An den Anlagen sind regelmäßig bauliche, betriebliche und hydraulische Prüfungen nach den nachfolgenden Tabellen durchzuführen.

Durch die Kontrollen ist sicherzustellen, dass die Anlagen baulich den Regeln der Technik entsprechen, ihrer Bestimmung nach ordnungsgemäß betrieben werden und sie die allgemein anerkannten Regeln der Technik auf Dauer erfüllen. Betriebsstörungen sollen vermieden oder zumindest frühzeitig erkannt werden. Dazu gehört auch die Überwachung der Funktionsfähigkeit und ausreichenden Genauigkeit von Einrichtungen, die den Abwasserstrom beeinflussen. Für zentrale Regenentlastungsanlagen sind Messwerte über Füllstand, Entlastungshäufigkeit und Entlastungsdauer zu erfassen.

Tabelle 1: Regenentlastungsanlagen

 

1 2 3 4 5 6
1

 

Regenentlastungsanlagen (Regenüberläufe, Regenüberlaufbecken, Stauraumkanäle mit oben, mittig oder unten liegender Entlastung)
2 Zu kontrollierender Anlagenteil Bauwerk[1] abwasserführende Anlagenteile inkl. Betriebsorgane[2], zu denen auch die Drosselorgane zählen Drosselorgane[3] mit beweglichen Teilen[4] Drosselorgane[5] ohne beweglichen Teilen[6]
3 Art der Kontrolle Bauzustandsprüfung[7]

betriebliche Prüfung[8]

a) Sichtprüfung[9] und

b) Funktionstest[10]
hydraulische Prüfung[11] hydraulische Prüfung[12] hydraulische Inspektion[13]
4 Prüfintervall jährlich

a) Sichtprüfung[14] mindestens monatlich

b) Funktionstest[15] mindestens vierteljährlich

a) neu installierte Drosselorgane: nach der Inbetriebnahme

b) bestehende Drosselorgane: alle 5 Jahre

a) neu installierte Drosselorgane: nach der Inbetriebnahme

b) bestehende Drosselorgane: einmalig bis zum 31.12.2022
bestehende Drosselorgane: alle 10 Jahre
5 prüfberechtigt Unternehmerin oder Unternehmer der Abwasseranlage[16] Prüfstellen nach § 11
6 Dokumentation Betriebstagebuch[17] Prüfbericht und Prüfbescheinigung[18]

Tabelle 2: Regenrückhaltebecken und Regenklärbecken

 

1 2 3 4 5
1

 

Regenrückhaltebecken und Regenklärbecken Direkteinleitende Regenrückhaltebecken und Regenklärbecken
2 Zu kontrollierender Anlagenteil Bauwerk[19] abwasserführende Anlagenteile inkl. Betriebsorgane[20], zu denen auch die Drosselorgane zählen Drosselorgane[21] mit beweglichen Teilen[22] Drosselorgane[23] ohne beweglichen Teilen[24]
3 Art der Kontrolle Bauzustandsprüfung[25]

betriebliche Prüfung[26]

a) Sichtprüfung[27] und

b) Funktionstest[28]
hydraulische Inspektion[29]
4 Prüfintervall jährlich

a) Sichtprüfung[30] mindestens vierteljährlich

b) Funktionstest[31] mindestens vierteljährlich
neu installierte Drosselorgane: nach der Inbetriebnahme
bestehende Drosselorgane: erstmalig bis zum 31.12.2022
Folgeprüfung alle 5 Jahre Folgeprüfung alle 10 Jahre
5 prüfberechtigt Unternehmerin oder Unternehmer der Abwasseranlage[32] Prüfstellen nach § 11
6 Dokumentation Betriebstagebuch[33] Prüfbericht und Prüfbescheinigung[34]
[1] Bauwerk komplett mit allen zugehörigen Bauteilen.
[2] Betriebsorgane sind bewegliche oder feste Anlagenteile, an denen der Abwasserabfluss beeinflusst wird. Hierzu gehören: Leit- und Tauchwände, Entlastungsschwellen, Überlauf- und Entlastungsklappen, Sieb- oder Rechenanlagen, Reinigungseinrichtungen, Drosselorgane, Verschlussorgane, Be- und Entlüftungsvorrichtungen.
[3] Drosselorgane sind Vorrichtungen im Ablauf einer Entlastungsanlage, eines Rückhaltebeckens oder eines Klärbeckens, die den Abfluss nach einer Abflusskurve oder nach einem vorgegebenen Sollabfluss steuern oder regeln. Drosselorgane bei Entlastungsanlagen bestimmen maßgeblich die von der Anlage ausgehende Gewässerbelastung. Drosselorgane in Rückhaltebecken des Mischsystems bestimmen die Ausnutzung der Retention und steuern die bestimmungsgemäße Funktion. Drosselorgane an Rückhalte- oder Klärbecken des Trennsystems bestimmen die Aufenthaltszeit, die Klärwirkung und die hydraulische und stoffliche Belastung des Gewässers.
[4] Drosselorgane mit beweglichen Teilen: Hierzu zählen insbesondere mechanische Regler (zum Beispiel Waagedrosseln), mechanische Steuerungen (zum Beispiel Hydroslide), elektro-mechanische Regler, elektro-mechanische Steuerungen und Pumpen, die als Drosseln wirken.
[5] Drosselorgane sind Vorrichtungen im Ablauf einer Entlastungsanlage, eines Rückhaltebeckens oder eines Klärbeckens, die den Abfluss nach einer Abflusskurve oder nach einem vorgegebenen Sollabfluss steuern oder regeln. Drosselorgane bei Entlastungsanlagen bestimmen maßgeblich die von der Anlage ausgehende Gewässerbelastung. Drosselorgane in Rückhaltebecken des Mischsystems bestimmen die Ausnutzung der Retention und steuern die bestimmungsgemäße Funktion. Drosselorgane an Rückhalte- oder Klärbecken des Trennsystems bestimmen die Aufenthaltszeit, die Klärwirkung und die hydraulische und stoffliche Belastung des Gewässers.
[6] Drosselorgane ohne bewegliche Teile: Hierzu zählen insbesondere Wirbelventile, Wirbeldrosseln, Blenden, Schieber und Rohrdrosseln.
[7] Die Bauzustandsprüfung umfasst die visuelle Kontrolle des Zustandes der Baukonstruktion und der Oberflächen; dazu gehört auch die Prüfung der Festigkeit von...

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