Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 540 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zu den Einkünften aus KapVerm gehören gem § 20 Abs 1 Nr 5 EStG Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden sowie Renten aus Rentenschulden. Das EStG verweist hier auf die Grundpfandrechte der Hypothek (§§ 1113ff BGB), der Grundschuld (§§ 1191ff BGB) sowie der Rentenschuld (§§ 1199ff BGB). Besteuert werden hier die dinglichen Zinsen. Unter diese ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Hypothek

Rn. 545 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Eine Hypothek ist die Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme zur Befriedigung seiner ihm zustehenden Forderung aus dem Grundstück zu zahlen ist (s § 1113 BGB). Eine Hypothek ist akzessorisch und erfordert – im Gegensatz zur Grundschuld – das Bestehen ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung (§ 20 Abs 6 S 6 EStG aF [bis VZ 2023] Fall 1)

Rn. 1536 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Zum Begriff der Kapitalforderung s Rn 617. Hierunter sind in erster Linie Forderungen zu verstehen, die auf Geld gerichtet sind. Eine Kapitalforderung ist dann uneinbringlich, wenn sich auf Grundlage der Gesamtumstände des Schuldenverhältnisses abzeichnet, dass der Schuldner die Verbindlichkeit ganz oder teilweise nicht erfüllen wird (Beisp...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 Vollstreckung

Rz. 61 Für die Beitreibung offener Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren ist die Justizbeitreibungsstelle zuständig. Aufgrund der Regelungen der Justizbeitreibungsordnung (JBeitrO) stehen der Justizbeitreibungsstelle alle gesetzlichen Zwangsvollstreckungsmittel zur Verfügung. In der Praxis fordert die Justizbeitreibungsstelle vor der Einleitung der Zwangsvollstreckung durch Z...mehr

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Grunderwerbsteuer / 2.3.3 Fallgruppen

In der Praxis haben sich bestimmte Fallgruppen herausgebildet, bei denen die Verschaffung der Verwertungsbefugnis zu bejahen ist. Diese Fallgruppen sind nicht abschließend. Auch anderweitige Sachverhalte können den Anforderungen des § 1 Abs. 2 GrEStG genügen. Maßgebend für die Beurteilung sind jeweils die Verhältnisse im Einzelfall. Bei den in der Praxis bedeutendsten Fallgru...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4.2 Sofortabzug

Rz. 155 Der Vorsteuerabzug ist zeitlich unabhängig von entsprechenden Umsätzen des Unternehmers. Es gilt das schon in Rz. 102 erläuterte Prinzip des Sofortabzugs. Zur Einschränkung beim Leistungsempfänger im Fall der Ist-Versteuerung durch den leistenden Unternehmer s. das in Rz. 102a erwähnte EuGH-Urteil v. 10.2.2022.[1] Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht zur Gewäh...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.5 Zwangsvollstreckung auf Herausgabe von Sachen

Hat der Schuldner eine bewegliche Sache oder eine Menge bestimmter beweglicher Sachen herauszugeben, hat der Gerichtsvollzieher ihm diese wegzunehmen und dem Gläubiger zu übergeben, § 883 Abs. 1 ZPO. Wenn der Gerichtsvollzieher die herauszugebende Sache nicht vorfindet, ist der Schuldner verpflichtet, auf Antrag des Gläubigers zu Protokoll an Eides Statt zu versichern, dass ...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.7 Zwangsvollstreckung zur Erzwingung nicht vertretbarer Handlungen

Kann eine Handlung nicht durch einen Dritten vorgenommen werden und hängt sie ausschließlich vom Willen des Schuldners ab, ist auf Antrag von dem Prozessgericht des ersten Rechtszugs zu erkennen, dass der Schuldner zur Vornahme der Handlung durch Zwangsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, durch Zwangshaft oder alternativ durch Zwangshaft anzuhal...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 4.2 Zahlungstitel

Die Zwangsvollstreckung von Zahlungstiteln (sogenannte Geldvollstreckung) kann in folgende Vollstreckungsobjekte bzw. Vollstreckungsgegenstände erfolgen: Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen (Mobiliarvollstreckung) durch Vollstreckung in körperliche Sachen (Fahrnisvollstreckung, §§ 808–827 ZPO) mit der Folge der Beschlagnahme der Sachen durch den Gerichtsvollzieher ...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 2 Beseitigung der vorläufigen Vollstreckbarkeit

Nach § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG kann die vorläufige Vollstreckbarkeit im arbeitsgerichtlichen Urteil ausgeschlossen werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Antrag des Beklagten auf Ausschluss der vorläufigen Vollstreckbarkeit des Urteils, Darlegung des Beklagten, dass ihm die Zwangsvollstreckung aus dem arbeitsgerichtlichen Urteil einen nicht zu ersetzenden Nachteil bri...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 1 Vorläufige Vollstreckbarkeit

In End- und Teilurteilen der Arbeitsgerichte bedarf es aufgrund der gesetzlichen Regelung keines besonderen Ausspruchs über die vorläufige Vollstreckbarkeit. Eine Sicherheitsleistung der obsiegenden Partei vor der Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ist nicht vorgesehen. Voraussetzung der Vollstreckung ist jedoch, dass die Entscheidung des Arbeitsgerichtes einen vollstreckbare...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 3.1 Vollstreckungstitel

Als Vollstreckungstitel kommen Endurteile in Betracht, die rechtskräftig sind. Aus einem arbeitsgerichtlichen Urteil kann auch bereits vor Rechtskraft die Zwangsvollstreckung betrieben werden, da diese Urteile nach § 62 Abs. 1 Satz 1 ArbGG vorläufig vollstreckbar sind. Weitere Zwangsvollstreckungstitel finden sich in § 794 ZPO, z. B. Kostenfestsetzungsbeschlüsse (im arbeitsg...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 6.1 Erinnerung nach § 766 Abs. 1 ZPO

Die Vollstreckungserinnerung als Rechtsbehelf eigener Art kommt (nur) dann in Betracht, wenn die an der Zwangsvollstreckung Beteiligten die Verletzung von Vorschriften über die formellen Voraussetzungen und die eigentliche Durchführung der Zwangsvollstreckung geltend machen. Die Erinnerung nach § 766 Abs. 1 ZPO betrifft sowohl Einwendungen gegen Vollstreckungsmaßnahmen des V...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 6.3 Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO

Die Drittwiderspruchsklage ist zulässig, wenn ein Dritter behauptet, dass ihm an dem Gegenstand der Vollstreckung ein die Veräußerung hinderndes Recht zusteht, § 771 Abs. 1 ZPO. Die Zwangsvollstreckung darf nur in das Vermögen des Schuldners erfolgen. Andererseits ist es aber zur Sicherung eines effektiven Rechtsschutzes dem Vollstreckungsorgan nicht möglich, die Zugehörigke...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 4.3 Titel auf Herausgabe und Leistung von Sachen

Titel auf Herausgabe und Leistung von Sachen (z. B. auf Herausgabe von Arbeitspapieren, Arbeitskleidung, Dienstfahrzeug und Arbeitsmitteln) werden in der Weise vollstreckt, dass der Gerichtsvollzieher dem Vollstreckungsschuldner die herauszugebende Sache wegnimmt und sie dem Vollstreckungsgläubiger übergibt (§§ 883 f. ZPO). Beinhaltet der Titel die Herausgabe eines Grundstüc...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 4.5 Titel auf Vornahme unvertretbarer Handlungen

Die Durchsetzung von Titeln zur Vornahme einer unvertretbaren Handlung, die nicht von einem Dritten anstelle des Vollstreckungsschuldners vorgenommen werden können, geschieht dadurch, dass der Vollstreckungsschuldner durch das Prozessgericht der ersten Instanz durch Zwangsgeld und/oder Zwangshaft zur Erfüllung der Handlung angehalten wird, wenn die Vornahme der Handlung auss...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.1 Sachpfändung

Die Zwangsvollstreckung wird vom Gerichtsvollzieher durchgeführt, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen ist.[1] Tätig wird der Gerichtsvollzieher auf einen Vollstreckungsauftrag des Gläubigers. Mit einem schriftlich oder elektronisch erteilten Auftrag zur Zwangsvollstreckung in Verbindung mit der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung wird der Gerichtsvollzieher beauft...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 4.4 Titel auf Vornahme vertretbarer Handlungen

Beinhaltet der Titel eine vertretbare Handlung, die also auch von einem Dritten vorgenommen werden kann, wird diese bei der Zwangsvollstreckung dadurch erwirkt, dass das Prozessgericht des ersten Rechtszuges (Arbeitsgericht) den Vollstreckungsgläubiger ermächtigt, die Handlung auf Kosten des Vollstreckungsschuldners von einem Dritten vornehmen zu lassen.[1] Beispiele für ver...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.2 Bewilligung des freihändigen Verkaufs

In allen Fällen der Sachpfändung ist im Interesse einer zügigen Erzielung eines günstigen Erlöses eine von dem Verfahren der §§ 814 ff. ZPO abweichende Verwertung möglich. Auf Antrag des Gläubigers oder des Schuldners kann der Gerichtsvollzieher die gepfändete Sache auf andere Weise oder an einem andere Ort verwerten, z. B. durch freihändigen Verkauf.[1] Zuständig für einen ...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 4.7 Titel auf Abgabe einer Willenserklärung

Beinhaltet der vollstreckbare Titel die Abgabe einer Willenserklärung (z. B. Urlaubsgewährung für einen bestimmten Zeitraum), ist keine Zwangsvollstreckung erforderlich. Nach § 894 ZPO gilt mit dem Urteil die Erklärung als abgegeben, sobald das Urteil rechtskräftig geworden ist und – für den Fall, dass die Willenserklärung von einer Gegenleistung abhängig ist – sobald eine v...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / Zusammenfassung

Alle End- und Teilurteile der Arbeits- und Landesarbeitsgerichte sind kraft Gesetzes vorläufig vollstreckbar, auch wenn sie noch nicht rechtskräftig sind (§ 62 Abs. 1 Satz 1 ArbGG). Diese Titel berechtigen ohne weiteres zur Zwangsvollstreckung. Nicht vorläufig vollstreckbar sind dagegen Zwischenurteile nach § 304 ZPO. Im Übrigen gelten über § 62 Abs. 2 Satz 1 ArbGG für die Zw...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 4.6 Titel zur Erwirkung von Duldungen/Unterlassungen

Bei der Zwangsvollstreckung zur Erwirkung von Duldungen und Unterlassungen kann der Vollstreckungsgläubiger beim Prozessgericht erster Instanz (Arbeitsgericht) im Fall von Zuwiderhandlungen des Schuldners die Festsetzung eines Ordnungsmittels (Ordnungsgeld und/oder Ordnungshaft) beantragen, sofern der Schuldner im Vollstreckungstitel durch die Androhung dieser Ordnungsmittel...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5 Durchführung der Zwangsvollstreckungsantrag

5.1 Sachpfändung Die Zwangsvollstreckung wird vom Gerichtsvollzieher durchgeführt, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen ist.[1] Tätig wird der Gerichtsvollzieher auf einen Vollstreckungsauftrag des Gläubigers. Mit einem schriftlich oder elektronisch erteilten Auftrag zur Zwangsvollstreckung in Verbindung mit der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung wird der Gerichtsv...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.8 Zwangsvollstreckung eines Unterlassungsurteils

Handelt der Schuldner einer Verpflichtung aus einem Vollstreckungstitel zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, so ist er wegen einer jeden Zuwiderhandlung auf Antrag des Gläubigers von dem Prozessgericht des ersten Rechtszugs zu einem Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, zur Ordnungshaft oder zu...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 3.2 Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung

Liegt ein vollstreckbarer Titel vor, aufgrund dessen die Gegenseite nicht leistet, muss die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Die Zwangsvollstreckung wird jedoch erst aufgrund einer mit der Vollstreckungsklausel versehenen Ausfertigung des Titels durchgeführt.[1] Die Vollstreckungsklausel ist der auf der Urteilsausfertigung oder dem sonstigen Titel hinzugesetzte Vermerk: ...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 6.2 Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO

Mit der Vollstreckungsgegenklage kann der Vollstreckungsschuldner rechtsvernichtende oder rechtshemmende Einwendungen geltend machen, die den im Titel festgestellten Anspruch betreffen, wenn sie auf Gründen beruhen, die erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung, in der sie nach der ZPO spätestens hätten geltend gemacht werden müssen, entstanden sind und durch Einspruc...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.4 Rechtsschutz des Schuldners gegen Kontopfändung bei einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Die Rechtsschutzmöglichkeiten des Schuldners gegen eine Kontopfändung haben sich durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes v. 7.7.2009[1] mit Wirkung zum 1.1.2012 wesentlich verbessert. Zuletzt wurde dieser Sachbereich durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz v. 22.10.2020[2] zum 1.12.2021 aktualisiert. Der Schuldner hat die Möglichkeit, sein Kontogu...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arbeitsgerichtlichen Entscheidungen

Zusammenfassung Alle End- und Teilurteile der Arbeits- und Landesarbeitsgerichte sind kraft Gesetzes vorläufig vollstreckbar, auch wenn sie noch nicht rechtskräftig sind (§ 62 Abs. 1 Satz 1 ArbGG). Diese Titel berechtigen ohne weiteres zur Zwangsvollstreckung. Nicht vorläufig vollstreckbar sind dagegen Zwischenurteile nach § 304 ZPO. Im Übrigen gelten über § 62 Abs. 2 Satz 1 A...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 6.5 Sofortige Beschwerde im Zwangsvollstreckungsverfahren

Die sofortige Beschwerde im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 793, §§ 567 ff. ZPO findet gegen Beschlüsse des Vollstreckungs- oder Prozessgerichts statt. Diese Entscheidungen können auch ohne mündliche Verhandlung ergehen. Nicht unter § 793 ZPO fallen gerichtliche Entscheidungen, die selbst Zwangsvollstreckungsmaßnahmen darstellen, z. B. Pfändungs- und Überweisungsbeschlü...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 3.3 Klage auf Erteilung einer Vollstreckungsklausel

Neben dem Rechtsbehelf der sofortigen Beschwerde kann der Gläubiger Klage auf Erteilung der Klausel gemäß § 731 ZPO erheben, wenn er die Rechtsnachfolge nicht in der vorgeschriebenen Weise gemäß §§ 727 bis 729 ZPO nachweisen kann, er also den Nachweis nicht durch öffentliche Urkunde oder öffentlich beglaubigte Urkunde führen und deshalb die Klausel nicht erteilt werden kann....mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 4.1 Einreichung des Antrags als elektronisches Dokument

Anträge auf eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme können von Personen und Gesellschaften des Privatrechts grundsätzlich per Post beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden, wenn die vorgeschriebenen Formulare verwendet und die entsprechenden Unterlagen (Vollstreckungstitel, Forderungsaufstellung usw.) eingereicht werden. Nach § 130a ZPO besteht die Möglichkeit, entsprechende...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 3.4 Zustellung des Vollstreckungstitels

Die Zustellung des Vollstreckungstitels an den Schuldner erfolgt grundsätzlich durch das Gericht von Amts wegen. Es ist jedoch auch die Zustellung des Titels durch die Partei möglich, wobei nach § 750 Abs. 1 Satz 2 ZPO die Ausfertigung des Urteils keinen Tatbestand und keine Entscheidungsgründe enthalten muss (sogenannte abgekürzte Urteilsausfertigung). Arbeitsgerichtliche Ve...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.3 Forderungspfändung

Im Wege der Zwangsvollstreckung können auch Geldforderungen, die dem Schuldner gegen Dritte zustehen, gepfändet werden. Wenn eine Geldforderung gepfändet werden soll, verbietet das Gericht dem Drittschuldner, an den Schuldner zu zahlen und erlässt zugleich das Gebot, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung zu enthalten.[1] Zunächst müssen die all...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 4 § 322 HGB ist für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen (Jahresabschlussprüfung, Konzernabschlussprüfung) anzuwenden. In den §§ 316–324a HGB sind die gesetzlichen Grundlagen für die Abschlussprüfung kodifiziert. Eine wichtige Ausnahme betreffen Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse, sog. Public Interest Entities (PIE). Für diese sind für nach dem...mehr

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Die aufschiebend bedingte B... / c) Die klassischen Lösungswege und ihre Schwächen

Als zweiter klassischer Weg bleibt die testamentarische Auflage: Der Nießbraucher verpflichtet in seinem Testament den Eigentümer, dem Ehegatten nach dem Ableben ein Wohnungsrecht einzuräumen. Die Auflage nach § 1940 BGB gibt dem Begünstigten allerdings keinen eigenen klagbaren Erfüllungsanspruch. Die Durchsetzung obliegt nur den in § 2194 BGB genannten Personen; der Begünst...mehr

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Die aufschiebend bedingte B... / 4. Zivilrechtliche und grundbuchrechtliche Wirkungsweise

Dogmatisches Fundament der Gesamtkonstruktion ist § 161 Abs. 1 BGB. Nach Eintritt der aufschiebenden Bedingung sind Zwischenverfügungen des Eigentümers, die die Wirkung des bedingten Rechts beeinträchtigen würden, der E gegenüber relativ unwirksam. Die Eintragung des bedingten Wohnungsrechts im Grundbuch versetzt die E in eine Position, die gegen Veräußerungen, Zwangsvollstr...mehr

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Pfändung von Lohn / 1.3 Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 1.1.2013

1.3.1 Ziel der Reform Des Weiteren ist zum 1.1.2013 das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in Kraft getreten.[1] Ziel der Reform ist eine effektive Zwangsvollstreckung. Die Gerichtsvollzieher erhalten Befugnisse, sich umfassend Auskunft über den Schuldner zu holen, und sind nunmehr zuständig für Vermögensauskunft des Schuldners. Hat ein Gläubiger e...mehr

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Pfändung von Lohn / 1.3.1 Ziel der Reform

Des Weiteren ist zum 1.1.2013 das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in Kraft getreten.[1] Ziel der Reform ist eine effektive Zwangsvollstreckung. Die Gerichtsvollzieher erhalten Befugnisse, sich umfassend Auskunft über den Schuldner zu holen, und sind nunmehr zuständig für Vermögensauskunft des Schuldners. Hat ein Gläubiger einen vollstreckbaren ...mehr

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Pfändung von Lohn / 4.2 Ende der Beschlagnahmewirkung

Die Forderungspfändung beginnt mit Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durch das Vollstreckungsgericht. Sie endet mit vollständiger Erfüllung der im Pfändungsbeschluss angeführten Forderung des Gläubigers durch Überweisung der gepfändeten Forderung.[1] Bis zu diesem Zeitpunkt besteht die Zwangsvollstreckung fort und der Drittschuldner hat an den Gläubiger zu le...mehr

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zfs 07/2026, Einwendungen d... / 2 Aus den Gründen:

[9] … “II. 1. Der Antrag der Antragstellerin, die Vollziehung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des Antragsgegners auszusetzen, sowie der Hilfsantrag, im Wege der einstweiligen Anordnung die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung anzuordnen, ist in eine allein zulässige Erinnerung gegen den Kostenansatz nach § 8 des Justizbeitreibungsgesetzes (JBeitrG) umz...mehr

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Pfändung von Lohn / 1.3.2 Verbesserung der Aufenthaltsermittlung

Ist der Aufenthaltsort des Schuldners nicht bekannt, ist gem. § 755 ZPO die Aufenthaltsermittlung durch den Gerichtsvollzieher wie folgt möglich: Anfrage beim Einwohnermeldeamt. Führt dies nicht zum Erfolg, kann der Gerichtsvollzieher anfragen beim Ausländerzentralregister, bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherungen, beim Kraftfahrt-Bundesamt, sofern die Hauptforderung ...mehr

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Pfändung von Lohn / 1.3.4 Das Schuldnerverzeichnis

In den §§ 882b–882h ist das Schuldnerverzeichnis geregelt. Es wird beim zentralen Vollstreckungsgericht geführt. Im Verzeichnis sind diejenigen Personen aufgeführt, deren Eintragung der Gerichtsvollzieher nach Maßgabe des § 882c ZPO angeordnet hat; deren Eintragung die Vollstreckungsbehörde nach Maßgabe des § 284 Abs. 9 der Abgabenordnung angeordnet hat; einer Eintragungsanord...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 1 Beteiligte bei einer Lohnpfändung

Beteiligt sind der pfändende Gläubiger, dessen Geldanspruch durch Zwangsvollstreckung beigetrieben wird, Arbeitnehmer als Schuldner der Vollstreckungsforderung des Gläubigers, Arbeitgeber als Drittschuldner; gegen ihn hat der Schuldner als Arbeitnehmer Anspruch auf das fortlaufende Arbeitseinkommen.mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 22 Arbeitseinkommen und Insolvenzverfahren

Bei der Lohnpfändung im Wege der Zwangsvollstreckung ist systematisch zu unterscheiden, ob es sich um die Pfändung von Lohnforderungen vor, während oder nach einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitnehmers handelt. 22.1 Pfändung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden Pfändungen unwirksam, die ein Insolvenzgläubig...mehr

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Pfändung von Lohn / 1.3.3 Die Neuregelung der Vermögensauskunft

Die Regelbefugnisse bei der weiteren Vollstreckung sind: eine gütliche Erledigung der Sache (§ 802b ZPO) zu versuchen; eine Vermögensauskunft des Schuldners (§ 802c ZPO) einzuholen; die Pfändung und Verwertung körperlicher Sachen zu betreiben; eine Vorpfändung gem. § 845 ZPO durchzuführen. Der Gerichtsvollzieher handelt nur aufgrund eines Auftrags. Von Bedeutung ist insbesondere d...mehr

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Pfändung von Lohn / 3.1 Geltendmachung von privat-rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Forderungen

Die Lohnpfändung erfolgt bei privat-rechtlichen Forderungen auf Gläubigerantrag durch das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht. Dies ist i. d. R. das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer zu Beginn der Zwangsvollstreckung seinen allgemeinen Wohnsitz hat (§§ 13–18 ZPO, 828 Abs. 2 ZPO, hilfsweise gilt § 23 ZPO für Arbeitnehmer, die im Inland keinen Wohnsitz haben; hi...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.2.4 Mehrere Pfändungen desselben Gläubigers

Pfändet ein und derselbe Gläubiger wegen mehrerer nicht bevorrechtigter Forderungen durch einen einheitlichen Pfändungsbeschluss, so sind die an ihn abgeführten Beträge zuerst auf die Kosten der Prozesse, dann auf die Kosten der Zwangsvollstreckung, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die einzelnen Hauptsummen zu verrechnen.[1] Wegen einer etwaiger Hinterlegung durch den ...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 22.1 Pfändung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden Pfändungen unwirksam, die ein Insolvenzgläubiger im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag erwirkt hat[1] (Zustellung an den Drittschuldner[2], muss in diese Frist fallen). Für den Arbeitgeber ist weitergehend von Bedeutung, dass die Frist im vereinfachten Insolvenzverfah...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 9 Überweisungsbeschluss als zusätzliches Erfordernis

Wirksam gepfändetes Arbeitseinkommen darf der Arbeitgeber nicht mehr an den Arbeitnehmer zahlen.[1] Zahlt er gepfändete Einkommensteile dennoch an den Schuldner, so hat diese Leistung dem pfändenden Gläubiger gegenüber keine Wirkung (Gefahr der Doppelzahlung). Die Pfändung bewirkt mit der Beschlagnahme die Sicherstellung der gepfändeten Einkommensteile für die Gläubigerbefri...mehr

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Pfändung von Lohn und Gehalt / Zusammenfassung

Begriff Die Lohn- und Gehaltspfändung ist ein Spezialbereich der Zwangsvollstreckung eines Gläubigers in das Vermögen seines Schuldners. Da bei vielen Arbeitnehmern als Schuldner das Arbeitsentgelt die einzig vielversprechende Vollstreckungsmöglichkeit bietet, es andererseits aber regelmäßig die Existenzgrundlage des Schuldners und seiner Angehörigen darstellt, regelt die ZP...mehr