Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / I. Ausnahmsweise Haftungsbeschränkungsmöglichkeit ohne Vorbehalt möglich

Rz. 17 Ausnahmsweise kann sich der Erbe in der Zwangsvollstreckung auf eine Haftungsbeschränkung auch ohne Erwirken eines Vorbehaltes berufen. Hinweis Ergibt sich allerdings die Chance hierzu, ist aus Gründen anwaltlicher Vorsicht gleichwohl zu raten, deklaratorisch einen Vorbehalt aufnehmen zu lassen.[10] Bei Titeln, aus denen sich eindeutig ergibt, dass sie nur zur Vollstrec...mehr

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§ 12 Der Gläubiger will geg... / I. Vollstreckung vor der Annahme

Rz. 3 Die Zwangsvollstreckung ist vor der Annahme der Erbschaft nur in den Nachlass zulässig. 1. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in den Nachlass, § 779 Abs. 1 ZPO Rz. 4 Eine bereits zu Lebzeiten des Erblassers begonnene Zwangsvollstreckung in den Nachlass wird ohne Weiteres (insbesondere, ohne dass es einer Titelumschreibung bedürfte,) fortgesetzt, § 779 Abs. 1...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / I. Ermessensentscheidung des Gerichts

Rz. 39 Ist die Sache entscheidungsreif, liegen also die Voraussetzungen für die Haftungsbeschränkung beweisbar vor, so kann sich der Erbe gleichwohl auf das oben dargestellte (siehe Rdn 28 ff.) Vorgehen beschränken. Oft wird der Erbe in einem solchen Fall aber eine Entscheidung über seine Haftungsbeschränkung auf den Nachlass schon im Erkenntnisverfahren herbeiführen wollen....mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / C. Der Vorbehalt

Rz. 16 Wird der passivlegitimierte Erbe von einem Nachlassgläubiger verklagt, so muss er sich im Erkenntnisverfahren bereits die Einrede der beschränkten Erbenhaftung vorbehalten. Nur so erhält er sich die Möglichkeit, die Haftungsbeschränkung in der Zwangsvollstreckung gemäß §§ 781, 785, 767 ZPO geltend zu machen. I. Ausnahmsweise Haftungsbeschränkungsmöglichkeit ohne Vorbeh...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / c) Gerichtliche Geltendmachung

Rz. 258 Es muss dargelegt werden, dass der Anspruch gerichtlich geltend gemacht wird. Gerichtliche Geltendmachung ist auch die Zwangsvollstreckung oder ein Arrestantrag. Eine Glaubhaftmachung ist nicht erforderlich. Das Gericht ist von Amts wegen verpflichtet, die Voraussetzungen zu ermitteln. Praxishinweis Zur Beschleunigung der Entscheidungsfindung ist es aber sicherlich an...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / k) Dürftiger Nachlass

Rz. 119 Lohnt sich die Verwaltung mangels Masse nicht, ist also der Antrag auf Eröffnung der Nachlassinsolvenz untunlich, so darf der Nachlasspfleger gem. § 1990 BGB vorgehen. Generell muss intensiv geprüft werden, ob bei einer Masse von weniger als 5.000 EUR überhaupt ein Antrag auf Eröffnung der Nachlassinsolvenz gestellt werden sollte. Gerade bei komplexeren Nachlässen si...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / b) Vorübergehende Einreden nach der Annahme der Erbschaft – die Dreimonats- und die Aufgebotseinrede

Rz. 24 Nach Annahme der Erbschaft stehen dem Erben (grds. zwei, erweiterbar auf drei; siehe Rdn 27) weitere zeitlich beschränkte Einreden zur Verfügung, durch deren Erhebung eine endgültige Haftung zeitweilig verweigert werden kann, indem die Zwangsvollstreckung nach § 782 S. 1 ZPO beschränkt wird. Vereinfacht gesprochen kann hierdurch zwar nicht Pfändung von Eigenvermögen u...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / 1. Herausgabe und Wertersatz

Rz. 13 Daher hat der Erbe den Nachlassgläubigern nicht nur den verbliebenen Nachlass zur Verfügung zu stellen (außer in den Fällen der §§ 1973, 1974 BGB), sondern schuldet ihnen über §§ 1978 Abs. 1 und 2, (1991 Abs. 1), 667 BGB Herausgabe bzw. Wertersatz von in das Eigenvermögen überführten oder sonst weggegebenen oder verbrauchten oder benutzten Nachlassgegenständen.[12] Ge...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / I. Rückabwicklungsvorbehalte in Schenkungsverträgen

Rz. 93 Gerade im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge dienen Schenkungen dazu, Vermögensmassen möglichst schon Jahre vor dem Tod des künftigen Übergebers auf seine Nachfolger zu übertragen. Dies bringt es für den Schenker jedoch häufig mit sich, dass er jeden Einfluss auf das Geschenk verliert und keine Möglichkeit mehr hat, auf unvorhergesehene zukünftige Ereignisse zu rea...mehr

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AGS 12/2023, Keine Beschwer... / I. Sachverhalt

Mit ihrer vor dem LG Wiesbaden erhobenen Klage haben die Kläger begehrt, die Zwangsvollstreckung aus einem näher beschriebenen Vergleich für unzulässig zu erklären und die Beklagte zur Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung dieses Vergleichs zu verurteilen. Mit Urt. v. 12.7.2023 hat das LG Wiesbaden der Klage teilweise stattgegeben und sie i.Ü. abgewiesen. Durch Beschl....mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 3. Grundbuchrechtliche Absicherung des Rentenvermächtnisses

Rz. 121 Die Zahlungspflicht des Rentenvermächtnisses kann durch eine im Grundbuch einzutragende Reallast abgesichert werden. Die Reallast kann ebenso per Vermächtnis gewährt werden. Dadurch erhält der Vermächtnisnehmer neben seinem schuldrechtlichen Anspruch auf Zahlung der Rente, einen dinglichen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in das belastete Grundstück gem. ...mehr

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§ 15 Checkliste zur Vorgehe... / B. Prozessuale Besonderheiten

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§ 8 Ausschlagung und Anfech... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die Erbschaft geht von Gesetzes wegen nach dem sog. Von-Selbst-Erwerb und dem Prinzip der Universalsukzession auf den Erben über (§ 1922 BGB). Dem Erben bleibt eine Reaktionsmöglichkeit: die Ausschlagung. Einen besonderen Grund benötigt der Erbe für die Ausschlagung nicht. Die zentralen Normen der Ausschlagung finden sich in §§ 1942 ff. BGB. In § 1943 BGB ist ausdrückl...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 13. Einziehung von Forderungen

Rz. 228 Der Nachlassverwalter kann Forderungen einziehen. Der in Anspruch genommene Schuldner kann nicht einwenden, der geltend gemachte Betrag werde zur Befriedigung der Gläubiger nicht benötigt. Das Gleiche gilt auch dann, wenn der Erbe als Schuldner in Anspruch genommen wird. Dies ergibt sich aus der Stellung des Nachlassverwalters nach außen. Dieser hat die primäre Aufga...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Die Beantragung des Nachlassinsolvenzverfahrens ist oftmals der einzige Weg, sich vor Zwangsvollstreckung aus dem Nachlass heraus zu schützen. Die Nachlassinsolvenz kann zu Rückforderungen von Grundstücksüberlassungen, sonstige Schenkungen wie Bezugsrechte aus Lebensversicherungen und Begünstigungen aus Verträgen zugunsten Dritter auf den Todesfall führen. Für das Nachl...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / (3) Streit um die Frage, was zum Nachlass gehört

Rz. 55 Der Erbe wird die Gegenstände zur Verfügung stellen, die seiner Ansicht nach (noch) zum Nachlass gehören. Ist der Gläubiger der Ansicht, dass weitere Gegenstände zum Nachlass gehören, und begehrt er Herausgabe derselben, so kann der Erbe dies verweigern. Würde der Gläubiger nunmehr auf Leistung klagen, so würde er zwar diese Klage gewinnen, wenn die Forderung an sich ...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 2. Zeitraum zwischen Antragstellung und Eröffnung

Rz. 73 Für den Zeitraum zwischen Antragstellung und Verfahrenseröffnung gilt, wenn Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden: Die durch besondere gerichtliche Anordnung verfügte Untersagung der Zwangsvollstreckung nach § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO stellt ein Vollstreckungshindernis dar, aber es bezieht sich nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift nicht auf Grundstücke. Deshalb ist...mehr

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Literaturverzeichnis

AK-BGB, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Reihe Alternativkommentare), (zit. AK-BGB/Bearbeiter) Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 81. Auflage 2023 (zit. BLAH/Bearbeiter) Bartsch, Fälle zur Erbenhaftung, ZErb 2010, 345, 346 Baumann, Vonselbsterwerb, Erbenhaftung und Ausschlagung, ErbR 2020, 300 Beck’scher Online-Kommentar BGB, Hrsg.: Hau/Poseck, 66. Edition Stand: 1.5.2023 ...mehr

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§ 14 Besonderheiten bei Mit... / II. Gesamtschuldklage, § 2058 BGB

Rz. 14 Auch vor der Teilung kann der Gläubiger die Miterben als Gesamtschuldner (§ 2058 BGB) im Wege der Gesamtschuldklage in Anspruch nehmen.[38] Hinweis Hierzu verklagt er einzelne, mehrere oder sämtliche Miterben gesamtschuldnerisch als einfache Streitgenossen, §§ 59, 60 ZPO (d.h. uneinheitliche Entscheidungen sind möglich, § 425 BGB). Eine Gesamtschuldklage ist auch bei u...mehr

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§ 2 Zu den rechtstheoretisc... / I. "Übergang" der Nachlassverbindlichkeiten auf den Erben im Wege der Universalsukzession

Rz. 2 Aus § 1967 BGB ergibt sich klarstellend, dass im Wege der Universalsukzession gemäß § 1922 BGB neben den Aktiva auch die Passiva auf den Erben übergehen. Hinweis Aus Sicht der Gläubiger ist dies nur folgerichtig: Wer deren Haftungsmasse erhält, muss hieraus zumindest auch ihre Forderungen begleichen, wenn ihnen schon der Schuldner "weggestorben" ist. Statt des von ihnen...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / 5. Verknüpfung von Verfügungs- und Kausalgeschäft

Rz. 11 Eine Verbindung des abstrakten Verfügungs- mit dem Kausalgeschäft zu einer vertraglichen Einheit mit der Folge des § 139 BGB ist nicht möglich.[13] Die Geschäfte können aber mit einer Bedingung verknüpft werden.[14] Die Wirksamkeit des Erbverzichts kann z.B. von der Leistung einer Abfindung abhängig gemacht werden.[15]mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / a) Voraussetzungen für den Arrestbefehl

Rz. 6 Zunächst muss der Gläubiger in seinem Arrestgesuch nach § 920 ZPO schlüssig einen Arrestanspruch gem. § 916 ZPO und einen Arrestgrund gem. §§ 917, 918 ZPO darlegen und glaubhaft machen (vgl. § 920 Abs. 2 ZPO). Bei dem Gesuch ist besonders darauf zu achten, dass der geforderte Geldbetrag bzw. Geldwert wegen § 923 ZPO genau zu beziffern ist. Ansonsten genügt für die Zulä...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 4. Übernahme von Verbindlichkeiten

Rz. 139 Schenken Eltern ihrem Kind ein Grundstück, das mit einem Grundpfandrecht belastet ist, bedarf es, wie bereits ausgeführt, keiner Bestellung eines Ergänzungspflegers. Die Belastung des Grundstücks schränkt den rechtlichen Vorteil des Eigentumserwerbs ein, begründet aber noch keinen rechtlichen Nachteil, weil durch diese Belastung dem Kind als solchem keine schuldrecht...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / e) Nach dem Prozess

Rz. 330 Für die Urteilsrechtskraft bei Testamentsvollstreckung gilt § 327 ZPO. Danach wirkt ein Urteil, das zwischen einem Testamentsvollstrecker und einem Dritten über ein der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegendes Recht ergeht, für und gegen den Erben.[413] Hat trotz fehlender Prozessführungsbefugnis ein Erbe gleichwohl ein Urteil erwirkt, wirkt dieses weder...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / 2. Einstweilige Verfügung

Rz. 19 Wie bereits dargelegt (siehe Rdn 2 ff.), sichert die einstweilige Verfügung ausschließlich gem. §§ 935, 940 ZPO die künftige Zwangsvollstreckung wegen Ansprüchen, die nicht auf Geld gerichtet sind. Da nach § 936 ZPO die bereits erläuterten Arrestvorschriften der §§ 916–934 ZPO analog auf die einstweilige Verfügung anwendbar sind, soweit die Sonderreglungen der §§ 937–...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / a) Ausschluss nach §§ 1973 f. BGB

Rz. 43 Hat das Gericht die vom Erben geltend gemachte Haftungsbeschränkung nach §§ 1973 f. BGB geprüft und bejaht,[75] so verurteilt es den Erben unter Beschränkung der Haftung auf den Nachlassüberschuss. Der Beklagte wird verurteilt, … den Kläger aus dem Nachlass des am … in … verstorbenen … (Erblassers), der nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger übrig bleib...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / cc) Einrede nach § 782 S. 2 ZPO

Rz. 27 Die Möglichkeit, vorübergehend die Vollstreckung "einzufrieren", kann sich weiter "verlängern", wenn der Erbe vor Ablauf der Frist der §§ 2014, 2015 BGB Antrag auf Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens stellt. Die Beschränkung der Zwangsvollstreckung bleibt dann so lange aufrecht, bis über den Insolvenzantrag rechtskräftig entschieden ist, § 782 S. 2 ZPO.mehr

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FoVo 12/2023, Notwendigkeit... / 1 Der Fall

GV will Drittauskünfte nur bei Angabe des Geburtsdatums einholen Der Gläubiger betreibt die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Im Vollstreckungsauftrag beantragte er u.a. die Einholung von Drittauskünften nach § 802l ZPO, darunter auch das Ersuchen an das Bundeszentralamt für Steuern, bei den Kreditinstituten die in § 93b Abs. 1 AO bezeichneten Daten abzuru...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 1. Passivlegitimation des Testamentsvollstreckers

Rz. 333 Machen Kläger Ansprüche gegen den Nachlass gerichtlich geltend, ist grundsätzlich der Erbe, der die Erbschaft nach § 1958 BGB angenommen hat, immer prozessführungsberechtigt. Er kann also von den Nachlassgläubigern verklagt werden, da er für die Nachlassverbindlichkeiten auch persönlich haftet. Aus diesem Grunde dürfen die Gläubiger auch auf das Eigenvermögen der Erb...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / b) Verfügungsanspruch

Rz. 21 Alle Ansprüche, die nicht durch einen Arrest gesichert werden können, sind quasi durch eine einstweilige Verfügung sicherbar, somit grundsätzlich alle Ansprüche, die nach §§ 883 bis 898 ZPO vollstreckt werden können. Hierunter fallen also z.B.: Sicherung der Zwangsvollstreckungmehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / Literaturtipps

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 2. Insolvenz des Vorerben

Rz. 124 Zwar fällt der Nachlass als Eigentum des Vorerben in die Insolvenzmasse, doch ist der Nacherbe durch § 2115 BGB geschützt. Gegen eine Verwertung im Wege der Zwangsvollstreckung hat der Nacherbe die Möglichkeit der speziellen Drittwiderspruchsklage nach § 773 S. 2 ZPO. Bei freihändiger Veräußerung durch den Insolvenzverwalter kann der Nacherbe nach Anfall der Erbschaf...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / 4. Verurteilung zur Leistung aus dem Nachlass bei Unzulänglichkeit des Nachlasses

Rz. 50 Auch wenn feststeht, dass der Nachlass nicht mehr zur vollständigen Deckung der Schuld des Klägers hinreichend ist, wird die Klage zumindest i.R.d. § 1990 BGB nicht im Übrigen abgewiesen; denn das beruhte auf einer Schätzung, auf die sich der Gläubiger nicht einlassen muss.[89] Etwas anderes gilt dann, wenn der Nachlass nur noch aus Geld besteht oder i.R.d. §§ 1992, 1...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 6. Nach dem Prozess – Folgen

Rz. 354 Ergeht ein Leistungsurteil über ein der Verwaltung unterliegendes Nachlassrecht des Testamentsvollstreckers, hat dieses Urteil nach § 327 Abs. 2 ZPO auch Rechtswirkung für und gegen den Erben. Dementsprechend kann in den Nachlass nach § 748 Abs. 1 ZPO vollstreckt werden. § 748 ZPO gilt ab dem Tod des Erblassers und nicht erst ab Annahme des Amtes durch den Testaments...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / 1. Klageerhebung nach Anordnung von Nachlassverwaltung oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 12 Klagen, die nach Eröffnung der Nachlassinsolvenz oder Anordnung der Nachlassverwaltung gegen die Erben erhoben werden, sind als unzulässig abzuweisen, soweit der Erbe nicht auch mit seinem Eigenvermögen haftet. Vielmehr sind die Klagen gegen den Insolvenz- oder Nachlassverwalter als Partei kraft Amtes zu richten. Hinweis Nur wenn der Erbe nach § 2013 BGB die Möglichkei...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / 3. Prozessuale Besonderheiten

Rz. 54 Neben all diesen verschiedenartigen materiell-rechtlichen Erwägungen muss der Erbe die prozessualen Besonderheiten beachten, die sich aus den §§ 778 ff. ZPO ergeben, um tatsächlich eine Haftungsbeschränkung herbeizuführen. Der Erbe, der die Erbschaft angenommen hat, kann einer Verurteilung als Rechtssubjekt im Falle einer Klage eines Nachlassgläubigers und damit einer ...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / B. Grundsätze

Rz. 2 Mit dem Erbfall vermischt sich das Vermögen des Erblassers mit dem Vermögen des Erben nach Ablauf der Ausschlagungsfrist. Bis zum Ablauf der Ausschlagungsfrist handelt es sich noch um getrenntes Vermögen, es besteht noch keine Eigenhaftung des vorläufigen Erben. Es können noch keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Erbenvermögen vorgenommen werden. Nach dem Ablauf ...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / b) Die Dürftigkeitseinrede, § 1990 BGB

Rz. 36 Die Dürftigkeitseinrede kann vom (Mit-)Erben, Testamentsvollstrecker und vom Nachlasspfleger, nicht aber vom Nachlassverwalter (siehe oben Rdn 31) erhoben werden.[37] Hinweis Miterben sind auch nach der Teilung noch befugt, die Einrede zu erheben.[38] Rz. 37 Die Dürftigkeitseinrede kann grds. gegenüber jeder Nachlassverbindlichkeit, bei der eine Haftungsbeschränkung mög...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / a) Allgemeines

Rz. 142 Während es für die Anfechtungstatbestände nach den §§ 130, 132 InsO auf die Dreimonatsfrist vor dem Eröffnungsantrag ankommt, können vorsätzliche Benachteiligungen nach § 133 Abs. 1 InsO angefochten werden, die in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung vorgenommen wurden. Rz. 143 Beispiel: Anfechtung wegen vorsätzlicher Benachteiligung Der überschuldete und meiste...mehr

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AGS 12/2023, Zulässigkeitse... / III Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg ist zuzustimmen. Die Kostengesetze enthalten vielfach Regelungen über Erinnerungen und Beschwerden, auch was deren Zulässigkeitsvoraussetzungen und Formerfordernisse angeht. Diese Vorschriften gehen den Verfahrensvorschriften, die der Gesetzgeber für das zugrundeliegende Verfahren aufgestellt hat, vor (s. § 1 Abs. 5 GKG; § 1 Abs. 2...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / V. Verbot der Einzelzwangsvollstreckung

Rz. 68 Einzelzwangsvollstreckungen sind während der Dauer des Insolvenzverfahrens unzulässig, §§ 89, 90 InsO. Für die Immobiliarzwangsvollstreckung bewirkt das Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO in Bezug auf persönliche Nachlassgläubiger Folgendes: Eine Zwangshypothek kann nicht mehr im Grundbuch eingetragen werden, der Eintrag selbst wäre ein Akt der Zwangsvollstreck...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / VII. Nachlassgläubiger

Rz. 60 Den Gläubigern von reinen Nachlassverbindlichkeiten, denen gegenüber der Erbe seine Möglichkeit der Haftungsbeschränkung noch nicht verloren hat, haftet während des laufenden Insolvenzverfahrens nur der Nachlass als Masse, § 1975 BGB.[129] Hinweis Aktive und passive Prozesse sind vom Nachlassverwalter als Partei kraft Amtes zu führen;[130] bereits laufende Prozesse mit...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / (1) Erheben der Dürftigkeitseinrede bei außergerichtlicher Aufforderung zur Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit

Rz. 46 Fordert ein Gläubiger vom Erben Erfüllung seiner Forderung, so wird man auch dem Erben, der sich auf § 1990 BGB berufen möchte, zugestehen müssen,[52] den Gläubiger zunächst aufzufordern, seine angeblich gegenüber dem Erblasser bestehende Forderung zu substantiieren. Ist der Erbe der Ansicht, die Forderung bestehe nicht, so mag er auf weiteren Nachweis bestehen, es ggf...mehr

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§ 14 Besonderheiten bei Mit... / I. Gesamthandsklage, § 2059 Abs. 2 BGB

Rz. 10 Vor der Teilung können die Gläubiger Gesamthandsklage gegen alle Miterben nach § 2059 Abs. 2 BGB erheben.[31] Hinweis Beklagte sind auch bei einer Gesamthandsklage die Miterben und nicht etwa die Erbengemeinschaft, da diese nicht rechtsfähig ist.[32] Die Erben sind in diesem Fall notwendige Streitgenossen, müssen also zusammen verklagt werden, § 62 ZPO.[33] Rz. 11 Aufgr...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / VII. Inhalt des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

Rz. 264 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Erben richtet sich stets auf Geldzahlung. Im Gegensatz hierzu geht der Anspruch gegen den Beschenkten nach § 2329 BGB nicht von vornherein auf Zahlung, sondern auf "Herausgabe des Geschenkes zum Zwecke der Befriedigung wegen des fehlenden Betrags nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung". Die Bestimmun...mehr

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FoVo 12/2023, Notwendigkeit... / 2 II. Die Entscheidung

Der GV ist jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt nicht berechtigt, die beantragten Drittauskünfte wegen des fehlenden Geburtsdatums zu verweigern. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen Gemäß § 802l Abs. 1 ZPO darf der Gerichtsvollzieher sogenannte Drittauskünfte einholen, soweit sie zur Vollstreckung erforderlich sind, wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Ve...mehr

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§ 14 Besonderheiten bei Mit... / A. Grundsätze

Rz. 1 Bei Miterben besteht die Besonderheit,[1] dass die Vermögensmassen Nachlass und Eigenvermögen bis zur Teilung des Nachlasses,[2] der ihnen in gesamthänderischer Verbundenheit zusteht,[3] getrennt bleiben und damit die oben bereits genannte Ratio für die unbeschränkte Haftung auch mit dem Eigenvermögen entfällt. Rz. 2 Ferner können einzelne Miterben alleine die Nachlassv...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 18. Das Supervermächtnis

Rz. 75 Beim Berliner Ehegattentestament setzen sich im Regelfall die Ehegatten gegenseitig zu alleinigen unbeschränkten Vollerben für den ersten Erbfall ein. Beim Tod des Schlusserben werden die gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen als Miterben bestimmt. Hierdurch entstehen erbschaftsteuerrechtliche Nachteile, da die enterbten Kinder ihren persönlichen Freibetrag gem. § 16 ...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 1. Überblick zum Vorkaufsrecht

Rz. 26 Verkauft ein Miterbe seinen Anteil an der Erbengemeinschaft, gewährt § 2034 Abs. 1 BGB den übrigen Miterben ein Vorkaufsrecht. Hierdurch können die Miterben den Eintritt Außenstehender in die Gemeinschaft verhindern, um die Zuordnung des Nachlasses an die Erbengemeinschaft zu erhalten, und die Auseinandersetzung oder das Fortbestehen der Gemeinschaft zu erleichtern od...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / b) Würdigung der einfachen Vermächtnislösung

Rz. 78 Die auf die Lebensdauer des Behinderten beschränkten Leistungsansprüche bieten den Vorteil, dass sie mit dem Tod des Behinderten enden und daher – ausgenommen von nicht verbrauchten Nutzungen/Rentenbeträgen – nicht weiter in den Eigennachlass des Behinderten fallen und daher auch nicht einem Zugriff nach § 102 SGB XII unterworfen sind. Soweit in derartigen Fällen bzgl...mehr