Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / XXV. Umlegungsverfahren

Rz. 56 Im Wege des Umlegungsverfahrens können als Maßnahme der Bodenordnung bebaute und unbebaute Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile neu geordnet werden, so dass für die bauliche oder sonstige Nutzung nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen (§ 45 Abs. 1 BauGB). Die Vorschrifte... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / D. Willenserklärung

Rz. 18 § 8 BeurkG bezieht sich nur auf die Beurkundung von Willenserklärungen. Der Begriff ist im Beurkundungsgesetz nicht definiert. Er umfasst zunächst Willenserklärungen im Sinne des bürgerlichen Rechts, also Erklärungen, die von einem Erklärungswillen getragen sind und auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet sind.[46] Es sind alle einseitigen, zweiseitigen oder... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / aa) Ausschließliche Gebührenbefreiung (Vorbemerkung 2 Abs. 2 KV GNotKG)

Rz. 172 Gebührenbefreiungen für Notargebühren sind in Vorbemerkung 2 Abs. 2 KV GNotKG geregelt. Nach Vorbemerkung 2 Abs. 2 S. 1 KV GNotKG finden bundes- oder landesrechtliche Vorschriften, die Gebühren- oder Auslagenbefreiung gewähren, auf Notare keine Anwendung. Die gesetzlich vorgesehenen Gebühren fallen für eine notarielle Tätigkeit damit grundsätzlich auch dann an, wenn ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Bestimmtheit und Bezeichnung des Anspruchs

Rz. 34 Der vollstreckbare Anspruch muss inhaltlich bestimmt sein. Fehlt es an einem bestimmten Anspruch, wurde die vollstreckbare Urkunde nicht prozessual ordnungsgemäß errichtet.[87] Auch bedingte und künftige Ansprüche können Gegenstand der Vollstreckungsunterwerfung sein, wenn sie hinreichend bestimmt sind.[88] Der vollstreckbar gestellte Anspruch ist in der Unterwerfungs... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Insolvenz des Verkäufers

Rz. 97 Wie dargestellt fällt das Notaranderkonto (dabei geht es letztlich um die Forderungen des Notars gegen die Bank) nicht in die Insolvenzmasse. Deshalb stellt die Auszahlung vom Anderkonto auch keine Verfügung über das Vermögen des Gemeinschuldners dar. Auszahlungen vom Notaranderkonto unterliegen daher weder einem allgemeinen Verfügungsverbot noch einem Zustimmungsvorb... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Auslegung der formularmäßigen Unterwerfungserklärung

Rz. 55 Probleme ergeben sich bei formularmäßigen Vollstreckungsunterwerfungen wegen der Grundschuldansprüche aus Sicherungsgrundschulden, die vor Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes[145] bestellt wurden (vgl. hierzu oben Rdn 14).[146] Eine Bedingung i.S.v. § 726 Abs. 1 ZPO kann generell auch dann vorliegen, wenn die Unterwerfungserklärung wegen der Ansprüche aus eine... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Verbrauchervertrag

Rz. 195 S. 2 gilt nur für Verfahren, die die Beurkundung eines Verbrauchervertrags zum Gegenstand haben.[576] Ein Verbrauchervertrag ist nach § 310 Abs. 3 BGB ein Vertrag zwischen einem Unternehmer (§ 14 BGB) und einem Verbraucher (§ 13 BGB); diese Legaldefinition gilt auch i. R. von § 17 Abs. 2a. [577] Existenzgründer sind bei auf unternehmerisches Handeln ausgerichteten Ges... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Voraussetzung

Rz. 4 Das Ersetzungsverfahren wird formlos eingeleitet. Es setzt insbesondere keinen Antrag voraus. Die Ersetzung zerstörter oder abhanden gekommener Urkunden kann von Amts wegen erfolgen.[10] Eine Amtspflicht, die Urkunde zu ersetzen, besteht jedoch nur, wenn ein Anlass hierfür gegeben ist.[11] Nichts anderes gilt für die Ersetzung der elektronischen Fassung der Urschrift n... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 3. Umfang der Prüfungspflicht

Rz. 80 Dem Notar kommen im Klauselerteilungsverfahren prinzipiell die gleichen Befugnisse zu wie dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Er hat somit zu prüfen, ob die formellen Voraussetzungen für die Erteilung der Vollstreckungsklausel vorliegen, also Rz... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / IV. Anhörung

Rz. 12 Hat sich der Schuldner in der Urkunde der Zwangsvollstreckung unterworfen (§§ 794 Abs. 1 Nr. 5, 800 ZPO), ist er nach Abs. 4 S. 1 vor der Ersetzung der Urkunde zu hören. Hintergrund dieser Regelung war, dass die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung früher auf der Urschrift vermerkt wurde (§§ 734, 795 ZPO, § 49 Abs. 4 BeurkG).[44] Heute ist gem. § 15 NotAktVV i... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Willenserklärungen und Tatsachenerklärungen

Rz. 4 Dem Begriff der Willenserklärung kommt zentrale Bedeutung in der Privatrechtsordnung zu. Es handelt sich um Erklärungen, die auf die Entstehung, Beendigung oder Änderung eines Rechtsverhältnisses gerichtet sind (zum Begriff der Willenserklärung vgl. § 8 BeurkG Rdn 18). Eine Erklärung, die nach den §§ 8 ff. BeurkG zu beurkunden ist, ist auch die prozessuale Willenserklä... mehr

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Literaturverzeichnis

Abel, Ralf Bernd (Hrsg.), Datenschutz in Anwaltschaft, Notariat und Justiz, 2. Aufl. München 2003 Amann, Hermann/Brambring, Günter/Hertel, Christian, Vertragspraxis nach neuem Schuldrecht, Handbuch für Notare und Vertragsjuristen mit Gestaltungshinweisen und Formulierungsbeispielen, 2. Aufl. München 2002 (zit.: Ammann/Brambring/Hertel) Anders, Monika/Gehle, Burkhard, Kommentar... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Literaturtipps

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Teil J: Vergütung und Kosten / 31 Wertfestsetzung gem. §§ 32, 33 RVG [Rdn 480]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 34 Erwachsene, Geldstrafen, Beitreibung, Allgemeines [Rdn 383]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 36 Erwachsene, Geldstrafen, Beitreibung, Gefangenengelder [Rdn 395]

Rdn 396 Literaturhinweise: Ahrens, Zwangsvollstreckung in die Einkünfte von Strafgefangenen, NJW-Spezial 2011, 725 f. Rdn 397 1. Befindet sich der Verurteilte, gegen den eine Geldstrafe vollstreckt werden soll, in Haft, kann nicht ohne Weiteres in seine gesamten Einkünfte vollstreckt werden (s. Kamann, Rn 710 ff.; Röttle/Wagner/Theurer, 3. Kap. Rn 54 ff.). Bei Gefangenen ist ... mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / 32 Zivilverfahren, Abrechnung [Rdn 510]

Rdn 511 1. Zivilsachen sind gem. § 13 GVG bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen und die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die vor die ordentlichen Gerichte gehören. Aus der Überschrift zu Teil 3 VV RVG ergibt sich, dass Zivilsachen nach Teil 3 VV RVG abzurechnen sind. Nach Teil 3 VV RVG richtet sich daher die Vergütung im Klageverfahren gem. § 13 A... mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 84 Gewerbetreibende, Widerruf/Rücknahme der Gewerbeerlaubnis bzw. Untersagung [Rdn 901]

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2 Übergehen von Nebenentscheidungen, insb. Kostenentscheidungen

Rz. 7 Fehlt ein Urteilsspruch zu Nebenentscheidungen, wie zur von Amts wegen zu treffenden Kostenentscheidung nach § 143 Abs. 1 FGO , kann ebenfalls eine Ergänzung nach § 109 Abs. 1 FGO beantragt werden. Auch versehentlich unterlassene Entscheidungen des Gerichts über weitere von Amts wegen im Urteil zu treffende Nebenentscheidungen sind nach § 109 FGO zu ergänzen.[1] Wird ei... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11 Rückzahlungen und Guthaben (Abs. 3)

Rz. 297 Abs. 3 regelt die Berücksichtigung von Rückzahlungen und Guthaben. Die Vorschrift stellt keine eigenständige Rechtsgrundlage dafür dar, Bewilligungsbescheide aufzuheben. Sie modifiziert lediglich die Berücksichtigung von Einkommen. Insoweit handelt es sich um eine Spezialvorschrift, mit der hauptsächlich erreicht werden soll, dass Rückzahlungen aus kommunalen Leistun... mehr

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Muss ein Anwalt bei Zwangsvollstreckung Mandantendaten offenlegen?

Zusammenfassung Wer dem Finanzamt Steuern schuldet, muss im Rahmen der Zwangsvollstreckung vollständige Auskunft über sein Vermögen erteilen – auch als Rechtsanwalt. Die berufsrechtliche Schweigepflicht schützt nicht davor, Namen und Anschriften von Mandanten sowie offene Honorarforderungen offenzulegen. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster aktuell entschieden. Hintergrund Ei... mehr

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Muss ein Anwalt bei Zwangsv... / Zusammenfassung

Wer dem Finanzamt Steuern schuldet, muss im Rahmen der Zwangsvollstreckung vollständige Auskunft über sein Vermögen erteilen – auch als Rechtsanwalt. Die berufsrechtliche Schweigepflicht schützt nicht davor, Namen und Anschriften von Mandanten sowie offene Honorarforderungen offenzulegen. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster aktuell entschieden. mehr

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Muss ein Anwalt bei Zwangsv... / Hintergrund

Ein Rechtsanwalt schuldete dem Finanzamt Steuern. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung forderte das Finanzamt eine Vermögensauskunft – einschließlich offener Honorarforderungen mit Namen und Anschriften der Mandanten. Der Rechtsanwalt verweigerte diese Angaben unter Berufung auf seine Schweigepflicht. Sein Einspruch blieb erfolglos. mehr

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Muss ein Anwalt bei Zwangsv... / Entscheidung

Das FG Münster hat den Antrag abgewiesen. Der Rechtsanwalt ist gesetzlich verpflichtet, für die Vollstreckung Auskunft über sein Vermögen zu erteilen. Dazu zählen auch die Honorarforderungen unter Nennung seiner Mandanten nebst Anschrift und Forderungshöhe. Er durfte insofern also die Auskunft nicht verweigern. Das Auskunftsverweigerungsrecht eines Rechtsanwalts dient dem Schu... mehr

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ZAP 5/2026, Anwaltsmagazin / 9.1 Heidel/Pauly, AnwaltFormulare: Schriftsätze-Verträge-Erläuterungen

11. Aufl. 2026, Deutscher Anwaltverlag, 3.112 S., 179 EUR Die Herausgeber Heidel und Pauly legen nun die 11. Auflage des bewährten Werkes vor. Es werden 58 Rechtsgebiete von Aktienrecht bis Zwangsvollstreckung praxisnah und unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzgebung mit angepassten Mustern bearbeitet. Das Werk ist perfekt für den Einstieg in fremde Rechts... mehr

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Zwangsvollstreckung gegen einen Schwarzbau: Mieter?

1 Leitsatz Gegen den Beschluss zur Ermächtigung des Gläubigers zur Ersatzvornahme (§ 887 ZPO) ist der Mieter beschwerdebefugt, wenn durch die Vollstreckung sein Mitbenutzungsrecht beeinträchtigt ist. Ein Beseitigungsanspruch gegen eine bauliche Veränderung, an welcher ein Mieter des Schuldners ein Mitbenutzungsrecht hat (hier: Rampe), ist nach § 888 ZPO zu vollstrecken. 2 Norm... mehr

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Zwangsvollstreckung gegen e... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es prozessual um die Frage, ob M "beschwerdebefugt" ist. Materiell-rechtlich ist zu fragen, ob es sich um eine i. S. v. § 887 ZPO vertretbare Handlung handelt. Prozessrecht: Beschwerdebefugnis Das LG bejaht zu Recht die Beschwerdebefugnis! Ein Mieter muss geltend machen können, dass eine Zwangsvollstreckung in seine Mitgebrauchsrechte eingreift. Di... mehr

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Zwangsvollstreckung gegen e... / 2 Normenkette

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Zwangsvollstreckung gegen e... / 6 Entscheidung

LG Frankfurt a. M., Beschluss v. 26.2.2026, 2-13 T 7/26 mehr

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Zwangsvollstreckung gegen e... / 1 Leitsatz

Gegen den Beschluss zur Ermächtigung des Gläubigers zur Ersatzvornahme (§ 887 ZPO) ist der Mieter beschwerdebefugt, wenn durch die Vollstreckung sein Mitbenutzungsrecht beeinträchtigt ist. Ein Beseitigungsanspruch gegen eine bauliche Veränderung, an welcher ein Mieter des Schuldners ein Mitbenutzungsrecht hat (hier: Rampe), ist nach § 888 ZPO zu vollstrecken. mehr

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Zwangsvollstreckung gegen e... / 4 Die Entscheidung

Die Beschwerde der M hat Erfolg! Die Ermächtigung zur Ersatzvornahme (§ 887 ZPO) greife in geschützte Rechte der M ein. Denn bei an sich vertretbaren Handlungen müsse die Vollstreckung nach § 888 ZPO durchgeführt werden, wenn der Vollstreckungsschuldner das zu beseitigende Objekt an einen Dritten vermietet habe oder die Vollstreckung aus sonstigen Gründen von der Mitwirkung ... mehr

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Zwangsvollstreckung gegen e... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer G erwirkt gegen Wohnungseigentümer S einen rechtskräftigen Titel auf Beseitigung einer Rampe. Auf Antrag der G ermächtigt das AG diese nach § 887 Abs. 1 ZPO, die von der Wohnung des S gartenseitig ausgehend von der Terrasse dort errichtete und in die Rasenfläche hineinreichende Rampe zu entfernen und den ursprünglichen Zustand der Rase... mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 3.2 Die Sicherung an unbeweglichem Vermögen: Grundstücke

Zum unbeweglichen Vermögen gehören in erster Linie Grundstücke, aber auch Eigentumswohnungen, Erbbaurechte und Schiffe; die Darstellung soll sich auf Grundstücke beschränken. Mittel zur Sicherung an einem Grundstück sind Grundschulden[1], Hypotheken[2] und Rentenschulden.[3] Im Geschäftsverkehr hat die Grundschuld die Hypothek weitgehend verdrängt, und die Rentenschuld fristet n... mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 3.1 Die Bürgschaft

Bei der Sicherung am Vermögen einer anderen Person als solchem sind diese Sicherungsformen möglich: die Bürgschaft, der Schuldbeitritt und die Patronatserklärung. Hier wird nur die Bürgschaft dargestellt. Der Geschäftspartner wird die Bürgschaft einer Bank vorziehen, auch jetzt noch, wo manche Kreditinstitute in Schieflage geraten sind. Nachteile der Bürgschaft: Die Bankbürgschaf... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Zurechnung

Rn 24 Die Zahlung muss dem Geschäftsleiter persönlich zurechenbar sein. Rn 25 Zahlungen, die mit Wissen und Wollen des Geschäftsführers erfolgen und die er hätte verhindern können, sind durch den Geschäftsführer veranlasst.[69] Diese gilt auch dann, wenn sie zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erfolgen.[70] Anders ist dies bei einer Kontopfändung.[71] Rn 26 Legt der Geschäft... mehr

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AGS 05/2026, Heidel/Pauly, Anwaltsformulare - Schriftsätze, Verträge, Erläuterungen

Herausgegeben von Dr. Thomas Heidel und Dr. Stefan Pauly. 11. Aufl., 2026. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. XLIX, 359 S., 199,00 EUR Das Formularbuch des Anwaltverlags erscheint zwischenzeitlich in 11. Aufl. und bietet in insgesamt 58 Kapiteln von "Aktienrecht" bis "Zwangsvollstreckung" zu allen relevanten Rechtsgebieten Musterschriftsätze, Formulare und Erläuterungen. Der Aufba... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3.6 Abhängigkeit des Eröffnungsgrundes von der Forderung

Rn 41 Soll der Eröffnungsgrund aus einer Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese Forderung substanziiert[139] bestritten, reicht die Glaubhaftmachung nach der st. Rspr. des BGH ausnahmsweise nicht aus.[140] Das Insolvenzverfahren wird vielmehr nur dann eröffnet, wenn die Forderung zur Überzeugung des Insolvenzgerichts feststeht.[141] Hier be... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2 Rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rn 10 In der Prozessrechtswissenschaft war bereits gegen Ende des 19. Jahrhunderts anerkannt, dass "Voraussetzung einer jeden Klage das Vorhandensein eines Rechtsschutzbedürfnisses ist."[25] Die ältere Vollstreckungslehre begriff, dass es sich hierbei um ein universales Erfordernis handeln musste, das nicht allein auf das Erkenntnisverfahren beschränkt sei und übertrug es fo... mehr

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AGS 05/2026, Zeitschriften aktuell

Diplom-Rechtspfleger Hagen Schneider, Kostenfestsetzung von obsiegenden Streitgenossen – Haftung als Anteilsgläubiger und Berechnung der einzelnen Kostenanteile, JurBüro 2025, 561 Obsiegende Streitgenossen, die durch denselben Rechtsanwalt vertreten worden sind, haben gegen den erstattungspflichtigen Gegner als Anteilsgläubiger einen Anspruch nur i.H.d. auf den jeweiligen Str... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3.2 Glaubhaftmachung nicht titulierter Forderungen

Rn 33 Ferner hat der Gläubiger das Bestehen der Forderung auch glaubhaft zu machen. Wenn im Schrifttum teilweise angenommen wird, die Glaubhaftmachung sei nur dann erforderlich, wenn der Schuldner es unterlässt, während der Anhörung nach § 14 Abs. 2 (s. Rn. 73 ff.) die Forderung zu bestreiten,[98] kann dies nicht überzeugen.[99] Schon der Wortlaut des § 14 Abs. 2 spricht ein... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.7 Erwerb gegen Übernahme dinglicher oder schuldrechtlicher Belastungen

Rz. 191 Ein Erwerb gegen Übernahme einer dinglichen oder schuldrechtlichen Belastung führt insoweit nicht zu Anschaffungskosten, als die Belastung keine Verbindlichkeit, sondern nur eine Wertminderung des belasteten Wirtschaftsguts darstellt. Die Rspr. hat dies dann bejaht, wenn die Übernahme der Belastung den Erwerber des belasteten Wirtschaftsguts nur zu einem Dulden oder ... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.7.3 Beschäftigung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung

Rz. 48 Wird der Arbeitgeber verurteilt, den Arbeitnehmer bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits weiterzubeschäftigen, bewirkt dies nicht, dass das Arbeitsverhältnis rechtlich fortbesteht. Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer erst weiterbeschäftigt und vergütet, nachdem er hierzu durch das Arbeitsgericht verurteilt wird und durch die Weiterbeschäftigun... mehr

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Der dingliche Arrest nach d... / IX. Aufhebung des Arrests

Gemäß § 325 AO ist die Arrestanordnung aufzuheben, wenn nach ihrem Erlass Umstände bekannt werden, die sie nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lassen. Das ist der Fall, wenn entweder der Arrestanspruch oder der Arrestgrund nachträglich entfällt (Bruschke, AO-StB 2017, 179). Die erforderliche Änderung der Umstände kann dementsprechend entweder den Arrestanspruch betreffen (z... mehr

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Bürgschaft (Miete) / 2.3.1 Allgemeine Grundsätze

Grundsätzlich haftet der Bürge für alle Verpflichtungen des Mieters aus dem Mietverhältnis. Wird die Mietsache nach Ablauf der Mietzeit vom Mieter nicht an den Vermieter zurückgegeben, so haftet der Bürge auch für die Nutzungsentschädigung nach § 546a BGB. Ebenso haftet der Bürge für die Kosten eines Räumungsrechtsstreits und die Kosten der Zwangsvollstreckung.[1] Eine umfas... mehr

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Bürgschaft (Miete) / 2.4.3 Leistungsunwilliger Bürge

a) Einrede der Vorausklage Bei der gewöhnlichen Bürgschaft kann der Bürge die Befriedigung des Vermieters verweigern, solange dieser nicht eine Zwangsvollstreckung gegen den Mieter ohne Erfolg versucht hat (Einrede der Vorausklage, § 771 Satz 1 BGB). Praxis-Tipp Verhindern Sie diese Einrede Es ist möglich, diese wirksam vertraglich auszuschließen. Vereinbaren Sie unbedingt eine... mehr

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ZAP 4/2026, Gesetzgebungsre... / 6. Digitalisierung der Zwangsvollstreckung

Mit dem Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (BT-Drucks 21/3737 i.V.m. BT-Drucks 21/4815), das im Bundestag am 19.3.2026 verabschiedet worden ist, reagiert der Gesetzgeber auf die seit dem 1.1.2022 stark zunehmende Praxis hybrider Vollstreckungsverfahren. Während Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts Anträge an Vollst... mehr

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ZAP 4/2026, Teilweise Erfüllung: Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung begründet Klage

(BGH, Urt. v. 22.1.2026 – IX ZR 97/23) • Hat der Schuldner einer titulierten Forderung diese teilweise erfüllt, ist die Zwangsvollstreckung im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 Abs. 1 ZPO i.H.d. erfüllten Teilbetrags grds. auch dann für unzulässig zu erklären, wenn der Gläubiger die Vollstreckung aus dem Titel nur wegen des noch nicht erfüllten Teilbetrags be... mehr

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ZAP 4/2026, Zwangsvollstreckung: Bestimmtheitsgrundsatz im Rahmen eines Vergleichs

(LAG Hessen, Beschl. v. 9.3.2026 – 10 Ta 25/26) • Haben die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich niedergelegt, dass sich der Arbeitgeber verpflichtet, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben, damit der Arbeitnehmer die für ihn eingerichtete betriebliche Altersversorgung weiterführen kann, so hat eine solche Regelung mangels ausreichender Bestimmtheit keinen vollstreck... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Zulässige Höhe der Kaution

Rz. 6 Die Sicherheitsleistung darf für Wohnraum grundsätzlich das Dreifache einer Monatsmiete im Zeitpunkt der Vereinbarung über die Sicherheitsleistung – spätere Mieterhöhungen oder Mietminderungen (vgl. dazu unter Rn. 8) beeinflussen die Höhe grundsätzlich nicht – nicht übersteigen. Soweit die vom Wohnungsmieter erbrachte Kaution drei Monatsmieten übersteigt, steht ihm – u... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Abrechnung und Rückzahlung

Rz. 17 Solange das Mietverhältnis noch nicht beendet ist, hat der Mieter nur einen durch das Vertragsende aufschiebend bedingten Anspruch auf Rückzahlung der Kaution OLG Düsseldorf, Urteil v. 15.12.2011, I-10 U 118/11, ZMR 2012, 186) zuzüglich etwaiger vom Vermieter gezogener oder bei Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist erzielbarer Zinsen (BGH v. 8.7.1982, VIII AR... mehr