Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Teil II Mietprozessrecht / 2.3 Zwangsvollstreckung wegen Handlungen und Unterlassungen

2.3.1 Zwangsvollstreckung wegen Handlungen Rz. 408 Die Zwangsvollstreckung von Titeln, durch die die verurteilte Partei zu Handlungen verpflichtet wird, ist unterschiedlich je nachdem, ob es sich um eine vertretbare oder um eine unvertretbare Handlung handelt. Dagegen sind Titel, die zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilen, nicht im eigentlichen Sinne vollstreckungsfähi...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2 Zwangsvollstreckung

2.1 Allgemeines Rz. 358 Die Zwangsvollstreckung darf nur durchgeführt werden, wenn die Personen, für und gegen die sie stattfinden soll, in dem Urteil oder der ihm beigefügten Vollstreckungsklausel bezeichnet sind (vgl. u. a. AG Berlin-Lichtenberg, Beschluss v. 19.10.2005, 33 M 8070/05, NZM 2006, 120) und das Urteil bereits zugestellt ist oder gleichzeitig zugestellt wird (§ ...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.3.2 Zwangsvollstreckung wegen Unterlassung und Duldung

Rz. 430 Die Vollstreckung aus Titeln, durch die dem Schuldner die Verpflichtung auferlegt wurde, bestimmte Handlungen zu unterlassen (z. B. Hundehaltung, Lärmbeeinträchtigungen, Modernisierungsarbeiten) oder die Vornahme bestimmter Handlungen zu dulden (z. B. Betreten der Wohnung zum Zweck der Modernisierung), geschieht durch Festsetzung von Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft du...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.3.1 Zwangsvollstreckung wegen Handlungen

Rz. 408 Die Zwangsvollstreckung von Titeln, durch die die verurteilte Partei zu Handlungen verpflichtet wird, ist unterschiedlich je nachdem, ob es sich um eine vertretbare oder um eine unvertretbare Handlung handelt. Dagegen sind Titel, die zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilen, nicht im eigentlichen Sinne vollstreckungsfähig, weil die entsprechende Willenserklärung...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.1 Allgemeines

Rz. 358 Die Zwangsvollstreckung darf nur durchgeführt werden, wenn die Personen, für und gegen die sie stattfinden soll, in dem Urteil oder der ihm beigefügten Vollstreckungsklausel bezeichnet sind (vgl. u. a. AG Berlin-Lichtenberg, Beschluss v. 19.10.2005, 33 M 8070/05, NZM 2006, 120) und das Urteil bereits zugestellt ist oder gleichzeitig zugestellt wird (§ 750 Abs. 1 Satz...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.4 Räumungsfrist

Rz. 447 Wird auf Räumung von Wohnraum erkannt, so kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen dem Mieter eine den Umständen nach angemessene Räumungsfrist gewähren (§ 721 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Wohnräume sind alle Räume, die tatsächlich Wohnzwecken dienen, auch der als Wohnraum vermietete Geschäftsraum, nicht dagegen eine Wohnung, die als Lager und Abstellraum gemietet wurd...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 3.1 Kosten

Rz. 493 Die Kostenpflicht des unterliegenden Teils (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO) gilt grundsätzlich auch im Mietprozess. Bei teilweisem Obsiegen und Unterliegen sind die Kosten des Mietprozesses gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen (§ 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Verteilungsmaßstab ist der Gebührenstreitwert, der wiederum vom Streitgegenstand abhängt. Das gilt auch f...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.5 Vollstreckungsschutz

Rz. 472 Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbares Urteil Berufung eingelegt, so kann das Berufungsgericht unter den weiteren Voraussetzungen des § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO auf Antrag anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt wird oder nur gegen Sicherheitsleistung stattfindet. Bei der Entscheidung über einen solchen Ei...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.2 Räumungsvollstreckung

Rz. 379 Die Räumungsvollstreckung setzt einen Titel voraus, der auf Herausgabe, Überlassung oder Räumung des Grundstücks oder der Wohnung lautet. Die Wohnung muss nach der Lage (Anschrift, Gebäudeteil, Stockwerk) sowie herauszugebenden Räumlichkeiten (Anzahl der Zimmer, Nebenräume) im Titel genau bezeichnet sein. Es genügt, wenn im Urteilstenor die zu räumende Wohnung nach N...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.2.2 Aktivlegitimation/Passivlegitimation

Rz. 19 Aktiv legitimiert sind diejenigen Personen, denen die Ansprüche zustehen. Bei Ansprüchen aus dem Mietvertrag sind somit die jeweiligen Mietvertragsparteien aktiv legitimiert. Handelt es sich jeweils um eine natürliche Person, so sind grundsätzlich diese aktiv bzw. passiv legitimiert. Problematischer ist es, wenn mehrere natürliche Personen als Vermieter oder Mieter aufg...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.4 Urteil und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Der Mietprozess wird – wenn die Parteien sich nicht vergleichen, nicht die Klage zurückgenommen wird oder die Prozessparteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären – in der Regel mit einem Urteil abgeschlossen. Das Urteil ist entweder ein Prozessurteil, wenn es nur über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, oder ein Sachurteil, we...mehr

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Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 2.9 Einziehung rückständiger Beträge

Rz. 25 Unabhängig von der Erhebung von Säumniszuschlägen ist das Integrationsamt berechtigt, die Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung einzuziehen. Hierfür sind, soweit es um Forderungen gegenüber privaten Arbeitgebern geht, die Vorschriften über das Verwaltungszwangsverfahren maßgebend. Gegenüber öffentlichen Arbeitgebern gilt dies ausdrücklich nicht. Vielmehr haben s...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.5 Räumungsklage

Rz. 146 Der Vermieter hat nach Beendigung des Mietverhältnisses gegen den Mieter einen Anspruch auf Rückgabe der Mietsache (§ 546 Abs. 1). Bei mehreren Vermietern muss die Klage im Namen aller Vermieter erhoben werden. Wenn die Mietsache durch eine sog. Bauherrengemeinschaft vermietet worden ist, die als solche im Rechtsverkehr nach außen aufgetreten ist, ist sie als GbR par...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.8 Einstweilige Verfügung

Rz. 300 Die einstweilige Verfügung ist im Mietverhältnis bisher nur dann zulässig, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung des Rechts einer Mietvertragspartei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (§ 935 ZPO), oder wenn die einstweilige Verfügung zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohe...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.7.9 Vollstreckungsgegenklage

Rz. 284 Die unterlegene Mietvertragspartei kann Einwendungen gegen die titulierte Forderung mittels einer Vollstreckungsabwehrklage gem. § 767 Abs.1 ZPO geltend machen, wenn die Gründe - auf denen sie beruhen - erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung, in der Einwendungen nach den Vorschriften dieses Gesetzes spätestens hätten geltend gemacht werden müssen, entstande...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.2.1 Parteifähigkeit

Rz. 18 Parteifähig sind diejenigen Personen, die rechtsfähig sind. Das sind die natürlichen Personen sowie die juristischen Personen (GmbH, Aktiengesellschaft, Genossenschaft). Die Löschung einer vermögenslosen GmbH nach § 394 Abs. 1 FamFG hat zur Folge, dass die Gesellschaft ihre Rechtsfähigkeit verliert und damit nach § 50 Abs. 1 ZPO auch ihre Fähigkeit, Partei eines Recht...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 3.2 Streitwert

Rz. 521 Zu unterscheiden sind der Zuständigkeitsstreitwert, der Gebührenstreitwert und der Beschwerdewert. Rz. 522 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum kommt es auf den Zuständigkeitsstreitwert deswegen nicht an, weil für diese ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands die AG zuständig sind (§ 23 Nr. 2a GVG). Dagegen ist für Ansprüc...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 6 Zwangsvollstreckung bei Vorliegen eines Vollstreckungstitels

Liegt ein Vollstreckungstitel vor, kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.[1] Die Zwangsvollstreckung erfolgt über den Gerichtsvollzieher, der durch entsprechende Anträge, die beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden müssen, tätig wird. Da vielfältige Möglichkeiten zur Zwangsvollstreckung bestehen, empfiehlt es sich, zur Durchführung der Zwangsvollstreckung ein...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 3.2.4 Aufgrund Vollstreckungsbescheids kann der Gerichtsvollzieher tätig werden

Erhebt der Schuldner keinen Widerspruch, kann der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragen.[1] Wichtig Wirkung des Mahnbescheids kann wegfallen Wird kein Widerspruch erhoben und beantragt der Antragsteller dann den Erlass des Vollstreckungsbescheids nicht binnen einer sechsmonatigen Frist, die mit der Zustellung des Mahnbescheids beginnt, so fällt die Wirkung des Mahnbe...mehr

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Gesamtschuldverhältnis / Zusammenfassung

Begriff Gesamtschuldner sind Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis schulden oder für sie haften oder die zusammen zu einer Steuer zu veranlagen sind. Dies bedeutet, dass jeder Gesamtschuldner dem Finanzamt grundsätzlich die gesamte Leistung schuldet, das Finanzamt die Leistung aber insgesamt nur einmal verlangen kann. Hauptanwendungsfall...mehr

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Gesamtschuldverhältnis / 2.2 Antragserfordernis

Grundvoraussetzung für eine Aufteilung der Gesamtschuld ist ein entsprechender Antrag eines der beiden Ehegatten. Dies schließt es jedoch nicht aus, dass das Finanzamt im Rahmen seines Auswahlermessens die Vollstreckung beschränken und auf die Belange des einzelnen Ehegatten Rücksicht nehmen kann. Auch der Ehegatte, der Gesamtrechtsnachfolger seines verstorbenen Ehepartners ...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.7 Privates Veräußerungsgeschäft nach trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners

Eine (willentliche) Veräußerung i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG kann auch dann vorliegen, wenn der Ehegatte seinen Miteigentumsanteil an dem im Miteigentum beider Ehepartner stehenden Einfamilienhaus vor dem Hintergrund der drohenden Zwangsvollstreckung im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung (entgeltlich) auf seinen geschiedenen Ehepartner innerhalb der Haltefri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.6 Selbstbeurlaubung durch den Arbeitnehmer

Rz. 39 Da nach den gesetzlichen Regelungen die Freistellungserklärung durch den Arbeitgeber zu erfolgen hat, hat der Arbeitnehmer kein Recht, bei Ablehnung des Urlaubsantrags sich selbst zu beurlauben. Lehnt der Arbeitgeber die Urlaubsgewährung ab, ohne dass einer der in § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG genannten Verweigerungsgründe vorliegt, so kann der Arbeitnehmer die Abgabe der F...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.2.4 Steuerbefreiung für eigengenutzte Wohnungen

Rz. 38 Von der Steuerpflicht ausgenommen sind nach dem auch für Veräußerungen nach dem 31.12.1998 geltenden § 23 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG Wirtschaftsgüter (Grundstück und grundstücksgleiche Rechte oder Teile davon), die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen...mehr

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zfs 10/2023, zfs Aktuell / 4.1 Digitalisierung der Zwangsvollstreckung

Das Bundesministerium der Justiz hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung erarbeitet, zu dem derzeit die Verbände und beteiligten Fachkreise angehört werden. Mit dem Gesetz soll insbesondere erreicht werden, dass Zwangsvollstreckungsanträge vermehrt rein elektronisch bearbeitet werden. Die Anzahl der Hybrid-Verfahren, be...mehr

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AGS 10/2023, Damm, Zwangsvollstreckung für Anfänger

Von Maximilian Damm. Verlag C.H. Beck, München. XXIX, 353 S., 49,00 EUR Im Rahmen der "Anfängerreihe" vermittelt der Autor nicht nur das praktische Grundwissen über die Abläufe der Zwangsvollstreckung, sondern liefert faktisch ein umfassendes Lehrbuch zur Zwangsvollstreckung, allerdings aus der Sicht des Praktikers ohne theoretischen Ballast. Dieses Werk ist insbesondere für ...mehr

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FoVo 10/2023, Prozessvergle... / 2 II. Die Entscheidung

Dem OLG fehlt die explizite Räumungsverpflichtung Die sofortige Beschwerde des Schuldners ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg. Zwar liegt ein wirksamer Antrag der Gläubigerin i.S.d. § 888 Abs. 1 ZPO vor. Jedoch fehlt es an einer titulierten Räumungsverpflichtung des Schuldners. Der zwischen den Parteien abgeschlossene gerichtliche Vergleich enthält keine explizite Re...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 3. Entscheidung

Rz. 376 Ist der Antrag begründet, ergeht ein Ausspruch dahin, dass die Zwangsvollstreckung ganz oder teilweise unzulässig oder nur unter Bedingungen zulässig ist. Das Gericht soll nach § 116 Abs. 3 S. 3 FamFG die sofortige Wirksamkeit anordnen. Somit kann sich der Antragsteller auf § 775 Nr. 1 ZPO berufen. Für die Kostenentscheidung gilt § 243 FamFG. Nach § 769 ZPO kann das G...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Überzahlung aufgrund titulierter Forderung

Rz. 228 Bei Überzahlung aufgrund eines Prozessvergleichs oder einer vollstreckbaren Urkunde ist die Rückforderung zunächst nicht möglich. Es muss zunächst eine Abänderung des Titels vorangehen, § 238 FamFG. Die im gerichtlichen Verfahren oder durch vollstreckbare Urkunde festgelegte Verpflichtung bleibt bis zu einer Abänderung durch eine gerichtliche Entscheidung bindend.[23...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / aa) KU-Titel im Namen eines Elternteils

Rz. 151 Der Titelschuldner kann die Beendigung der gesetzlichen Verfahrensstandschaft mit einem Vollstreckungsabwehrantrag gem. §§ 120 Abs. 1 FamFG, 767 ZPO geltend machen.[200] Wird dem Sorgerechtsinhaber die elterliche Sorge entzogen oder liegt ein Obhutswechsel vor, so ist der bisherige Vollstreckungsgläubiger auch für Unterhaltsrückstände nicht mehr aktivlegitimiert. Rz....mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / c) Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 257 Das notwendige Rechtsschutzbedürfnis für einen Abänderungsantrag liegt vor, wenn der Unterhaltsberechtigte aus einem Titel zwar nicht vollstreckt, jedoch lediglich erklärt, derzeit keinen Unterhalt zu verlangen.[330] Das Rechtsschutzbedürfnis des Unterhaltsverpflichteten für einen Abänderungsantrag entfällt erst dann, wenn aus dem Titel, dessen Abänderung begehrt wir...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Abänderungsantrag oder Vollstreckungsabwehrantrag

Rz. 236 Das Verhältnis des Abänderungsantrags nach § 238 FamFG zum Vollstreckungsabwehrantrag nach § 767 ZPO ist problematisch. Die Abgrenzung ist nicht immer eindeutig zu vollziehen,[295] jedoch aus praktischen Gründen geboten. Da beide Verfahren mit unterschiedlichen Mitteln unterschiedliche Ziele verfolgen, schließen sich der Abänderungsantrag und der Vollstreckungsabwehr...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 4. Antragsbeispiel

Rz. 379 Muster 8.7: Vollstreckungsabwehrantrag Muster 8.7: Vollstreckungsabwehrantrag …, 1. die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss des Amtsgerichts-Familiengerichts _________________________ vom _________________________, Az.: _________________________, für unzulässig zu erklären; … Oder: 1. die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss des Amtsgerichts-Familiengerichts __________...mehr

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zfs 10/2023, Keine Kostenfe... / 2 Aus den Gründen:

[7]…“ II. Die gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Das LAG hat zu Recht die sofortige Beschwerde zurückgewiesen und den Beschluss des Arbeitsgerichts vom 9.11.2021 aufgehoben. [9] a) Das LAG ist zutreffend davon ausgegangen, dass Grundlage der Kostenfestsetzung ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Tit...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 1. Einwendungen

Rz. 371 Dabei muss es sich um Einwendungen handeln, welche den Anspruch mit unmittelbarer Wirkung und unabhängig von seiner Abänderbarkeit gemindert bzw. vernichtet haben. Nach der gängigen Rechtsprechung zählen hierzu insbesonderemehr

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FoVo 10/2023, Prozessvergle... / 3 Der Praxistipp

Zwangsvollstreckung beginnt im Erkenntnisverfahren Es ist eine schon fast abgedroschene Erkenntnis, dass die Zwangsvollstreckung schon im Erkenntnisverfahren beginnt. Bei der Antragstellung in einer Klage- oder Antragsschrift muss geprüft werden, ob der Antragsinhalt vollstreckungsfähig ist. Nichts anderes gilt bei der Formulierung eines Prozessvergleichs. Kann die Formulieru...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Fehlende Identität zwischen Familienunterhalt und Trennungsunterhalt

Rz. 213 Ebenso unterschiedlich wie die tatsächliche Lebenssituation sind auch die Tatbestandsvoraussetzungen für die Geltendmachungvon Familienunterhalt und Trennungsunterhalt unterschiedlich. Die Ansprüche sind nicht identisch.[209] Familienunterhalt schulden beide Ehegatten jeweils einander, § 1360 S. 1 BGB. Der Familienunterhalt dient der gesamten Familie und schließt dam...mehr

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AGS 10/2023, Wartefrist des... / I. Sachverhalt

Nach Beendigung eines Verwaltungsverfahrens sind die vom VG zugunsten des Klägers gegen die Behörde festgesetzten Kosten zunächst nicht gezahlt worden. Der Kläger hat daraufhin die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Das Vollstreckungsverfahren ist dann durch übereinstimmende Erledigungserklärungen beendet worden. Das VG hat das Verfahren eingestellt. und die Kosten des Verfahr...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Zeitpunkt der Unterhaltsbestimmung

Rz. 581 Der Zeitpunkt der Bestimmung steht den Eltern frei. Rz. 582 Praxistipp Sie kann auch noch im summarischen[770] bzw. im ordentlichen Verfahren bzw. im Rahmen der Zwangsvollstreckung, ja sogar noch in der Beschwerdeinstanz eines Abänderungsverfahrens[771] getroffen werden.mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Wirksamkeit von Unterhaltsbeschlüssen

Rz. 170 Nach § 120 Abs. 2 S. 1 FamFG sind Beschlüsse mit Wirksamwerden kraft Gesetzes vollstreckbar, ohne dass es hierzu einer Vollstreckbarerklärung des Gerichts bedarf.[218] Dies ist auch bei der in § 120 Abs. 1 FamFG angeordneten entsprechenden Anwendung der weiteren Vorschriften der ZPO, d.h. der §§ 704 ff. ZPO, zu beachten. Das "Wirksamwerden" i.S.d. Vorschrift ist gere...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Zulässige Ausgestaltungen

Rz. 822 Dagegen sind Vereinbarungen, die eine Konkretisierung des gesetzlichen Unterhalts darstellen,[835] ohne weiteres möglich, es sei denn, sie legen den Unterhaltsanspruch gerade nicht unzutreffend fest.[836] Rz. 823 Soll Trennungsunterhalt nicht geltend gemacht werden, weil der Unterhaltsschuldner gemeinsame Verbindlichkeiten allein abträgt, liegt hierin nach Auffassung ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Vereinbarung über Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt

Rz. 839 Während der Zeit der Trennung der Beteiligten und noch vor Scheidung der Ehe finden Eheleute häufig eine Gesamtvereinbarung, die Ansprüche auf Trennungsunterhalt und auf nachehelichen Unterhalt einschließt. So, wie die Anspruchsgrundlagen für Trennungsunterhalt (§ 1360a BGB) und nachehelichen Unterhalt (§§ 1570 ff. BGB) zu unterscheiden sind, muss auch in der Beurkund...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Erstmalige Unterhaltsfestsetzung

Rz. 501 Nach § 249 Abs. 2 FamFG findet das vereinfachte Verfahren nicht statt, wenn zum Zeitpunkt der Zustellung des Antrags oder einer Mitteilung über seinen Inhalt an den Antragsgegner ein Gericht über den Unterhalt entschieden hat, ein solches Verfahren anhängig[682] oder auf andere Weise ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Unterhaltstitel errichtet worden ist (Unterha...mehr

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FoVo 10/2023, Auch Staatsan... / 1 Der Fall

Staatsanwaltschaft stellt (nur) schriftlichen Vollstreckungsantrag Die Staatsanwaltschaft (StA) betreibt für das Bundesland als Gläubiger gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung wegen einer Wertersatzeinziehung nebst Verfahrenskosten aus einem Strafurteil. Am 20.7.2022 reichte sie bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle in Papierform einen Vollstreckungsantrag zur Abnahm...mehr

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FoVo 10/2023, Gegenstandswe... / 3 Der Praxistipp

Streitwertfestsetzung nach § 33 RVG Die Streitwertfestsetzung erfolgt in Fällen der vorliegenden Art nur auf Antrag des Bevollmächtigten nach § 33 RVG. Berechnen sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert oder fehlt es an einem solchen Wert, setzt das Gericht des Rechtszugs danach den Wert des Gegenstands der an...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 5. Entscheidung

Rz. 97 Die Entscheidung über die ersten beiden Stufen erfolgt durch Teilbeschluss nach § 113 Abs. 1 FamFG, § 301 ZPO. Über die Leistungsstufe entscheidet das Gericht durch Endbeschluss. Dennoch handelt es sich bei den einzelnen Teilbeschlüssen im Hinblick auf ihr verfahrensrechtliches Eigenleben um in der Hauptsache ergangene Endentscheidungen.[121] Nach § 116 Abs. 3 S. 2 un...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Unterhaltszahlung "unter Vorbehalt"/"ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht"

Rz. 553 Nimmt der Unterhaltsschuldner die Leistung an den Unterhaltsgläubiger "unter Vorbehalt" vor, kann er damit zwei Ziele verfolgen. Rz. 554 Durch die "Leistung unter Vorbehalt"/"ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" wird zum einen vermieden, dass die Leistung als Anerkenntnis gewertet und die Wirkung des § 814 ausgeschlossen wird, sodass sich der Unterhaltsschuldner die...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Schadenersatzansprüche wegen überhöhter Unterhaltszahlungen

Rz. 249 Der Unterhaltsschuldner kann Überzahlungen nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB bzw. § 826 BGB zurückverlangen, wenn er insbesondere aufgrund falscher Angaben des Unterhaltsgläubigers zu erhöhten Unterhaltszahlungen veranlasst wurde. Rz. 250 Nach der Rechtsprechung des BGH[253] kann in schwerwiegenden Ausnahmefällen mit einem auf § 826 BGB gestützten Antrag die mat...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / VII. Die Abänderungsentscheidung

Rz. 364 Im Tenor der Abänderungsentscheidung muss der abzuändernde Titel, der Abänderungsbeginn, gegebenenfalls auch das Abänderungsende, und der bestimmte Betrag, auf den der Unterhalt abgeändert wird, aufgeführt werden. Auch kann die Abänderung auf einen bestimmten Zeitraum befristet werden.[550] Die Entscheidung über die Kosten richtet sich nach § 243 FamFG und erfolgt nac...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Die Verwirkung nach § 242

Rz. 621 Die Verwirkung des Unterhaltsanspruchs des minderjährigen Kindes kann sich jedoch aus § 242 ergeben, sofern Zeit- und Umstandsmoment erfüllt sind.[821] Wenn der Unterhaltsschuldner sich nach einer gewissen Zeit aufgrund besonderer hinzutretender Umstände davon ausgehen durfte/musste, dass der Unterhaltsgläubiger ihn nicht mehr auf Zahlung in Anspruch nehmen werde, ka...mehr