Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.3.1.4 Leistung unter Vorbehalt

Rz. 108 Mit Zahlung der Miete erlischt die Mietforderung für den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt (§ 362). Bei der Zahlung unter Vorbehalt ist es problematisch, ob auch Erfüllung eintritt, was z. B. bei einer Zahlung unter Vorbehalt innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 weitreichende Folgen haben kann. Zu unterscheiden ist zwischen dem schlichten und dem qualifizier...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Abschluss des Mietvertrags

Rz. 2 Der Mietvertrag kommt zustande, indem ein entsprechendes Angebot – in der Regel des Vermieters- von demjenigen, gegenüber dem Angebot erfolgt, in der Regel der Mieter – angenommen wird. Das Angebot muss grundsätzlich Angaben über den Mietgegenstand, Nutzungsart, Mietzeit und die Miete enthalten (BGH XII ZR 51/19, NJW 2020, 1507 Rn. 19). Hinweis Abwesender Mieter Handelt ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.8 Schadensersatzansprüche

Rz. 203 Sind Schönheitsreparaturen nach Ende des Mietverhältnisses geschuldet, weil der Zustand der Wohnung diese erfordert, hat der Vermieter den entsprechenden Erfüllungsanspruch. Diesen könnte er auch klageweise geltend machen und dann den Anspruch in einer Zwangsvollstreckung nach § 887 ZPO als vertretbare Handlung durchsetzen. Der Vermieter könnte dann durch das Prozess...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.6.1 Mieter als Verpflichteter

Rz. 186 Bei wirksamer Überbürdung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter hat der Vermieter den Erfüllungsanspruch (BGH, NJW 1990, 2376 = GE 1990, 1139), der auch klageweise geltend gemacht werden kann. Praktische Bedeutung wird das häufig jedoch nur dann haben, wenn der Vermieter zufälligerweise von dem Zustand der Mietwohnung Kenntnis erhält und nun, weil ihm der Zustand ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 5.2 Anwendungsbereich

Rz. 420 § 14 Abs. 4 TzBfG gilt für kalendermäßige Befristungen, Zweckbefristungen [1] und nach der ausdrücklichen Bezugnahme in § 21 TzBfG auch für auflösende Bedingungen. Dabei spielt es keine Rolle, auf welche Rechtsgrundlage die Befristung gestützt wird. Rz. 421 Deshalb bedürfen auch Befristungen und auflösende Bedingungen, die nicht nach § 14 Abs. 1 bis Abs. 3 TzBfG, sonde...mehr

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Gerichtliches Verfahren in ... / 3.6 Einstellen der Zwangsvollstreckung

Eine Zwangsvollstreckung zur Herausgabe der Räume kann selbst dann, wenn damit eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen verbunden ist, vom Gericht nicht ohne Weiteres einstweilen eingestellt werden. Erforderlich ist stets die Abwägung der Interessen der Betroffenen mit den Vollstreckungsinteressen des Gläubigers. Es ist deshal...mehr

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Gerichtliches Verfahren in ... / 3.7 Verwirken der Zwangsvollstreckung

Aus einem Räumungstitel kann grundsätzlich 30 Jahre vollstreckt werden. Daher wird eine Vollstreckung nicht generell nach 2 Jahren unzulässig. Vielmehr ist im Einzelfall anhand der konkreten Umstände zu prüfen, ob eine Verwirkung vorliegt. Eine Verwirkung kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn der Vermieter die Zahlung der Nutzungsentschädigung nur mit dem ausdrücklichen Hi...mehr

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Gerichtliches Verfahren in ... / 3.3 Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Eine rechtskräftige Verpflichtung des Mieters zur Räumung und Herausgabe von Mieträumen kann nicht durch Zwangsgeld bzw. Zwangshaft § 888 ZPO), sondern (als sog. vertretbare Handlung) nur durch Zwangsvollstreckung gem. den §§ 885, 886 ZPO (Zwangsräumung mithilfe des Gerichtsvollziehers) durchgesetzt werden. Eine Vollstreckung nach § 888 ZPO neben der Herausgabevollstreckung ...mehr

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Gerichtliches Verfahren in ... / 3.2 Räumungsfrist

Hinweis Angemessene Räumungsfrist Im Fall der fristlosen Kündigung durch den Vermieter sollte dem Mieter eine angemessene Frist zur Räumung gesetzt werden, da sich der Mieter erst nach Ablauf dieser Frist in Verzug befindet und damit Anlass zur Erhebung der Räumungsklage gibt.[1] Die sofortige Erhebung der Räumungsklage, welche die fristlose Kündigung enthält, kann nach diese...mehr

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Gerichtliches Verfahren in ... / 3.4 Verbotene Eigenmacht oder unerlaubte Selbsthilfe

Achtung Keine verbotene Eigenmacht ausüben Die eigenmächtige Durchsetzung des Räumungsanspruchs, z. B. durch Entfernen der Möbel des Mieters oder Auswechseln des Schlosses, ist unzulässig, sodass selbst dann ein Anspruch des Mieters auf Wiedereinräumung des Mietbesitzes wegen verbotener Eigenmacht des Vermieters bestehen kann, wenn der Vermieter gegen den Mieter bereits ein U...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Gerichtliche Entscheidung

Rz. 18 Weigert sich der Arbeitgeber, der vom Betriebsrat beantragten Maßnahme nachzukommen, kann dieser das Arbeitsgericht anrufen mit dem Antrag, den Arbeitgeber zu verpflichten, die von ihm verlangte Maßnahme durchzuführen.[1] Das Arbeitsgericht entscheidet im Beschlussverfahren. Der betroffene Arbeitnehmer ist am Verfahren beteiligt, d. h. er ist insbesondere nach § 83 Ab...mehr

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Weiterbeschäftigung / 5 Geltendmachung des Weiterbeschäftigungsanspruchs

Der arbeitsvertragliche Beschäftigungsanspruch im bestehenden Arbeitsverhältnis kann im Klageweg – schon zusammen mit der Kündigungsschutzklage – geltend gemacht werden. Verweigert der Arbeitgeber die vorläufige Weiterbeschäftigung trotz einer entsprechenden Verurteilung, so wird er auf Antrag des Arbeitnehmers vom Gericht dazu durch Zwangsgeldfestsetzung nach § 888 ZPO ange...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Weiterbeschäftigung / 3.2 Nach der erstinstanzlichen Entscheidung im Kündigungsschutzprozess zugunsten des Arbeitnehmers

Hat der Arbeitnehmer den Kündigungsschutzprozess erstinstanzlich gewonnen, kann die Ungewissheit des Prozessausgangs für sich allein ein überwiegendes Gegeninteresse des Arbeitgebers nicht mehr begründen. Der Arbeitnehmer hat dann grundsätzlich einen Anspruch auf eine vorläufige Weiterbeschäftigung. Will der Arbeitgeber diese verweigern, müssen zusätzliche Umstände hinzukomm...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.6 Selbstbeurlaubung durch den Arbeitnehmer

Rz. 40 Da nach den gesetzlichen Regelungen die Freistellungserklärung durch den Arbeitgeber zu erfolgen hat, hat der Arbeitnehmer kein Recht, bei Ablehnung des Urlaubsantrags sich selbst zu beurlauben. Lehnt der Arbeitgeber die Urlaubsgewährung ab, ohne dass einer der in § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG genannten Verweigerungsgründe vorliegt, so kann der Arbeitnehmer die Abgabe der F...mehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / 1. Haftung nach Bereicherungsrecht

Man hätte regeln können: Der Beschenke haftet auf Geld, soweit er nicht entreichert ist. Die grundsätzliche Erwägung des historischen Gesetzgebers indessen ging, dogmatisch konsequent, dahin Zitat "(…) daß in dieser Beziehung zwischen dem Anspruche gegen den Erben und dem gegen den Beschenkten unterschieden werden müsse, der erstere karakterisire sich als einfache Erhöhung des...mehr

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FoVo 02/2026, Drittauskünft... / 2 II. Aus der Entscheidung

Das LG beurteilt die Rechtslage anders und folgt der Gläubigerin Die zulässige, insbesondere fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Die GV darf die beantragten Vollstreckungshandlungen nicht mit der Begründung ablehnen, dass dem Schuldner wegen fehlender Vernehmungs- und Verhandlungsfähigkeit die Abgabe der Vermögensauskunft nicht möglich s...mehr

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FoVo 02/2026, Rechtsschutzb... / 3 Der Praxistipp

Die Entscheidung ist falsch Die Entscheidung des Amtsgerichts ist falsch, weil es sich nicht an den gesetzlichen Wortlaut hält und diesen prüft. Unter welchen Voraussetzungen die Auskünfte einzuholen sind, bestimmt sich nach § 802l Abs. 1 S. 2 ZPO. Im vorliegenden Fall liegen die Voraussetzungen von § 802l Abs. 1 S. 2 Nr. 3 ZPO vor, wonach die Einholung der Drittauskünfte zul...mehr

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FoVo 02/2026, Drittauskünft... / 1 Der Fall

Gescheiterte Abnahme der Vermögensauskunft Die Gläubigerin begehrt im Rahmen der Zwangsvollstreckung die Einholung von Drittauskünften und ggf. die Durchführung einer Vorpfändung beim Schuldner nach vorangegangenem Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft. Die Gerichtsvollzieherin (GV) hatte – nach vorangegangenen Teilleistungen des Schuldners – zunächst Termin zur Abgabe der ...mehr

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FoVo 02/2026, Darf der Geri... / II. Die Lösung

Zustellung ist zentral für die Vollstreckung Nach § 829 Abs. 3 ZPO ist mit der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Drittschuldner die Pfändung als bewirkt anzusehen. Die Zustellung an den Drittschuldner ist also für die Pfändung konstitutiv. Hinweis Für die Praxis ist zu beachten, dass der Gerichtsvollzieher bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen mit mehreren Dritts...mehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / 3. Aufwendungsbefugnis

Der Beschenkte kann die Inanspruchnahme auf Herausgabe des Geschenks oder Duldung der Zwangsvollstreckung dadurch abwenden, dass er den Fehlbetrag zahlt, § 2329 Abs. 2 BGB. In der Literatur wird teils verlangt, dass sich der Beschenkte zu diesem Zweck die Abwendungsbefugnis im Urteil vorbehalten lassen muss.[62] Die Befugnis ist ein Gestaltungsrecht, dessen Ausübung den Ansp...mehr

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FoVo 02/2026, Drittauskünft... / Leitsatz

1. Die Einholung von Drittauskünften ist nicht dadurch gehindert, dass der Schuldner krankheitsbedingt keine Vermögensauskunft abgeben kann. 2. Eine privatärztliche Bescheinigung, dass der Schuldner verhandlungsunfähig ist, lässt nicht zwangsläufig auf eine Verfahrensunfähigkeit in der Zwangsvollstreckung schließen. 3. Die Einholung von Drittauskünften setzt keine schuldhafte ...mehr

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FoVo 02/2026, Darf der Geri... / I. Das Problem

Gerichtsvollzieher verlangt für die Zustellung des PfÜB einen Vorschuss Wir betreiben für unseren Mandanten die Zwangsvollstreckung und haben im vereinfachten Verfahren nach § 829a ZPO einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) elektronisch beantragt. Der PfÜB wurde erlassen und dem Gerichtsvollzieher (GV) zur Zustellung übersandt. Nunmehr verlangt der Gerichtsvollziehe...mehr

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FoVo 02/2026, Rechtlicher o... / 1 Der Fall

Abnahme der Vermögensauskunft bei rechtlicher Geschäftsführerin erzwungen Die Gläubiger betreiben gegen die Schuldnerin, eine GmbH, die Zwangsvollstreckung aus einem Urteil und einem Kostenfestsetzungsbeschluss. Nachdem die Gläubiger einen Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft erwirkt hatten, beantragten sie die Vollstreckung des Haftbefehls und die Abnah...mehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / 2. Mehrere Beschenkte bzw. Geschenke

Analog § 528 Abs. 2 BGB haftet von mehreren Beschenkten der früher Beschenkte nur insoweit, als der später Beschenkte nicht verpflichtet ist, § 2329 Abs. 3 BGB. Auch hier ist nur der Mangel an rechtlicher Verpflichtung relevant. Maßgeblicher Zeitpunkt, inwieweit der später Beschenkte in diesem Sinne nicht verpflichtet ist, ist hierbei die Rechtshängigkeit des Ergänzungsanspr...mehr

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FoVo 02/2026, Geburtsdatum ... / 3 Der Praxistipp

Gläubigerin hat den falschen Ansatzpunkt Ausweislich des Sachverhaltes hat die Gerichtsvollzieherin – richtigerweise – nicht die Abnahme der Vermögensauskunft verweigert. Der Schuldner ist zur Abnahme nur schlicht nicht erschienen. Damit ist dem Ansinnen des Gläubigers Rechnung getragen, dass die Abnahme der Vermögensauskunft nicht unterbleiben darf, nur weil das Geburtsdatum...mehr

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ZErb 02/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Kostentabelle für Notare – Bäuerle Tabelle – 36. Aufl. 2025 Nomos, ISBN 978-3-7560-0827-8, 34,90 EUR Die Bäuerle-Tabelle gehört auch in ihrer 36. Au...mehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / V. Verjährungsfragen

Der Anspruch auf ordentlichen Pflichtteil verjährt kenntnisabhängig in der Frist der Regelverjährung, §§ 195, 199 Abs. 1 BGB, kenntnisunabhängig in 30 Jahren, § 199 Abs. 3a BGB, der Ergänzungsanspruch aus § 2329 BGB kenntnisunabhängig in drei Jahren gerechnet ab dem Erbfall,[95] § 2332 BGB,[96] also unterjährig.[97] Dies gilt auch, wenn der Pflichtteilsberechtigte zunächst d...mehr

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zfs 02/2026, Anwaltsvergütu... / 3 Anmerkung:

Die im Ergebnis zutreffende Entscheidung des OLG Frankfurt befasst sich mit zwei Problemen, die einer Vertiefung bedürfen. Anfall der Verfahrensgebühren Für Anzeige der Verteidigungsbereitschaft Es entspricht einhelliger Auffassung, dass allein die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft nur eine 0,8 Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 VV RVG auslöst, da sie keinen, die volle Verfahre...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Elektronische Aktenführung

Rn. 32 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Seit dem 01.01.2018 ist das BfJ gemäß § 335 Abs. 2a Satz 1 verpflichtet, die Akten einschließlich der Verfahrensakten in der Zwangsvollstreckung in elektronischer Form zu führen. § 335 Abs. 2a Satz 2 schreibt in diesem Zusammenhang für Zwecke der elektronischen Aktenführung ebenso wie Kommunikation die entsprechende Anwendung des § 110c OWiG ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wirtschaftsplan / 10 Rechtsprechungsübersicht – Ab 1.12.2020: Was noch gilt (+), was nicht mehr gilt (–), was derzeit unklar ist (?)

Auch nach Inkrafttreten des WEMoG werden die mit (+) gekennzeichneten Entscheidungen weiterhin einschlägig rund um das Thema "Wirtschaftsplan" bleiben und die mit (–) gekennzeichneten nicht mehr gelten. Wo erforderlich, werden ergänzende Informationen erteilt. Abberufung des Verwalters (+) Eine nicht fristgerechte Vorlage von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen sowie die ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vermögensabschöpfung im Ste... / 1 Einleitung

"Crime doesn’t pay" – Verbrechen lohnt sich nicht oder sollte es zumindest nicht. Der Grundsatz, dass sich die Begehung von Straftaten wirtschaftlich für den Täter nicht rentieren soll, ist aus allgemeinen grundlegenden Gerechtigkeitserwägungen und offensichtlichen kriminalpolitischen Interessen mehr als nachvollziehbar. Dies gilt insbesondere für das Steuerstrafrecht, dem B...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfahndung: Arrest in S... / 1.2 Steuerpflichtiger muss als steuerlich unzuverlässig gelten

Der Arrestgrund beinhaltet die Befürchtung, dass die Vollstreckung der später rechtskräftig festgesetzten Steuerforderung ohne die Anordnung des Arrests vereitelt oder wesentlich erschwert wird.[1] Ein Sicherstellungsbedürfnis (Arrestgrund) liegt z. B. bei folgenden Fall-Konstellationen vor: Verbringen von Vermögen ins Ausland, Vernichten von Geschäftsbüchern, Führen eines Betri...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Forderungsberichtigung / 4.1 Uneinbringliche Forderungen: Wenn Kunden endgültig nicht mehr zahlen können

Stellt der Unternehmer nach den Verhältnissen zum Bilanzstichtag fest, dass sein(e) Kunde(n) endgültig nicht zahlen kann (können), gehört die Forderung in die Kategorie "uneinbringlich". Uneinbringliche Forderungen müssen abgeschrieben werden (ausbuchen). Auch für die Uneinbringlichkeit einer Forderung gibt es Anzeichen wie: Das Amtsgericht hat den Antrag auf Eröffnung des In...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6 Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens (§ 850e ZPO)

Rz. 31 § 850e ZPO regelt die Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens. In Abweichung zur Zwangsvollstreckung nach der ZPO ist die Zwangsvollstreckung nach der AO Verwaltungstätigkeit. Im Gegensatz zur direkten Anwendung des § 850e ZPO ist im Rahmen des § 319 AO daher keine Tätigkeit des Vollstreckungsgerichts für die Berechnung des pfändbaren Einkommens notwendig. Vielmeh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.6 Gegenstände, auf die sich die Hypothek, Schiffshypothek oder das Registerpfandrecht erstreckt

Rz. 16 Die Vollstreckung in Gegenstände, auf die sich die Hypothek, Schiffshypothek oder das Registerpfandrecht erstreckt, ergibt sich aus § 322 Abs. 1 AO i. V. m. § 865 ZPO bzw. § 99 LuftFzG.[1] Hiernach erstreckt sich die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen grundsätzlich auch auf die Gegenstände, auf die sich bei Grundstücken und Berechtigungen die Hypothek, b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.4 Grundstücksgleiche Rechte

Rz. 13 Die für Grundstücke geltenden Bestimmungen finden auch Anwendung für verschiedene Rechte an Grundstücken.[1] Für die Vollstreckung in diese Rechte bestimmt § 870 ZPO, dass auf die Zwangsvollstreckung in eine Berechtigung, für die die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften gelten, die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung in Grundstücke entsprechend anzuwend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.3.2 Bedingte Unpfändbarkeit (§ 850b Abs. 2 ZPO)

Rz. 21 Die unter Rz. 17–20 erörterten Bezüge sind für alle Gläubiger grundsätzlich unpfändbar. Gemäß § 850b Abs. 2 ZPO kommt eine Pfändung nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn eine Zwangsvollstreckung in das sonstige Vermögen des Schuldners keine oder keine vollständige Befriedigung gebracht hat oder aller Voraussicht nach nicht bringen wird und gleichzeitig die Pfändung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.2.5.1 Prioritätsprinzip

Rz. 13 In der Einzelvollstreckung gilt das Prioritätsprinzip. Das ältere Pfandrecht geht somit dem jüngeren grundsätzlich vor.[1] § 282 Abs. 3 AO bestimmt hierzu für den Bereich der Zwangsvollstreckung nach der AO ausdrücklich, dass das zeitlich früher begründete Pfändungspfandrecht den Vorrang vor einem späteren hat.[2] Diese Rangfolge gilt auch gegenüber vertraglichen oder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.4.5 Eigene Einkünfte des Unterhaltsberechtigten (§ 850c Abs. 4 ZPO)

Rz. 27 Hat diejenige Person, der der Schuldner aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt, eigene Einkünfte, so hat die Vollstreckungsbehörde nach § 850c Abs. 6 ZPO nach billigem Ermessen zu bestimmen, ob diese Person bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens des Schuldners ganz oder teilweise mitberücksichtigt werden soll. Anders als bei der Zwangsvolls...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 1.1 Regelungsinhalte

Rz. 1 Vorgängerbestimmung des § 322 AO war zu Zeiten der RAO im Wesentlichen § 372 RAO.[1] Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen finden sich in Abschn. 45ff. VollstrA.[2] § 322 AO regelt das Verfahren für die Vollstreckung einer Geldforderung in das unbewegliche Vermögen. Die Vorschrift enthält jedoch nur einige Besonderheiten speziell für das ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.3 Weitere Verwertung

Rz. 16 Bewegliche Sachen werden nach der Herausgabe gem. § 318 Abs. 2 S. 2 wie eine gepfändete Sache nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 296, 305 verwertet. Die Vollstreckung in das herausgegebene Grundstück bzw. Schiff, Schiffsbauwerk, Schwimmdock oder Flugzeug erfolgt nach §§ 322, 323. Die Wertgrenze des § 866 Abs. 3 ZPO von 750 EUR für die Eintragung von Sicherungshy...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.5 Heirats- und Geburtsbeihilfen (§ 850a Nr. 5 ZPO)

Rz. 12 Gemäß § 850a Nr. 5 ZPO sind Heirats- und Geburtsbeihilfen unbedingt unpfändbar, soweit die Zwangsvollstreckung nicht auf Ansprüchen beruht, die durch die Heirat oder Geburt entstanden sind.[1] Solche Ansprüche, bei denen ausnahmsweise keine unbedingte Unpfändbarkeit gegeben ist, liegen z. B. nicht nur bei Arztkosten für die Geburt, sondern auch bei Bewirtungskosten fü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 1.1 Entwicklung der Bestimmung

Rz. 1 Vorgängerbestimmung des § 284 AO war zu Zeiten der Geltung der RAO § 325 bzw. später § 322 RAO. Die Regelung in der RAO wurde ebenso wie die Regelung in § 284 AO verschiedentlich geändert.[1] So wurde aus dem alten Offenbarungseid die Eidesstattliche Versicherung und jetzt die Abgabe der Vermögensauskunft. Eine umfassende Änderung hat die Bestimmung durch das Gesetz zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.5 Pfändbarkeit bei Unterhaltsansprüchen (§ 850d ZPO)

Rz. 28 § 850d ZPO schränkt den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen für den Fall ein, dass die Zwangsvollstreckung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche betrieben wird. Deshalb hat diese Norm für das Vollstreckungsverfahren nach der AO allenfalls mittelbare Bedeutung. Sie kommt nur zum Tragen, wenn Pfändungen nach der AO mit Pfändungen wegen Unterhaltsansprüchen zusammentre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorgängerbestimmung des § 313 AO war § 364 RAO.[1] Für die zivilprozessuale Zwangsvollstreckung finden sich entsprechende Bestimmungen in §§ 832, 833 ZPO.[2] Die Norm enthält Spezialregelungen für die Vollstreckung von Forderungen aus fortlaufenden Bezügen, insbesondere Gehaltsansprüchen des Vollstreckungsschuldners. Bei der Pfändung einer Geldforderung[3] wird der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4.1 Wesen - Akzessorietät

Rz. 24 Die im Weg der Vollstreckung nach § 322 i. V. m. § 867 ZPO zwangsweise eingetragene Sicherungshypothek (Zwangshypothek) ist ihrem Charakter nach eine Sicherungshypothek i. S. v. § 1184 Abs. 1 BGB.[1] Sie ist stets eine Buchhypothek[2] und im Grundbuch besonders als Sicherungshypothek zu bezeichnen.[3] Rz. 25 Die Sicherungshypothek ist streng akzessorisch, d. h. von dem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 8 Eintragung in das Schuldnerverzeichnis

Rz. 91 Die Abgabe der Vermögensauskunft kann nach § 284 Abs. 9 AO in das zentrale Schuldnerverzeichnis[1] eingetragen werden.[2] Die Eintragungsanordnung ist kurz zu begründen, was sich allein schon aus der Tatsache erklärt, dass es sich um eine Ermessensentscheidung handelt.[3] Sie ist dem Vollstreckungsschuldner ferner zuzustellen. Hinsichtlich des Inhalts der Eintragungsa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4.3.1.2 Rechtsschutz gegen die Eintragung

Rz. 35 In welcher Form dem Vollstreckungsschuldner Rechtsschutz gegen die Eintragung der Zwangshypothek zu gewähren ist, ist abhängig vom Rechtscharakter des Antrags der Vollstreckungsbehörde (s. Rz. 4, 33). Sofern die Ansicht vertreten wird, dass es sich bei dem Antrag allein um einen zwischenbehördlichen Akt (Amtshilfeersuchen) handelt, folgt daraus, dass dem Vollstreckung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.1 Pfändung unübertragbarer Forderungen (§ 851 ZPO)

Rz. 52 § 851 Abs. 1 ZPO regelt die Pfändbarkeit von Forderungen, die gesetzlich normierten Abtretungsverboten unterliegen.[1] Nach § 851 Abs. 1 ZPO ist eine Forderung grundsätzlich nicht pfändbar, wenn sie nicht übertragbar ist. Diese Norm ist das Gegenstück zu § 400 BGB, der bestimmt, dass eine Forderung, die nicht pfändbar ist, auch nicht übertragbar ist. Grundsätzlich sin...mehr