Abwasserkanäle und -leitungen einschließlich der Schachtbauwerke sowie der sonstigen Bauwerke sind entsprechend den Regeln der Technik regelmäßig zu reinigen und zu warten, um sie in einem ordnungsgemäßen und funktionsfähigen Zustand zu halten.

Die Reinigungs- und Wartungsintervalle für Kanäle und -leitungen, die dem allgemeinen Gebrauch dienen, sind aufgrund der Betriebserfahrung in Wartungsplänen festzulegen und der Wasserbehörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen.

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