Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Teil II Mietprozessrecht / 2.4 Räumungsfrist

Rz. 447 Wird auf Räumung von Wohnraum erkannt, so kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen dem Mieter eine den Umständen nach angemessener Räumungsfrist gewähren (§ 721 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Wohnräume sind alle Räume, die tatsächlich Wohnzwecken dienen, auch der als Wohnraum vermietete Geschäftsraum, nicht dagegen eine Wohnung, die als Lager und Abstellraum gemietet wur... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.5 Vollstreckungsschutz

Rz. 472 Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbares Urteil Berufung eingelegt, so kann das Berufungsgericht unter den weiteren Voraussetzungen des § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO auf Antrag anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt wird oder nur gegen Sicherheitsleistung stattfindet. Bei der Entscheidung über einen solchen Ei... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 3.1 Kosten

Rz. 493 Die Kostenpflicht des unterliegenden Teils (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO) gilt grundsätzlich auch im Mietprozess. Bei teilweisem Obsiegen und Unterliegen sind die Kosten des Mietprozesses gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen (§ 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Verteilungsmaßstab ist der Gebührenstreitwert, der wiederum vom Streitgegenstand abhängt. Das gilt auch f... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.2 Räumungsvollstreckung

Rz. 379 Die Räumungsvollstreckung setzt einen Titel voraus, der auf Herausgabe, Überlassung oder Räumung des Grundstücks oder der Wohnung lautet. Die Wohnung muss nach der Lage (Anschrift, Gebäudeteil, Stockwerk) sowie herauszugebenden Räumlichkeiten (Anzahl der Zimmer, Nebenräume) im Titel genau bezeichnet sein. Es genügt, wenn im Urteilstenor die zu räumende Wohnung nach N... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.8 Einstweilige Verfügung

Rz. 300 Die einstweilige Verfügung ist im Mietverhältnis bisher nur dann zulässig, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung des Rechts einer Mietvertragspartei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (§ 935 ZPO), oder wenn die einstweilige Verfügung zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohe... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.2.2 Aktivlegitimation/Passivlegitimation

Rz. 17 Aktiv legitimiert sind diejenigen Personen, denen die Ansprüche zustehen. Bei Ansprüchen aus dem Mietvertrag sind somit die jeweiligen Mietvertragsparteien aktiv legitimiert. Handelt es sich jeweils um eine natürliche Person, so sind grundsätzlich diese aktiv bzw. passiv legitimiert. Rz. 18 Problematischer ist es, wenn mehrere natürliche Personen als Vermieter oder Miet... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.4 Urteil und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Der Mietprozess wird – wenn die Parteien sich nicht vergleichen, nicht die Klage zurückgenommen wird oder die Prozessparteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären – i. d. R. mit einem Urteil abgeschlossen. Das Urteil ist entweder ein Prozessurteil, wenn es nur über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, oder ein Sachurteil, wenn e... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.5 Räumungsklage

Rz. 146 Der Vermieter hat nach Beendigung des Mietverhältnisses gegen den Mieter einen Anspruch auf Rückgabe der Mietsache (§ 546 Abs. 1). Aus einer dreiseitigen Vereinbarung zwischen Vermieter, Altmieter und Neumieter, nach welcher der Neumieter mit Wirkung für die Zukunft anstelle des Altmieters in den Mietvertrag mit dem Vermieter eintritt, erwächst regelmäßig kein unmitt... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 3.2 Streitwert

Rz. 521 Zu unterscheiden sind der Zuständigkeitsstreitwert, der Gebührenstreitwert, der Beschwerdewert und der Gegenstandswert für Rechtsverfolgungskosten. Rz. 522 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum kommt es auf den Zuständigkeitsstreitwert deswegen nicht an, weil für diese ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands die AG zuständi... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.7.9 Vollstreckungsgegenklage

Rz. 284 Die unterlegene Mietvertragspartei kann Einwendungen gegen die titulierte Forderung mittels einer Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 Abs. 1 ZPO geltend machen, wenn die Gründe – auf denen sie beruhen – erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung, in der Einwendungen nach den Vorschriften dieses Gesetzes spätestens hätten geltend gemacht werden müssen, entstan... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.1 Zuständigkeit

Rz. 2 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder Pachtverhältnissen über Räume oder über das Bestehen solcher Verhältnisse ist örtlich ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden (§ 29a Abs. 1 ZPO). Diese örtliche Zuständigkeit gilt für alle Miet- oder Pachtverträge über Räume, auch für Ansprüche aus einem Mietverhältnis über eine Wer... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 540 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zu den Einkünften aus KapVerm gehören gem § 20 Abs 1 Nr 5 EStG Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden sowie Renten aus Rentenschulden. Das EStG verweist hier auf die Grundpfandrechte der Hypothek (§§ 1113ff BGB), der Grundschuld (§§ 1191ff BGB) sowie der Rentenschuld (§§ 1199ff BGB). Besteuert werden hier die dinglichen Zinsen. Unter diese ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Gegensteuerungsmaßnahmen

Rz. 10 Die Identifizierung von Kreditnehmern, bei deren Engagements sich erhöhte Risiken abzuzeichnen beginnen, zieht bei Vermutung einer wesentlichen negativen Änderung der Risikoeinschätzung eine Überprüfung dieser Engagements einschließlich der Sicherheiten nach sich (→ BTO 1.2.2 Tz. 4). Auf Basis der Ergebnisse dieser Überprüfung kann ein Institut eine fundierte Entschei... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Hypothek

Rn. 545 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Eine Hypothek ist die Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme zur Befriedigung seiner ihm zustehenden Forderung aus dem Grundstück zu zahlen ist (s § 1113 BGB). Eine Hypothek ist akzessorisch und erfordert – im Gegensatz zur Grundschuld – das Bestehen ein... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Ermittlung der Verwertungskosten

Rz. 74 Die "Verwertungskosten" werden als Mittelabflüsse definiert, die bei der Verwertung von Sicherheiten und beim Verkaufsprozess anfallen. Die Verwertungskosten umfassen alle anfallenden Verfahrens- und Gerichtskosten, Veräußerungskosten, Steuern und sonstige Aufwendungen, ggf. zusätzliche Instandhaltungskosten, die dem Institut im Zusammenhang mit der Inbesitznahme und Ver... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung (§ 20 Abs 6 S 6 EStG aF [bis VZ 2023] Fall 1)

Rn. 1536 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Zum Begriff der Kapitalforderung s Rn 617. Hierunter sind in erster Linie Forderungen zu verstehen, die auf Geld gerichtet sind. Eine Kapitalforderung ist dann uneinbringlich, wenn sich auf Grundlage der Gesamtumstände des Schuldenverhältnisses abzeichnet, dass der Schuldner die Verbindlichkeit ganz oder teilweise nicht erfüllen wird (Beisp... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.2 Aufgaben der NPE-Abwicklungseinheiten

Rz. 39 Bei der Gestaltung der NPE-Abwicklungseinheiten sind die Besonderheiten der eigenen NPE-Portfolios zu berücksichtigen, also z. B. die Spezifikationen im Privat- oder Firmenkundengeschäft (→ BTO 1.2.5 Tz. 1, Erläuterung). Dabei sollte auch auf die verschiedenen Arten der jeweils hauptsächlich verwendeten Sicherheiten geachtet werden, die ggf. verwertet werden müssen. H... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)

Rz. 115 Am 1. Januar 2011 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in London ihre Arbeit aufgenommen. Aufgrund des EU-Austrittes von Großbritannien hat die EBA ihren Standort inzwischen von London nach Paris verlegt.[1] Die EBA hat einen Doppelstatus: Sie ist eine europäische Behörde mit eigener Rechtspersönlichkeit und gleichzeitig ein Kooperationsgremium f... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.4 Fälligkeit des Anspruchs aus der Abrechnung

Rz. 88 Die Fälligkeit des Anspruchs aus der Abrechnung setzt zunächst den Zugang einer ordnungsgemäß erstellten und nachvollziehbaren Abrechnung voraus (BGH, Urteil v. 8.3.2006, VIII ZR 78/05, GE 2006, 502; BGH, Urteil v. 9.3.2005, VIII ZR 57/04, NJW 2005, 1499; BGH, Urteil v. 11.11.2004, IX ZR 237/03, NJW-RR 2005, 487; OLG Brandenburg, Urteil v. 23.5.2023, 3 U 94/22, BeckRS... mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 5.6.2 Teilhaftung nach § 9a Abs. 4 WEG

Auch im Rahmen einer Darlehensaufnahme gewinnt § 9a Abs. 4 WEG an Bedeutung. § 9a Abs. 4 WEG regelt eine teilschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer für Verbindlichkeiten der GdWE. Danach haften die einzelnen Wohnungseigentümer Gläubigern der Gemeinschaft gegenüber unmittelbar – der Höhe nach anteilig beschränkt auf ihren jeweiligen Miteigentumsanteil. Von praktischer B... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Vermieter

Rz. 10 Vermieter ist derjenige, der den (schuldrechtlichen) Mietvertrag als Vermieter abgeschlossen hat. Beim schriftlichen Mietvertrag ergibt sich die Vermieterstellung aus dem Vertrags"rubrum" im Zusammenhang mit der Unterschrift desjenigen am Ende des Formulars, der im Rubrum als Vermieter bezeichnet ist – vom Abschluss durch einen rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen V... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.8 Schadensersatzansprüche

Rz. 203 Sind Schönheitsreparaturen nach Ende des Mietverhältnisses geschuldet, weil der Zustand der Wohnung diese erfordert, hat der Vermieter den entsprechenden Erfüllungsanspruch. Diesen könnte er auch klageweise geltend machen und dann den Anspruch in einer Zwangsvollstreckung nach § 887 ZPO als vertretbare Handlung durchsetzen. Der Vermieter könnte dann durch das Prozess... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.6.1 Mieter als Verpflichteter

Rz. 186 Bei wirksamer Überbürdung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter hat der Vermieter den Erfüllungsanspruch (BGH, NJW 1990, 2376), der auch klageweise geltend gemacht werden kann. Praktische Bedeutung wird das häufig jedoch nur dann haben, wenn der Vermieter zufälligerweise von dem Zustand der Mietwohnung Kenntnis erhält und nun, weil ihm der Zustand missfällt, darau... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.3.1.4 Leistung unter Vorbehalt

Rz. 108 Mit Zahlung der Miete erlischt die Mietforderung für den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt (§ 362). Bei der Zahlung unter Vorbehalt ist es problematisch, ob auch Erfüllung eintritt, was z. B. bei einer Zahlung unter Vorbehalt innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 weitreichende Folgen haben kann. Zu unterscheiden ist zwischen dem schlichten und dem qualifizier... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Abschluss des Mietvertrags

Rz. 2 Der Mietvertrag kommt zustande, indem ein entsprechendes Angebot – in der Regel des Vermieters- von demjenigen, gegenüber dem Angebot erfolgt, in der Regel der Mieter – angenommen wird. Das Angebot muss grundsätzlich Angaben über den Mietgegenstand, Nutzungsart, Mietzeit und die Miete enthalten (BGH XII ZR 51/19, NJW 2020, 1507 Rn. 19). Hinweis Abwesender Mieter Handelt ... mehr

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Schieds- und Schlichtungsve... / 1 Schiedsgerichtsverfahren

Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen kann die Arbeitsgerichtsbarkeit allgemein oder für den Einzelfall durch vertragliche Vereinbarung durch ein Schiedsgericht ersetzt werden.[1] Ferner ist ein Schiedsgerichtsverfahren für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten aus einem A... mehr

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Schieds- und Schlichtungsve... / 2 Schlichtungsverfahren

Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildern und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis können im Bereich des Handwerks die Handwerksinnungen, im Übrigen die zuständigen Stellen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes, sog. Schlichtungsausschüsse bilden.[1] Den Schlichtungsausschüssen müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl angehör... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 Vollstreckung

Rz. 61 Für die Beitreibung offener Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren ist die Justizbeitreibungsstelle zuständig. Aufgrund der Regelungen der Justizbeitreibungsordnung (JBeitrO) stehen der Justizbeitreibungsstelle alle gesetzlichen Zwangsvollstreckungsmittel zur Verfügung. In der Praxis fordert die Justizbeitreibungsstelle vor der Einleitung der Zwangsvollstreckung durch Z... mehr

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Grunderwerbsteuer / 2.3.3 Fallgruppen

In der Praxis haben sich bestimmte Fallgruppen herausgebildet, bei denen die Verschaffung der Verwertungsbefugnis zu bejahen ist. Diese Fallgruppen sind nicht abschließend. Auch anderweitige Sachverhalte können den Anforderungen des § 1 Abs. 2 GrEStG genügen. Maßgebend für die Beurteilung sind jeweils die Verhältnisse im Einzelfall. Bei den in der Praxis bedeutendsten Fallgru... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4.2 Sofortabzug

Rz. 155 Der Vorsteuerabzug ist zeitlich unabhängig von entsprechenden Umsätzen des Unternehmers. Es gilt das schon in Rz. 102 erläuterte Prinzip des Sofortabzugs. Zur Einschränkung beim Leistungsempfänger im Fall der Ist-Versteuerung durch den leistenden Unternehmer s. das in Rz. 102a erwähnte EuGH-Urteil v. 10.2.2022.[1] Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht zur Gewäh... mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 3 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

Voraussetzungen für den Beginn der Zwangsvollstreckung sind nach §§ 724 ff. ZPO: das Vorliegen eines Vollstreckungstitels beim Gläubiger, der mit einer Vollstreckungsklausel versehen ist und die vorherige oder zumindest gleichzeitige Zustellung des Titels an den Schuldner. Solange diese 3 Voraussetzungen nicht vorliegen, darf die Zwangsvollstreckung nicht beginnen. Eine Ausnahme... mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 6.4 Einstellung und Beschränkung der Zwangsvollstreckung

Zum Zwecke der Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung kann der Schuldner oder der Dritte dem Vollstreckungsorgan/Gerichtsvollzieher die in § 775 ZPO genannten Urkunden bzw. Entscheidungen vorlegen. Dies sind in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten: Die Ausfertigung einer vollstreckbaren Entscheidung, aus der sich ergibt, dass das zu vollstreckende Urteil aufgehob... mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 4 Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung

Für die Durchführung der Zwangsvollstreckung gelten grundsätzlich über § 62 Abs. 2 Satz 1 ArbGG die Vorschriften der §§ 704 ff. ZPO. Die Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung für den Gläubiger richten sich nach dem Inhalt des Titels und nach der Art des Zugriffsobjekts. Nach dem Inhalt des Titels werden unterschieden: Zahlungstitel (§§ 803–882a ZPO), Titel auf Herausgabe und Le... mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 6 Zwangsvollstreckungsschutz

Wird durch den Gläubiger die Zwangsvollstreckung aus einem Titel betrieben, bestehen für den Schuldner bzw. für Drittbetroffene verschiedene Schutzmöglichkeiten, um im Ergebnis die Zwangsvollstreckung endgültig oder zumindest vorübergehend zu verhindern. 6.1 Erinnerung nach § 766 Abs. 1 ZPO Die Vollstreckungserinnerung als Rechtsbehelf eigener Art kommt (nur) dann in Betracht,... mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.6 Zwangsvollstreckung zur Erzwingung vertretbarer Handlungen

Wenn ein Schuldner die Verpflichtung nicht erfüllt, eine Handlung vorzunehmen, deren Vornahme auch durch einen Dritten erfolgen kann, so ist der Gläubiger von dem Prozessgericht des ersten Rechtszugs auf Antrag zu ermächtigen, auf Kosten des Schuldners die Handlung vornehmen zu lassen, § 887 Abs. 1 ZPO. Auf diese Weise wird dem Gläubiger die Ersatzvornahme einer vertretbaren... mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.5 Zwangsvollstreckung auf Herausgabe von Sachen

Hat der Schuldner eine bewegliche Sache oder eine Menge bestimmter beweglicher Sachen herauszugeben, hat der Gerichtsvollzieher ihm diese wegzunehmen und dem Gläubiger zu übergeben, § 883 Abs. 1 ZPO. Wenn der Gerichtsvollzieher die herauszugebende Sache nicht vorfindet, ist der Schuldner verpflichtet, auf Antrag des Gläubigers zu Protokoll an Eides Statt zu versichern, dass ... mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.7 Zwangsvollstreckung zur Erzwingung nicht vertretbarer Handlungen

Kann eine Handlung nicht durch einen Dritten vorgenommen werden und hängt sie ausschließlich vom Willen des Schuldners ab, ist auf Antrag von dem Prozessgericht des ersten Rechtszugs zu erkennen, dass der Schuldner zur Vornahme der Handlung durch Zwangsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, durch Zwangshaft oder alternativ durch Zwangshaft anzuhal... mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 4.2 Zahlungstitel

Die Zwangsvollstreckung von Zahlungstiteln (sogenannte Geldvollstreckung) kann in folgende Vollstreckungsobjekte bzw. Vollstreckungsgegenstände erfolgen: Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen (Mobiliarvollstreckung) durch Vollstreckung in körperliche Sachen (Fahrnisvollstreckung, §§ 808–827 ZPO) mit der Folge der Beschlagnahme der Sachen durch den Gerichtsvollzieher ... mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 2 Beseitigung der vorläufigen Vollstreckbarkeit

Nach § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG kann die vorläufige Vollstreckbarkeit im arbeitsgerichtlichen Urteil ausgeschlossen werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Antrag des Beklagten auf Ausschluss der vorläufigen Vollstreckbarkeit des Urteils, Darlegung des Beklagten, dass ihm die Zwangsvollstreckung aus dem arbeitsgerichtlichen Urteil einen nicht zu ersetzenden Nachteil bri... mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 1 Vorläufige Vollstreckbarkeit

In End- und Teilurteilen der Arbeitsgerichte bedarf es aufgrund der gesetzlichen Regelung keines besonderen Ausspruchs über die vorläufige Vollstreckbarkeit. Eine Sicherheitsleistung der obsiegenden Partei vor der Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ist nicht vorgesehen. Voraussetzung der Vollstreckung ist jedoch, dass die Entscheidung des Arbeitsgerichtes einen vollstreckbare... mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 3.1 Vollstreckungstitel

Als Vollstreckungstitel kommen Endurteile in Betracht, die rechtskräftig sind. Aus einem arbeitsgerichtlichen Urteil kann auch bereits vor Rechtskraft die Zwangsvollstreckung betrieben werden, da diese Urteile nach § 62 Abs. 1 Satz 1 ArbGG vorläufig vollstreckbar sind. Weitere Zwangsvollstreckungstitel finden sich in § 794 ZPO, z. B. Kostenfestsetzungsbeschlüsse (im arbeitsg... mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 6.1 Erinnerung nach § 766 Abs. 1 ZPO

Die Vollstreckungserinnerung als Rechtsbehelf eigener Art kommt (nur) dann in Betracht, wenn die an der Zwangsvollstreckung Beteiligten die Verletzung von Vorschriften über die formellen Voraussetzungen und die eigentliche Durchführung der Zwangsvollstreckung geltend machen. Die Erinnerung nach § 766 Abs. 1 ZPO betrifft sowohl Einwendungen gegen Vollstreckungsmaßnahmen des V... mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 6.3 Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO

Die Drittwiderspruchsklage ist zulässig, wenn ein Dritter behauptet, dass ihm an dem Gegenstand der Vollstreckung ein die Veräußerung hinderndes Recht zusteht, § 771 Abs. 1 ZPO. Die Zwangsvollstreckung darf nur in das Vermögen des Schuldners erfolgen. Andererseits ist es aber zur Sicherung eines effektiven Rechtsschutzes dem Vollstreckungsorgan nicht möglich, die Zugehörigke... mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 4.3 Titel auf Herausgabe und Leistung von Sachen

Titel auf Herausgabe und Leistung von Sachen (z. B. auf Herausgabe von Arbeitspapieren, Arbeitskleidung, Dienstfahrzeug und Arbeitsmitteln) werden in der Weise vollstreckt, dass der Gerichtsvollzieher dem Vollstreckungsschuldner die herauszugebende Sache wegnimmt und sie dem Vollstreckungsgläubiger übergibt (§§ 883 f. ZPO). Beinhaltet der Titel die Herausgabe eines Grundstüc... mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 4.5 Titel auf Vornahme unvertretbarer Handlungen

Die Durchsetzung von Titeln zur Vornahme einer unvertretbaren Handlung, die nicht von einem Dritten anstelle des Vollstreckungsschuldners vorgenommen werden können, geschieht dadurch, dass der Vollstreckungsschuldner durch das Prozessgericht der ersten Instanz durch Zwangsgeld und/oder Zwangshaft zur Erfüllung der Handlung angehalten wird, wenn die Vornahme der Handlung auss... mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.1 Sachpfändung

Die Zwangsvollstreckung wird vom Gerichtsvollzieher durchgeführt, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen ist.[1] Tätig wird der Gerichtsvollzieher auf einen Vollstreckungsauftrag des Gläubigers. Mit einem schriftlich oder elektronisch erteilten Auftrag zur Zwangsvollstreckung in Verbindung mit der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung wird der Gerichtsvollzieher beauft... mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 4.4 Titel auf Vornahme vertretbarer Handlungen

Beinhaltet der Titel eine vertretbare Handlung, die also auch von einem Dritten vorgenommen werden kann, wird diese bei der Zwangsvollstreckung dadurch erwirkt, dass das Prozessgericht des ersten Rechtszuges (Arbeitsgericht) den Vollstreckungsgläubiger ermächtigt, die Handlung auf Kosten des Vollstreckungsschuldners von einem Dritten vornehmen zu lassen.[1] Beispiele für ver... mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.2 Bewilligung des freihändigen Verkaufs

In allen Fällen der Sachpfändung ist im Interesse einer zügigen Erzielung eines günstigen Erlöses eine von dem Verfahren der §§ 814 ff. ZPO abweichende Verwertung möglich. Auf Antrag des Gläubigers oder des Schuldners kann der Gerichtsvollzieher die gepfändete Sache auf andere Weise oder an einem andere Ort verwerten, z. B. durch freihändigen Verkauf.[1] Zuständig für einen ... mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag behandelt die verschiedenen Arten, Voraussetzungen und Abwehrmöglichkeiten von bzw. gegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und Ansprüchen. Alle End- und Teilurteile der Arbeits- und Landesarbeitsgerichte sind kraft Gesetzes vorläufig vollstreckbar, auch wenn sie noch nicht rechtskräftig sind (§ 62 Abs... mehr