Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Allgemeines

Rz. 472 Sofern die zu erfüllende Handlung nicht unbedingt vom Schuldner selbst ausgeführt werden muss, sondern auch von einem Dritten ausgeführt werden kann, so richtet sich die Vollstreckung nach § 887 ZPO. Die Vertretung des Schuldners muss demnach möglich sein, ohne dass das Erfüllungsinteresse des Gläubigers berührt wird. Rz. 473 Der Gläubiger wird sodann zur Vornahme der...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / IV. Sonstige Informationsdienste

Rz. 114 Viele Detekteien bieten ihre Dienstleistungen zu erschwinglichen Preisen an – wie z.B. Anschriftenermittlungen, Ermittlungen der Einkommensquelle, der zustellungsfähigen Anschrift, von Immobilien oder Erbenermittlung. Je nach Höhe der Forderung Ihres Mandanten kann also auch der Einsatz einer Detektei gerechtfertigt sein. Es empfiehlt sich, vor Auftragserteilung die ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / i) Wirkung des Zuschlagsbeschlusses

Rz. 439 Mit der Verkündung der Zuschlagserteilung ist der Ersteher Eigentümer des Grundstücks. Im Fall der Zwangsversteigerung bedarf der neue Eigentümer für seine Rechtsstellung keiner Eintragung im Grundbuch. Rz. 440 Der Gläubiger kann ebenfalls der Ersteher sein. Der Zuschlagsbeschluss ist für den Ersteher Vollstreckungstitel zur Durchsetzung seines Rechts auf die Besitzer...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Zwangssicherungshypothek

Rz. 401 Liegen Ihnen Informationen über eine Immobilie oder ein Grundstück des Schuldners vor, so sollten Sie die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek gem. § 866 Abs. 1 ZPO erwägen. a) Allgemeines Rz. 402 In erster Linie dient die Eintragung der Zwangssicherungshypothek ins Grundbuch der Absicherung der einzutragenden Forderung gegenüber möglichen weiteren Gläubigern. Es ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Anlagen

Rz. 144 Modul D gibt einige eventuelle Anlagen zum Auftrag vor, wie z.B. einen Beschluss über bereits bewilligte PKH, Vollmachten oder die Negativauskunft des Einwohnermeldeamtes für Anträge nach § 755 ZPO. Weitere Anlagen können (bzw. müssen) in die Freizeilen eingetragen werden. aa) Aufstellung über bisherige Vollstreckungskosten Rz. 145 Bisherige Vollstreckungskosten sind s...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Postanfrage

Rz. 96 Kostengünstig und effektiv ist die Überprüfung der Postanschrift durch die Deutsche Post AG durch eine sogenannte Postanfrage. Die Anfrage erfolgt über die Internetseite: https://www.deutschepost.de/de/a/anschriftenpruefung.html. Die Überprüfung der Anschrift dauert meist nur wenige Tage. Liegt ein Nachsendungsantrag des Schuldners vor, so erhalten Sie die Nachsendead...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Schuldnerverzeichnis

Rz. 100 Mit Inkrafttreten des ZwVollStrÄndG zum 1.1.2013 wurde erstmals eine bundesweite Internetplattform eingerichtet, die es dem Gläubiger ermöglicht, schnell Informationen über einen Schuldner zu erlangen, z.B. ob dieser bereits eine Vermögensauskunft abgegeben hat. Rz. 101 Das Schuldnerregister kann dabei unter www.vollstreckungsportal.de abgerufen werden. Rz. 102 Die Geb...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 10. Freiwillige Vornahme durch den Schuldner

Rz. 490 Der Schuldner ist auch nach Erlass eines Ermächtigungsbeschlusses nach § 887 ZPO nicht daran gehindert, die von ihm geschuldete Leistung noch freiwillig zu erbringen, um so ggf. Kosten einzusparen. Eine bloße Ankündigung reicht jedoch nicht aus. Die geschuldete Leistung muss tatsächlich erbracht worden sein.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Qualifizierte Vollstreckungsklausel

Rz. 45 Zuständig für die Erteilung der qualifizierten Klausel ist der Rechtspfleger, § 20 Nr. 12 RPflG bzw. im Falle einer notariellen Urkunde der Notar, der die Urkunde erstellt hat, § 797 Abs. 2 ZPO. a) Titelergänzende Klausel, § 726 ZPO Rz. 46 Eine titelergänzende Klausel ist erforderlich, wenn nach dem Titelinhalt der materielle Anspruch oder seine Vollstreckung bedingt od...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Auszahlungssperrfrist

Rz. 379 Gem. § 835 Abs. 3 ZPO darf ein gepfändetes Kontoguthaben einer natürlichen Person erst nach Ablauf von vier Wochen ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger ausgezahlt werden. Dem Schuldner soll damit Gelegenheit gegeben werden, ggf. Kontoschutz durch Umwandlung seines Girokontos in ein P-Konto zu erlangen und somit seinen Lebensunterh...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 12. Vorpfändung / vorläufiges Zahlungsverbot

Rz. 386 Eine Pfändung wird erst mit der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner wirksam. Im Einzelfall kann bis zur Zustellung wertvolle Zeit verloren gehen, während der der Schuldner über sein Vermögen verfügt und so den Zugriff durch den Gläubiger verhindert. a) Allgemeines Rz. 387 § 845 ZPO räumt daher dem Gläubiger die Möglichkeit einer ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / III. Internet

Rz. 112 Das Internet bietet im Einzelfall eine gute Informationsquelle und ist in der Anwaltskanzlei nicht mehr wegzudenken. Rz. 113 Haben Sie schon einmal den Namen oder die Emailadresse eines Schuldners bei google, facebook & Co. eingegeben? Nicht selten geben Schuldner auf Internetseiten ihre persönlichen Daten preis. Manche Schuldner haben eigene Internetseiten und geben ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / bb) Teilungsversteigerung

Rz. 419 Eine besondere Form der Zwangsversteigerung ist die Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft (§ 180 ZVG). Rz. 420 Die Zwangsversteigerung führt – im Unterschied zur Zwangsverwaltung, die auf den Ertrag eines Grundstücks zielt – zu einer Verwertung der Substanz. Bei Erbauseinandersetzungen und in Anschluss an Ehescheidungen ist eine Teilungsversteigerung of...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Zentrale Vollstreckungsgerichte nach § 802k ZPO

Rz. 195 Die Zentralen Vollstreckungsgerichte haben zwei Aufgaben: a) Verwaltung der Vermögensverzeichnisse Rz. 196 Das Vermögensverzeichnis wird durch den Gerichtsvollzieher als elektronisches Dokument erstellt und sodann an das Zentrale Vollstreckungsgericht des jew...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Vollstreckungsverbote

Rz. 132 Weiterhin hat der Gerichtsvollzieher Vollstreckungsverbote zu beachten: In §§ 811, 812 ZPO ist geregelt, welche Gegenstände unpfändbar sind. Das Sozialstaatsprinzip gebietet es verfassungsrechtlich, dass jedem Menschen das Minimum dessen, was er zur eigenverantwortlichen Führung eines menschenwürdigen Lebens benötigt, zu verbleiben hat.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Vollstreckungstitel

Rz. 143 Der Vollstreckungsauftrag sieht unter Modul C separate Eingabemöglichkeiten für zwei Vollstreckungstitel vor. Weitere Titel können bei Bedarf eingegeben werden durch Mehrfachverwendung des Feldes bei Nutzung einer Branchensoftware oder durch Angabe in einer Anlage. Sind mehrere Titel Grundlage des Vollstreckungsauftrages sind diese durchzunummerieren.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / cc) Aufstellung der Inkassokosten

Rz. 147 Werden Inkassokosten geltend gemacht, ist der Gesamtbetrag in die Forderungsaufstellungen einzutragen. Zusätzlich müssen diese Kosten in einer gesonderten Aufstellung nachvollziehbar dargestellt werden. Diese Aufstellung ist dem Auftrag als Anlage beizufügen.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 7. Entscheidung des Gerichts

Rz. 484 Das Gericht entscheidet über den Antrag durch Beschluss (der Schuldner ist vor einer Entscheidung zu hören, § 891 ZPO). Der Beschluss muss die Ersatzvornahme der Handlung, zu der der Gläubiger ermächtigt wird, konkret bezeichnen. Ggf. ist ein Vorschuss für die notwendigen Kosten der Ersatzvornahme festzusetzen.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / cc) Kombi-Auftrag

Rz. 159 Sind dem Gläubiger verwertbare Vermögensgegenstände des Schuldners bekannt, sollte der Gläubiger daher im Rahmen eines Kombi-Antrags den Auftrag unter Modul H mit einem Auftrag in Modul L verbinden: Beispiel:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Sicherheitsleistung

Rz. 71 Wurde ein Urteil gegen Sicherheitsleistung gem. § 709 ZPO für vorläufig vollstreckbar erklärt, so muss der Gläubiger die im Urteil festgelegte Sicherheitsleistung erbringen oder kann alternativ die Sicherheitsvollstreckung gem. § 720a ZPO (also ohne Verwertung) betreiben, vergl. Ausführungen unter Rdn 24 ff.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 7. Gesellschaftsregister

Rz. 111 Zum 1.1.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft getreten. Hierdurch wurde das Gesellschaftsregister eingeführt, welches bei den Amtsgerichten geführt wird. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann sich in dieses Gesellschaftsregister eintragen lassen und dann die (Zusatz-)Bezeichnung eGbR führen. Eine Pflicht zu...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / dd) Vorpfändungsbenachrichtigung

Rz. 148 Um den Gerichtsvollzieher mit einer vom Antragsteller selbst erstellten Vorpfändung zu beauftragen, kann hier ein Kreuzchen gesetzt werden. Es macht jedoch wesentlich mehr Sinn, den Zustellungsauftrag formlos zu erteilen, vergl. Rdn 386.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / g) Unterschrift / Signatur

Rz. 194 Zuletzt folgt die Unterschrift bzw. die Signatur des Antragstellers. In das linke Feld ist der vollständig ausgeschriebene Name des Antragstellers einzutragen. Bei Antragstellung durch einen Rechtsanwalt ist hier der Name des Rechtsanwalts einzutragen – nicht der Name der Kanzlei.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Durchführung einer normalen Räumungsvollstreckung

Rz. 507 Bei der Räumungsvollstreckung wird der Schuldner aus dem Besitz gesetzt und der Gläubiger wird durch den Gerichtsvollzieher in den Besitz eingewiesen. Rz. 508 Der Gerichtsvollzieher hat die Räumung rechtzeitig dem Schuldner anzukündigen, damit dieser ggf. die 2-Wochenfrist des § 765a Abs. 3 ZPO für einen Räumungsschutzantrag (vgl. Rdn 578) nutzen kann. Rz. 509 Da die W...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Titelergänzende Klausel, § 726 ZPO

Rz. 46 Eine titelergänzende Klausel ist erforderlich, wenn nach dem Titelinhalt der materielle Anspruch oder seine Vollstreckung bedingt oder befristet sind, § 726 ZPO. Beispiel: A hat sich in einem Prozessvergleich verpflichtet, nach dem Tod des Vaters an ihre Schwester B 20.000 EUR zu zahlen. Nach dem Tod des Vaters legt B den Titel vor und beantragt die Erteilung einer Vol...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO

Rz. 559 Die sofortige Beschwerde ist gegen Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren statthaft, d.h. wenn dem Schuldner vor der Beschlussfassung über eine Vollstreckungsmaßnahme rechtliches Gehör gewährt wurde oder wenn das Vollstreckungsgericht einen Antrag des Gläubigers ganz oder teilweise ablehnt. Eine Entscheidung liegt z.B. vor,mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Haftbefehl

Rz. 178 Es kann zum einem gem. § 802g ZPO ein Haftbefehl gegen den Schuldner erlassen werden, wenn dieser unentschuldigt zum Termin zur Abgabe der VA fehlt oder er sich weigert die VA freiwillig abzugeben. Zuständig ist hierfür das Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners. Häufig wird bereits im Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher der Hinweis aufgenommen, der Gerich...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 8. Rechtsbehelf

Rz. 464 Wird der Antrag des Gläubigers zurückgewiesen, kann er sofortige Beschwerde gemäß § 793 ZPO einlegen. Rz. 465 Der Schuldner kann ebenfalls sofortige Beschwerde gem. § 793 ZPO einlegen, sofern dem Antrag des Klägers stattgegeben und der Beschluss antragsgemäß erlassen wurde. Der Schuldner kann, sofern die Voraussetzungen des § 775 ZPO vorliegen, gleichzeitig die Einstel...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Zwangsverwaltung

Rz. 442 Auch die Zwangsverwaltung ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung. Die Zwangsverwaltung unterliegt daher in vielen Teilen (vorrangige Sondervorschriften im ZVG ausgenommen) den Regelungen des Vollstreckungsverfahrens entsprechend der ZPO. Auch wenn die Zwangsverwaltung angeordnet wurde, bleibt der Schuldner – im Gegensatz zur Zwangsversteigerung – Eigentümer des Gr...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / e) Räumungsvollstreckung nach dem "Berliner Modell"

Rz. 515 Bei einen normalen Räumungsantrag können schnell mehrere tausend Euro als Kostenvorschuss auf den Gläubiger zukommen, da dieser vorschusspflichtig ist. Im ungünstigsten Fall kann die Forderung nicht bei dem Schuldner eingezogen werden und der Gläubiger bleibt auf den Kosten sitzen. Rz. 516 Um diese Kosten zu senken, wurde die Räumung nach dem "Berliner Modell" als bes...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 6. Weitere vollstreckbare Ausfertigungen

Rz. 55 Eine weitere vollstreckbare Ausfertigung wird gem. § 733 ZPO dem Gläubiger erteilt, wenn er ein Rechtsschutzbedürfnis hierfür nachweist. Die Gründe für eine weitere vollstreckbare Ausfertigung muss der Gläubiger darlegen und zumindest glaubhaft machen. Rz. 56 Ein Rechtschutzbedürfnis kann bestehen, wenn:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 6. Forderungsaufstellung

Rz. 214 In welcher Höhe Ansprüche vollstreckt werden sollen, ergibt sich ausschließlich aus der Forderungsaufstellung, die gem. § 2 Abs. 2 ZVFV jedem Gerichtsvollzieherauftrag zwingend beizufügen ist. In die Forderungsaufstellung sind sämtliche Forderungen einzutragen, die der Gläubiger geltend macht. Sofern die Eintragungsmöglichkeiten nicht ausreichen, sind die Forderungsau...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Art der Zustellung

Rz. 63 Gem. § 750 Abs. 1 ZPO muss der Titel grds. vor oder spätestens bei der ersten Zwangsvollstreckungsmaßnahme zugestellt werden. Die Zustellung von Vollstreckungstiteln erfolgt je nach Art des Titels unterschiedlich. Rz. 64 Urteile werden gem. § 317 Abs. 1 ZPO von den Gerichten grundsätzlich von Amts wegen zugestellt, um die entsprechende Rechtsmittelfrist in Gang zu setz...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 9. Muster

Rz. 487 Nachfolgend ist ein Mustertext für einen Antrag gem. § 887 ZPO mit Vorschuss für das Fallbeispiel aus Rdn 473 abgebildet. Der Gläubiger ist im Übrigen nicht verpflichtet, sofern ihm ein Vollstreckungstitel vorliegt, den Schuldner vor Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnamen (unter Fristsetzung) "anzumahnen" (es sei denn, dass ggf. eine dahin gehende Regelung in ei...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / G. Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle

Rz. 587 Nicht immer ist die Zwangsvollstreckung erfolgreich. Wird über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet, sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verboten. Der Gläubiger hat dann nur noch die Möglichkeit, seine Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden mit der Ungewissheit, ob seine ursprüngliche Forderung wenigstens teilweise befriedigt wird. Rz. 588 Der ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Inhalt des Anspruchs

Rz. 474 Wie bei jeder Vollstreckungsmaßnahme bedarf es auch hier eines Antrages des Gläubigers. Rz. 475 In der Praxis bereitet es mitunter Schwierigkeiten, abzugrenzen, wann eine Handlung unvertretbar und einzig und allein vom Schuldner vorgenommen werden kann und wann sie vertretbar ist und somit auch durch einen Dritten ausgeführt werden kann (s. Rdn 454). Rz. 476 Vertretbar...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Titelumschreibende Klausel, § 727 ZPO

Rz. 49 Eine titelumschreibende Klausel ist erforderlich, wenn die Vollstreckung für oder gegen den Rechtsnachfolger der im Titel bezeichneten Parteien erfolgen soll. Sinn der Titelumschreibung ist es, einen neuen Rechtsstreit über denselben prozessualen Anspruch zu vermeiden. Soweit eine Umschreibung möglich ist, fehlt für eine neue Klage das Rechtsschutzinteresse. § 727 ZPO ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Vollstreckungsorgan

Rz. 239 Gem. § 828 Abs. 1 ZPO ist das Vollstreckungsgericht das für die Forderungspfändung zuständige Vollstreckungsorgan. Funktionell zuständig für den Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses innerhalb des Vollstreckungsgerichts ist der Rechtspfleger, § 20 Nr. 17 RPflG. Das Vollstreckungsgericht ist grds. das AG, bei dem der Schuldner im Inland seinen allgemeinen G...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Verwaltung der Vermögensverzeichnisse

Rz. 196 Das Vermögensverzeichnis wird durch den Gerichtsvollzieher als elektronisches Dokument erstellt und sodann an das Zentrale Vollstreckungsgericht des jeweiligen Bundeslandes übermittelt. Die Vermögensverzeichnisse werden dort gespeichert und können ausschließlich von Gerichtsvollzieher, von Insolvenzgerichten, Vollstreckungsgerichten, Registergerichten und Strafverfol...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Klarstellender Vermerk

Rz. 51 Hat der/die Schuldner(in) aufgrund einer Heirat/Scheidung den Nachnamen geändert, kann weiterhin die Vollstreckung aus dem ursprünglichen Titel – ohne Ergänzung bez. des Namens – erfolgen, wenn für das Vollstreckungsorgan ersichtlich ist, dass Personenidentität besteht. Die schlichte Namensänderung im Wege der Eheschließung/Scheidung stellt nämlich keine Rechtsnachfolg...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 5. Zuständigkeit

Rz. 459 Ausschließlich zuständig für die Entscheidung über den Antrag gem. § 888 ZPO ist das Prozessgericht erster Instanz – somit das Gericht, das z.B. das Urteil oder den Beschluss erlassen hat oder das Gericht, vor dem die Parteien einen Prozessvergleich geschlossen haben; bei notariellen Urkunden das Gericht, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat. Das Prozessger...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / f) Einstweilige Einstellung auf Antrag des Gläubigers

Rz. 430 Der Zwangsversteigerungsantrag hat auf viele Schuldner eine Signalwirkung. Spätestens jetzt merkt der Schuldner, dass es dem Gläubiger mit seiner Vollstreckung ernst ist. Viele Schuldner wenden sich nach Eröffnung des Zwangsversteigerungsverfahrens an den Gläubiger und versuchen, Ratenzahlung zu vereinbaren. Der Gläubiger muss, wenn er diese Ratenzahlung akzeptiert, ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Gläubiger und Schuldner

Rz. 139 Die nachfolgenden Seiten des Auftrags sind in Module aufgeteilt. Modul A und B betreffen die Angaben zum Gläubiger bzw. Schuldner und sind inhaltlich überwiegend identisch. Der Vollstreckungsauftrag enthält Eingabefelder für einen Gläubiger bzw. einen Schuldner. Zusätzliche Gläubiger und Schuldner können durch mehrfaches Ausfüllen dieser Felder – sofern die genutzte B...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 9. Gebühren und Minderungspflicht

Rz. 331 Für die Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses erhält der RA eine Verfahrensgebühr i.H.v. 0,3 nach Nr. 3309 VV RVG nebst Postentgelten und Umsatzsteuer. Rz. 332 Die Gerichtskosten für den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses betragen nach Nr. 2111 KV GKG derzeit 24,00 EUR, unabhängig vom Gegenstandswert. Richtet sich der Pfändungs- und...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Antrag des Gläubigers

Rz. 457 Um seinen Anspruch durchzusetzen, muss der Gläubiger einen entsprechenden Antrag stellen. Ist das Prozessgericht in erster Instanz das LG, so besteht Anwaltszwang (§ 78 Abs. 1 ZPO). Der Gläubiger muss in diesem Fall einen RA mit der Antragstellung beauftragen, ansonsten würde der Antrag als unzulässig abgewiesen werden. Das Zwangsmittel oder die Zwangshöhe muss der Gl...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Zuständigkeit

Rz. 477 Die örtliche und sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 887 ZPO, demnach ist das Prozessgericht der ersten Instanz ausschließlich zuständig. Ist das Prozessgericht in erster Instanz das Landgericht oder das Familiengericht, so besteht Anwaltszwang (§ 78 Abs. 1 ZPO bzw. § 114 Abs. 1 FamFG). Der Gläubiger muss in diesem Fall einen RA mit der Antragstellung beauftrag...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / II. Verbraucherinsolvenzverfahren bis zur Restschuldbefreiung

Rz. 604 Das eigentliche Ziel des Schuldners ist dabei die Restschuldbefreiung. Nach der Insolvenzordnung (InsO) ist das Verbraucherinsolvenzverfahren als ein dreistufiges Verfahren gestaltet, dem sich ein Restschuldbefreiungsverfahren anschließt: Stufe 1: Außergerichtlicher Einigungsversuch Stufe 2: Gerichtlicher Einigungsversuch Stufe 3: Durchführung des Insolvenzverfahrens Stu...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Pfändung durch einen Unterhaltsgläubiger gem. § 850d ZPO

Rz. 355 Der Unterhaltsgläubiger wird vom Gesetzgeber privilegiert und kann zusätzlich in den sogenannten Vorrechtsbereich vollstrecken. Der Unterhaltsgläubiger ist jedoch nicht verpflichtet, in den Vorrechtsbereich zu vollstrecken, sondern kann auch eine "Normal"Pfändung ausbringen. Will der Gläubiger in den Vorrechtsbereich vollstrecken, so müssen im Formular (Anlage 5 ZVFV...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / ee) Wirkung der Pfändung

Rz. 161 Die Pfändung hat zwei wichtige Rechtsfolgen:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft mit/ohne Sachpfändungsauftrag

Rz. 153 Verlangt der Gläubiger die Abnahme der Vermögensauskunft, so hat er bei Auftragserteilung die Wahl, ob er den Gerichtsvollzieher Beispiel: odermehr