Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / II. Gesellschaftsanteil

Rz. 114 Das Gesellschaftsvermögen einer GbR ist seit der Neuregelung nicht gemeinschaftliches Vermögen aller Gesellschafter (§ 718 Abs. 1 BGB a.F.), das Vermögen gehört der Gesellschaft, § 713 BGB. Daher ist auch die Pfändung eines Anteils nicht mehr möglich, § 859 Abs. 2 ZPO a.F. wurde ersatzlos aufgehoben. In das Gesellschaftsvermögen kann ein Gläubiger nur vollstrecken, w... mehr

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§ 2 Dingliche Vermögensrech... / K. Vormerkung

Rz. 87 Die Vormerkung nach § 883 BGB zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung oder Aufhebung des Rechts an einem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht oder auf Änderung des Inhalts oder des Ranges eines solchen Rechts ist als unselbstständiges Nebenrecht des Hauptanspruchs für sich allein nicht pfändbar. Gegenstand der Zwangsvollstreckung ist immer nur ... mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 1. GbR als "juristische Person"

Rz. 117 Nach § 705 Abs. 1 BGB wird die Gesellschaft durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrags errichtet, in dem sich die Gesellschafter verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern. Sobald sie am Rechtsverkehr teilnimmt (spätestens mit der Eintragung im Gesellschaftsregister), ist es eine rechtsfähige Gesellsc... mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / VIII. Verwertung durch Zwangsversteigerung

Rz. 46 Aus dem Rang der Hypothek kann der Gläubiger die Zwangsversteigerung des Grundstücks betreiben, sofern er über einen Duldungstitel verfügt. Hat sich der Grundstückseigentümer bei Bestellung der Hypothek bereits der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen (§§ 794 Abs. 1 Nr. 5, 800 ZPO), kann der Pfändungsgläubiger diese vollstreckbare Urkunde auf sich umschreiben la... mehr

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / V. Antragsrücknahme

Rz. 23 Bis zum Vollzug der Eintragung im Grundbuch (Unterzeichnung) kann der Vollstreckungsantrag jederzeit zurückgenommen werden. Grundbuchrechtlich bedarf sowohl die Antragsrücknahme als auch die Vollmacht zur Antragsrücknahme der öffentlichen Beglaubigung (§§ 31, 29 GBO).[30] Dies würde für einen Rechtsanwalt bedeuten, dass § 88 Abs. 2 ZPO keine Anwendung findet. Rz. 24 Di... mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / 2. Pfändung

Rz. 60 Die Pfändung der offenen Eigentümergrundschuld erfolgt nach §§ 857 Abs. 6, 830 ZPO.[53] Rz. 61 Auch wenn es sich bei der Eigentümergrundschuld um ein drittschuldnerloses Recht handelt, erfolgt die Pfändung nicht nach § 857 Abs. 2 ZPO. Diese Vorschrift enthält lediglich eine Sonderregelung für das Erfordernis der Zustellung des Pfändungsbeschlusses, wenn kein Drittschul... mehr

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§ 3 Eigentumverschaffungsan... / 2. Sequesterbestellung

Rz. 7 Zuständig für die Bestellung des Sequesters ist, wenn diese gleichzeitig im Pfändungsbeschluss erfolgt, das Vollstreckungsgericht am Wohnsitz des Schuldners (§ 828 Abs. 2 ZPO); bei nachträglicher Bestellung ist es das Vollstreckungsgericht der belegenen Sache (§ 848 Abs. 1 ZPO), also das Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.[7] Rz. 8 In der Praxis wird bei der... mehr

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / H. Vollstreckung aus der Zwangssicherungshypothek

Rz. 146 Will der Vollstreckungsgläubiger wegen des dinglichen Anspruchs aus der Rangstelle seiner Zwangssicherungshypothek die Zwangsversteigerung betreiben, muss er einen Duldungstitel vorlegen (§ 1147 BGB; h.M.). Es besteht hierbei kein Unterschied zu einer rechtsgeschäftlich bestellten Hypothek.[195] Rz. 147 Den dinglichen Titel muss der Gläubiger nach der Regelung in § 86... mehr

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§ 2 Dingliche Vermögensrech... / V. Besonderheit: Insolvenz

Rz. 19 Der Nießbrauch ist der Zwangsvollstreckung unterworfen und deshalb insolvenzfähig. Der Insolvenzverwalter ist anstelle des Nießbrauchsberechtigten verfügungsberechtigt; er bedarf deshalb zur Bewilligung der Löschung des Nießbrauchs keiner Mitwirkung des Nießbrauchsberechtigten.[19] Rz. 20 Der Insolvenzverwalter kann nicht über das Stammrecht verfügen, er kann jedoch di... mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / I. Erbengemeinschaft

Rz. 20 Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so gebührt der Nachlass den Erben gemeinschaftlich (§ 2032 Abs. 1 BGB). Keiner der Erben kann allein über seinen Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen verfügen (§ 2033 Abs. 2 BGB). Die Erbengemeinschaft ist eine "Zwangsgemeinschaft", sie entsteht unabhängig vom Willen der Miterben kraft Gesetzes mit dem Erbfall.[10] Ihr Zwec... mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 6. Kündigungsrecht

Rz. 128 Nach § 726 BGB gilt: Hat ein Privatgläubiger eines Gesellschafters, nachdem innerhalb der letzten sechs Monate eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Gesellschafters ohne Erfolg versucht wurde, aufgrund eines nicht bloß vorläufig vollstreckbaren Schuldtitels die Pfändung des Anteils des Gesellschafters an der Gesellschaft erwirkt, kann er dessen Mitg... mehr

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / IV. Inhalt des Antrags

Rz. 20 Der Antrag sollte erkennen lassen: wem soll was woran zustehen? Das Grundstück ist in Übereinstimmung mit dem Grundbuch zu bezeichnen (§ 28 S. 1 GBO). Gläubiger und Schuldner sind entsprechend dem Titel oder der Angabe in der Klausel zu bezeichnen. Sind mehrere Gläubiger forderungsberechtigt, ist deren Gemeinschaftsverhältnis anzugeben (§ 47 GBO). Regelmäßig hat das G... mehr

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§ 2 Dingliche Vermögensrech... / N. Formulierungsvorschläge für die Pfändung

Rz. 97 Hinweis Mit Wirkung zum 22.12.2022 ist die Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung – ZVFV) vom 16.12.2022 eingeführt worden (BGBl I 2022, 2368); zuletzt geändert durch Art. 1 der VO vom 17.6.2024 (BGBl 2024 I Nr. 203). Der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist gem. § 1 ZVFV verbindlich... mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 2. Vorpfändung

Rz. 62 Auch die Vorpfändung (§ 845 ZPO) des Nachlassanteils soll im Grundbuch eintragbar sein, aber nur innerhalb der im Gesetz normierten Ein-Monats-Frist. Nach Ablauf der Frist ist eine Eintragung nicht mehr möglich. Falls der Pfändungsbeschluss innerhalb der gesetzlichen Monatsfrist nicht erwirkt wird, ist das Grundbuch unrichtig. Die im Grundbuch eingetragene Vorpfändung... mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / 1. Pfändung

Rz. 47 Auf die Zwangsvollstreckung in eine Grundschuld finden die Vorschriften über die Pfändung in eine Hypothekenforderung entsprechende Anwendung (§§ 857 Abs. 6, 830 ZPO). Dies entspricht auch den sachenrechtlichen Vorschriften, da auf die Grundschuld grundsätzlich die Vorschriften über die Hypothek Anwendung finden, soweit diese nicht ausdrücklich eine Forderung vorausse... mehr

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§ 3 Eigentumverschaffungsan... / IV. Sicherung der Pfändung

Rz. 47 Zur Sicherung vor Verfügungen über das gepfändete Anwartschaftsrecht ist die wirksame Pfändung als Änderung der Verfügungsbefugnis bei der Auflassungsvormerkung im Grundbuch auf Antrag des Gläubigers im Wege der Grundbuchberichtigung einzutragen.[50] Diese Eintragung ist nach der zuvor genannten Entscheidung des BGH zulässig, auch wenn hieran – berechtigte – Kritik ge... mehr

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§ 3 Eigentumverschaffungsan... / X. Formulierungsvorschläge für die Pfändung

Rz. 68 Hinweis Mit Wirkung zum 22.12.2022 ist die Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung – ZVFV) vom 16.12.2022 eingeführt worden (BGBl I 2022, 2368); zuletzt geändert durch Art. 1 der VO vom 17.6.2024 (BGBl 2024 I Nr. 203). Der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist gem. § 1 ZVFV verbindlich... mehr

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Formmängel eines Zeugnisses verhindern Erfüllung des Anspruchs

Ein Arbeitszeugnis muss in formaler Hinsicht die im Geschäftsleben üblichen Mindestanforderungen erfüllen. Ist dies nicht der Fall, ist der Zeugnisanspruch des Arbeitnehmers nicht erfüllt. Dazu zählt jedenfalls, dass das Arbeitszeugnis mit einem ordnungsgemäßen Briefkopf ausgestaltet sein muss, aus dem der Name und die Anschrift des Ausstellers erkennbar sind. Dies führt... mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / V. Wirkung der Pfändung

Rz. 116 Der Gläubiger kann nach Pfändung und Überweisung zur Einziehung den Rückgewähranspruch erst bei Fälligkeit durchsetzen. Der Vollstreckungsgläubiger, der einen Anspruch des Sicherungsgebers auf Rückgewähr einer Grundschuld pfändet, ist nicht berechtigt, die Sicherungsvereinbarung oder die Geschäftsbeziehung zum Sicherungsnehmer zu kündigen; die Pfändung des Rückgewähr... mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / IV. Formulierungsvorschlag für die Pfändung

Rz. 185 Hinweis Mit Wirkung zum 22.12.2022 ist die Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung – ZVFV) vom 16.12.2022 eingeführt worden (BGBl I 2022, 2368); zuletzt geändert durch Art. 1 der VO vom 17.6.2024 (BGBl 2024 I Nr. 203). Der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist gem. § 1 ZVFV verbindlic... mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / IX. Formulierungsvorschläge für die Pfändung

Rz. 166 Hinweis Mit Wirkung zum 22.12.2022 ist die Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung – ZVFV) vom 16.12.2022 eingeführt worden (BGBl I 2022, 2368); zuletzt geändert durch Art. 1 der VO vom 17.6.2024 (BGBl 2024 I Nr. 203). Der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist gem. § 1 ZVFV verbindlic... mehr

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / I. Belastungsgegenstand

Rz. 6 Die Eintragung der Zwangssicherungshypothek ist neben der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung eine der drei Möglichkeiten der Immobiliarzwangsvollstreckung (§ 866 Abs. 1 ZPO). Der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen die in § 864 ZPO aufgeführten Vollstreckungsobjekte. Im Einzelnen kann die Zwangssicherungshypothek daher eingetragen wer... mehr

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / III. Zeitpunkt des Antragseingangs

Rz. 16 Die Zwangssicherungshypothek wird auf Antrag des Gläubigers ins Grundbuch eingetragen (§ 867 Abs. 1 S. 1 ZPO). Antragsberechtigt ist nur der Gläubiger, nicht der Schuldner (der wohl in der Praxis auch nie den Antrag selbst stellen wird).[20] Für den Antrag auf Eintragung einer Sicherungshypothek ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen bewilligter Verfahrensko... mehr

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / 4. Weitere Besonderheiten

Rz. 42 Die Eintragung gegen einen minderjährigen Schuldner und Eigentümer bedarf keiner vormundschafts(familien)gerichtlichen Genehmigung, da diese nur bei rechtsgeschäftlichen Verfügungen über das Grundstück erforderlich ist, § 1850 BGB ist nicht einschlägig.[57] Rz. 43 Ist der Schuldner verheiratet und lebt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder in einer e... mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 1. Eintragung im Grundbuch

Rz. 56 Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte geben dem Nachlass grundsätzlich Inhalt und Wert. Eine Verfügung über ein Grundstück, die der Schuldner zusammen mit seinen Miterben trotz der bestehenden Pfändung trifft, ist dem Pfändungsgläubiger gegenüber unwirksam. Der Dritte, der das Grundstück oder das Recht am Grundstück erwirbt, ist jedoch gutgläubig. Zwar geht das P... mehr

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / 2. Zinsen und Säumniszuschläge im Titel

Rz. 34 Zinsen aus dem Titel werden grundsätzlich als Nebenforderung im Grundbuch eingetragen. Eine antragsgemäß zunächst ohne Zinsen nur für die Hauptforderung zur Eintragung in das Grundbuch gelangte Zwangssicherungshypothek kann später nicht mehr um Eintragung der ebenfalls titulierten Zinsen an derselben Rangstelle erweitert werden. Eine Eintragung der Erweiterung an rang... mehr

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / II. Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 106 Die seit der Entscheidung des BGH vom 29.1.2001[141] zur Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) aufgetretenen Fragen und insbesondere auch die vielfältige Rechtsprechung sind seit dem 1.1.2024 überholt. Mit Datum vom 10.8.2021 hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts[142] vorgelegt, es ist überwiegend am 1.... mehr

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / VII. Zug-um-Zug-Leistung

Rz. 75 Hängt die Zwangsvollstreckung von einer echten Zug-um-Zug-Leistung ab, muss der Gläubiger vor Beginn der Vollstreckung den Annahmeverzug des Schuldners formgerecht nachweisen (§ 765 ZPO).[94] Dem als Vollstreckungsorgan tätigen Grundbuchgericht sind durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden die Tatsachen nachzuweisen, aus denen es in eigenverantwortlicher... mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / V. Formulierungsvorschläge für die Pfändung

Rz. 99 Hinweis Mit Wirkung zum 22.12.2022 ist die Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung – ZVFV) vom 16.12.2022 eingeführt worden (BGBl I 2022, 2368); zuletzt geändert durch Art. 1 der VO vom 17.6.2024 (BGBl 2024 I Nr. 203). Der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist gem. § 1 ZVFV verbindlich... mehr

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Vorwort

Die Zwangsvollstreckung in Vermögensrechte, die sich aus dem Grundbuch ergeben bzw. sich auf das Grundstück beziehen, wird nur selten in Anspruch genommen. Der Grund liegt möglicherweise in den praktischen und rechtlichen Problemen, die aus der Verzahnung des allgemeinen Zwangsvollstreckungsrechts mit Fragen des materiellen und formellen Grundbuchrechts und nicht zuletzt mit... mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / IV. Einheitsbeschluss von Pfändung und Überweisung

Rz. 13 In der gerichtlichen Vollstreckungspraxis werden der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss regelmäßig gleichzeitig in einem Beschluss erlassen. Hierbei wird kein Unterschied gemacht, ob es sich um eine Forderungspfändung, Rechtspfändung oder eine andere zulässige Pfändung handelt. Rz. 14 Dennoch ist zwischen beiden Beschlüssen zu unterscheiden.[11] Entscheidendes Kriter... mehr

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§ 6 Arresthypothek / H. Eintragungshindernisse

Rz. 23 Steht dem Antrag auf Eintragung ein Hindernis entgegen, muss das Grundbuchgericht wie folgt unterscheiden: Handelt es sich um ein vollstreckungsrechtliches Hindernis, kann das Grundbuchgericht eine nicht rangwahrende Zwischenverfügung nach § 139 ZPO erlassen, der Gläubiger muss dann dafür Sorge tragen, dass das Hindernis innerhalb der Monatsfrist nach § 929 Abs. 2 ZPO ... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Inhalt des Anspruchs

Rz. 7 Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gem. § 20 Abs. 1 ist eine aus dem Arbeitsverhältnis herrührende Lohnersatzleistung, nämlich ein gesetzlich begründeter Anspruch auf teilweise Fortzahlung des Arbeitsentgelts. [1] Es handelt sich um einen privatrechtlichen Anspruch, der erforderlichenfalls vor den Gerichten für Arbeitssachen geltend zu machen ist, § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbG... mehr

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Arbeitszeugnis: Gerichtlich... / 1.2 Klage auf Zeugnisberichtigung

Ist das Zeugnis aus Sicht des Arbeitnehmers inhaltlich oder formell falsch, kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber zur Korrektur auffordern. Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach, kann beim Arbeitsgericht Klage erhoben werden. Auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses ist das Arbeitsgericht sachlich zuständig, da die Auseinandersetzung noch aus dem Arbeitsverhältnis herrührt,... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 5.2 Anwendungsbereich

Rz. 420 § 14 Abs. 4 TzBfG gilt für kalendermäßige Befristungen, Zweckbefristungen [1] und nach der ausdrücklichen Bezugnahme in § 21 TzBfG auch für auflösende Bedingungen. Dabei spielt es keine Rolle, auf welche Rechtsgrundlage die Befristung gestützt wird. Rz. 421 Deshalb bedürfen auch Befristungen und auflösende Bedingungen, die nicht nach § 14 Abs. 1 bis Abs. 3 TzBfG, sonde... mehr

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Gerichtliches Verfahren in ... / 3.6 Einstellen der Zwangsvollstreckung

Eine Zwangsvollstreckung zur Herausgabe der Räume kann selbst dann, wenn damit eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen verbunden ist, vom Gericht nicht ohne Weiteres einstweilen eingestellt werden. Erforderlich ist stets die Abwägung der Interessen der Betroffenen mit den Vollstreckungsinteressen des Gläubigers. Es ist deshal... mehr

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Gerichtliches Verfahren in ... / 3.7 Verwirken der Zwangsvollstreckung

Aus einem Räumungstitel kann grundsätzlich 30 Jahre vollstreckt werden. Daher wird eine Vollstreckung nicht generell nach 2 Jahren unzulässig. Vielmehr ist im Einzelfall anhand der konkreten Umstände zu prüfen, ob eine Verwirkung vorliegt. Eine Verwirkung kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn der Vermieter die Zahlung der Nutzungsentschädigung nur mit dem ausdrücklichen Hi... mehr

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Gerichtliches Verfahren in ... / 3.3 Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Eine rechtskräftige Verpflichtung des Mieters zur Räumung und Herausgabe von Mieträumen kann nicht durch Zwangsgeld bzw. Zwangshaft § 888 ZPO), sondern (als sog. vertretbare Handlung) nur durch Zwangsvollstreckung gem. den §§ 885, 886 ZPO (Zwangsräumung mithilfe des Gerichtsvollziehers) durchgesetzt werden. Eine Vollstreckung nach § 888 ZPO neben der Herausgabevollstreckung ... mehr

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Gerichtliches Verfahren in ... / 3.2 Räumungsfrist

Hinweis Angemessene Räumungsfrist Im Fall der fristlosen Kündigung durch den Vermieter sollte dem Mieter eine angemessene Frist zur Räumung gesetzt werden, da sich der Mieter erst nach Ablauf dieser Frist in Verzug befindet und damit Anlass zur Erhebung der Räumungsklage gibt.[1] Die sofortige Erhebung der Räumungsklage, welche die fristlose Kündigung enthält, kann nach diese... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Gerichtliche Entscheidung

Rz. 18 Weigert sich der Arbeitgeber, der vom Betriebsrat beantragten Maßnahme nachzukommen, kann dieser das Arbeitsgericht anrufen mit dem Antrag, den Arbeitgeber zu verpflichten, die von ihm verlangte Maßnahme durchzuführen.[1] Das Arbeitsgericht entscheidet im Beschlussverfahren. Der betroffene Arbeitnehmer ist am Verfahren beteiligt, d. h. er ist insbesondere nach § 83 Ab... mehr

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Gerichtliches Verfahren in ... / 3.4 Verbotene Eigenmacht oder unerlaubte Selbsthilfe

Achtung Keine verbotene Eigenmacht ausüben Die eigenmächtige Durchsetzung des Räumungsanspruchs, z. B. durch Entfernen der Möbel des Mieters oder Auswechseln des Schlosses, ist unzulässig, sodass selbst dann ein Anspruch des Mieters auf Wiedereinräumung des Mietbesitzes wegen verbotener Eigenmacht des Vermieters bestehen kann, wenn der Vermieter gegen den Mieter bereits ein U... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Weiterbeschäftigung / 3.2 Nach der erstinstanzlichen Entscheidung im Kündigungsschutzprozess zugunsten des Arbeitnehmers

Hat der Arbeitnehmer den Kündigungsschutzprozess erstinstanzlich gewonnen, kann die Ungewissheit des Prozessausgangs für sich allein ein überwiegendes Gegeninteresse des Arbeitgebers nicht mehr begründen. Der Arbeitnehmer hat dann grundsätzlich einen Anspruch auf eine vorläufige Weiterbeschäftigung. Will der Arbeitgeber diese verweigern, müssen zusätzliche Umstände hinzukomm... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Weiterbeschäftigung / 5 Geltendmachung des Weiterbeschäftigungsanspruchs

Der arbeitsvertragliche Beschäftigungsanspruch im bestehenden Arbeitsverhältnis kann im Klageweg – schon zusammen mit der Kündigungsschutzklage – geltend gemacht werden. Verweigert der Arbeitgeber die vorläufige Weiterbeschäftigung trotz einer entsprechenden Verurteilung, so wird er auf Antrag des Arbeitnehmers vom Gericht dazu durch Zwangsgeldfestsetzung nach § 888 ZPO ange... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.6 Selbstbeurlaubung durch den Arbeitnehmer

Rz. 40 Da nach den gesetzlichen Regelungen die Freistellungserklärung durch den Arbeitgeber zu erfolgen hat, hat der Arbeitnehmer kein Recht, bei Ablehnung des Urlaubsantrags sich selbst zu beurlauben. Lehnt der Arbeitgeber die Urlaubsgewährung ab, ohne dass einer der in § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG genannten Verweigerungsgründe vorliegt, so kann der Arbeitnehmer die Abgabe der F... mehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / 1. Haftung nach Bereicherungsrecht

Man hätte regeln können: Der Beschenke haftet auf Geld, soweit er nicht entreichert ist. Die grundsätzliche Erwägung des historischen Gesetzgebers indessen ging, dogmatisch konsequent, dahin Zitat "(…) daß in dieser Beziehung zwischen dem Anspruche gegen den Erben und dem gegen den Beschenkten unterschieden werden müsse, der erstere karakterisire sich als einfache Erhöhung des... mehr

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FoVo 02/2026, Drittauskünft... / 2 II. Aus der Entscheidung

Das LG beurteilt die Rechtslage anders und folgt der Gläubigerin Die zulässige, insbesondere fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Die GV darf die beantragten Vollstreckungshandlungen nicht mit der Begründung ablehnen, dass dem Schuldner wegen fehlender Vernehmungs- und Verhandlungsfähigkeit die Abgabe der Vermögensauskunft nicht möglich s... mehr

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FoVo 02/2026, Drittauskünft... / 1 Der Fall

Gescheiterte Abnahme der Vermögensauskunft Die Gläubigerin begehrt im Rahmen der Zwangsvollstreckung die Einholung von Drittauskünften und ggf. die Durchführung einer Vorpfändung beim Schuldner nach vorangegangenem Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft. Die Gerichtsvollzieherin (GV) hatte – nach vorangegangenen Teilleistungen des Schuldners – zunächst Termin zur Abgabe der ... mehr

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FoVo 02/2026, Rechtsschutzb... / 3 Der Praxistipp

Die Entscheidung ist falsch Die Entscheidung des Amtsgerichts ist falsch, weil es sich nicht an den gesetzlichen Wortlaut hält und diesen prüft. Unter welchen Voraussetzungen die Auskünfte einzuholen sind, bestimmt sich nach § 802l Abs. 1 S. 2 ZPO. Im vorliegenden Fall liegen die Voraussetzungen von § 802l Abs. 1 S. 2 Nr. 3 ZPO vor, wonach die Einholung der Drittauskünfte zul... mehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / 3. Aufwendungsbefugnis

Der Beschenkte kann die Inanspruchnahme auf Herausgabe des Geschenks oder Duldung der Zwangsvollstreckung dadurch abwenden, dass er den Fehlbetrag zahlt, § 2329 Abs. 2 BGB. In der Literatur wird teils verlangt, dass sich der Beschenkte zu diesem Zweck die Abwendungsbefugnis im Urteil vorbehalten lassen muss.[62] Die Befugnis ist ein Gestaltungsrecht, dessen Ausübung den Ansp... mehr

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FoVo 02/2026, Darf der Geri... / II. Die Lösung

Zustellung ist zentral für die Vollstreckung Nach § 829 Abs. 3 ZPO ist mit der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Drittschuldner die Pfändung als bewirkt anzusehen. Die Zustellung an den Drittschuldner ist also für die Pfändung konstitutiv. Hinweis Für die Praxis ist zu beachten, dass der Gerichtsvollzieher bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen mit mehreren Dritts... mehr