft enthalten. Die Aufgaben ergeben sich dabei aus § 6 Arbeitssicherheitsgesetz. Dadurch werden sowohl der Unternehmer als auch die Führungskräfte daran erinnert, dass sie für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz verantwortlich sind und nicht etwa die Fachkraft für Arbeitssicherheit).

3.2 Persönliche Vorstellung

3.2.1 Führungskräfte

Führungskräfte nehmen in Bezug auf die Verantwortung im Arbeitsschutz eine Schlüsselrolle ein. In der Praxis werden sie oft die unmittelbaren Adressaten der Beratungstätigkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit sein. Klären Sie zunächst, welche Zuständigkeitsbereiche die Führungskräfte haben und ob ihnen hierfür bereits die Pflichten im Arbeitsschutz übertragen wurden. Wenn dies nicht der Fall ist, sollten Sie dies veranlassen.

Ziel sollte es sein, eine Art Antrittsbesuch bei den Führungskräften zu machen. Aufgrund der meist relativ eng bemessenen Einsatzzeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit wird es unumgänglich sein, eine Rangfolge zu bilden. Dabei könnten folgende Kriterien gewählt werden:

  • Welche Entscheidungsspielräume besitzt die Führungskraft (zunehmend mit der Hierarchiestufe)?
  • Gibt es in seinem Verantwortungsbereich vergleichsweise viele oder gravierende Arbeitsschutzprobleme (hierzu können Unfallanzeigen/ -statistiken Aufschluss geben)?
  • Ist die Führungskraft für die Beschaffung von Informationen bzw. für die Schaffung der vielfältigen praktisch-organisatorischen Voraussetzungen für das Tätigwerden als Fachkraft für Arbeitssicherheit wichtig?

Zu Beginn des jeweiligen "Antrittsgesprächs" sollte die Sicherheitsfachkraft kurz ihr Aufgabengebiet erläutern. Hierzu kann z. B. die schriftliche Bekanntmachung der Sicherheitsfachkraft durch den Unternehmer verwendet werden. Es dürfte zweckmäßig sein, die Vorgesetzten in ihrer spezifischen Rolle anzusprechen, d. h. auf ihre speziellen Aufgaben innerhalb des Gesamtbetriebs einzugehen. Dabei sollte bedacht werden, dass die Aufgaben der Vorgesetzten nicht in erster Linie direkt darauf abzielen, Arbeitsschutz zu verwirklichen. Der Stellenwert ist somit anders als bei einer Sicherheitsfachkraft, bei der dieses Ziel durch das Arbeitssicherheitsgesetz bereits gesetzlich verankert ist.

 
Praxis-Tipp

Zusammenarbeit mit Führungskräften

Sie werden am meisten Erfolg haben, wenn Sie der Führungskraft ihre Aufgaben im Arbeitsschutz bewusst und glaubhaft machen können und ihr Ihre Unterstützung bei der Verwirklichung dieser Aufgaben anbieten (Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind beratend tätig!). Sie sollten dabei herausstellen, dass die Zusammenarbeit einen gegenseitigen Informationsaustausch beinhaltet. Ebenfalls sollten Sie die Fachkompetenz des Vorgesetzten auf dessen Gebiet hervorheben und betonen, dass Lösungen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes nur gemeinsam erarbeitet werden können.

Es empfiehlt sich, im Anschluss an das erste Gespräch gemeinsam mit der Führungskraft eine Besichtigung des betreffenden Zuständigkeitsbereiches vorzunehmen, um einen ersten Eindruck von

  • den Baulichkeiten,
  • der technischen Ausrüstung,
  • den anfallenden Arbeiten,
  • den Arbeitsabläufen und -verfahren usw.

zu gewinnen. Selbst wenn Sie glauben, den Bereich aus einer früheren Tätigkeit her zu kennen, sollten Sie eine Begehung durchführen. Unter dem Blickwinkel des Arbeitsschutzes sehen Sie viele Dinge in einem anderen Zusammenhang. Die Begehung mit der Führungskraft schafft eine erste gemeinsame Grundlage. Außerdem: Wer soll Ihnen den entsprechenden Bereich besser erklären können als der "Chef"? Fallen Sie jedoch nicht gleich am Anfang mit "der Tür ins Haus", indem Sie sämtliche aufgefallene Defizite (Ausnahme: Gefahr im Verzug) bemängeln. Es kann sehr schnell der Eindruck entstehen "jetzt ist der kaum da und schon ...". Diesen Misskredit kann man nur schwer wieder aufholen. Kleinere Bemerkungen sind natürlich gestattet.

Notieren Sie nach dem Gespräch gewonnene Informationen zu

  • Entscheidungsspielräume der Führungskraft,
  • Problembereiche, spezielle Probleme,
  • besteht bereits offensichtlicher Informations- und Schulungsbedarf?,
  • offene Punkte aus der Vergangenheit (z. B. aus dem Wirken einer vorherigen Sicherheitsfachkraft).

Vermerken Sie sich, mit wem Sie bereits ein erstes Grundsatzgespräch geführt haben. Vermutlich werden sich schon in der Einarbeitungsphase vielfach Kontakte aus aktuellem Anlass ergeben. Diese Gelegenheiten können genutzt werden, um damit das erste Grundsatzgespräch zu verbinden. Dabei sollen die Führungskräfte mit Ihrer Rolle als Fachkraft für Arbeitssicherheit bekannt gemacht werden. Sie selbst können über Ihre Funktion und Aufgaben informieren.

3.2.2 Betriebsrat

Nehmen ...

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