Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / C. Die Gebühren des Wahlverteidigers und des Pflichtverteidigers

Rz. 9 Der Wahlverteidiger und der Pflichtverteidiger erhalten im Grunde dieselben Gebühren, nur dass die jeweilige Gebühr für den Pflichtverteidiger niedriger ausfällt als für den Wahlverteidiger. Mathematisch ausgerechnet erhält der Pflichtverteidiger genau 80 % der Mittelgebühr eines Wahlverteidigers aus der Staatskasse. Außerdem sind die Gebühren für den Wahlverteidiger B... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 4 § 322 HGB ist für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen (Jahresabschlussprüfung, Konzernabschlussprüfung) anzuwenden. In den §§ 316–324a HGB sind die gesetzlichen Grundlagen für die Abschlussprüfung kodifiziert. Eine wichtige Ausnahme betreffen Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse, sog. Public Interest Entities (PIE). Für diese sind für nach dem... mehr

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Die aufschiebend bedingte B... / c) Die klassischen Lösungswege und ihre Schwächen

Als zweiter klassischer Weg bleibt die testamentarische Auflage: Der Nießbraucher verpflichtet in seinem Testament den Eigentümer, dem Ehegatten nach dem Ableben ein Wohnungsrecht einzuräumen. Die Auflage nach § 1940 BGB gibt dem Begünstigten allerdings keinen eigenen klagbaren Erfüllungsanspruch. Die Durchsetzung obliegt nur den in § 2194 BGB genannten Personen; der Begünst... mehr

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Die aufschiebend bedingte B... / 4. Zivilrechtliche und grundbuchrechtliche Wirkungsweise

Dogmatisches Fundament der Gesamtkonstruktion ist § 161 Abs. 1 BGB. Nach Eintritt der aufschiebenden Bedingung sind Zwischenverfügungen des Eigentümers, die die Wirkung des bedingten Rechts beeinträchtigen würden, der E gegenüber relativ unwirksam. Die Eintragung des bedingten Wohnungsrechts im Grundbuch versetzt die E in eine Position, die gegen Veräußerungen, Zwangsvollstr... mehr

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Pfändung von Lohn / 1.3 Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 1.1.2013

1.3.1 Ziel der Reform Des Weiteren ist zum 1.1.2013 das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in Kraft getreten.[1] Ziel der Reform ist eine effektive Zwangsvollstreckung. Die Gerichtsvollzieher erhalten Befugnisse, sich umfassend Auskunft über den Schuldner zu holen, und sind nunmehr zuständig für Vermögensauskunft des Schuldners. Hat ein Gläubiger e... mehr

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Pfändung von Lohn / 1.3.1 Ziel der Reform

Des Weiteren ist zum 1.1.2013 das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in Kraft getreten.[1] Ziel der Reform ist eine effektive Zwangsvollstreckung. Die Gerichtsvollzieher erhalten Befugnisse, sich umfassend Auskunft über den Schuldner zu holen, und sind nunmehr zuständig für Vermögensauskunft des Schuldners. Hat ein Gläubiger einen vollstreckbaren ... mehr

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Pfändung von Lohn / 4.2 Ende der Beschlagnahmewirkung

Die Forderungspfändung beginnt mit Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durch das Vollstreckungsgericht. Sie endet mit vollständiger Erfüllung der im Pfändungsbeschluss angeführten Forderung des Gläubigers durch Überweisung der gepfändeten Forderung.[1] Bis zu diesem Zeitpunkt besteht die Zwangsvollstreckung fort und der Drittschuldner hat an den Gläubiger zu le... mehr

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zfs 07/2026, Einwendungen d... / 2 Aus den Gründen:

[9] … “II. 1. Der Antrag der Antragstellerin, die Vollziehung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des Antragsgegners auszusetzen, sowie der Hilfsantrag, im Wege der einstweiligen Anordnung die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung anzuordnen, ist in eine allein zulässige Erinnerung gegen den Kostenansatz nach § 8 des Justizbeitreibungsgesetzes (JBeitrG) umz... mehr

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Pfändung von Lohn / 1.3.2 Verbesserung der Aufenthaltsermittlung

Ist der Aufenthaltsort des Schuldners nicht bekannt, ist gem. § 755 ZPO die Aufenthaltsermittlung durch den Gerichtsvollzieher wie folgt möglich: Anfrage beim Einwohnermeldeamt. Führt dies nicht zum Erfolg, kann der Gerichtsvollzieher anfragen beim Ausländerzentralregister, bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherungen, beim Kraftfahrt-Bundesamt, sofern die Hauptforderung ... mehr

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Pfändung von Lohn / 1.3.4 Das Schuldnerverzeichnis

In den §§ 882b–882h ist das Schuldnerverzeichnis geregelt. Es wird beim zentralen Vollstreckungsgericht geführt. Im Verzeichnis sind diejenigen Personen aufgeführt, deren Eintragung der Gerichtsvollzieher nach Maßgabe des § 882c ZPO angeordnet hat; deren Eintragung die Vollstreckungsbehörde nach Maßgabe des § 284 Abs. 9 der Abgabenordnung angeordnet hat; einer Eintragungsanord... mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 1 Beteiligte bei einer Lohnpfändung

Beteiligt sind der pfändende Gläubiger, dessen Geldanspruch durch Zwangsvollstreckung beigetrieben wird, Arbeitnehmer als Schuldner der Vollstreckungsforderung des Gläubigers, Arbeitgeber als Drittschuldner; gegen ihn hat der Schuldner als Arbeitnehmer Anspruch auf das fortlaufende Arbeitseinkommen. mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 22 Arbeitseinkommen und Insolvenzverfahren

Bei der Lohnpfändung im Wege der Zwangsvollstreckung ist systematisch zu unterscheiden, ob es sich um die Pfändung von Lohnforderungen vor, während oder nach einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitnehmers handelt. 22.1 Pfändung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden Pfändungen unwirksam, die ein Insolvenzgläubig... mehr

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Pfändung von Lohn / 1.3.3 Die Neuregelung der Vermögensauskunft

Die Regelbefugnisse bei der weiteren Vollstreckung sind: eine gütliche Erledigung der Sache (§ 802b ZPO) zu versuchen; eine Vermögensauskunft des Schuldners (§ 802c ZPO) einzuholen; die Pfändung und Verwertung körperlicher Sachen zu betreiben; eine Vorpfändung gem. § 845 ZPO durchzuführen. Der Gerichtsvollzieher handelt nur aufgrund eines Auftrags. Von Bedeutung ist insbesondere d... mehr

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Pfändung von Lohn / 3.1 Geltendmachung von privat-rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Forderungen

Die Lohnpfändung erfolgt bei privat-rechtlichen Forderungen auf Gläubigerantrag durch das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht. Dies ist i. d. R. das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer zu Beginn der Zwangsvollstreckung seinen allgemeinen Wohnsitz hat (§§ 13–18 ZPO, 828 Abs. 2 ZPO, hilfsweise gilt § 23 ZPO für Arbeitnehmer, die im Inland keinen Wohnsitz haben; hi... mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.2.4 Mehrere Pfändungen desselben Gläubigers

Pfändet ein und derselbe Gläubiger wegen mehrerer nicht bevorrechtigter Forderungen durch einen einheitlichen Pfändungsbeschluss, so sind die an ihn abgeführten Beträge zuerst auf die Kosten der Prozesse, dann auf die Kosten der Zwangsvollstreckung, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die einzelnen Hauptsummen zu verrechnen.[1] Wegen einer etwaiger Hinterlegung durch den ... mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 22.1 Pfändung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden Pfändungen unwirksam, die ein Insolvenzgläubiger im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag erwirkt hat[1] (Zustellung an den Drittschuldner[2], muss in diese Frist fallen). Für den Arbeitgeber ist weitergehend von Bedeutung, dass die Frist im vereinfachten Insolvenzverfah... mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 9 Überweisungsbeschluss als zusätzliches Erfordernis

Wirksam gepfändetes Arbeitseinkommen darf der Arbeitgeber nicht mehr an den Arbeitnehmer zahlen.[1] Zahlt er gepfändete Einkommensteile dennoch an den Schuldner, so hat diese Leistung dem pfändenden Gläubiger gegenüber keine Wirkung (Gefahr der Doppelzahlung). Die Pfändung bewirkt mit der Beschlagnahme die Sicherstellung der gepfändeten Einkommensteile für die Gläubigerbefri... mehr

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Pfändung von Lohn und Gehalt / Zusammenfassung

Begriff Die Lohn- und Gehaltspfändung ist ein Spezialbereich der Zwangsvollstreckung eines Gläubigers in das Vermögen seines Schuldners. Da bei vielen Arbeitnehmern als Schuldner das Arbeitsentgelt die einzig vielversprechende Vollstreckungsmöglichkeit bietet, es andererseits aber regelmäßig die Existenzgrundlage des Schuldners und seiner Angehörigen darstellt, regelt die ZP... mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 6.1 Anspruch des Neugläubigers

Mit rechtswirksamer Abtretung tritt der Neugläubiger an die Stelle des Arbeitnehmers als Gläubiger der Forderung auf Zahlung des Arbeitseinkommens.[1] Er tritt aber nicht etwa in das Arbeitsverhältnis ein. Der Arbeitnehmer kann das Arbeits- oder Dienstverhältnis daher jederzeit kündigen oder (sonst) beenden. Wenn eine Forderung an den Arbeitgeber (pfändbar) nicht besteht, is... mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 7.1 Pfändungsschutz für bar ausgezahltes Arbeitseinkommen

Geld im Besitz des Schuldners pfändet der Gerichtsvollzieher[1]; es wird dem einziehungsberechtigten Gläubiger abgeliefert.[2] Der Pfändung nicht unterworfen ist jedoch bei einem Schuldner, der Arbeitseinkommen oder sonst wiederkehrende Leistungen der in §§ 850-850b ZPO bezeichneten Art hat, ein Geldbetrag, der dem der Pfändung nicht unterworfenen Teil der Einkünfte für die ... mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 6.3 Auskunftspflicht des Schuldners

Zu unterscheiden von dieser Erklärungspflicht des Arbeitgebers[1] ist die Auskunftsverpflichtung des Schuldners [2] (Arbeitnehmers). Der Schuldner ist danach verpflichtet, nach der Überweisung zur Einziehung dem Gläubiger die zur gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung des gepfändeten Arbeitseinkommens nötige Auskunft zu erteilen. Das gebietet insbesondere eine Mi... mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 15 Dauer der Pfändung

Die Pfändung dauert, wenn im Pfändungsbeschluss keine Beschränkung auf eine bestimmte Zeit enthalten ist, bis zur völligen Befriedigung des im Pfändungsbeschluss genannten Gläubigeranspruchs. Zinsansprüche muss der Arbeitgeber nach den Zeiten der Verzinsung bis zu dem Tag berechnen, an dem er mit der letzten Überweisung die restliche Gläubigerforderung abdeckt. Vielfach reic... mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 6.2 Geltendmachung und Beitreibung

Die Forderung auf Zahlung des abgetretenen Arbeitseinkommens bleibt ein arbeitsrechtlicher Anspruch. Für ihre Geltendmachung ist daher auch weiterhin das Arbeitsgericht ausschließlich zuständig.[1] Ein im Zeitpunkt der Abtretung über die Forderung auf Zahlung des Arbeitseinkommens bereits anhängiger Rechtsstreit wird durch die Abtretung nicht berührt.[2] Hat der Neugläubiger ... mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 16.1 Erinnerung nur bei Verfahrensfehlern

Aussicht auf Erfolg hat eine Erinnerung nur, wenn geltend gemacht werden kann, dass eine Vollstreckungsvoraussetzung nicht gegeben (z. B. der Schuldtitel nicht zugestellt) ist, oder die Pfändung nicht in gesetzmäßiger Weise bewirkt worden ist, das Pfändungsverfahren mithin einen Mangel aufweist. Einwendungen gegen die durch den Vollstreckungstitel ausgewiesene Gläubigerforde... mehr

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ZErb 07/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Braegelmann Legal Prompts kompakt KI-Toolbox für die juristische Arbeit Deutscher AnwaltVerlag, ISBN 978-3-8240-1790-4, 44 EUR Die Arbeit mit KI-Tool... mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 5.1 Nichtabtretbarkeit unpfändbarer Einkommensteile

Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, soweit sie kraft Gesetzes der Pfändung nicht unterworfen ist.[1] Dies hat bei der Abtretung von Arbeitseinkommen besondere Bedeutung, weil es als wichtigste und zumeist einzige Einnahmequelle für den Lebensunterhalt des Schuldners und seiner Familienangehörigen besonders weitreichend gegen Pfändung geschützt ist. Der Pfändungsschu... mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 20.2 Pfändungsfortwirkung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Neubegründung

Die Pfändungsfortwirkung bestimmt darüber hinaus § 833 Abs. 2 ZPO. Endet das Arbeitsverhältnis, z. B. infolge Kündigung oder aufgrund eines Auflösungsvertrags und begründen Schuldner und Drittschuldner innerhalb von 9 Monaten ein solches neu, so erstreckt sich die Pfändung auch auf das Einkommen aus dem neuen Arbeitsverhältnis. Unerheblich ist, aus welchem Grund das Arbeitsv... mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 9.4 Lohnhinterziehung

Lohnschiebung Vorausverfügung über Arbeitseinkommen kann auch als Lohnschiebungsversuch nach § 850h Abs. 1 ZPO erfolglos bleiben. Lohnschiebung ist die durch Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer begründete Verpflichtung des Arbeitgebers, als Empfänger der Arbeiten oder Dienste Leistungen sogleich an einen Dritten (den "Drittberechtigten") zu bewirken, die nach Lage der Verhältn... mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 22.2 Pfändung während des Insolvenzverfahrens

Während der Dauer eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitnehmers sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie die Lohnpfändung nach § 89 Abs. 1 InsO im Interesse einer gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung unzulässig. Das Vollstreckungsverbot gilt umfassend für Insolvenzgläubiger.[1] Andere, insbesondere "neue" Gläubiger sowie aus- und absonderungsberechtigte Gläubige... mehr

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Pfändung von Lohn / 7.1.3 Gesetzliche Versicherungs- und Versorgungsansprüche

Gem. § 850i Abs. 3 ZPO bleiben die Bestimmungen der Versicherungs-, Versorgungs- und sonstigen gesetzlichen Vorschriften über die Pfändung von Ansprüchen bestimmter Art unberührt. Diese Bestimmungen gehen den §§ 850 ff. ZPO als Spezialregelungen vor. Zu den Versicherungsgesetzen gehören insbesondere die Leistungen der Sozialversicherung nach SGB. Ansprüche auf laufende Geldle... mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 13 Überweisungskosten; Bearbeitungskosten

Die Kosten der Überweisung der gepfändeten Beträge an den Gläubiger treffen den Arbeitgeber nur in der Höhe, in der ihm Kosten auch bei Lohnzahlung an den Schuldner entstanden wären. Mehrkosten (auch Kosten für den mit der Überweisung zusammenhängenden besonderen Schriftverkehr) gehen zunächst zulasten des Gläubigers. Der Arbeitgeber kann diese Kosten von den zu überweisenden... mehr

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Pfändung von Lohn / 2 Welche Stellung hat der Arbeitgeber?

Wird dem Arbeitgeber ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt, ist dies für ihn wenig erfreulich. Er wird damit ohne sein Zutun und gegen seinen Willen als eine Art Hilfsorgan des Staates im Rahmen der Zwangsvollstreckung von Geldforderungen in die Pflicht genommen. Er ist nunmehr als sog. Drittschuldner für die Durchführung der Lohnpfändung verantwortlich. Er hat... mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.2 Mitverdienender Ehegatte, gemeinsame Kinder, volljähriges Kind

Der (nicht getrennt lebende) Ehegatte zählt für die Feststellung des Freibetrags nach § 850c ZPO auch dann zu den unterhaltsberechtigten Angehörigen, wenn er aus Arbeit oder Vermögen eigenes Einkommen hat. Er ist selbst dann als Unterhaltsberechtigter zu berücksichtigen, wenn sein eigenes Einkommen sehr viel höher als das Einkommen des Schuldners ist.[1] Er könnte nur dann u... mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 2.3 Durchsetzung, Zwangsvollstreckung und Abwehr des Anspruchs

Die Verbindung der Kündigungsschutzklage mit einer Klage auf Weiterbeschäftigung kommt in der Praxis häufig vor. Die Ursache liegt darin, dass der Anspruch des Arbeitnehmers auf tatsächliche Beschäftigung mit dem Zugang einer fristlosen Kündigung oder dem Ablauf der Kündigungsfrist endet. Daran ändert auch die Erhebung der Kündigungsschutzklage zunächst nichts. Auch bei erst... mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 2.2 Auswirkungen von Folgekündigungen

Wird die Folgekündigung vor der arbeitsgerichtlichen Entscheidung über die frühere Kündigung ausgesprochen, muss das Arbeitsgericht sie bei der Interessenabwägung berücksichtigen. Es überwiegen durch die Folgekündigung wieder die Interessen des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung. Die Weiterbeschäftigungsklage wird abgewiesen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Folgekündi... mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 2.1.2 Obsiegen im Kündigungsschutzprozess

Obsiegt der Arbeitnehmer mit der Kündigungsschutzklage, überwiegen seine Beschäftigungsinteressen. Die Entscheidung über die Wirksamkeit der Kündigung ist zwar noch nicht rechtskräftig. Der Arbeitgeber hatte jedoch Gelegenheit, in einem ordentlichen Prozessverfahren die Kündigungsgründe vorzutragen und Beweismittel zu benennen. Führt die erstinstanzliche Würdigung dennoch da... mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 8 Sozialversicherungsbeiträge

Die Agentur für Arbeit zahlt neben dem Insolvenzgeld auf Antrag der zuständigen Einzugsstelle auch den Gesamtsozialversicherungsbeitrag[1], der ordnungsgemäß auf Arbeitsentgelte für den Insolvenzgeldzeitraum entfällt und bei Eintritt des Insolvenzereignisses noch nicht gezahlt ist. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag kann ebenfalls beansprucht werden. Dies vermeidet, dass dem A... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 13 Gewährleistungsansprüche bei der vermieteten Eigentumswohnung

Rz. 70 Bei der Vermietung einer Eigentumswohnung, die dinglich, eigentumsrechtlich, in die Wohnungseigentümergemeinschaft eingebettet ist, steht dem Mieter schuldrechtlich im Rahmen des Mietvertrags auch nur der Eigentümer der Eigentumswohnung als Vermieter gegenüber, steht der Mieter in keiner rechtlichen Beziehung zu der Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Anspruch nach § ... mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 6 Zwangsvollstreckung bei Vorliegen eines Vollstreckungstitels

Liegt ein Vollstreckungstitel vor, kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.[1] Die Zwangsvollstreckung erfolgt über den Gerichtsvollzieher, der durch entsprechende Anträge, die beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden müssen, tätig wird. Da vielfältige Möglichkeiten zur Zwangsvollstreckung bestehen, empfiehlt es sich, zur Durchführung der Zwangsvollstreckung ein... mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 3.2.4 Aufgrund Vollstreckungsbescheids kann der Gerichtsvollzieher tätig werden

Erhebt der Schuldner keinen Widerspruch, kann der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragen.[1] Wichtig Wirkung des Mahnbescheids kann wegfallen Wird kein Widerspruch erhoben und beantragt der Antragsteller dann den Erlass des Vollstreckungsbescheids nicht binnen einer sechsmonatigen Frist, die mit der Zustellung des Mahnbescheids beginnt, so fällt die Wirkung des Mahnbe... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6 Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens (§ 850e ZPO)

Rz. 31 § 850e ZPO regelt die Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens. In Abweichung zur Zwangsvollstreckung nach der ZPO ist die Zwangsvollstreckung nach der AO Verwaltungstätigkeit. Im Gegensatz zur direkten Anwendung des § 850e ZPO ist im Rahmen des § 319 AO daher keine Tätigkeit des Vollstreckungsgerichts für die Berechnung des pfändbaren Einkommens notwendig. Vielmeh... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.3.2 Bedingte Unpfändbarkeit (§ 850b Abs. 2 ZPO)

Rz. 21 Die unter Rz. 17–20 erörterten Bezüge sind für alle Gläubiger grundsätzlich unpfändbar. Gemäß § 850b Abs. 2 ZPO kommt eine Pfändung nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn eine Zwangsvollstreckung in das sonstige Vermögen des Schuldners keine oder keine vollständige Befriedigung gebracht hat oder aller Voraussicht nach nicht bringen wird und gleichzeitig die Pfändung... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.4.5 Eigene Einkünfte des Unterhaltsberechtigten (§ 850c Abs. 4 ZPO)

Rz. 27 Hat diejenige Person, der der Schuldner aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt, eigene Einkünfte, so hat die Vollstreckungsbehörde nach § 850c Abs. 6 ZPO nach billigem Ermessen zu bestimmen, ob diese Person bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens des Schuldners ganz oder teilweise mitberücksichtigt werden soll. Anders als bei der Zwangsvolls... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.5 Heirats- und Geburtsbeihilfen (§ 850a Nr. 5 ZPO)

Rz. 12 Gemäß § 850a Nr. 5 ZPO sind Heirats- und Geburtsbeihilfen unbedingt unpfändbar, soweit die Zwangsvollstreckung nicht auf Ansprüchen beruht, die durch die Heirat oder Geburt entstanden sind.[1] Solche Ansprüche, bei denen ausnahmsweise keine unbedingte Unpfändbarkeit gegeben ist, liegen z. B. nicht nur bei Arztkosten für die Geburt, sondern auch bei Bewirtungskosten fü... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.5 Pfändbarkeit bei Unterhaltsansprüchen (§ 850d ZPO)

Rz. 28 § 850d ZPO schränkt den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen für den Fall ein, dass die Zwangsvollstreckung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche betrieben wird. Deshalb hat diese Norm für das Vollstreckungsverfahren nach der AO allenfalls mittelbare Bedeutung. Sie kommt nur zum Tragen, wenn Pfändungen nach der AO mit Pfändungen wegen Unterhaltsansprüchen zusammentre... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.1 Pfändung unübertragbarer Forderungen (§ 851 ZPO)

Rz. 52 § 851 Abs. 1 ZPO regelt die Pfändbarkeit von Forderungen, die gesetzlich normierten Abtretungsverboten unterliegen.[1] Nach § 851 Abs. 1 ZPO ist eine Forderung grundsätzlich nicht pfändbar, wenn sie nicht übertragbar ist. Diese Norm ist das Gegenstück zu § 400 BGB, der bestimmt, dass eine Forderung, die nicht pfändbar ist, auch nicht übertragbar ist. Grundsätzlich sin... mehr

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Jansen, SGB X § 74a Übermit... / 2.3 Gebühren

Rz. 25 Grundsätzlich werden für Verfahren der Stellen nach § 35 SGB I keine Gebühren und Auslagen erhoben (§ 64 Abs. 1 Satz 1). Zum 1.1.2013 wurde durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung § 64 Abs. 1 um einen Satz 2 ergänzt, nach dem die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für jede Auskunft nach § 74a Abs. 2 und 3 eine Gebühr von 10,20... mehr

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Jansen, SGB X § 74a Übermit... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 74a wurde zum 1.1.2013 durch Art. 4 Abs. 15 des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung v. 29.7.2009 (BGBl. I S. 2258) neu in das SGB X aufgenommen. Die Vorschrift wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 13 des Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insol... mehr

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Sauer, SGB II § 16a Kommuna... / 2.3 Schuldnerberatung (Nr. 2)

Rz. 14 Nr. 2 nennt die Schuldnerberatung als spezifische Leistung. Schulden bzw. eine Überschuldung sind in besonderer Weise geeignet, die Bereitschaft zu einer Erwerbstätigkeit zu minimieren, weil absehbar der gegenüber den Leistungen nach dem SGB II zum Lebensunterhalt erreichbare Hinzuverdienst zur Begleichung der Schulden aufzuwenden wäre, insbesondere aufgrund von Zwang... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.6 Weitere Einnahmen

Rz. 124 Auch Zahlungen auf den Zugewinnausgleichsanspruch sind zu berücksichtigende Einnahmen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 13.5.2015, L 4 AS 168/15 NZB; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 22.5.2019, L 13 AS 202/18), auch Zuflüsse aus einem Zugewinnausgleich in Raten. In Fällen einer Einmalzahlung ist der Zufluss nach Abs. 3 zu berücksichtigen. Erst durch faktische Zahl... mehr