Eine Absperrung wird i. d. R. in einem Mindestabstand von 2 m zur Absturzkante errichtet, um ein unbewusstes oder unbefugtes Betreten des Gefahrenbereiches zu verhindern. Damit handelt es sich um eine technische, direkt wirkende Maßnahme zum Schutz vor Absturz. Zur Errichtung der Absperrung können verschiedene Materialien wie Holz und Stahl verwendet werden. Die konstruktive Ausbildung erfolgt normalerweise über Geländer, Gurte, Ketten, Seile und Seitenschutzpfosten. Ergänzt wird die Sicherung des Gefahrenbereiches durch eine gut sichtbare Kennzeichnung entsprechend der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" ("Zutritt für Unbefugte verboten"). Bei Verkehrswegen kann es als Schutzmaßnahme auch ausreichend sein, wenn die Abgrenzung des Gefahrenbereiches optisch deutlich erkennbar ist.

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