Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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AGS 02/2026, Vergütungsfest... / III. Hier nur Feststellung des Vergütungsanspruchs

Eine vollstreckbare Festsetzung des Vergütungsanspruchs gem. § 11 RVG kam hier nach den weiteren Ausführungen des OLG Stuttgart jedoch deshalb nicht in Betracht, weil es infolge des Vollstreckungsverbots nach § 210 InsO an einem Rechtsschutzbedürfnis hierfür fehle. Bei dem Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts A handele es sich nämlich um eine Altmasseverbindlichkeit i.S.d. §... mehr

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AGS 02/2026, Angelegenheite... / 1. Allgemeines

In § 18 RVG sind die besonderen Angelegenheiten geregelt. Besondere strafrechtliche Regelungen sind nicht enthalten. Die Vorschrift fasst vielmehr im Wesentlichen Regelungen zur Zwangsvollstreckung und zu Familiensachen zusammen, die früher über die BRAGO verstreut waren.[63] Auf folgende Fälle ist aber dennoch hinzuweisen: mehr

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FoVo 02/2026, Drittauskünft... / Leitsatz

1. Die Einholung von Drittauskünften ist nicht dadurch gehindert, dass der Schuldner krankheitsbedingt keine Vermögensauskunft abgeben kann. 2. Eine privatärztliche Bescheinigung, dass der Schuldner verhandlungsunfähig ist, lässt nicht zwangsläufig auf eine Verfahrensunfähigkeit in der Zwangsvollstreckung schließen. 3. Die Einholung von Drittauskünften setzt keine schuldhafte ... mehr

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FoVo 02/2026, Darf der Geri... / I. Das Problem

Gerichtsvollzieher verlangt für die Zustellung des PfÜB einen Vorschuss Wir betreiben für unseren Mandanten die Zwangsvollstreckung und haben im vereinfachten Verfahren nach § 829a ZPO einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) elektronisch beantragt. Der PfÜB wurde erlassen und dem Gerichtsvollzieher (GV) zur Zustellung übersandt. Nunmehr verlangt der Gerichtsvollziehe... mehr

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AGS 02/2026, Sodan/Ziekow, VwGO-Kommentar

Herausgegeben von Prof. Dr. Helge Sodan und Prof. Dr. Jan Ziekow. 6. Aufl., 2025. Nomos Verlag, Baden-Baden. 3.671 S., 249,00 EUR Als vor rund 30 Jahren der VwGO-Kommentar im Nomos Verlag als Lose- Blattsammlung erschien, konnte niemand ahnen, dass dem Großkommentar als gebundenes einbändiges Werk über die vielen Jahre ein so großer Erfolg beschieden ist. Nunmehr liegt die 6.... mehr

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FoVo 02/2026, Rechtlicher o... / 1 Der Fall

Abnahme der Vermögensauskunft bei rechtlicher Geschäftsführerin erzwungen Die Gläubiger betreiben gegen die Schuldnerin, eine GmbH, die Zwangsvollstreckung aus einem Urteil und einem Kostenfestsetzungsbeschluss. Nachdem die Gläubiger einen Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft erwirkt hatten, beantragten sie die Vollstreckung des Haftbefehls und die Abnah... mehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / 2. Mehrere Beschenkte bzw. Geschenke

Analog § 528 Abs. 2 BGB haftet von mehreren Beschenkten der früher Beschenkte nur insoweit, als der später Beschenkte nicht verpflichtet ist, § 2329 Abs. 3 BGB. Auch hier ist nur der Mangel an rechtlicher Verpflichtung relevant. Maßgeblicher Zeitpunkt, inwieweit der später Beschenkte in diesem Sinne nicht verpflichtet ist, ist hierbei die Rechtshängigkeit des Ergänzungsanspr... mehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / V. Verjährungsfragen

Der Anspruch auf ordentlichen Pflichtteil verjährt kenntnisabhängig in der Frist der Regelverjährung, §§ 195, 199 Abs. 1 BGB, kenntnisunabhängig in 30 Jahren, § 199 Abs. 3a BGB, der Ergänzungsanspruch aus § 2329 BGB kenntnisunabhängig in drei Jahren gerechnet ab dem Erbfall,[95] § 2332 BGB,[96] also unterjährig.[97] Dies gilt auch, wenn der Pflichtteilsberechtigte zunächst d... mehr

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AGS 02/2026, Beschwer eines... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des OLG Frankfurt ist leider falsch, weil das OLG nicht bemerkt hat, dass auch dem nach Verkündung des Urteils für das Verfahren mandatierte Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr anfällt. 1. Beschwer des Rechtsanwalts Ein Rechtsanwalt ist durch eine Streitwertfestsetzung nur dann beschwert, wenn er mit seiner im eigenen Namen eingelegten Streitwertbeschwerde ein ... mehr

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zfs 02/2026, Anwaltsvergütu... / 3 Anmerkung:

Die im Ergebnis zutreffende Entscheidung des OLG Frankfurt befasst sich mit zwei Problemen, die einer Vertiefung bedürfen. Anfall der Verfahrensgebühren Für Anzeige der Verteidigungsbereitschaft Es entspricht einhelliger Auffassung, dass allein die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft nur eine 0,8 Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 VV RVG auslöst, da sie keinen, die volle Verfahre... mehr

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ZErb 02/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Kostentabelle für Notare – Bäuerle Tabelle – 36. Aufl. 2025 Nomos, ISBN 978-3-7560-0827-8, 34,90 EUR Die Bäuerle-Tabelle gehört auch in ihrer 36. Au... mehr

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FoVo 02/2026, Geburtsdatum ... / 3 Der Praxistipp

Gläubigerin hat den falschen Ansatzpunkt Ausweislich des Sachverhaltes hat die Gerichtsvollzieherin – richtigerweise – nicht die Abnahme der Vermögensauskunft verweigert. Der Schuldner ist zur Abnahme nur schlicht nicht erschienen. Damit ist dem Ansinnen des Gläubigers Rechnung getragen, dass die Abnahme der Vermögensauskunft nicht unterbleiben darf, nur weil das Geburtsdatum... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Elektronische Aktenführung

Rn. 32 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Seit dem 01.01.2018 ist das BfJ gemäß § 335 Abs. 2a Satz 1 verpflichtet, die Akten einschließlich der Verfahrensakten in der Zwangsvollstreckung in elektronischer Form zu führen. § 335 Abs. 2a Satz 2 schreibt in diesem Zusammenhang für Zwecke der elektronischen Aktenführung ebenso wie Kommunikation die entsprechende Anwendung des § 110c OWiG ... mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Wirtschaftsplan / 10 Rechtsprechungsübersicht – Ab 1.12.2020: Was noch gilt (+), was nicht mehr gilt (–), was derzeit unklar ist (?)

Auch nach Inkrafttreten des WEMoG werden die mit (+) gekennzeichneten Entscheidungen weiterhin einschlägig rund um das Thema "Wirtschaftsplan" bleiben und die mit (–) gekennzeichneten nicht mehr gelten. Wo erforderlich, werden ergänzende Informationen erteilt. Abberufung des Verwalters (+) Eine nicht fristgerechte Vorlage von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen sowie die ... mehr

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Vermögensabschöpfung im Ste... / 1 Einleitung

"Crime doesn’t pay" – Verbrechen lohnt sich nicht oder sollte es zumindest nicht. Der Grundsatz, dass sich die Begehung von Straftaten wirtschaftlich für den Täter nicht rentieren soll, ist aus allgemeinen grundlegenden Gerechtigkeitserwägungen und offensichtlichen kriminalpolitischen Interessen mehr als nachvollziehbar. Dies gilt insbesondere für das Steuerstrafrecht, dem B... mehr

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Umsatzsteuer in Rumänien / 8 Elektronische Rechnungsstellung

Ab dem 7.11.2021 gilt nach dem Regierungserlass Nr. 8/2021: Die Möglichkeit der Nutzung des nationalen RO-Systems für elektronische Rechnungen in Beziehungen zwischen einem Wirtschaftsteilnehmer einerseits und öffentlichen Auftraggebern oder Auftraggebern andererseits (Business to Government (B2G)-Beziehungen). Sobald sich ein Betreiber für die Nutzung des Systems entschieden... mehr

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Steuerfahndung: Arrest in S... / 1.2 Steuerpflichtiger muss als steuerlich unzuverlässig gelten

Der Arrestgrund beinhaltet die Befürchtung, dass die Vollstreckung der später rechtskräftig festgesetzten Steuerforderung ohne die Anordnung des Arrests vereitelt oder wesentlich erschwert wird.[1] Ein Sicherstellungsbedürfnis (Arrestgrund) liegt z. B. bei folgenden Fall-Konstellationen vor: Verbringen von Vermögen ins Ausland, Vernichten von Geschäftsbüchern, Führen eines Betri... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Forderungsberichtigung / 4.1 Uneinbringliche Forderungen: Wenn Kunden endgültig nicht mehr zahlen können

Stellt der Unternehmer nach den Verhältnissen zum Bilanzstichtag fest, dass sein(e) Kunde(n) endgültig nicht zahlen kann (können), gehört die Forderung in die Kategorie "uneinbringlich". Uneinbringliche Forderungen müssen abgeschrieben werden (ausbuchen). Auch für die Uneinbringlichkeit einer Forderung gibt es Anzeichen wie: Das Amtsgericht hat den Antrag auf Eröffnung des In... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.6 Gegenstände, auf die sich die Hypothek, Schiffshypothek oder das Registerpfandrecht erstreckt

Rz. 16 Die Vollstreckung in Gegenstände, auf die sich die Hypothek, Schiffshypothek oder das Registerpfandrecht erstreckt, ergibt sich aus § 322 Abs. 1 AO i. V. m. § 865 ZPO bzw. § 99 LuftFzG.[1] Hiernach erstreckt sich die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen grundsätzlich auch auf die Gegenstände, auf die sich bei Grundstücken und Berechtigungen die Hypothek, b... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.4 Grundstücksgleiche Rechte

Rz. 13 Die für Grundstücke geltenden Bestimmungen finden auch Anwendung für verschiedene Rechte an Grundstücken.[1] Für die Vollstreckung in diese Rechte bestimmt § 870 ZPO, dass auf die Zwangsvollstreckung in eine Berechtigung, für die die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften gelten, die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung in Grundstücke entsprechend anzuwend... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.3 Weitere Verwertung

Rz. 16 Bewegliche Sachen werden nach der Herausgabe gem. § 318 Abs. 2 S. 2 wie eine gepfändete Sache nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 296, 305 verwertet. Die Vollstreckung in das herausgegebene Grundstück bzw. Schiff, Schiffsbauwerk, Schwimmdock oder Flugzeug erfolgt nach §§ 322, 323. Die Wertgrenze des § 866 Abs. 3 ZPO von 750 EUR für die Eintragung von Sicherungshy... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorgängerbestimmung des § 313 AO war § 364 RAO.[1] Für die zivilprozessuale Zwangsvollstreckung finden sich entsprechende Bestimmungen in §§ 832, 833 ZPO.[2] Die Norm enthält Spezialregelungen für die Vollstreckung von Forderungen aus fortlaufenden Bezügen, insbesondere Gehaltsansprüchen des Vollstreckungsschuldners. Bei der Pfändung einer Geldforderung[3] wird der... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.2.5.1 Prioritätsprinzip

Rz. 13 In der Einzelvollstreckung gilt das Prioritätsprinzip. Das ältere Pfandrecht geht somit dem jüngeren grundsätzlich vor.[1] § 282 Abs. 3 AO bestimmt hierzu für den Bereich der Zwangsvollstreckung nach der AO ausdrücklich, dass das zeitlich früher begründete Pfändungspfandrecht den Vorrang vor einem späteren hat.[2] Diese Rangfolge gilt auch gegenüber vertraglichen oder... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 1.1 Regelungsinhalte

Rz. 1 Vorgängerbestimmung des § 322 AO war zu Zeiten der RAO im Wesentlichen § 372 RAO.[1] Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen finden sich in Abschn. 45ff. VollstrA.[2] § 322 AO regelt das Verfahren für die Vollstreckung einer Geldforderung in das unbewegliche Vermögen. Die Vorschrift enthält jedoch nur einige Besonderheiten speziell für das ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 1.1 Entwicklung der Bestimmung

Rz. 1 Vorgängerbestimmung des § 284 AO war zu Zeiten der Geltung der RAO § 325 bzw. später § 322 RAO. Die Regelung in der RAO wurde ebenso wie die Regelung in § 284 AO verschiedentlich geändert.[1] So wurde aus dem alten Offenbarungseid die Eidesstattliche Versicherung und jetzt die Abgabe der Vermögensauskunft. Eine umfassende Änderung hat die Bestimmung durch das Gesetz zu... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4.1 Wesen - Akzessorietät

Rz. 24 Die im Weg der Vollstreckung nach § 322 i. V. m. § 867 ZPO zwangsweise eingetragene Sicherungshypothek (Zwangshypothek) ist ihrem Charakter nach eine Sicherungshypothek i. S. v. § 1184 Abs. 1 BGB.[1] Sie ist stets eine Buchhypothek[2] und im Grundbuch besonders als Sicherungshypothek zu bezeichnen.[3] Rz. 25 Die Sicherungshypothek ist streng akzessorisch, d. h. von dem... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 8 Eintragung in das Schuldnerverzeichnis

Rz. 91 Die Abgabe der Vermögensauskunft kann nach § 284 Abs. 9 AO in das zentrale Schuldnerverzeichnis[1] eingetragen werden.[2] Die Eintragungsanordnung ist kurz zu begründen, was sich allein schon aus der Tatsache erklärt, dass es sich um eine Ermessensentscheidung handelt.[3] Sie ist dem Vollstreckungsschuldner ferner zuzustellen. Hinsichtlich des Inhalts der Eintragungsa... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4.3.1.2 Rechtsschutz gegen die Eintragung

Rz. 35 In welcher Form dem Vollstreckungsschuldner Rechtsschutz gegen die Eintragung der Zwangshypothek zu gewähren ist, ist abhängig vom Rechtscharakter des Antrags der Vollstreckungsbehörde (s. Rz. 4, 33). Sofern die Ansicht vertreten wird, dass es sich bei dem Antrag allein um einen zwischenbehördlichen Akt (Amtshilfeersuchen) handelt, folgt daraus, dass dem Vollstreckung... mehr

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Abberufung des Verwalters / 2.1.2.1 Person des Verwalters

Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung des Verwaltervertrags kann zunächst in der Person des Verwalters liegen. Sie ist gerechtfertigt, wenn gegen ihn Haftbefehl in der Zwangsvollstreckung ergangen ist[1]; er über kein pfändbares Vermögen verfügt[2]; über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse eingestellt wird[3]; er falsche oder bagatellisierende... mehr

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Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 2.4 Geldbußen

Rz. 4 Die nach § 404 festgesetzten und eingezahlten oder vollstreckten Bußgelder fließen entweder in die Kasse der Bundesagentur für Arbeit oder der Zollverwaltung. Dafür ist entscheidend, welcher Behörde die Dienststelle zuzurechnen ist, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Dafür wiederum kommt es darauf an, wer Prüfbehörde war. Rz. 5 Für den Zollbereich gilt die Hauptzolla... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Eine § 307 entsprechende Regelung fand sich in § 359 RAO.[1] Für den Bereich der zivilprozessualen Zwangsvollstreckung trifft § 826 ZPO eine analoge Regelung, die jedoch im Gegensatz zu § 307 keine Bestimmungen für die Kollision zwischen einer Vollstreckung nach der AO und einer Vollstreckung nach der ZPO beinhaltet. Zudem ist § 826 ZPO sprachlich leicht anders gefasst... mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / VIII. Gebühren in der Zwangsvollstreckung

Rz. 533 Ausführungen zu den Gebühren und des Gegenstandswertes in der Zwangsvollstreckung finden Sie unter § 8 Rdn 588 ff. mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / VII. Zwangsvollstreckung zur Herausgabe von Sachen

Rz. 492 Besitzt der Gläubiger einen Titel gegen den Schuldner zur Herausgabe einer Sache, so richtet sich die Zwangsvollstreckung bei beweglichen Sachen nach § 883 ZPO, bei unbeweglichen Sachen nach § 885 ZPO. 1. Herausgabe von beweglichen Sachen § 883 ZPO Rz. 493 Beispiel 1: Der Mandant hat an den Schuldner ein wertvolles Kunstwerk "Las flores" unter Eigentumsvorbehalt verkau... mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / F. Rechtsbehelfe/Rechtsmittel in der Zwangsvollstreckung

Rz. 548 Die vollstreckungsinternen Rechtsbehelfe gewährleisten für den Gläubiger, den Schuldner und ggf. auch Dritten den Rechtsschutz gegen Verfahrensfehler der Vollstreckungsorgane und garantieren damit den gesetzmäßigen Ablauf des Vollstreckungsverfahrens. I. Übersicht Rz. 549 Es stellt sich die Frage: Maßnahme oder Entscheidung? Die konkrete Maßnahme eines Vollstreckungsorg... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VI. Beginn der Zwangsvollstreckung

Rz. 607 Die 0,3 Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV RVG entsteht mit dem ersten Tätigwerden des RA nach Erteilung des Vollstreckungsauftrages einschließlich der Information. Als sog. Vorbereitungshandlung entsteht die Gebühr z.B. auch für das Schreiben des RA an den Schuldner oder seinen RA, mit dem er die Zwangsvollstreckung androht. 1. Vergütung bei der Vollstreckungsandrohung Rz.... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Gebühren für Tätigkeiten in der Zwangsvollstreckung

1. Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV RVG Rz. 598 Im Unterabschnitt 3 von Teil 3 VV RVG (Nrn. 3309 ff.) werden die Gebühren geregelt, die der RA als Vertreter des Gläubigers oder Schuldners für seine Tätigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung erhält. Danach erhält der RA eine 0,3 Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV RVG. Die Gebühr ist nach Nr. 1008 VV RVG erhöhungsfähig, wenn der RA mehr... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Zwangsvollstreckung

1. Mandant ist als Miterbe Schuldner Rz. 22 Wenn der Mandant als Miterbe Schuldner einer Forderung ist, so muss das Ziel der anwaltlichen Tätigkeit einerseits der Schutz des Nachlasses, andererseits aber auf jeden Fall der Schutz des Eigenvermögens des Miterben sein. Der Miterbe kann die Zwangsvollstreckung in das nicht zum Nachlass gehörende Vermögen nur dann verhindern, wen... mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 9. Kosten der Zwangsvollstreckung

Rz. 468 In dem Verfahren gem. § 888 ZPO erfolgt die Kostenfestsetzung gem. § 788 Abs. 2 ZPO durch das Prozessgericht (Zustellungskosten des Urteils, vorgerichtliche Aufforderung an den Schuldner, der Verpflichtung aus dem Vollstreckungstitel nachzukommen, Kosten für den Antrag gem. § 888 ZPO). Rz. 469 Sofern Sie aus dem Zwangsgeld bzw. Haftbeschluss Zwangsvollstreckungsmaßnah... mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 11. Kosten der Zwangsvollstreckung

Rz. 491 In dem Verfahren gem. § 887 ZPO erfolgt die Kostenfestsetzung gem. § 788 Abs. 2 ZPO durch das Prozessgericht (Zustellungskosten des Urteils, vorgerichtliche Aufforderung an den Schuldner, der Verpflichtung aus dem Vollstreckungstitel nachzukommen, Kosten für den Antrag gem. § 887 ZPO). Sofern die Ersatzvornahme durchgeführt wird, sind die in diesem Verfahren entstande... mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO

Rz. 567 Ist ein Dritter von der Zwangsvollstreckung betroffen, weil er eine materiell-rechtliche Berechtigung am Vollstreckungsobjekt hat, kann er Drittwiderspruchsklage erheben. Die Klage ist darauf gerichtet, die Zwangsvollstreckung in einen bestimmten Gegenstand für unzulässig zu erklären (z.B.: Schuldner behauptet, das Auto, das auf ihn selbst zugelassen ist, sei das Fah... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VII. Keine Tätigkeit des RA in der Zwangsvollstreckung

1. Abgabe einer Willenserklärung Rz. 617 Keine Tätigkeit des RA in der Zwangsvollstreckung liegt vor, wenn er für seinen Auftraggeber einen Vollstreckungstitel erwirkt hat, mit dem der Schuldner nach § 894 ZPO zur Abgabe einer Willenserklärung rechtskräftig verurteilt worden ist (z.B. eine Bewilligung auf Eintragung der Löschung eines Rechts im Grundbuch) und diese Willenserk... mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / II. Diverse Fälle (mit Formulierungshilfen)

1. Erinnerung Rz. 568 Beispiel: Erinnerung gegen Art und Weise der Zwangsvollstreckung Gegen Mandant M (wohnhaft in Berlin-Charlottenburg) soll eine Geldforderung i.H.v. 2.000,00 EUR im Wege der Sachpfändung vollstreckt werden. Das der Zwangsvollstreckung zugrunde liegende Urteil wurde jedoch dem Mandanten noch nicht zugestellt, nach telefonischer Auskunft des Prozessgerichts... mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / VI. Vollstreckungshindernisse

Rz. 84 In § 775 ZPO ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Vollstreckungsorgan eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme einstellen oder beschränken muss.[23] Dies ist z.B. dann der Fall, wenn das zu vollstreckende Urteil oder seine vorläufige Vollstreckbarkeit aufgehoben oder die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt wurde, ihre Einstellung angeordnet wurde, die Siche... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Dürftigkeits- und Unzulänglichkeitseinrede in der Zwangsvollstreckung

Rz. 22 Grundsätzlich kann der zu einer Leistung verurteilte Erbe in der Zwangsvollstreckung die Einreden des Abs. 1 S. 1 nur dann geltend machen, wenn ihm die Beschränkung seiner Haftung im Urteil vorbehalten wurde (§ 780 Abs. 1 ZPO). Davon macht lediglich § 780 Abs. 2 ZPO in den dort näher bestimmten Fällen eine Ausnahme.[65] Der Vorbehalt ist weiter dann entbehrlich, wenn ... mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 6. Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer Handlung, Duldung oder Unterlassung

Rz. 55 Für einige Vollstreckungsverfahren ist das Prozessgericht erster Instanz auch für die Zwangsvollstreckung zuständig (§§ 887 bis 890 ZPO). Dies liegt darin, dass bestimmte Urteilssprüche schwer vollstreckbar sind. Rz. 56 Für den Fall, dass der Schuldner bestimmte Handlungen (oder Äußerungen) unterlassen muss, können Sie sich ja schlecht hinter den Schuldner stellen und ... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Veräußerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Rz. 10 Wird das Dauerwohnrecht im Wege der Zwangsvollstreckung veräußert (§§ 857 Abs. 1, 844 ZPO oder § 1277 BGB), so tritt der Erwerber in das bestehende Miet- und Pachtverhältnis ein. Er hat aber nach § 57a ZVG ein außerordentliches Kündigungsrecht zum ersten zulässigen Termin. Gleiches gilt nach § 111 InsO, wenn das Dauerwohnrecht durch den Insolvenzverwalter veräußert wird. mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / VIII. Zwangsvollstreckung

Rz. 304 Die Zwangsvollstreckung ist im 8. Buch der ZPO geregelt. Das Gesetz unterscheidet bei Zahlungstiteln nach der Art des Zugriffsobjekts. Die Vollstreckung erfolgt auf Antrag, der an das zuständige Vollstreckungsorgan zu richten ist. mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Zwangsvollstreckung

1. Aus Sicht des Gläubigers Rz. 16 Der Anteil eines Miterben am Nachlass kann gem. §§ 859 S. 1 ZPO gepfändet werden. Der Anteil am einzelnen Nachlassgegenstand ist jedoch nicht pfändbar, § 859 S. 2 ZPO. Das Pfandrecht erstreckt sich mithin ausschließlich auf den Erbteil, nicht jedoch auf den einzelnen Nachlassgegenstand, auch nicht auf den Anteil des Miterben am einzelnen Nac... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Zwangsvollstreckung

1. Verweigerte Zustimmung Rz. 75 Das obsiegende Urteil gegen einen Miterben, der seine Mitwirkung verweigert hat, ersetzt gem. § 894 ZPO seine verweigerte Zustimmung. Daher muss die abzugebende Willenserklärung in dem Urteil inhaltlich so bestimmt und eindeutig bezeichnet sein, dass ihre rechtliche Bedeutung feststeht (siehe hierzu auch Rdn 14).[206] Notfalls kann hier eine A... mehr