Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung

A. Einleitung Rz. 1 Der folgende Abschnitt dieses Formularbuchs behandelt das Zwangsvollstreckungsrecht. Das Zwangsvollstreckungsverfahren muss im Anschluss an das Erkenntnisverfahren stattfinden, wenn der Schuldner[1] die ihm in dem zugrunde liegenden Titel (Urteil, Vergleich etc.) auferlegte Verpflichtung nicht freiwillig erfüllt. Der daraufhin vom Gläubiger beauftragte Rec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Zwangsvollstreckung aus der Sicherungsgrundschuld

a) Grundsätze der Zwangsvollstreckung Rz. 65 Die Kreditpraxis hat sich fast vollständig von der Hypothek ab- und der abstrakten Grundschuld zugewendet. Auch die Beschränkungen der Sicherungsgrundschuld vermochten dies nicht zu ändern, obgleich mit der Bestellung einer Hypothek zur Sicherung eines abstrakten Schuldversprechens aus § 780 BGB die Beschränkungen leicht umgangen w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Zwangsvollstreckung für und gegen die Gesellschaft

a) Vollstreckungstitel für und gegen die GbR Rz. 54 Soll eine Eintragung im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgen, muss die GbR als Gläubigerin oder als betroffene Schuldnerin seit 1.1.2024 grundsätzlich mit ihrem im Gesellschaftsregister eingetragenen Namen und den vertretungsberechtigten Gesellschaftern im Vollstreckungstitel bezeichnet sein.[140] Zur Zwangsvollstreckung in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / I. Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

Rz. 2 Bevor auf die einzelnen Vollstreckungskonstellationen mit baurechtlichem Bezug eingegangen werden kann, müssen zunächst die Voraussetzungen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens dargestellt werden. Diese lassen sich in allgemeine und besondere Vollstreckungsvoraussetzungen einteilen. 1. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen Rz. 3 Unter den allgemeinen Vollstreckungsvor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / IV. Zwangsvollstreckung zur Erwirkung von Baumaßnahmen

1. Muster: Kombinierter Antrag nach § 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO Rz. 143 Muster 11.1: Kombinierter Antrag nach § 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO Muster 11.1: Kombinierter Antrag nach § 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht _________________________[98] Antrag auf Ersatzvornahme und Kostenvorschuss (§ 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO) In der Zwangsvollstreckungssache des _________________...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Grundsätze der Zwangsvollstreckung

Rz. 65 Die Kreditpraxis hat sich fast vollständig von der Hypothek ab- und der abstrakten Grundschuld zugewendet. Auch die Beschränkungen der Sicherungsgrundschuld vermochten dies nicht zu ändern, obgleich mit der Bestellung einer Hypothek zur Sicherung eines abstrakten Schuldversprechens aus § 780 BGB die Beschränkungen leicht umgangen werden könnten.[168] Im Hinblick auf di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Zwangsvollstreckung gegen die nicht im Gesellschaftsregister eingetragene Gesellschaft

Rz. 56 Weder § 722 BGB noch § 736 ZPO treffen Regelungen für den Fall, dass die Gesellschaft überhaupt nicht in das Gesellschaftsregister eingetragen wird. Die Gesetzesbegründung spricht diese Frage nur allgemein im Zusammenhang mit der Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins an. Ausgeführt wird dabei, dass eine Beschränkung der Parteifähigkeit auf die eingetragene G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / b) Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte

Rz. 35 Neben der Vollstreckung einer Geldforderung in bewegliche Sachen besteht die Möglichkeit der Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte des Schuldners. Das ist in §§ 828 ff. ZPO geregelt. Dabei soll hier nur die Zwangsvollstreckung in Geldforderungen des Schuldners interessieren. Rz. 36 Funktionell zuständig für die Zwangsvollstreckung einer Geldforderung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / I. Checkliste: Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Zwangsvollstreckung durch Finanzinvestoren nach Kreditverkauf

Rz. 59 Die Immobiliarvollstreckung rückte im Jahre 2007 in das Interesse der Medien, weil im Rahmen der Veräußerung von notleidenden oder nicht sicheren Krediten (non performing loans) an Finanzinvestoren auch "gesunde" Kredite gegenüber Eigenheimbesitzern veräußert wurden und der Zessionar gegen den Kreditnehmer und für diesen angeblich völlig unerwartet die Zwangsvollstrec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen

Rz. 29 Funktionell zuständig für die Vollstreckung in körperliche Sachen ist nach § 808 Abs. 1 ZPO (§ 753 Abs. 1 ZPO) der Gerichtsvollzieher. Örtlich zuständig ist der Gerichtsvollzieher, dem der Bezirk, in dem die Pfändung erfolgen soll, vom dienstaufsichtsführenden Richter des Amtsgerichts zugewiesen worden ist (§ 154 GVG, §§ 10, 14 ff. GVO). Rz. 30 Der Gerichtsvollzieher wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / 3. Fehlen von Vollstreckungshindernissen

Rz. 21 Des Weiteren hat das Vollstreckungsorgan vor der Zwangsvollstreckung zu überprüfen, ob dieser Vollstreckungshindernisse entgegenstehen. Darunter sind besondere Umstände zu verstehen, die zur Einstellung der Zwangsvollstreckung und evtl. zur Aufhebung bereits ergangener Vollstreckungsmaßnahmen führen. Hierbei sind vor allem folgende Hindernisse zu nennen, die an dieser...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / 1. Vorbemerkung

Rz. 147 Die Darstellung der Muster von Rechtsbehelfen in der Zwangsvollstreckung beschränkt sich auf die in der Praxis häufig vorkommende Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO = formelle Einwendungen) sowie auf die Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO = materiell-rechtliche Einwendungen). Hinsichtlich der anderen Rechtsbehelfe wird auf die obigen Ausführungen im Rahmen der rec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / 1. Formelle Einwendungen

Rz. 77 Soll eine Verletzung der formellen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung oder die Durchführung des Zwangsvollstreckungsverfahrens gerügt werden, sind folgende Rechtsbehelfe relevant:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / c) Zustellung

Rz. 12 Weitere allgemeine Voraussetzung der Zwangsvollstreckung ist die Zustellung nach § 750 ZPO . Der Sinn der Zustellung liegt einerseits darin, dem Zustellungsadressaten die Gelegenheit zur Kenntnisnahme von dem zuzustellenden Schriftstück zu geben. Andererseits wird dadurch dem Zustellungsauftraggeber der Nachweis der Zustellung ermöglicht. Rz. 13 Zustellungsempfänger ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / B. Rechtliche Grundlagen

I. Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung Rz. 2 Bevor auf die einzelnen Vollstreckungskonstellationen mit baurechtlichem Bezug eingegangen werden kann, müssen zunächst die Voraussetzungen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens dargestellt werden. Diese lassen sich in allgemeine und besondere Vollstreckungsvoraussetzungen einteilen. 1. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen Rz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / III. Zwangsvollstreckung zur Erzwingung von Baumaßnahmen

Rz. 56 Im Anschluss an das Erkenntnisverfahren, welches z.B. eine Verurteilung des Bauunternehmers zur Mängelbeseitigung zum Inhalt hatte, kommt es in der Praxis nicht selten zum Verfahren nach §§ 887 f. ZPO. Wird der Bauunternehmer zur Mängelbeseitigung verurteilt, richten sich die Vollstreckungsmöglichkeiten des Bauherrn im Falle des Untätigbleibens des Bauunternehmers vor...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / XIII. Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung (§ 800 Abs. 1 ZPO)

Rz. 71 Die Vollstreckungsunterwerfung ist eine einseitige Prozesserklärung.[180] Sie muss gem. § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO in einer notariellen Niederschrift (vgl. §§ 8 ff., 14 Abs. 1 BeurkG) erklärt werden.[181] Rechtsgrundlage für ihre Eintragungsfähigkeit im Grundbuch ist § 800 Abs. 1 S. 2 ZPO. Die Unterwerfungserklärung gehört nicht zum Inhalt des Grundpfandrechts. Sie ist ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Muster: Vollstreckungsabwehrklage

Rz. 150 Muster 11.4: Vollstreckungsabwehrklage Muster 11.4: Vollstreckungsabwehrklage An das Amtsgericht/Landgericht _________________________[121] Eilt! Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO sowie Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 ZPO! In dem Rechtsstreit des _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt ________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / 3. Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO (materiell-rechtliche Einwendungen)

a) Muster: Vollstreckungsabwehrklage Rz. 150 Muster 11.4: Vollstreckungsabwehrklage Muster 11.4: Vollstreckungsabwehrklage An das Amtsgericht/Landgericht _________________________[121] Eilt! Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO sowie Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 ZPO! In dem Rechtsstreit des _________________________ – Klägers – Prozessbev...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / 1. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 3 Unter den allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen sind diejenigen zu verstehen, die in jedem Vollstreckungsverfahren vorliegen müssen.[2] Davon sind die allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen (z.B. Vollstreckungsantrag beim zuständigen Vollstreckungsorgan, Parteifähigkeit nach § 50 ZPO, Prozessfähigkeit nach §§ 51 ff. ZPO, Prozessführungsbefugnis, Postulationsfähigkei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / 2. Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO (formelle Einwendungen)

a) Muster: Vollstreckungserinnerung Rz. 148 Muster 11.3: Vollstreckungserinnerung Muster 11.3: Vollstreckungserinnerung An das Amtsgericht _________________________[114] Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Schuldners – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen den ______________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / 1. Voraussetzungen nach § 887 Abs. 1 ZPO

a) Nichtvornahme einer Handlung Rz. 57 Voraussetzung für die Anwendbarkeit von § 887 ZPO ist zunächst, dass der Schuldner (Bauunternehmer) hinsichtlich der im Titel vorgeschriebenen Handlungspflicht (Mängelbeseitigung) untätig bleibt – er also die Vornahme der Handlung verweigert. Fraglich ist, ab welchem Zeitpunkt der Gläubiger berechtigt ist, nach § 887 Abs. 1 ZPO vorzugehe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Vollstreckungstitel

Rz. 4 Jede Zwangsvollstreckung bedarf eines Vollstreckungstitels, d.h. einer öffentlichen Urkunde, die den zu vollstreckenden materiell-rechtlichen Anspruch hinreichend genau bestimmt. Nur so wird dieser Anspruch im Vollstreckungsverfahren durchsetzbar. Rz. 5 Der praktisch bedeutsamste Vollstreckungstitel ist das in § 704 ZPO genannte Endurteil (§ 300 ZPO; siehe aber auch: §§...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / b) Vollstreckungsklausel

Rz. 9 Die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungstitel setzt weiterhin grundsätzlich voraus, dass eine Vollstreckungsklausel auf diesem angebracht ist. Darunter ist ein amtlicher Vermerk der Vollstreckbarkeit des Titels zu verstehen. Die Ausfertigung des Titels, die mit der Vollstreckungsklausel versehen ist, wird auch "vollstreckbare Ausfertigung" genannt. § 725 ZPO si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / 2. Besondere Vollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 17 Neben den soeben dargestellten allgemeinen sind in einigen Vollstreckungsverfahren zudem besondere Vollstreckungsvoraussetzungen zu beachten. Zu nennen sind dabei vor allem folgende Konstellationen: Rz. 18 Hängt die Vollstreckung von einer durch den Gläubiger an den Schuldner Zug um Zug zu erbringenden (Gegen-)Leistung ab – im Baurecht zumeist vom Werkunternehmer zu er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / c) Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO

Rz. 124 Da das jeweilige Vollstreckungsorgan im Rahmen seiner Vollstreckungstätigkeit grundsätzlich nicht prüfen muss, ob das Vollstreckungsobjekt im Vermögen des Schuldners steht (formales Verfahren), muss einem Dritten Rechtsschutz dahingehend eingeräumt werden einzuwenden, dass der zu vollstreckende Gegenstand aus seinem Vermögen und nicht aus demjenigen des Schuldners st...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / d) Beschwerde nach § 71 GBO

Rz. 99 Die Beschwerde nach § 71 GBO soll hier nicht vertieft behandelt werden, weil sie für ein grundsätzliches Verständnis der Rechtsbehelfsmöglichkeiten im Vollstreckungsverfahren eine untergeordnete Rolle spielt. An dieser Stelle soll daher der Hinweis genügen, dass das Grundbuchamt im Zwangsvollstreckungsverfahren als Vollstreckungsorgan im Falle der Zwangsvollstreckung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / b) Checkliste

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / 2. Materiell-rechtliche Einwendungen

Rz. 100 Von den zuvor dargestellten formellen Einwendungen sind die materiell(-rechtlich)en Einwendungen zu unterscheiden. Da das Zwangsvollstreckungsverfahren notwendigerweise formalisiert ist,[69] ist für das jeweilige Vollstreckungsorgan grds. allein der Titelinhalt maßgeblich.M.a.W.: Das Vollstreckungsorgan überprüft grds. nicht, ob materiell-rechtliche Bedenken/Einwendu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / V. Bauhandwerkersicherungshypothek, § 650e BGB

1. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek, §§ 650e, 883, 885 BGB, §§ 935 ff. ZPO Rz. 145 Muster 11.2: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Bauhandwerkersich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / C. Muster

I. Checkliste: Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung Rz. 135mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / b) Besonderheit: Vollstreckungsabwehrklage des Bauherrn gegen eine Bauträgergesellschaft

Rz. 121 Eine im privaten Baurecht relevante Besonderheit stellt die Vollstreckungsabwehrklage eines Bauherrn gegen eine Bauträgergesellschaft dar. Letztere haben sich in der Vergangenheit in notariellen Verträgen regelmäßig die Möglichkeit einräumen lassen, die Zwangsvollstreckung gegen den Bauherrn ohne einen besonderen Fälligkeitsnachweis betreiben zu können. Üblicherweise...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / b) Checkliste

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO

Rz. 101 Mit der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO erhebt der Schuldner materiell-rechtliche Einwendungen gegen den titulierten Anspruch selbst. Durch diese Klage wird der Vollstreckungstitel nicht beseitigt oder generell festgestellt, dass eine Vollstreckung aus dem Titel unzulässig ist; die Vollstreckungsabwehrklage ist nach h.M. als prozessuale Gestaltungsklage viel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO

Rz. 78 Nach § 766 Abs. 1 ZPO entscheidet das Vollstreckungsgericht über Anträge, Einwendungen und Erinnerungen, welche die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das vom jeweiligen Vollstreckungsorgan (Gerichtsvollzieher etc.) bei ihr zu beobachtende Verfahren betreffen. Rz. 79 Im umgekehrten Fall der Weigerung des Gerichtsvollziehers, einen Vollstreckungsauftrag zu übern...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Nichtvornahme einer Handlung

Rz. 57 Voraussetzung für die Anwendbarkeit von § 887 ZPO ist zunächst, dass der Schuldner (Bauunternehmer) hinsichtlich der im Titel vorgeschriebenen Handlungspflicht (Mängelbeseitigung) untätig bleibt – er also die Vornahme der Handlung verweigert. Fraglich ist, ab welchem Zeitpunkt der Gläubiger berechtigt ist, nach § 887 Abs. 1 ZPO vorzugehen und dies zu beantragen. Das h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / c) Mitwirkungspflichten des Bauherrn im Rahmen von § 887 Abs. 1 ZPO

Rz. 59 Von besonderem Interesse ist die Frage, wie sich Mitwirkungspflichten des Bauherrn auf die Vollstreckung nach § 887 Abs. 1 ZPO auswirken. Es ist augenscheinlich, dass eine Mängelbeseitigung/Nachbesserung durch den Bauunternehmer nur dann stattfinden kann, wenn der Bauherr diese zulässt. Dazu gehört z.B., dass er den Bauunternehmer sein Grundstück sowie die Baustelle b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / 2. Checkliste

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / 2. Vorschussanspruch nach § 887 Abs. 2 ZPO

Rz. 60 § 887 Abs. 2 ZPO bietet dem Bauherrn die Möglichkeit, von dem untätigen Bauunternehmer einen Kostenvorschuss hinsichtlich der Ersatzvornahme zu verlangen. Das unter dem Vorbehalt der Nachforderung, wenn die tatsächliche Ersatzvornahme höhere als die zunächst erwarteten Kosten verursacht (§ 887 Abs. 2 ZPO). Die Höhe des Vorschusses richtet sich nach den voraussichtlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / b) Vertretbarkeit der Handlung

Rz. 58 Weiter setzt § 887 Abs. 1 ZPO voraus, dass eine vertretbare Handlung betroffen ist. Eine Handlung ist nach der Gesetzesdefinition dann vertretbar, wenn sie durch (irgend-)einen Dritten erfolgen kann (vgl. § 887 Abs. 1 ZPO). Für den Bauherrn ist es regelmäßig völlig unerheblich, ob der Schuldner (Bauunternehmer) selbst die Mängelbeseitigung vornimmt oder ob diese durch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / b) Sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO

Rz. 89 Wie bereits oben dargestellt, ist die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO auf Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren anwendbar, die ohne mündliche Verhandlung ergehen können. Ergänzend zu § 793 ZPO gelten §§ 567 ff. ZPO.[66] Das Ziel der sofortigen Beschwerde besteht in der Beseitigung oder Einschränkung einer richterlichen Entscheidung im Vollstreckungsverfahren. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / b) Zum Inhalt des Vollstreckungstitels (Problem: Bestimmtheit der Gegenleistung)

Rz. 43 Weitere Probleme können sich hinsichtlich des Titelinhalts ergeben. Zunächst kann es schon sehr schwierig sein zu erkennen, ob überhaupt ein "Zug-um-Zug-Titel" vorliegt. Wird in dem der Vollstreckung zugrunde liegenden Titel ausdrücklich eine Zahlung "Zug um Zug" gegen Beseitigung bestimmter Baumängel erwähnt (1. Fall), ergeben sich keinerlei Probleme. Wird zwischen d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / 1. Muster: Kombinierter Antrag nach § 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO

Rz. 143 Muster 11.1: Kombinierter Antrag nach § 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO Muster 11.1: Kombinierter Antrag nach § 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht _________________________[98] Antrag auf Ersatzvornahme und Kostenvorschuss (§ 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO) In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubigers – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Allgemeines

Rz. 41 Der Fall, dass der Auftraggeber/Bauherr zur Zahlung des Werklohns nur Zug um Zug gegen Beseitigung von gerichtlich festgestellten Mängeln verpflichtet wird, kommt in der Praxis sehr häufig vor. Damit wird der – bereits oben erwähnte – Fall von §§ 756, 765 ZPO (besondere Vollstreckungsvoraussetzungen) angesprochen. Hängt die Vollstreckung von einer Zug um Zug zu bewirk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / c) Überprüfung durch den Gerichtsvollzieher im Rahmen der Vollstreckung

Rz. 51 Es fragt sich, welche Prüfungspflichten dem Gerichtsvollzieher im Rahmen der Vollstreckung aus einem "Zug-um-Zug-Titel" hinsichtlich der Gegenleistung (Mängelbeseitigungsarbeiten) des Bauunternehmers obliegen. Nach § 756 ZPO darf der Gerichtsvollzieher die Vollstreckung nicht beginnen, bevor dem Schuldner die Gegenleistung in einer den Annahmeverzug begründenden Weise...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / 3. Entscheidung durch das Prozessgericht des ersten Rechtszugs

Rz. 61 Funktionell zuständig für die Anträge nach § 887 ZPO ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges (§§ 887 Abs. 1; 802 ZPO). § 20 Abs. 1 Nr. 17 RPflG ist dabei zu entnehmen (argumentum e contrario), dass dort nicht der Rechtspfleger, sondern der Richter tätig wird. Rz. 62 Der Antrag des Bauherrn an das Prozessgericht (beim Landgericht besteht nach § 78 ZPO Anwaltszwang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / d) Besonderheit: Der "doppelte Zug-um-Zug-Titel"

Rz. 54 Eine Besonderheit stellt der sog. "doppelte Zug-um-Zug-Titel" dar. In der Sache handelt es sich dabei um die Konstellation, dass der Bauunternehmer einen Werklohnzahlungstitel gegen den Bauherrn Zug um Zug gegen Beseitigung von festgestellten Mängeln erhält ("normaler" Zug-um-Zug-Titel), wobei der Bauherr wiederum im Rahmen der Mängelbeseitigungsarbeiten einen eigenen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Muster: Vollstreckungserinnerung

Rz. 148 Muster 11.3: Vollstreckungserinnerung Muster 11.3: Vollstreckungserinnerung An das Amtsgericht _________________________[114] Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Schuldners – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen den _________________________ – Gläubiger – Verfahrensbevollmäc...mehr