Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / III. Zustellung

1. Art der Zustellung Rz. 63 Gem. § 750 Abs. 1 ZPO muss der Titel grds. vor oder spätestens bei der ersten Zwangsvollstreckungsmaßnahme zugestellt werden. Die Zustellung von Vollstreckungstiteln erfolgt je nach Art des Titels unterschiedlich. Rz. 64 Urteile werden gem. § 317 Abs. 1 ZPO von den Gerichten grundsätzlich von Amts wegen zugestellt, um die entsprechende Rechtsmittel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Antragstellung per Formular

Rz. 354 Der Anspruch ist im verbindlich für die Antragstellung zu nutzenden Formular unter Modul E zu pfänden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Abnahme der Vermögensauskunft und Sachpfändungsauftrag

a) Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft mit/ohne Sachpfändungsauftrag Rz. 153 Verlangt der Gläubiger die Abnahme der Vermögensauskunft, so hat er bei Auftragserteilung die Wahl, ob er den Gerichtsvollzieher Beispiel: odermehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / II. Amtliche Register

Rz. 94 Auch können aus diversen amtlichen Registern Informationen über den Schuldner erlangt werden. 1. Einwohnermeldeamt Rz. 95 Durch ein Ersuchen beim Einwohnermeldeamt am letzten bekannten Wohnsitz des Schuldners kann in vielen Fällen die derzeitige aktuelle Anschrift des Schuldners ermittelt werden. Dies gilt allerdings nur dann, sofern sich der Schuldner ordnungsgemäß an-...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Zug-um-Zug-Leistung

Rz. 72 Bei Zug-um-Zug-Leistungen hängt die zu vollstreckende Leistung von einer zu erbringenden Gegenleistung des Gläubigers gegenüber dem Schuldner ab. Dies gestaltet die Zwangsvollstreckung in der Praxis mitunter recht schwierig. Bei einer Zug-um-Zug-Leistung muss nämlich entweder die Befriedigung des Schuldners oder der Annahmeverzug des Schuldners in Form einer öffentlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / I. Titel

Rz. 12 Ein Vollstreckungstitel ist eine Anordnung zur Zahlung (eines bestimmten Geldbetrages) bzw. zur Handlung (Herausgabe einer Sache), Duldung oder Unterlassung. Der klassische Vollstreckungstitel ist das gerichtliche Urteil (Leistungstitel). Rz. 13 Die (uneingeschränkte) Zwangsvollstreckung aus einem Urteil (oder einem anderen Titel) kann nur erfolgen, wenn dieses Urteil ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Räumungsschutzantrag gem. § 765a ZPO

Rz. 578 Beispiel: § 765a ZPO Aufgrund eines ordnungsgemäßen Räumungsurteils soll die Wohnung der 80-jährigen Mandantin M in 2,5 Wochen geräumt werden. Die Mandantin ist jedoch unglücklich gestürzt und erlitt einen komplizierten Oberschenkelhalsbruch. Da sie Sozialhilfeempfängerin ist und auch sonst keine Freunde und Verwandten mehr hat, beauftragt sie einen Rechtsanwalt, ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Vollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 504 Wie bei jeder Vollstreckungsart muss ein Antrag des Gläubigers vorliegen und es müssen die allgemeinen und besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen. Räumungstitel können z.B. sein:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Allgemeines

Rz. 450 In dem Zwangsvollstreckungsverfahren stehen dem Gläubiger viele Wege offen, seine Forderung im besten Fall erfolgreich durchzusetzen. Auf die Mitwirkung des Schuldners kommt es i.d.R. nicht an. Rz. 451 Bei einigen Titeln hängt jedoch die Durchsetzung des titulierten Anspruchs des Gläubigers einzig von dem Willen des Schuldners ab. Das bedeutet, dass nur der Schuldner ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 7. Kosten

Rz. 220 Je nach Auftrag des Gläubigers können bei dem Gerichtsvollzieher z.B. folgende Gebühren anfallen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / I. Übersicht

Rz. 549 Es stellt sich die Frage: Maßnahme oder Entscheidung? Die konkrete Maßnahme eines Vollstreckungsorgans ist mit der Erinnerung anzufechten (Begründung: die zu beachtenden Verfahrensvorschriften wurden nicht eingehalten). Dies betrifft z.B. Maßnahmen des Gerichtsvollziehers. Eine Vollstreckungsmaßnahme eines Richters oder Rechtspflegers (Vollstreckungsgericht) liegt dann...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / J. Vergütung in der Zwangsvollstreckung

Rz. 588 Teil 3, Abschnitt 3, Unterabschnitt 3: Vollstreckung und Vollziehung Vorbemerkung 3.3.3: (1) Dieser Unterabschnitt gilt für 1. die Zwangsvollstreckung, 2. die Vollstreckung, 3. Verfahren des Verwaltungszwangs und 4. die Vollziehung eines Arrestes oder einstweiligen Verfügung, soweit nachfolgend keine besonderen Gebühren bestimmt sind. Er gilt auch für Verfahren auf Eintrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Vorliegen der allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 478 Bei der Entscheidung über den Antrag des Gläubigers gem. § 887 ZPO müssen die drei allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen Titel, Klausel, Zustellung vorliegen. Die vollstreckbare Ausfertigung des Titels muss mit dem Antrag im Original eingereicht werden. Sonstige für den Beginn der Zwangsvollstreckung erforderlichen Urkunden müssen ebenfalls vorgelegt werden (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Zwangsversteigerung

Rz. 410 Die folgenden Ausführungen sind lediglich eine kurze Übersicht. Das Zwangsversteigerungsverfahren ist umfangreich und kann nicht in der hier gebotenen Kürze im Detail dargestellt werden. Nachfolgend erfolgt daher eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte. Die vergütungsrechtlichen Fragen werden im vergütungsrechtlichen Teil unter § 8 Rdn 636 ff. behandelt. Rz. 411 V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 8. Rechtsbehelf

Rz. 485 Wird der Antrag des Gläubigers zurückgewiesen, kann er sofortige Beschwerde gemäß § 793 ZPO einlegen. Rz. 486 Der Schuldner kann ebenfalls sofortige Beschwerde gem. § 793 ZPO einlegen, sofern dem Antrag des Klägers stattgegeben und der Beschluss antragsgemäß erlassen wurde. Der Schuldner kann, sofern die Voraussetzungen des § 775 ZPO vorliegen, gleichzeitig die Einstel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Vollstreckungsgegenstand

Rz. 494 In den meisten Fällen handelt es sich bei dem Vollstreckungsgegenstand um eine Einzelsache, grds. ist aber auch die Vollstreckung zur Herausgabe einer individuell bestimmten Sachgesamtheit (z.B. einem Warenlager, die Geräte eines Sportstudios oder einer Bibliothek) möglich. Rz. 495 Achtung: Die Herausgabe eines Kindes erfolgt nicht nach § 883 ZPO, sondern vielmehr nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Voraussetzungen

Rz. 388 Es müssen nachstehende Voraussetzungen gegeben sein, damit ein vorläufiges Zahlungsverbot rechtmäßig ist:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Vollstreckung aus Vollstreckungsbescheiden bis 5.000 EUR

Rz. 118 Gem. § 754a ZPO können Aufträge an den Gerichtsvollzieher und gem. § 829a ZPO Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses unter bestimmten Voraussetzungen als "vereinfachte Vollstreckungsaufträge" auf elektronischem Weg erteilt werden, wobei die Vorlage des Vollstreckungsbescheides in Papierform nicht erforderlich ist. Der Vollstreckungsbescheid m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / f) Wirkung

Rz. 396 Das vorläufige Zahlungsverbot hat die Wirkung eines Arrests gem. § 930 ZPO und sichert dem Gläubiger einen entsprechenden Rang innerhalb der Zwangsvollstreckung. Rz. 397 Die entsprechende Pfändung muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbotes bei dem Drittschuldner eingegangen sein, ansonsten verliert das vorläufige Zahlungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / E. Einzelne Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 115 Bei der Zwangsvollstreckung handelt es sich nicht um ein immer gleich ablaufendes Verfahren. Vielmehr hängt der konkrete Verfahrensablauf von den Gegebenheiten des Einzelfalles ab:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Einfache Vollstreckungsklausel

Rz. 44 In den meisten Fällen ist lediglich eine einfache Vollstreckungsklausel gem. §§ 724, 725 ZPO für die Zwangsvollstreckung erforderlich. Zuständig für die Erteilung der einfachen Klausel ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle (UdG), § 724 ZPO, bzw. sofern es sich bei dem Titel um eine notarielle Urkunde handelt, der Notar, der die Urkunde erstellt hat, § 797 Abs. 2 Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Anforderungen an das Siegel

Rz. 50 Der BGH[6] hat in einer Entscheidung aus Dezember 2016 festgestellt, welche Anforderungen an die Form des Siegels zu stellen sind: Zitat "ein Dienstsiegel, welches programmgesteuert und zeitgleich mit der Erklärung auf dem Dokument angebracht wird, genügt nicht den Anforderungen des § 725 ZPO." Ein drucktechnisch erzeugtes Siegel reicht für die Zwangsvollstreckung nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Vorliegen der allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 458 Bei der Entscheidung über den Antrag des Gläubigers gem. § 888 ZPO müssen die drei allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen Titel, Klausel, Zustellung vorliegen. Die vollstreckbare Ausfertigung des Titels muss mit dem Antrag im Original eingereicht werden. Sonstige für den Beginn der Zwangsvollstreckung erforderlichen Urkunden müssen ebenfalls vorgelegt werden (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / aa) Aufstellung über bisherige Vollstreckungskosten

Rz. 145 Bisherige Vollstreckungskosten sind sämtliche Kosten der Zwangsvollstreckung, die nicht in einem gesonderten Beschluss festgesetzt worden sind und die nicht aus der hier beauftragten Vollstreckung herrühren (beispielsweise Kosten aus einem vorhergehenden Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher oder einen früheren Pfüb). Werden bisherige Vollstreckungskosten gelte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / V. Wartefristen

Rz. 81 § 798 ZPO sieht für bestimmte, dort genannte Titel eine Wartefrist von zwei Wochen ab Zustellung vor. Erst nach Ablauf der Wartefrist ist die Zwangsvollstreckung bei diesen Titeln zulässig. Die wichtigsten Titel des § 798 ZPO sindmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Allgemeines

Rz. 472 Sofern die zu erfüllende Handlung nicht unbedingt vom Schuldner selbst ausgeführt werden muss, sondern auch von einem Dritten ausgeführt werden kann, so richtet sich die Vollstreckung nach § 887 ZPO. Die Vertretung des Schuldners muss demnach möglich sein, ohne dass das Erfüllungsinteresse des Gläubigers berührt wird. Rz. 473 Der Gläubiger wird sodann zur Vornahme der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / H. Kurzübersicht Verbraucherinsolvenz

Rz. 598 Das Verbraucherinsolvenzverfahren soll es ermöglichen, dass neben einer bestmöglichen Gläubigerbefriedigung auch natürliche Personen einen schuldenfreien wirtschaftlichen Neuanfang schaffen können und nicht bis zu ihrem Tod verschuldet bleiben, sofern sie redlich sind. Rz. 599 Bei der Zwangsvollstreckung handelt es sich um Einzelzwangsvollstreckung, d.h. einzelne Gläu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Vollstreckungsorgan und Vollstreckungshandlung

Rz. 496 Für die Herausgabevollstreckung ist nach § 883 Abs. 1 ZPO der örtlich zuständige Gerichtsvollzieher zuständig, wobei sich die örtliche Zuständigkeit dabei nach dem Ort der Vollstreckungshandlung richtet. Rz. 497 Bei der Herausgabevollstreckung von beweglichen Sachen nimmt der Gerichtsvollzieher dem Schuldner die im Titel konkret bezeichnete Sache ab und übergibt sie d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / IV. Sonstige Informationsdienste

Rz. 114 Viele Detekteien bieten ihre Dienstleistungen zu erschwinglichen Preisen an – wie z.B. Anschriftenermittlungen, Ermittlungen der Einkommensquelle, der zustellungsfähigen Anschrift, von Immobilien oder Erbenermittlung. Je nach Höhe der Forderung Ihres Mandanten kann also auch der Einsatz einer Detektei gerechtfertigt sein. Es empfiehlt sich, vor Auftragserteilung die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / i) Wirkung des Zuschlagsbeschlusses

Rz. 439 Mit der Verkündung der Zuschlagserteilung ist der Ersteher Eigentümer des Grundstücks. Im Fall der Zwangsversteigerung bedarf der neue Eigentümer für seine Rechtsstellung keiner Eintragung im Grundbuch. Rz. 440 Der Gläubiger kann ebenfalls der Ersteher sein. Der Zuschlagsbeschluss ist für den Ersteher Vollstreckungstitel zur Durchsetzung seines Rechts auf die Besitzer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Qualifizierte Vollstreckungsklausel

Rz. 45 Zuständig für die Erteilung der qualifizierten Klausel ist der Rechtspfleger, § 20 Nr. 12 RPflG bzw. im Falle einer notariellen Urkunde der Notar, der die Urkunde erstellt hat, § 797 Abs. 2 ZPO. a) Titelergänzende Klausel, § 726 ZPO Rz. 46 Eine titelergänzende Klausel ist erforderlich, wenn nach dem Titelinhalt der materielle Anspruch oder seine Vollstreckung bedingt od...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Zwangssicherungshypothek

Rz. 401 Liegen Ihnen Informationen über eine Immobilie oder ein Grundstück des Schuldners vor, so sollten Sie die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek gem. § 866 Abs. 1 ZPO erwägen. a) Allgemeines Rz. 402 In erster Linie dient die Eintragung der Zwangssicherungshypothek ins Grundbuch der Absicherung der einzutragenden Forderung gegenüber möglichen weiteren Gläubigern. Es ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Anlagen

Rz. 144 Modul D gibt einige eventuelle Anlagen zum Auftrag vor, wie z.B. einen Beschluss über bereits bewilligte PKH, Vollmachten oder die Negativauskunft des Einwohnermeldeamtes für Anträge nach § 755 ZPO. Weitere Anlagen können (bzw. müssen) in die Freizeilen eingetragen werden. aa) Aufstellung über bisherige Vollstreckungskosten Rz. 145 Bisherige Vollstreckungskosten sind s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / bb) Teilungsversteigerung

Rz. 419 Eine besondere Form der Zwangsversteigerung ist die Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft (§ 180 ZVG). Rz. 420 Die Zwangsversteigerung führt – im Unterschied zur Zwangsverwaltung, die auf den Ertrag eines Grundstücks zielt – zu einer Verwertung der Substanz. Bei Erbauseinandersetzungen und in Anschluss an Ehescheidungen ist eine Teilungsversteigerung of...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Postanfrage

Rz. 96 Kostengünstig und effektiv ist die Überprüfung der Postanschrift durch die Deutsche Post AG durch eine sogenannte Postanfrage. Die Anfrage erfolgt über die Internetseite: https://www.deutschepost.de/de/a/anschriftenpruefung.html. Die Überprüfung der Anschrift dauert meist nur wenige Tage. Liegt ein Nachsendungsantrag des Schuldners vor, so erhalten Sie die Nachsendead...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Schuldnerverzeichnis

Rz. 100 Mit Inkrafttreten des ZwVollStrÄndG zum 1.1.2013 wurde erstmals eine bundesweite Internetplattform eingerichtet, die es dem Gläubiger ermöglicht, schnell Informationen über einen Schuldner zu erlangen, z.B. ob dieser bereits eine Vermögensauskunft abgegeben hat. Rz. 101 Das Schuldnerregister kann dabei unter www.vollstreckungsportal.de abgerufen werden. Rz. 102 Die Geb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 10. Freiwillige Vornahme durch den Schuldner

Rz. 490 Der Schuldner ist auch nach Erlass eines Ermächtigungsbeschlusses nach § 887 ZPO nicht daran gehindert, die von ihm geschuldete Leistung noch freiwillig zu erbringen, um so ggf. Kosten einzusparen. Eine bloße Ankündigung reicht jedoch nicht aus. Die geschuldete Leistung muss tatsächlich erbracht worden sein.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Auszahlungssperrfrist

Rz. 379 Gem. § 835 Abs. 3 ZPO darf ein gepfändetes Kontoguthaben einer natürlichen Person erst nach Ablauf von vier Wochen ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger ausgezahlt werden. Dem Schuldner soll damit Gelegenheit gegeben werden, ggf. Kontoschutz durch Umwandlung seines Girokontos in ein P-Konto zu erlangen und somit seinen Lebensunterh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 12. Vorpfändung / vorläufiges Zahlungsverbot

Rz. 386 Eine Pfändung wird erst mit der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner wirksam. Im Einzelfall kann bis zur Zustellung wertvolle Zeit verloren gehen, während der der Schuldner über sein Vermögen verfügt und so den Zugriff durch den Gläubiger verhindert. a) Allgemeines Rz. 387 § 845 ZPO räumt daher dem Gläubiger die Möglichkeit einer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / III. Internet

Rz. 112 Das Internet bietet im Einzelfall eine gute Informationsquelle und ist in der Anwaltskanzlei nicht mehr wegzudenken. Rz. 113 Haben Sie schon einmal den Namen oder die Emailadresse eines Schuldners bei google, facebook & Co. eingegeben? Nicht selten geben Schuldner auf Internetseiten ihre persönlichen Daten preis. Manche Schuldner haben eigene Internetseiten und geben ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Zentrale Vollstreckungsgerichte nach § 802k ZPO

Rz. 195 Die Zentralen Vollstreckungsgerichte haben zwei Aufgaben: a) Verwaltung der Vermögensverzeichnisse Rz. 196 Das Vermögensverzeichnis wird durch den Gerichtsvollzieher als elektronisches Dokument erstellt und sodann an das Zentrale Vollstreckungsgericht des jew...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Vollstreckungsverbote

Rz. 132 Weiterhin hat der Gerichtsvollzieher Vollstreckungsverbote zu beachten: In §§ 811, 812 ZPO ist geregelt, welche Gegenstände unpfändbar sind. Das Sozialstaatsprinzip gebietet es verfassungsrechtlich, dass jedem Menschen das Minimum dessen, was er zur eigenverantwortlichen Führung eines menschenwürdigen Lebens benötigt, zu verbleiben hat.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Vollstreckungstitel

Rz. 143 Der Vollstreckungsauftrag sieht unter Modul C separate Eingabemöglichkeiten für zwei Vollstreckungstitel vor. Weitere Titel können bei Bedarf eingegeben werden durch Mehrfachverwendung des Feldes bei Nutzung einer Branchensoftware oder durch Angabe in einer Anlage. Sind mehrere Titel Grundlage des Vollstreckungsauftrages sind diese durchzunummerieren.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / cc) Aufstellung der Inkassokosten

Rz. 147 Werden Inkassokosten geltend gemacht, ist der Gesamtbetrag in die Forderungsaufstellungen einzutragen. Zusätzlich müssen diese Kosten in einer gesonderten Aufstellung nachvollziehbar dargestellt werden. Diese Aufstellung ist dem Auftrag als Anlage beizufügen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 7. Entscheidung des Gerichts

Rz. 484 Das Gericht entscheidet über den Antrag durch Beschluss (der Schuldner ist vor einer Entscheidung zu hören, § 891 ZPO). Der Beschluss muss die Ersatzvornahme der Handlung, zu der der Gläubiger ermächtigt wird, konkret bezeichnen. Ggf. ist ein Vorschuss für die notwendigen Kosten der Ersatzvornahme festzusetzen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / cc) Kombi-Auftrag

Rz. 159 Sind dem Gläubiger verwertbare Vermögensgegenstände des Schuldners bekannt, sollte der Gläubiger daher im Rahmen eines Kombi-Antrags den Auftrag unter Modul H mit einem Auftrag in Modul L verbinden: Beispiel:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Sicherheitsleistung

Rz. 71 Wurde ein Urteil gegen Sicherheitsleistung gem. § 709 ZPO für vorläufig vollstreckbar erklärt, so muss der Gläubiger die im Urteil festgelegte Sicherheitsleistung erbringen oder kann alternativ die Sicherheitsvollstreckung gem. § 720a ZPO (also ohne Verwertung) betreiben, vergl. Ausführungen unter Rdn 24 ff.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 7. Gesellschaftsregister

Rz. 111 Zum 1.1.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft getreten. Hierdurch wurde das Gesellschaftsregister eingeführt, welches bei den Amtsgerichten geführt wird. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann sich in dieses Gesellschaftsregister eintragen lassen und dann die (Zusatz-)Bezeichnung eGbR führen. Eine Pflicht zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / dd) Vorpfändungsbenachrichtigung

Rz. 148 Um den Gerichtsvollzieher mit einer vom Antragsteller selbst erstellten Vorpfändung zu beauftragen, kann hier ein Kreuzchen gesetzt werden. Es macht jedoch wesentlich mehr Sinn, den Zustellungsauftrag formlos zu erteilen, vergl. Rdn 386.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / g) Unterschrift / Signatur

Rz. 194 Zuletzt folgt die Unterschrift bzw. die Signatur des Antragstellers. In das linke Feld ist der vollständig ausgeschriebene Name des Antragstellers einzutragen. Bei Antragstellung durch einen Rechtsanwalt ist hier der Name des Rechtsanwalts einzutragen – nicht der Name der Kanzlei.mehr