Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 11 Zwangsvollstreckung / c) Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen des Rechtspflegers

Rz. 94 Im Vollstreckungsverfahren ist anstatt des Richters regelmäßig der Rechtspfleger zuständig. Welche Aufgaben dem Rechtspfleger übertragen sind, lässt sich § 20 RPflG entnehmen. Das sind insbesondere die Geschäfte im Zwangsvollstreckungsverfahren nach dem 8. Buch der ZPO, soweit sie vom Vollstreckungsgericht (und nicht etwa vom Gerichtsvollzieher) zu erledigen sind (vgl...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / III. Formular: Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Rz. 139 Für diesen Antrag sind gem. § 829 Abs. 4 ZPO in der ZVFV Formulare eingeführt worden (abrufbar unter: www.bmj.de/Zwangsvollstreckungsformulare; zeitliche Geltung der neuen Formulare: seit dem 1.12.2023 [Übergangsregelung: § 6 ZVFV]). Für (sämtliche) Anträge auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses (§ 829 ZPO) sowie eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB; §§ ...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 2. Checkliste

Rz. 146 Beim Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Eintragung einer Vormerkung hinsichtlich einer Bauhandwerkersicherungshypothek (§§ 650e, 883, 885 BGB, §§ 935 ff. ZPO) ist Folgendes zu beachten:mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / A. Einleitung

Rz. 1 Der folgende Abschnitt dieses Formularbuchs behandelt das Zwangsvollstreckungsrecht. Das Zwangsvollstreckungsverfahren muss im Anschluss an das Erkenntnisverfahren stattfinden, wenn der Schuldner[1] die ihm in dem zugrunde liegenden Titel (Urteil, Vergleich etc.) auferlegte Verpflichtung nicht freiwillig erfüllt. Der daraufhin vom Gläubiger beauftragte Rechtsanwalt ste...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / II. Formular: Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen (z.B. einer Werklohnforderung)

Rz. 136 Für Vollstreckungsaufträge an den Gerichtsvollzieher ist seit dem 1.12.2023 (Übergangsregelung: § 6 ZVFV) nach § 1 Abs. 1 ZVFV das Formular der Anlage 1 eingeführt (dazu: Rdn 137; abrufbar unter: www.bmj.de/Zwangsvollstreckungsformulare). Formularzwang: Dieses Formular ist für Aufträge an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen verbindlich zu nut...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Vollstreckungstitel für und gegen die GbR

Rz. 54 Soll eine Eintragung im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgen, muss die GbR als Gläubigerin oder als betroffene Schuldnerin seit 1.1.2024 grundsätzlich mit ihrem im Gesellschaftsregister eingetragenen Namen und den vertretungsberechtigten Gesellschaftern im Vollstreckungstitel bezeichnet sein.[140] Zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Gesellschaft ist ein gegen...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / G. Mitfinanzierung der Immobilie des Partners

Rz. 53 Im vorangegangenen Abschnitt ging es darum, dass eine Immobilie auf den Namen beider Partner erworben wird. Gestaltungsbedarf besteht jedoch auch, wenn ein Partner die Immobilie nur deshalb allein erwirbt, weil der andere Partner den Zugriff seiner Kinder aus (geschiedener) Vorehe verhindern möchte, sich jedoch bei der Finanzierung mit engagiert, beispielsweise, indem...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 1. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek, §§ 650e, 883, 885 BGB, §§ 935 ff. ZPO

Rz. 145 Muster 11.2: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek, §§ 650e, 883, 885 BGB, §§ 935 ff. ZPO Muster 11.2: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Bauhandwerkers...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / IV. Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 650e BGB

Rz. 67 Eine für das private Baurecht praktisch sehr bedeutsame Konstellation mit vollstreckungsrechtlichen Bezügen betrifft den Fall der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 650e BGB.[50] Diese Vorschrift verfolgt den Zweck, dem Bauunternehmer durch die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück des Bestellers seine Forderungen aus dem Vertra...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Zwangsvollstreckungsunterwerfung

Rz. 78 Durch die Unterwerfungserklärung gem. § 794 Abs. 1 Nr. 5, § 800 ZPO wird dem Gläubiger die Zwangsvollstreckung aus dem dinglichen Recht in der Rangklasse des § 10 Abs. 1 Nr. 4 ZVG ermöglicht, ohne zuvor den Eigentümer auf Duldung dieser Zwangsvollstreckung verklagen zu müssen (dazu vgl. auch § 1 Einl. Rdn 89).[200] Gegenüber einem späteren Grundstückseigentümer erleic...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Erteilung und Prüfung der vollstreckbaren Ausfertigung

Rz. 67 Bei Zwangsvollstreckung ist die notarielle Urkunde als Vollstreckungstitel mit einer Vollstreckungsklausel zu versehen, die Vollstreckungsklausel erteilt regelmäßig der Notar (§ 797 Abs. 1 Nr. 2 ZPO). Rz. 68 Bei der Vollstreckung aus einer Sicherungsgrundschuld ist zur Fälligkeit der Grundschuld § 1193 BGB zu beachten. Danach muss eine Kündigungsfrist von sechs Monaten...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 7 Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Na...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 34 Muster 16.2: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.2: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Nam...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Schiffe, Schiffsbauwerke und Luftfahrzeuge

Rz. 2 Das BGB wendet das Immobiliarsachenrecht auch auf Schiffe und Schiffsbauwerke an, wenn diese im Schiffsregister eingetragen sind. Schiffe und Schiffsbauwerke, zu denen auch Schwimmdocks gehören,[1] können in das Schiffsregister oder in das Schiffsbauregister eingetragen werden. Das Verfahrensrecht ist in der Schiffsregisterordnung geregelt (SchRegO, in der v. 25.12.199...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Nachträgliche Registereintragung

Rz. 55 § 736 ZPO regelt den Fall, bei welchem die GbR nachträglich, also nach Entstehen des Vollstreckungstitels, in das Gesellschaftsregister eingetragen wird. Eine Vollstreckung für oder gegen die eGbR kann stattfinden, wenn der in dem Vollstreckungstitel genannte Name und Sitz oder die Anschrift der Gesellschaft identisch sind mit dem Namen und Sitz oder der Anschrift der...mehr

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FoVo 01/2024, Die Zustellun... / 2 II. Die Entscheidung zusammengefasst

Wenn das AG durch den Rechtsmitteldschungel irrt … Die sofortige Beschwerde ist der statthafte Rechtsbehelf, §§ 793, 567 Abs. 1 ZPO. Zwar lautet der Tenor der angegriffenen Entscheidung dahingehend, der Erinnerung nicht abzuhelfen (vgl. zum Tenor der Erinnerungsentscheidung Anders/Gehle/Vogt-Beheim, ZPO, Kommentar, 81. Aufl. 2023, § 766 Rn 38 – Zurückweisung). Indes zeigen di...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / G. Sonderfall: Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan – Mängel der Vollstreckung im Grundbuch

Rz. 95 Der Antrag ist zurückzuweisen, wenn er gesetzlich notwendige Bestandteile nicht enthält oder sonstige Mängel enthält, die nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden können. Denn anderenfalls erhielte die beantragte Eintragung einen Rang, der ihr nicht gebührt.[240] Der Antrag ist daher sofort zurückzuweisen.[241] Wird gegen die Bestimmung verstoßen und erfolgt späte...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / o) Zwangsvollstreckungsunterwerfung

Rz. 24 Der Erwerber kann sich im Kaufvertrag hinsichtlich der Zahlung des Kaufpreises der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwerfen (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO). Verzichtet er in diesem Zusammenhang auf den Nachweis der Fälligkeit des Kaufpreises durch den Bauträger, ist die Zwangsvollstreckungsunterwerfung wegen Verstoßes gegen §§ 3, 12 MaBV i.V.m. § ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Pfändung der Hypothekenforderung oder der Grundschuld

Rz. 23 Zitat "Gepfändet mit Zinsen seit … für … wegen einer … Forderung von … EUR mit … Zinsen gemäß Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des …, eingetragen am …" Sollen Zinsen erst ab Eintragungstag der Pfändung oder ab Briefwegnahme gepfändet sein, so bedarf es keiner Eintragung, die Pfändung erstreckt sich auch ohne Eintragung auf diese Zinsen.[21] Rückständige Zinsen werde...mehr

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FoVo 01/2024, Forderungspfändung

Prütting/Wegen/Weinreich Bürgerliches Gesetzbuch Kommentar, 18. Aufl. 2023 4.032 Seiten, 129 EUR Luchterhand Verlag ISBN 978-3-472-09796 Das BGB ist nicht nur die Grundlage der Forderungseinziehung und auch der Zwangsvollstreckung. Zunächst begründet sich hieraus die Begründetheit des Gläubigeranspruchs. Ob ein Gegenstand dem Vermögen, dem Eigentum oder dem Besitz des Schuldn...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Zwangssicherungshypothek

Rz. 29 Zitat "Sicherungshypothek zu siebzehntausendzweihundertfünfundachtzig 35/100 EUR für …; Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über Basiszins seit … aus fünfzehntausendsechshunderachtzig 27/100 EUR; gemäß Urteil des Landgerichts Ansbach vom … (Aktenzeichen …) im Wege der Zwangsvollstreckung eingetragen am …" Die Eintragung erfolgt grundsätzlich wie bei der rechtsgeschäf...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Nach § 12 WEG genehmigungspflichtige Veräußerungsgeschäfte

Rz. 90 Bei Veräußerungsbeschränkungen mit dem gesetzlichen Inhalt des § 12 Abs. 1 WEG sind genehmigungsbedürftig:[383] Veräußerungen von WE, auch innerhalb der Gemeinschaft[384] und Rückauflassungen an den veräußernden WEer[385] sowie eines ideellen Bruchteils am WE,[386] auch im Wege der Zwangsvollstreckung einschließlich der Versteigerung nach § 17 WEG; durch den Insolvenz...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / d) Tilgungsproblematik bei Zahlung durch Eigentümer oder Schuldner

Rz. 53 Zahlungen seitens des persönlichen Schuldners, des Grundstückseigentümers oder eines Dritten an den Grundschuldgläubiger lassen sich in ihrer jeweiligen Zielrichtung und ihrer jeweiligen Folge allgemein wie folgt darstellen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Vorläufig vollstreckbares Urteil auf Abgabe einer Erklärung S. 2 Alt. 1

Rz. 16 Wird der Schuldner durch ein vorläufig vollstreckbares Urteil zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt, auf deren Grundlage die Eintragung des Klägers in das Grundbuch als Inhaber eines Rechts (und nicht lediglich als Berechtigter einer Vormerkung oder eines Widerspruchs[25]) erfolgen soll, gilt nach § 895 S. 1 ZPO mit Verkündung bzw. Zustellung die Eintragung ein...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts seit 1.1.2024

Rz. 56 Seit 1.1.2024[114] wird mit den umfangreichen Neuregelungen der §§ 705 ff. BGB die am Rechtsverkehr teilnehmende (Außen-)Gesellschaft als rechtsfähig anerkannt (§ 705 Abs. 2 BGB).[115] Maßgebend für die Verfassung der GbR ist nach wie vor der Gesellschaftsvertrag, den die Gesellschafter schließen, die §§ 708 ff. BGB sind grundsätzlich nachgiebige Regelungen. Sie beinh...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Aufhebung

Rz. 20 Die einstweilige Verfügung oder das vorläufig vollstreckbare Urteil muss durch eine vollstreckbare Entscheidung aufgehoben worden sein.[38] Ein wirksamer, d.h. zugestellter aufhebender Beschluss ist gem. § 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ohne Weiteres vollstreckbar.[39] Ein Urteil muss (im Fall des § 310 Abs. 3 ZPO) zugestellt oder verkündet (§ 717 Abs. 1 ZPO) und für vorläufig ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Materielle Bedeutung des Antragsgrundsatzes

Rz. 17 An den Eingang des Antrags beim GBA sind folgende Wirkungen geknüpft: Rz. 18 1. Der Zeitpunkt des Eingangs ist maßgebend für den guten Glauben des Erwerbers bei Erwerb von einem Nichtberechtigten (§ 892 Abs. 2 BGB), wenn die Gutgläubigkeit durch nachfolgende Kenntnis verloren gegangen wäre. Eine Kenntniserlangung vor Antragstellung – auch nach Beurkundung – schadet abe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Einzelfälle eintragungsfähiger Gemeinschaftsregelungen

Rz. 108 Zulässig sind Gemeinschaftsregelungen mit folgenden Inhalten:[457]mehr

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Literaturverzeichnis

Altmeppen, GmbHG – Kommentar, 11. Aufl. 2023 Anders/Gehle, ZPO mit GVG und anderen Nebengesetzen – Kommentar, 81. Aufl. 2023 (vormals Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle) Armbrüster/Preuß (Hrsg.), BeurkG mit NotAktVV und DONot – Kommentar, 9. Aufl. 2023 Arnold/Meyer-Stolte/Rellermeyer/Hintzen/Georg, Rechtspflegergesetz – Kommentar, 9. Aufl. 2022 Balser/Bögner/Ludwig, Volls...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Regelungsgehalt allgemein

Rz. 2 § 5 GBO befasst sich mit der Vereinigung von Grundstücken, deren materielle Rechtsgrundlage § 890 BGB gibt. Es handelt sich dabei nicht nur um einen buchungstechnischen, sondern daneben um einen materiell-rechtlichen Vorgang; das Grundbuchamt hat die Unterschiede zur Bestandteilszuschreibung (§ 890 Abs. 2 BGB, § 6 GBO) genau zu beachten und deshalb auf eindeutige Eintr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Notwendiger Inhalt des Titels

Rz. 11 Aufgrund des Titels muss eine Eintragung in das Grundbuch verlangt werden können. Gleichgültig ist, ob es sich um eine rechtsändernde oder berichtigende Eintragung handelt, ob eine Löschung oder die Eintragung eines Rechtes beantragt ist. Eine Eintragung in das Grundbuch kann verlangt werden, wenn der Titel unmittelbar auf Bewilligung einer Eintragung gerichtet ist (§...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / a) Rechts- und Parteifähigkeit der Eigentümergemeinschaft

Rz. 28 Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfähig. Aufgabe der Gemeinschaft ist es nach § 18 Abs. 1 WEG, das gemeinschaftliche Eigentum zu verwalten. Die Eigentümergemeinschaft ist prozess- und parteifähig gem. § 9a Abs. 1 S. 1 WEG.[37] Sie wird gerichtlich vertreten durch den Verwalter (§ 9b Abs. 1 S. 1 WEG). Die einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft müssen im ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / d) Verfügungsbeeinträchtigungen

Rz. 58 Die Eintragung von Verfügungsbeeinträchtigungen, welche die GbR selbst betreffen, sind nach den allgemeinen Regelungen bei den ihr zustehenden Rechten einzutragen, bspw. die Insolvenzeröffnung über das Vermögen der GbR (§ 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO; siehe auch § 6 Einl. Rdn 89). Soweit noch die GbR mit Nennung der Gesellschafter eingetragen ist, ist die Insolvenzeröffnung ü...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Bei Beschwerde gegen eine Eintragung

Rz. 14 Hält das Beschwerdegericht eine gegen eine Eintragung gerichtete Beschwerde nach § 71 Abs. 2 S. 1 GBO für unzulässig, so muss es prüfen, ob das Rechtsmittel nicht mit der Beschränkung des § 71 Abs. 2 S. 2 GBO gewollt ist und ob die Voraussetzungen des § 53 GBO vorliegen. Ist dies – was in aller Regel der Fall sein wird – zu bejahen, dann muss die Richtigkeit der Eintr...mehr

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FoVo 01/2024, Prozessformularbuch

Vorwerk Das Prozess-Formular-Buch 12. Aufl. 2024, 179,00 EUR Verlag Dr. Otto Schmidt ISBN 978-3-504-07020-5 Das Prozess-Formular-Buch von Vorwerk gehört in die Reihe der Standardwerke für den zivilprozessualen Praktiker, auch wenn der Titel zu kurz greift. Es handelt sich nicht nur um ein Formularbuch, sondern um ein Handbuch mit den erläuterungsbezogenen Formularen. Insoweit...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBMaßnG § 8 [Grundbuchberichtigung nach 1965]

Gesetzestext (1) Ist bei der Hypothek ein Umstellungsschutzvermerk nicht eingetragen, so gelten nach dem Ende des Jahres 1965 für die Berichtigung des Grundbuchs durch Eintragung eines Umstellungsbetrags, der sich auf eine Deutsche Mark für je zehn Reichsmark beläuft, die besonderen Vorschriften der Absätze 2 bis 8. (2) Antragsberechtigt ist auch der Inhaber eines im Grundbu...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / a) Klagebefugnis des Bauträgers

Rz. 16 Finanziert der Bauträger die Baumaßnahme über ein Bankdarlehen, wird regelmäßig der Vergütungsanspruch des Bauträgers gegen den Erwerber an die Bank abgetreten und die Abtretung im Bauträgervertrag offenbart. Die Bank ermächtigt regelmäßig den Bauträger, die Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen und Zahlung auf das im Bauträgervertrag angegebene Konto der Bank ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundsatz

Rz. 96 Die Wohnungseigentümergemeinschaft wurde im Jahre 2005 durch ein obiter dictum des BGH[406] als parteifähig anerkannt. Der Gesetzgeber folgte dem im Rahmen der WEG-Reform 2007 mit Neuregelung des § 10 WEG, der weitgehend die selbstständige Teilnahme am Rechtsverkehr zuließ. Durch das WEMoG 2020 wurde die WEG-Gemeinschaft gegenüber den Miteigentümern durch § 9a WEG wei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Anordnung und Aufhebung der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung

Rz. 50 Mit der Anordnung von Zwangsvollstreckung/Zwangsverwaltung ist um Eintragung des entsprechenden Vermerks zu ersuchen (§§ 19 Abs. 1, 146 ZVG). Der Vermerk muss selbst dann eingetragen werden, wenn der Vollstreckungsschuldner nicht oder nicht mehr als Eigentümer im Grundbuch vorgetragen ist.[91] Eine Grundbuchsperre wird durch den Vermerk nicht bewirkt.[92] Liegt im Zeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Niederschlagung von Beitrag... / 1.1 Befristete Niederschlagung

Ist damit zu rechnen, dass in Zukunft vielleicht noch eine Möglichkeit besteht, die Beitragsforderung einzuziehen, wird die Einzugsstelle diese Forderungen zunächst befristet niederschlagen. Bei der befristeten Niederschlagung sind in angemessenen Zeitabständen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners zu prüfen; zumindest sind verjährungsunterbrechende Maßnahmen durc...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Vollstreckbarer Titel

Rz. 26 a) Titel: Jeder Titel genügt, welcher Eintragungsunterlagen unmittelbar oder mittelbar ersetzen kann (§§ 704, 794,[58] 804, 932, 936 ZPO), gleichgültig ist, ob der Titel gegen den Erblasser, den Nachlasspfleger oder den Testamentsvollstrecker lautet. In Frage kommen insbesondere neben Urteilen, welche eine Bewilligung ersetzen,[59] Urteile, die auf Zahlung einer Gelds...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Neue Tatsachen

Rz. 12 Neue Tatsachen sind nicht nur solche Ereignisse, die schon vorher entstanden sind, aber erst in der Beschwerdeinstanz geltend gemacht werden, sondern auch solche, deren zeitliche Entstehung nach der Entscheidung des Grundbuchamts liegt.[33] Es können daher auch solche Angaben und Nachweise, von denen das Grundbuchamt die beantragte Eintragung abhängig gemacht hat, nac...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Vorlage des Titels

Rz. 9 Der Antragsteller nach § 14 GBO betreibt damit nicht die Zwangsvollstreckung aus seinem Titel, sondern bereitet sie durch Wegräumung von Hindernissen nur vor. Deshalb genügt die Vorlage des vollstreckbaren Titels, der Nachweis der Zustellung ist nicht erforderlich. Es muss jedoch die konkrete Möglichkeit der berechtigten Vollstreckung im Zeitpunkt der Erledigung gegebe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Grundbuchfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft

Rz. 57 Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nach § 9a WEG Inhaberin der als Gemeinschaft gesetzlich begründeten und rechtsgeschäftlich erworbenen Rechte und Pflichten, sie ist insoweit rechtsfähig, jedoch nicht juristische Person.[121] Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann im Rahmen dieser Rechtsfähigkeit auch Rechte am Grundstück (Wohnungseigentum) erwerben, s...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Verpfändung und Pfändung eines vorgemerkten Anspruchs

Rz. 9 Wird der vorgemerkte Anspruch verpfändet oder gepfändet, ist der entsprechende Vermerk in der Veränderungsspalte der Abteilung einzutragen, in welcher die Vormerkung eingetragen ist. Streitig ist, ob im Verpfändungsvermerk die Forderung zu bezeichnen ist, für welche der Anspruch verpfändet ist. Wegen der Akzessorietät des Pfandrechts wird dies bejaht,[2] zur Vermeidung...mehr

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§ 14 Bauvertrag / II. Vertragsparteien

Rz. 6 Die Vertragsparteien sind genau zu bezeichnen, insbesondere ihre Rechtsform und ihre Vertreter, wie z.B. der Geschäftsführer einer GmbH. Es ist von Bedeutung, ob der Vertrag mit einer natürlichen oder einer juristischen Person (GmbH) abgeschlossen ist. Es macht auch einen Unterschied, ob Vertragspartner ein Verbraucher (§ 13 BGB) oder ein Unternehmer (§ 14 BGB) ist. Nu...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 7. Eigengläubiger des Vorerben

Rz. 39 Grundsätzlich können Eigengläubiger des Vorerben Zwangsmaßnahmen gegen Nachlassgegenstände während der Zeit der Vorerbschaft ergreifen. Gemäß § 2115 S. 1 BGB werden die Zwangsmaßnahmen bei Eintritt des Nacherbfalls aber insoweit unwirksam, als sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würden. Die dem Vorerben zustehenden Nutzungen können aber ungehind...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / III. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 185 Im Ausgangspunkt ist zu beachten, dass Regelungen zu Vertragsstrafen in formularmäßigen Arbeitsverträgen trotz § 309 Nr. 6 BGB grundsätzlich zulässig sind. Zwar ordnet die genannte Vorschrift an, dass eine Bestimmung, durch die dem Verwender beispielsweise für den Fall der Nichtabnahme oder verspäteten Abnahme der Leistung Zahlung einer Vertragsstrafe versprochen wir...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Muster: Bürgschaft nach § 650f BGB

Rz. 101 Muster 4.7: Bürgschaft nach § 650f BGB Muster 4.7: Bürgschaft nach § 650f BGB Die Firma _________________________ – im folgenden Auftraggeber genannt – und die Firma mit dem Sitz in _________________________ – im folgenden Auftragnehmer genannt – haben am _________________________ für das Bauvorhaben _________________________ über _________________________ (Art der Arbeiten) ein...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 8 Sozialversicherungsbeiträge

Die Agentur für Arbeit zahlt neben dem Insolvenzgeld auf Antrag der zuständigen Einzugsstelle auch den Gesamtsozialversicherungsbeitrag[1], der ordnungsgemäß auf Arbeitsentgelte für den Insolvenzgeldzeitraum entfällt und bei Eintritt des Insolvenzereignisses noch nicht gezahlt ist. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag kann ebenfalls beansprucht werden. Dies vermeidet, dass dem A...mehr