Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Verfügungen zugunsten Außenstehender

Rz. 2 Nach § 6 Abs. 1 WEG kann Sondereigentum ohne den zugehörigen Miteigentumsanteil (sog. isoliertes Sondereigentum) nicht durch Rechtsgeschäft oder im Wege der Zwangsvollstreckung veräußert oder belastet werden. Aus § 6 Abs. 2 WEG folgt, dass auch ein Miteigentumsanteil ohne das zugehörige Sondereigentum (sog. isolierter Miteigentumsanteil) nicht veräußert oder belastet w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Gesetzestext

(1) Hat ein Wohnungseigentümer sich einer so schweren Verletzung der ihm gegenüber anderen Wohnungseigentümern oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegenden Verpflichtungen schuldig gemacht, dass diesen die Fortsetzung der Gemeinschaft mit ihm nicht mehr zugemutet werden kann, so kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer von ihm die Veräußerung seines Wohnungs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Vollstreckung

Rz. 183 Der Beseitigungsanspruch wird in der Regel gemäß § 887 ZPO im Wege der Ersatzvornahme vollstreckt. Die Verpflichtung, das Betreten der Wohnung zu dulden, braucht nicht gesondert ausgesprochen zu werden, wenn der Wohnungseigentümer gegen den sich der Titel richtet, selbst in der Wohnung wohnt oder sein Mieter mit der vertretbaren Handlung einverstanden ist. Gegen eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Gesetzestext

(1) Hat der Dauerwohnberechtigte die dem Dauerwohnrecht unterliegenden Gebäude- oder Grundstücksteile vermietet oder verpachtet, so erlischt das Miet- oder Pachtverhältnis, wenn das Dauerwohnrecht ­erlischt. (2) Macht der Eigentümer von seinem Heimfallanspruch Gebrauch, so tritt er oder derjenige, auf den das Dauerwohnrecht zu übertragen ist, in das Miet- oder Pachtverhältni...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Träger des Gemeinschaftsvermögens

Rz. 37 Träger des Verwaltungsvermögens ist die rechtsfähige GdWE. Der einzelne Wohnungseigentümer ist am Verwaltungsvermögen nicht unmittelbar beteiligt. Er kann auch nicht die Auseinandersetzung verlangen, denn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist gemäß § 11 Abs. 1 unauflöslich. Um das Verwaltungsvermögen im Wege der Zwangsvollstreckung verwerten zu können, ist ein T...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / III. Veräußerung im Wege der Zwangsversteigerung (Abs. 2)

Rz. 14 Die Eintrittswirkung bei Veräußerung des Dauerwohnrechts (vgl. Rdn 9 ff.) gilt auch bei Veräußerung des Dauerwohnrechts im Wege der Zwangsvollstreckung (vgl. § 37 WEG Rdn 10).[10] Rz. 15 Die Eintrittswirkung bei Veräußerung des Grundstücks (vgl. Rdn 12, 13) gilt auch für den Ersteher eines Grundstücks, wenn das Dauerwohnrecht bestehen bleibt und nicht durch Zuschlag er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / A. Rechtsgrundlage der Vorschrift

Rz. 1 Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass das für das Dauerwohnrecht einmalig oder wiederkehrend zu zahlende Entgelt keine Miete oder Pacht ist. Die Fragen, ob und inwieweit sich die dingliche Haftung für Grundpfandrechte bei der Vermietung oder Verpachtung des Grundstücks auf das Entgelt erstreckt, ob und inwieweit das Entgelt durch die Zwangsvollstreckung in das un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 8. Tenor und Wirkung des Entziehungsurteils

Rz. 43 Der Tenor des Entziehungsurteils lautet gemäß § 17 Abs. 4 WEG nach wie vor dahingehend, dass der Beklagte "zur Veräußerung seines Wohnungseigentums verurteilt wird". Dieser Ausspruch ist ein Titel, der die Vollstreckung nach den Regelungen des ZVG gestattet. Dabei genügt bereits die vorläufige Vollstreckbarkeit. Das Betreiben der Zwangsvollstreckung aus einem nur vorl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Gesetzestext

(1) Als Inhalt des Sondereigentums kann vereinbart werden, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten bedarf. (2) Die Zustimmung darf nur aus einem wichtigen Grunde versagt werden. Durch Vereinbarung gemäß Absatz 1 kann dem Wohnungseigentümer darüber hinaus für bestimmte Fälle ein Anspruch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / I. Allgemeines

Rz. 352 Die Vollstreckung eines Leistungsurteils richtet sich nach den §§ 704 ff. ZP und den Regelungen des ZVG (§ 869 ZPO). Rz. 353 Neben der Vollstreckung in das bewegliche Vermögen der GdWE kommt ein Zugriff auf das unbewegliche Vermögen, d.h. das Gemeinschaftseigentum, durch Eintragung einer Sicherungshypothek für die Forderung, durch Zwangsversteigerung und durch Zwangsv...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 7. Beitragspflicht bei Insolvenz

Rz. 256 Fällt eine Eigentumswohnung in die Insolvenzmasse, so gehören zu den Masseverbindlichkeiten i.S.v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 Fall 2 InsO, die gemäß § 53 InsO vorweg zu berichtigen sind, diejenigen Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig geworden sind.[640] Wegen dieser Masseschulden kann die Gemeinschaft der Wohnu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / III. Gebäude

Rz. 8 Sondereigentum kann nach § 3 Abs. 1 nur an Räumen in einem Gebäude begründet werden, das auf einem Grundstück errichtet (vgl. aber Rdn 9) und dessen wesentlicher Bestandteil es nach den §§ 93 ff. BGB ist;[19] es kann auch unter der Erde errichtet sein[20] oder bei fester Verbindung mit dem Gewässerboden auf dem Wasser schwimmen.[21] Ein Bauwerk ist ein Gebäude, wenn si...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / IV. Form und Inhalt der Jahresgesamtabrechnung

Rz. 90 Auch wenn die Gesamtjahresabrechnung nicht mehr Beschlussgegenstand ist und Fehler, die sich auf die Abrechnungsspitzen nicht auswirken, eine Anfechtung nicht begründen können, empfiehlt sich weiterhin eine Gesamtabrechnung nach den zum alten Recht geltenden Grundsätzen aufzustellen. Nur mit einer ordnungsgemäßen ­Abrechnung wird der Verwalter gegenüber der GdWE von s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 1. Vollstreckung wegen Geldforderungen

Rz. 361 Die Vollstreckung von Geldforderungen (Hausgelder usw.) richtet sich nach den §§ 802a–882i ZPO. Rz. 362 Die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen erfolgt durch Pfändung (§ 803 ZPO); in körperliche Sachen durch den Gerichtsvollzieher (§§ 808 ff. ZPO), in Forderungen durch das Vollstreckungsgericht (§§ 828 ff. ZPO). Rz. 363 Der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mustertexte / II. Begründung des Wohnungserbbaurechts

Rz. 3 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.3: Begründung durch vertragliche Teilungserklärung (§ 30 Abs. 1 WEG) Verhandelt zu Frankfurt am Main, am 1.8.2024 Vor mir, dem unterzeichneten Notar Franz Maier im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt mit dem Amtssitz in Frankfurt am Main, erschienen heute:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / E. Prozesskostenhilfe

Rz. 76 Ob einer Partei Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist, richtet sich nach den §§ 114 ff. ZPO. Rz. 77 Prozesskostenhilfe kann der klagende Wohnungseigentümer erhalten, wenn er bedürftig ist, die Klage Aussicht auf Erfolg hat und die sie nicht mutwillig ist. Rz. 78 Besonderheiten ergeben sich in diesem Zusammenhang insbesondere im Hinblick auf die Erfolgsaussichten der Klag...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Aufstellen des Wirtschaftsplans

Rz. 12 Der Wirtschaftsplan ist vom Verwalter aufzustellen (§ 28 Abs. 1 S. 2), ohne dass es einer besonderen Aufforderung bedarf. Auch wenn sich die Norm an den Verwalter richtet, ist zu beachten, dass der Verwalter insofern als Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft tätig wird.[22] Die Pflicht besteht daher auch gegenüber der GdWE.[23] Rz. 13 Im alten Recht konnte gem. § 21...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / C. Veräußerung (Abs. 1, 3 S. 2)

Rz. 4 Veräußerung ist die vollständige oder teilweise rechtsgeschäftliche Übertragung des Wohnungseigentums unter Lebenden auf einen neuen Rechtsträger und umfasst sowohl das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft (z.B. Bau-, Werk- oder Kaufvertrag) als auch das dingliche Verfügungsgeschäft (Eigentumsübertragung); unerheblich ist, ob die Veräußerung entgeltlich oder unentge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mustertexte / I. Begründung des Wohnungseigentums

Rz. 1 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.1: Begründung durch vertragliche Teilungserklärung (§ 3 WEG) Verhandelt zu Frankfurt am Main, am 1.8.2024 Vor mir, dem unterzeichneten Notar Franz Maier im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt mit dem Amtssitz in Frankfurt am Main, erschienen heute:mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.2.1 Kostenschuldner, §§ 22, 28, 29, 31, 32 GKG

Rz. 9 Kostenschuldner sind Antragschuldner (§ 22 Abs. 1 GKG), Entscheidungsschuldner (§ 29 Nr. 1 GKG), Übernahmeschuldner (§ 29 Nr. 2 GKG), Schuldner kraft gesetzlicher Haftung (§ 29 Nr. 3 GKG), Vollstreckungsschuldner (§ 29 Nr. 4 GKG), Schuldner nach § 28 GKG. Rz. 10 § 22 Abs. 1 Satz 1 GKG regelt die Haftung des Beteiligten, der das gebührenpflichtige Verfahren des Rechtszugs bean...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.2.2 Befreiung von der Kostenpflicht, § 2 GKG, § 197a Abs. 3 SGG

Rz. 19 § 2 GKG regelt, in welchen Verfahren (sachliche Kostenfreiheit) bzw. für welche Personen (persönliche Kostenfreiheit) Kostenfreiheit besteht. Die von § 197a Abs. 1 und 2 erfassten Beteiligten sind von der Zahlung von Kosten (Gebühren und Auslagen) befreit (§ 2 Abs. 1 und Abs. 3 GKG). Die Kosten entstehen zwar, werden aber vom Staat nicht erhoben (§ 2 Abs. 5 Satz 1 GKG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Streitwert der Klageant... / G. Zwangsvollstreckung

Rz. 160 Der Streitwert für die Vollstreckung arbeitsrechtlicher Titel richtet sich wie in Zivilsachen nach § 25 RVG. Zunächst ist danach zu differenzieren, wer den Antrag gestellt hat. Für Vollstreckungsanträge des Gläubigers richtet sich der Gegenstandswert grundsätzlich nach der Forderung einschließlich der Nebenforderungen, vgl. § 25 Abs. 1 RVG. Bei Anträgen des Schuldner...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erstattung der Gebühren / I. Grundsatz

Rz. 128 Nach § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO hat die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Rz. 129 § 12a ArbGG trifft eine Sonderregelung für das erstinstanzliche arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren. Danach hat ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Prognose bei Mandatsann... / II. Regeln der vorläufigen Vollstreckbarkeit

Rz. 51 Die Regeln zur vorläufigen Vollstreckbarkeit von arbeitsgerichtlichen Urteilen tragen dazu bei, dass es sinnvoll ist, parallel zum Kündigungsschutz auch Zahlungsansprüche zu verfolgen. Arbeitsgerichtliche Urteile sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar (§ 62 Abs. 1 S. 1 ArbGG). Allerdings gibt es eine Gefährdungshaftung nach § 717 Abs. 2 ZPO. Wenn der Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gebühren des RVG / II. Vollstreckung

Rz. 153 Für die Vollstreckung arbeitsgerichtlicher Titel gelten die Nr. 3309, 3310 VV. Danach erhält der Rechtsanwalt für die Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung eine Verfahrensgebühr von 0,3 (Nr. 3309 VV) und für eine eventuelle Teilnahme an einem gerichtlichen Termin oder einem Termin zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung eine Terminsgebühr von ebenfalls 0,3 (Nr. ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Rückgabe

Rz. 2 Der Vermieter hat den Anspruch auf Einräumung des unmittelbaren Besitzes, d. h., er muss nach § 854 die tatsächliche Gewalt über die vermietete Sache (zurück-)erwerben. Der Mieter muss diese Pflicht unabhängig davon erfüllen, ob er selbst (noch) im unmittelbaren oder mittelbaren Besitz der Sache ist (BGH, Urteil v. 30.6.1971, VIII ZR 147/69, BGHZ 56, 308 [310]), und da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erstattung der Gebühren / D. Mandant

Rz. 170 Die Dienstleistung des Rechtsanwaltes muss aufgrund eines zivilrechtlichen Vertrages vom Auftraggeber bezahlt werden. Darüber muss der Rechtsanwalt den Mandanten nicht belehren. Rz. 171 Eine Belehrungspflicht besteht lediglich gemäß § 49b Abs. 5 BRAO , wonach der Rechtsanwalt vor Übernahme des Auftrages den Mandanten darauf hinzuweisen hat, dass sich die Gebühren nach ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2025, Übergangsrecht ... / r) Zwangsvollstreckung

Eine eigene Angelegenheit stellt auch die Zwangsvollstreckung dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hier kommt es auf den jeweiligen Vollstreckungsauftrag an. Einen Vollstreckungsauftrag vor Erlass des Vollstreckungstitels wird man in der Regel als bedingten Auftrag ansehen müssen, sodass es auf den Zeitpunkt ankommt, zu dem der Anwalt von der Existenz des Titels Kenntnis erhält. Bei ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2025, Nichteintritt... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH folgt den Vorinstanzen beim Streit um die Verjährungsunterbrechung Es begegnet keinen Rechtsbedenken, dass das OLG den nach Erlass des Versäumnisurteils fortlaufend gestellten Vollstreckungsanträgen des Antragsgegners und den daraufhin vorgenommenen Vollstreckungshandlungen, zuletzt in Form des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vom 5.12.2019, zunächst nach § 212 Abs....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2025, Bestimmtheit ... / 2 II. Die Entscheidung

LG sieht unzureichende Bezeichnung des Gläubigers Die nach § 793 ZPO statthafte und im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet. Dem Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses kann nicht entsprochen werden. Der Titel, aus dem die Gläubiger die Zwangsvollstreckung in der Form eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses begehren, ist nicht hinr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2025, Nichteintritt... / 3 Der Praxistipp

Zwangsvollstreckung beginnt im Erkenntnisverfahren Die Formulierung des Klageantrags muss "von hinten", d.h. aus dem Blickwinkel der Zwangsvollstreckung, gedacht werden. Es muss also geprüft werden, ob der Inhalt des Klageantrages umgesetzt in einen inhaltsgleichen Tenor für die Vollstreckungsorgane und am Vollstreckungsverfahren beteiligte Dritte ohne weitere Unterlagen die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2025, Nichteintritt... / 1 Der Fall

Titulierung und Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen Der Antragsteller ist Vater zweier Kinder, für die der Antragsgegner (ein Jobcenter) im Zeitraum von Januar 2008 bis August 2016 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II erbrachte. Durch rechtskräftiges Versäumnisurteil vom 1.9.2008 wurde der Antragsteller verpflichtet, Kindesunterhalt aus übergegange...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2025, Bestimmtheit ... / 3 Der Praxistipp

Zwangsvollstreckung beginnt im Erkenntnisverfahren Auch wenn die Entscheidung nicht zwingend erscheint, sondern im Wege der Auslegung auch ein anderes Ergebnis denkbar gewesen wäre, zeigt sich daran, wie wichtig es ist, auf die Anpassung des Rubrums zu achten, wenn es zu Personenänderungen während des Verfahrens kommt. Tipp Schon bei dem Eintritt in das Verfahren sollte dies m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2025, Zivilrecht

Münchner Kommentar BGB Bd. 2 Schuldrecht Allgemeiner Teil I Kommentar, 10. Aufl. 2025 2015 Seiten, 209 EUR (Gesamtabnahme) ISBN 978-3-406-81022-0 Bd. 3 Schuldrecht Allgemeiner Teil II Kommentar, 10. Aufl. 2025 1890 Seiten, 209 EUR (Gesamtabnahme) Verlag C.H.Beck ISBN 978-3-406-81023-7 Das BGB ist die Grundlage der Forderungseinziehung und hier auch der Zwangsvollstreckung. Zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2025, Bestimmtheit ... / Leitsatz

Klagt ein Miterbe Nachlassforderungen in gesetzlicher Prozessstandschaft nach § 2039 BGB auf Leistung an die "Erbengemeinschaft" ein, ist das Urteil nur dann hinreichend bestimmt und damit zur Zwangsvollstreckung geeignet, wenn sich aus dem Urteilstenor alle Mitglieder der Erbengemeinschaft als Gläubiger zur gesamten Hand ergeben. Die Bezeichnung "Erbengemeinschaft nach dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2025, Nichteintritt... / Leitsatz

1. Der erneute Beginn der Verjährung infolge einer Vollstreckungshandlung gilt nach § 212 Abs. 2 BGB als nicht eingetreten, wenn die Zwangsvollstreckung aus dem zugrunde liegenden Titel nach § 767 ZPO mangels hinreichender Bestimmtheit der Tenorierung rechtskräftig für unzulässig erklärt worden ist. 2. Innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Rechtskraft dieser Entscheid...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2025, Bestimmtheit ... / 1 Der Fall

Erbfall während des Prozesses mit mehreren Erben Die Gläubiger wenden sich mit ihrer sofortigen Beschwerde gegen die Versagung eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB). Vor dem LG hat der spätere Erblasser mit seiner Klage gegen mehrere Beklagte obsiegt. In dem Urteil auf Zahlung und Herausgabe wurde der Erblasser als Kläger bezeichnet. Im V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2025, Probleme bei ... / I. Das Problem

Abtretung von Provisionsansprüchen aus der Versicherungsvermittlung Wir betreiben für unseren Mandanten die Zwangsvollstreckung und haben im Zuge dessen eine Zahlungsvereinbarung geschlossen. Die Schuldnerin ist selbstständige Handelsvertreterin für Versicherungen, darunter auch Personenversicherungen. In der Zahlungsvereinbarung hat sie ihre Einkünfte wie folgt abgetreten: Zi...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Zulässige Höhe der Kaution

Rz. 6 Die Sicherheitsleistung darf für Wohnraum grundsätzlich das Dreifache einer Monatsmiete im Zeitpunkt der Vereinbarung über die Sicherheitsleistung – spätere Mieterhöhungen oder Mietminderungen (vgl. dazu unter Rn. 8) beeinflussen die Höhe grundsätzlich nicht – nicht übersteigen. Soweit die vom Wohnungsmieter erbrachte Kaution drei Monatsmieten übersteigt, steht ihm – u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2025, Konsequentes Informationsmanagement gegenüber dem Schuldner nach der Pfändung

Die Auskunfts- und Herausgabepflicht nach § 836 Abs. 3 ZPO Hat der Gläubiger eine Forderung gepfändet, so ist der Schuldner nach § 836 Abs. 3 ZPO verpflichtet, dem Gläubiger die zur Durchsetzung der Forderung notwendige Auskunft zu erteilen und ihm die über die Forderung vorhandenen Urkunden – dies können schriftliche Vertragsunterlagen, Rechnungen oder Schriftverkehr über de...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Abrechnung und Rückzahlung

Rz. 17 Solange das Mietverhältnis noch nicht beendet ist, hat der Mieter nur einen durch das Vertragsende aufschiebend bedingten Anspruch auf Rückzahlung der Kaution OLG Düsseldorf, Urteil v. 15.12.2011, I-10 U 118/11, ZMR 2012, 186) zuzüglich etwaiger vom Vermieter gezogener oder bei Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist erzielbarer Zinsen (BGH v. 8.7.1982, VIII AR...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Zwangsvollstreckung

1. Mandant ist als Miterbe Schuldner Rz. 22 Wenn der Mandant als Miterbe Schuldner einer Forderung ist, so muss das Ziel der anwaltlichen Tätigkeit einerseits der Schutz des Nachlasses, andererseits aber auf jeden Fall der Schutz des Eigenvermögens des Miterben sein. Der Miterbe kann die Zwangsvollstreckung in das nicht zum Nachlass gehörende Vermögen nur dann verhindern, wen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 2371 ff.... / II. Zwangsvollstreckung

Rz. 26 Ein Urteil gegen den Erben wirkt nicht gegen den Erbschafts- bzw. Erbteilserwerber. Die Zwangsvollstreckung gegen diesen setzt keine Titel-, aber eine Klauselumschreibung voraus, die nach allgemeiner Ansicht analog § 729 ZPO erfolgt.[49]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Dürftigkeits- und Unzulänglichkeitseinrede in der Zwangsvollstreckung

Rz. 22 Grundsätzlich kann der zu einer Leistung verurteilte Erbe in der Zwangsvollstreckung die Einreden des Abs. 1 S. 1 nur dann geltend machen, wenn ihm die Beschränkung seiner Haftung im Urteil vorbehalten wurde (§ 780 Abs. 1 ZPO). Davon macht lediglich § 780 Abs. 2 ZPO in den dort näher bestimmten Fällen eine Ausnahme.[65] Der Vorbehalt ist weiter dann entbehrlich, wenn ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Zwangsvollstreckung

1. Verweigerte Zustimmung Rz. 75 Das obsiegende Urteil gegen einen Miterben, der seine Mitwirkung verweigert hat, ersetzt gem. § 894 ZPO seine verweigerte Zustimmung. Daher muss die abzugebende Willenserklärung in dem Urteil inhaltlich so bestimmt und eindeutig bezeichnet sein, dass ihre rechtliche Bedeutung feststeht (siehe hierzu auch Rdn 14).[206] Notfalls kann hier eine A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Zwangsvollstreckung

1. Aus Sicht des Gläubigers Rz. 16 Der Anteil eines Miterben am Nachlass kann gem. §§ 859 S. 1 ZPO gepfändet werden. Der Anteil am einzelnen Nachlassgegenstand ist jedoch nicht pfändbar, § 859 S. 2 ZPO. Das Pfandrecht erstreckt sich mithin ausschließlich auf den Erbteil, nicht jedoch auf den einzelnen Nachlassgegenstand, auch nicht auf den Anteil des Miterben am einzelnen Nac...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Zwangsvollstreckung

Rz. 2 Verfügungen im Wege der Zwangsvollstreckung sind nur solche wegen Geldforderungen in Erbschaftsgegenstände (§§ 803–871 ZPO).[2] Urteile auf Abgabe einer Willenserklärung (§§ 894, 895 ZPO) fallen daher ebenso wenig unter § 2115 BGB wie Vollstreckungsmaßnahmen zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen (§§ 883 ff. ZPO) und die Vollstreckung gem. § 897 ZPO. Anwendbar ist § 2...mehr