Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 3. Pfändung eines bestimmten Gegenstandes/Forderungspfändung

Rz. 49 Wird der Gerichtsvollzieher durch den RA mit der Pfändung eines bestimmten Gegenstandes (Sache, Forderung, sonstiges Recht) beauftragt, so bestimmt der Wert dieses Gegenstandes den Gegenstandswert. Problematisch ist in vielen Fällen die Bestimmung des Wertes des Gegenstandes. Generell (h.M.) wird hierbei der Wert angenommen, der sich nach der Durchführung der Zwangsvo...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Allgemeines

Rz. 592 Aus prozessualer Sicht eines Zivilprozesses gehören Tätigkeiten noch zum Rechtszug, die aus gebührenrechtlicher Sicht bereits zur Zwangsvollstreckung gehören. So erfolgt z.B. die Zustellung in gerichtlichen Vollstreckungsverfahren auch an den bisherigen Prozessbevollmächtigten. Aus gebührenrechtlicher Sicht gehört die Zwangsvollstreckung dagegen nicht mehr zum bisher...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV RVG

Rz. 598 Im Unterabschnitt 3 von Teil 3 VV RVG (Nrn. 3309 ff.) werden die Gebühren geregelt, die der RA als Vertreter des Gläubigers oder Schuldners für seine Tätigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung erhält. Danach erhält der RA eine 0,3 Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV RVG. Die Gebühr ist nach Nr. 1008 VV RVG erhöhungsfähig, wenn der RA mehrere Auftraggeber wegen desselben Ge...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Vergütung bei der Vollstreckungsandrohung

Rz. 608 Oftmals "beginnt" die Zwangsvollstreckung nicht durch Beantragung einer bestimmten Maßnahme. Insbesondere in den Fällen der anwaltlichen Vertretung des Schuldners wird der RA üblicherweise zuvor dem Schuldner über seinen RA eine letzte Zahlungsfrist einräumen, bevor er die Mittel der Zwangsvollstreckung ausschöpft. Dabei kommt es nicht selten vor, dass der Schuldner ...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / V. Sofortige Beschwerde bei Kostenfestsetzungsbeschlüssen

Rz. 221 Über die Kostentragungsverpflichtung des Verfahrens entscheidet das Gericht von Amts wegen, § 308 Abs. 2 ZPO . Damit steht noch nicht fest, in welcher Höhe der zur Kostentragung Verpflichtete die Kosten nun erstatten muss. Um die Höhe der Zahlungsverpflichtung festzustellen, ist ein Kostenfestsetzungsantrag (§ 104 ZPO) erforderlich. Bei einer Verteilung der Kostentrag...mehr

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FoVo 01/2026, Unzulässige S... / 2 II. Aus der Entscheidung

AG sieht keine ordnungsgemäße Bearbeitung durch den GV Die Erinnerung ist gem. § 5 GvKostG statthaft und auch im Übrigen zulässig. Sie ist auch in der Sache begründet, weil die zugrunde liegende Drittauskunft nicht ordnungsgemäß i.S.d. § 802l ZPO erteilt wurde und daher keine verwertbare Amtshandlung darstellt, welche die Festsetzung der Kostenposition rechtfertigt. Gemäß § 80...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Erstattungsfähigkeit

a) Keine Zustellung notwendig Rz. 610 Im Regelfall ist eine anwaltliche Vollstreckungsgebühr für eine an den Schuldner gerichtete Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung – abgesehen von den Fällen des § 798 ZPO – bereits dann erstattungsfähig, wenn der Gläubiger eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels im Besitz hat und dem Schuldner zuvor ein angemessener Zeitrau...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Vorliegen der Vollstreckungsklausel

Rz. 613 Für die Erstattungsfähigkeit der Kosten einer anwaltlichen Vollstreckungsandrohung ist es dagegen erforderlich, dass dem Gläubiger die Vollstreckungsklausel bereits erteilt ist. Denn ohne Vorlage einer mit Vollstreckungsklausel versehenen vollstreckbaren Ausfertigung (Ausnahmen z.B. Arrest, einstweilige Verfügung, Vollstreckungsbescheid) ist keine Zwangsvollstreckung...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Abgabe einer Willenserklärung

Rz. 617 Keine Tätigkeit des RA in der Zwangsvollstreckung liegt vor, wenn er für seinen Auftraggeber einen Vollstreckungstitel erwirkt hat, mit dem der Schuldner nach § 894 ZPO zur Abgabe einer Willenserklärung rechtskräftig verurteilt worden ist (z.B. eine Bewilligung auf Eintragung der Löschung eines Rechts im Grundbuch) und diese Willenserklärung nun "vollzieht". Denn nac...mehr

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FoVo 01/2026, Immer Ärger m... / II. Die Lösung

Die Relevanz des Geburtsdatums des Schuldners Das Geburtsdatum kann in der Zwangsvollstreckung durchaus in mehrfacher Hinsicht relevant sein. § 750 ZPO eröffnet die Zwangsvollstreckung gegen die Personen, für und gegen die sie stattfinden soll, sofern diese "namentlich" in dem Vollstreckungstitel genannt sind. Nicht immer genügt aber der Name für die Unterscheidung zwischen ve...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Erbringung oder Rückgabe der Sicherheit

Rz. 620 Nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 RVG gehört die Tätigkeit des RA bei der Erbringung der Sicherheitsleistung und das Verfahren wegen deren Rückgabe zum gebührenrechtlichen Rechtszug, ist durch die dort entstandene Verfahrensgebühr demnach mit abgegolten. Mit der "Erbringung der Sicherheitsleistung" wird die Tätigkeit des RA gegenüber dem Gericht und die Beratung des Mandan...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XI. Festsetzung der Vollstreckungskosten

Rz. 634 Führt die Zwangsvollstreckung nicht zum Erfolg oder will der Gläubiger Streit über einzelne Kosten der bisherigen Zwangsvollstreckung vermeiden, hat er die Möglichkeit, sie in einem gesonderten Kostenfestsetzungsbeschluss durch das Gericht festsetzen zu lassen (§ 788 Abs. 2 ZPO). Die Festsetzung bietet dem Gläubiger auch den Vorteil, dass er zukünftig die Vollstrecku...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Keine Zustellung notwendig

Rz. 610 Im Regelfall ist eine anwaltliche Vollstreckungsgebühr für eine an den Schuldner gerichtete Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung – abgesehen von den Fällen des § 798 ZPO – bereits dann erstattungsfähig, wenn der Gläubiger eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels im Besitz hat und dem Schuldner zuvor ein angemessener Zeitraum zur freiwilligen Erfüllung ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung

Rz. 614 Hat das Gericht im Vollstreckungstitel angeordnet, dass die Zwangsvollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung des Gläubigers möglich ist ("Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von … EUR vorläufig vollstreckbar" oder "Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von … % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar"), kann der Gläubiger ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Tätigkeit des RA des Schuldners bei der Vollstreckungsabwehr

Rz. 618 Hat der Schuldner seine titulierte Verpflichtung erfüllt, so hat er einen Anspruch darauf, dass ihm der Vollstreckungstitel herausgegeben wird. Weigert sich der Gläubiger und wird der RA des Schuldners daher in diesem Zusammenhang mit der Prüfung der Erfolgsaussichten z.B. einer Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) oder einer negativen Feststellungsklage beauftragt,...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Schutzanträge im Versteigerungsverfahren

Rz. 646 Wird das Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung verwertet, so wird der Ersteigerer bereits durch Zuschlagsbeschluss Eigentümer (§ 90 ZVG), also nicht erst mit seiner Eintragung im Grundbuch des Grundstücks. Dabei bildet der Zuschlagsbeschluss zugleich einen Räumungs- und Herausgabetitel. Denn aus dem Zuschlagsbeschluss findet gegen den Besitzer des Grundstücks od...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 1. Allgemeines

Rz. 44 § 25 RVG regelt abweichend von den sonstigen Vorschriften im GKG und der ZPO den Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren des RA, wenn er im Rahmen der Zwangsvollstreckung tätig ist.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Einigungsgebühr

Rz. 605 In der Zwangsvollstreckung kann der RA eine Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV RVG verdienen (s. Rdn 248 ff.). Dabei muss der RA insbesondere aber die Besonderheiten beim Gegenstandswert für eine Zahlungsvereinbarung (§ 31b RVG) beachten (s. Rdn 215).mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Erstattungsfähigkeit der Einigungsgebühr

Rz. 245 Die Frage der Entstehung einer Gebühr ist immer von der Frage ihrer Erstattungsfähigkeit zu unterscheiden. Grundsätzlich gehört die Einigungsgebühr Nr. 1000 Nr. 1 und Nr. 2 VV RVG auch zu den Kosten der Zwangsvollstreckung (§ 788 Abs. 1 S. 1 ZPO) und ist daher dem Grunde nach erstattungsfähig. Daher ist sie auch grundsätzlich festsetzbar (§ 788 Abs. 2 ZPO), soweit ih...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Terminsgebühr für die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin

Rz. 602 Die Terminsgebühr entsteht daher, wenn der RA z.B. in den Vollstreckungsverfahren vor dem Prozessgericht erster Instanz wegen der Ersatzvornahme (§ 887 ZPO), der Zwangsgeldfestsetzung (§ 888 ZPO) oder Duldung bzw. Unterlassung (§ 890 ZPO) einen Termin wahrnimmt. Sie entsteht also z.B. nicht für die Teilnahme des RA am Räumungstermin des Gerichtsvollziehers oder bei G...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 2. Vollstreckung einer Geldforderung

Rz. 45 Hat der RA den Auftrag, wegen einer Geldforderung zu vollstrecken, bestimmt sich der Wert für die Anwaltsgebühren nach dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung einschließlich Nebenforderungen (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1 RVG). Der RA muss nicht wegen der gesamten titulierten Forderung beauftragt sein, er kann auch nur wegen einer Teilforderung gegen den Schuldner v...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Terminsgebühr im Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 604 Ist der Schuldner aufgrund der Vorschriften des BGB zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verpflichtet (z.B. Auskunft des Ehegatten zum Zugewinn, § 1379 Abs. 1 S. 4 BGB; Auskunft des Erben gegenüber dem Nachlassgläubiger, § 2006 Abs. 1 BGB; Auskunft des Miterben gegenüber den übrigen Miterben, § 2057 S. 2 BGB) und nimmt der RA an diesem teil, verdient er ebe...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / 1. Erfordernis des Antrags auf Vergütungsfestsetzung vor Erhebung der Gebührenklage

Rz. 48 War der RA im gerichtlichen Verfahren tätig, muss grds. zunächst die Vergütungsfestsetzung erfolgen. Wenn die Vergütungsfestsetzung gem. § 11 RVG zulässig ist, fehlt einer Klage das sog. Rechtsschutzbedürfnis, denn mit der Vergütungsfestsetzung gibt es einen billigeren und einfacheren Weg, wie der RA einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel erlangen kann (der Ve...mehr

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FoVo 01/2026, Prozessrecht

Mes Beckapossches Prozessformularbuch 16. Aufl. 2026 3266 Seiten, 179 EUR Verlag C.H.Beck ISBN 978-3-406-83551-3 50 Rechtsgebiete werden in der Neuauflage des Formularbuchs auf nahezu 3.300 Seiten in Musterformularen abgebildet. Dazu gehören die aus Sicht der Forderungseinziehung wichtigen Muster zu den Kapiteln aller relevanten Vertragsarten, dem Mandatsverhältnis, dem geric...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VIII. Eintragung einer Sicherungshypothek

Rz. 622 Die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek ist Maßnahme der Zwangsvollstreckung (s. Musterantrag zu § 5 Rdn 409). Gem. § 867 ZPO wird die Zwangssicherungshypothek auf Antrag des Gläubigers in das Grundbuch eingetragen. Es handelt sich bei jedem Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek nach § 18 Abs. 1 Nr. 11 RVG um eine besondere Angelegenheit für den ...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 5. Vollstreckung zur Herausgabe einer Sache

Rz. 53 In vielen Fällen hat der Gläubiger nicht nur das Interesse an der Zahlung einer Geldsumme. So wird der Vermieter nach einem Räumungsrechtsstreit regelmäßig nicht nur die titulierte Miete vom Mieter verlangen, sondern auch die Räumung der gemieteten Räumlichkeiten (Wohn- und/oder Gewerbemieträume). Dieses Räumungsbegehren ist nichts anderes als ein Herausgabebegehren. ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / d) Ausreichende Frist zur freiwilligen Erfüllung

Rz. 616 Dem Schuldner ist stets ein angemessener Zeitraum zu gewähren, innerhalb dessen er freiwillig seine Leistung erfüllen kann. Teilweise legt das Gesetz dem Gläubiger ausdrücklich bestimmte Wartefristen auf (§ 798 ZPO oder § 720a Abs. 3, 750 Abs. 2 ZPO), nach deren ergebnislosem Ablauf im Regelfall die Notwendigkeit von Vollstreckungskosten zu bejahen ist. Teilweise ist...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Terminsgebühr Nr. 3310 VV RVG

Rz. 600 Nr. 3310 Rz. 601 Der RA kann auch eine 0,3 Terminsgebühr Nr. 3310 KV im Vollstreckungsverfahren verdienen. Abweichend von...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / A. Allgemeines

Rz. 1 Arrest und einstweilige Verfügung sind zwei besondere Verfahrensarten, die im Achten Buch der ZPO geregelt werden und bei denen in der Praxis immer besondere Eile geboten ist. Sie sind ein verfahrensrechtliches Instrument zur schnellen Sicherung von Ansprüchen. Der Arrest betrifft dabei vor allem Geldforderungen, während die einstweilige Verfügung für alle anderen Ford...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Terminsgebühr für die Teilnahme am Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft

Rz. 603 Nimmt der RA an einem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft (§§ 802c, 802f ZPO) teil, verdient er ebenfalls die Terminsgebühr. Der RA des Gläubigers wird ggf. dann daran teilnehmen, wenn er dem Schuldner im Termin Fragen stellen möchte, die der RA oder der Gläubiger nicht zuvor schriftlich dem Gerichtsvollzieher zur Befragung des Schuldners eingereicht hat oder ein...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Festsetzbarkeit der Hebegebühr

Rz. 276 Die Hebegebühr kann ohne Ausnahmen im Kostenfestsetzungsverfahren des Rechtsstreites (§§ 103 ff. ZPO) oder in der Zwangsvollstreckung (§ 788 Abs. 2 ZPO) geltend gemacht und festgesetzt werden.mehr

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FoVo 01/2026, Unzulässige S... / Leitsatz

1. Werden Informationen von Konten geschwärzt, über welche die Schuldnerin verfügungsberechtigt ist, handelt es sich um eine unrichtige Sachbehandlung. 2. Eine Schwärzung von Informationen kann nicht pauschal aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgen, sondern muss damit begründet sein, dass die gelöschten Daten zur Zwangsvollstreckung nicht erforderlich sind. AG Köthen, Besc...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Forderungseinzug

Rz. 18 Zu den üblichen Aufgaben des RA gehört es, für seinen Auftraggeber Geldforderungen geltend zu machen. Handwerker, Unternehmen, Ärzte, Vermieter usw. beauftragen ihn, diese Forderungen einzutreiben, welche die "Kunden" der Mandanten nicht beglichen haben. Alle Mandanten befinden sich meist in der gleichen Lage: Sie sind verärgert über den nicht zahlenden Kunden und kön...mehr

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§ 14 Personalwesen / N. Ausbildung zur ReFa

Rz. 210 Am 29.8.2014 wurde die novellierte Fassung der ReNoPat-Ausbildungsverordnung nebst Ausbildungsrahmenplan ausgefertigt und am 11.9.2014 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die novellierte Ausbildungsordnung trat sodann für alle Ausbildungsverhältnisse in Kraft, die nach dem 1.8.2015 begründet worden sind. Rz. 211 Die Ausbildung soll nunmehr handlungsorientiert erfolgen und...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / VII. Weiteres Verfahren bei Zustellung des erstinstanzlichen Urteils

Rz. 139 Bevor der RA für den Auftraggeber Berufung (oder ein sonstiges Rechtsmittel) einlegt, ist es angemessen und erforderlich, dass er sich einen Auftrag für ein weiteres Verfahren erteilen lässt. Aus der Vollmacht, die üblicherweise durch den Auftraggeber unterzeichnet wird, lässt sich der Auftrag nicht herleiten (ich verweise auf die Ausführungen unter § 8 Rdn 86 und di...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ee) Vollstreckung

Rz. 744 Bei der Nichterteilung des Zeugnisses handelt es sich um eine unvertretbare Handlung, zu der der Schuldner, wenn er sie nicht vornimmt, durch Zwangsgeld und Zwangshaft angehalten werden kann (§ 888 ZPO).[1277] Die Vollstreckung eines Zeugnisberichtigungsurteils erfolgt ebenfalls nach § 888 ZPO. Rz. 745 Ist der Arbeitgeber zur Erteilung eines qualifizierten, wohlwollen...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IX. Hebegebühr

Rz. 623 Für die Entgegennahme und Weiterleitung der Zahlung des Schuldners kann der RA die Hebegebühr verdienen (s. Rdn 275).mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / X. Umgang mit Fremdgeld/Verrechnung mit eigener Vergütung

Rz. 624 Gerade in der Zwangsvollstreckung gehen oftmals Zahlungen für den Auftraggeber (sog. Fremdgeld) auf dem Konto des RA ein. Der RA muss Fremdgelder grds. an den Auftraggeber weiterleiten. Rz. 625 Der RA ist bei der Behandlung der ihm anvertrauten Vermögenswerte zu der erforderlichen Sorgfalt verpflichtet (§ 43a Abs. 7 S. 1 BRAO). Fremde Gelder sind unverzüglich, d.h., o...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Antrag auf PKH

Rz. 43 PKH bzw. VKH und in vielen Bundesländern auch Beratungshilfe sind für viele Auftraggeber oft die einzige Möglichkeit, anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen zu können. Im familienrechtlichen Mandat ist die Häufigkeit der erfolgten Bewilligungen am höchsten. Aber auch im arbeitsrechtlichen Mandat und den sonstigen möglichen Arten von Auseinandersetzungen ist eine immer w...mehr

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Vorwort 2025

Das Werk "Arbeitsplatz ReFa: Der Allrounder" ist nun bereits in 5. aktualisierter Auflage erschienen, diesmal mit neuem Autorenteam. Die begründenden Autoren, Gundel Baumgärtel, Michael Brunner-Ovadia und Ivana Bugarin, haben dieses Fachbuch nur "Der Allrounder" genannt, denn das ist es: Ein Fachbuch für Auszubildende, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirte und auch Re...mehr

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FoVo 01/2026, Immer Ärger m... / I. Das Problem

Zusätzliche Anforderungen an die Mitteilung der Daten des Schuldners bei der Drittauskunft Wir betreiben für unseren Mandanten die Zwangsvollstreckung. Beim Zwangsvollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher (GV) mit der Bitte, eine gütliche Erledigung zu versuchen (Modul G des Gerichtsvollzieherauftrages nach Anlage 1 der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung [ZVFV]) od...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ff) Streitwerte und Kosten

Rz. 749 Der Streitwert ist regelmäßig wie folgt zu berechnen:mehr

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, Kommentar, 83. Auflage 2025 Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG, 16. Auflage 2014 Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 12. Auflage 2021 Feuerich/Weyland, Bundesrechtsanwaltsordnung, Kommentar, 11. Auflage 2024 Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Kommentar, 26. Auflage 2023 Henssler/Prütting, BRAO, Kommentar, 6. Auflage 2024 Hint...mehr

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FoVo 01/2026, Unzulässige S... / 3 Der Praxistipp

§ 7 GvKostG hindert den Kostenansatz Die Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, werden nach § 7 GvKostG nicht erhoben. Der Gerichtsvollzieher muss § 7 GvKostG von Amts wegen beachten (Toussaint/Uhl, 55. Aufl. 2025, GvKostG § 7 Rn 1). Die Vorschrift ist dahin zu verstehen, dass dem Gerichtsvollzieher kein Kostenerstattungsanspruch zukommt, sowei...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / III. Allgemeines

Rz. 240 § 233 S. 1 ZPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand War eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert, eine Notfrist oder die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbeschwerde oder die Frist des § 234 Abs. 1 einzuhalten, so ist ihr auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Rz. 241 Von Wiedereins...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Zins

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Betreibt ein StPfl aus einem Urt die Zwangsvollstreckung gegen Erbringung einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft und vereinbart er mit der Bank als Sicherheit für die Bürgschaft die Hinterlegung des erstrittenen Geldbetrags auf einem verzinslichen Sperrkonto, so fließen ihm die Zinsen im Zeitpunkt der jeweiligen Gutschrift auf dem Sperrko...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / IV. Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen

Rz. 16 § 31b RVG Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen Ist Gegenstand der Einigung eine Zahlungsvereinbarung (Gebühr 1000 Nr. 2 des Vergütungsverzeichnisses), beträgt der Gegenstandswert 50 Prozent des Anspruchs. Rz. 17 § 31b RVG regelt den Gegenstandswert für das Entstehen einer Einigungsgebühr nach der Nr. 1000 Nr. 2 VV RVG, wenn die Erfüllung des Anspruches bei gleich...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (1) Form

Rz. 801 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist schriftlich beim BAG einzulegen (§ 72a Abs. 3 ArbGG). Darüber hinaus sind im Gesetz keine weiteren Formvorschriften geregelt. Es gelten die Formalien für die Beschwerde, zumal das BAG die Nichtzulassungsbeschwerde nicht als Rechtsmittel, sondern als Rechtsbehelf ansieht. Rz. 802 Die Beschwerdeschrift muss als bestimmender Schriftsatz ...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / K. Arrestvollziehung (§ 929 Abs. 2, 3 ZPO)

Rz. 40 Der Arrestbefehl oder die einstweilige Verfügung sind ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel (§§ 928 ff. ZPO). Rz. 41 Einer Vollstreckungsklausel bedürfen beide nicht (§ 929 Abs. 1 ZPO). Rz. 42 Die Vollziehung ist nach § 929 Abs. 3 S. 1 ZPO bereits vor Zustellung zulässig. Rz. 43 Ein Arrestbefehl oder eine einstweilige Verfügung sind sofort vollstreckbar; beide ben...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 § 11 RVG Festsetzung der Vergütung (verkürzte Darstellung) (…) (2) Der Antrag ist erst zulässig, wenn die Vergütung fällig ist. Vor der Festsetzung sind die Beteiligten zu hören. Die Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnung über das Kostenfestsetzungsverfahren mit Ausnahme des § 104 Abs. 2 Satz 3 der Zivilprozessordnung und die Vorschriften der Zivilprozessordnung ...mehr