Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / A. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Rz. 1 Die Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte erfolgt wie bei beweglichen Sachen durch Pfändung der Forderung bzw. des Vermögensrechts . In der Praxis spielt die Forderungspfändung, insbesondere die Gehalts- und Kontenpfändung , eine große Rolle, zumal – wie zuvor erörtert – viele bewegliche Sachen im Besitz des Schuldners entweder unpfändbar sind ode...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / O. Anderweitige Verwertung gem. § 844 ZPO statt Überweisungsbeschluss

Rz. 66 Eine andere Art der Verwertung an Stelle der Überweisung kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag – nicht von Amts wegen – gemäß § 844 ZPO anordnen , wenn das gepfändete Rechtmehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / L. Pfandverwertung

Rz. 58 Der Pfändungsbeschluss sichert für den Gläubiger die Forderung des Schuldners gegen den Drittschuldner. Somit bleibt die Forderung als Vermögenswert des Schuldners erhalten. Da das Ziel der Zwangsvollstreckung aber die Befriedigung des Gläubigers aus der Verwertung des Pfandrechts ist, muss der Gläubiger diese gesondert beantragen . Die Pfandverwertung bei beweglichen ...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / N. Überweisung zur Einziehung und an Zahlungs statt

Rz. 64 Wichtigstes Kriterium bei der Überweisung der gepfändeten Forderung zur Einziehung ist, dass der Schuldner auch nach der Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner noch Inhaber der Forderung bleibt . Sie bewirkt also keinen Forderungsübergang und steht somit auch nicht der Forderungsabtretung gleich. Die Forderung geht – im Gegensatz zur Überweisung an...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / P. Beispiel für pfändbare Forderungen

Rz. 71 Ein Beispiel für pfändbare Forderungen sind Kaufpreisforderungen: Grundsätzlich sind Kaufpreisforderungen pfändbar. Es besteht zwar die Möglichkeit, dass z.B. Käufer und Verkäufer die Nicht-Übertragbarkeit einer Forderung vertraglich geregelt haben. Dann kann zwar die Forderung nicht übertragen werden. Aber § 851 Abs. 2 ZPO regelt, dass bei der Zwangsvollstreckung die ...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / B. Zustellung und Inhalt des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Rz. 6 Bei der Zustellung des PfÜBs erfolgt die Zustellung einerseits an den Schuldner (§ 829 Abs. 2 S. 2 und 3 ZPO i.V.m. § 835 Abs. 3) und andererseits an den Drittschuldner (§ 829 Abs. 2 S. 1 ZPO i.V.m. § 835 Abs. 3). Für die Wirksamkeit der Forderungspfändung ist gem. § 829 Abs. 3 ZPO ausschließlich die Zustellung an den Drittschuldner maßgeblich, d.h. mit der Zustellung ...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / VIII. Antrag auf Erlass eines Haftbefehls

Rz. 103 Der Gläubiger kann einen Antrag auf Haftbefehl stellen, wenn der Schuldner Rz. 104 Einer Zustellung des Haftbefehls vor der Vollziehung bedarf es nicht, § 802g Abs. 1 S. 3 ZPO. Die Verhaftung erfolgt durch den Gerichtsvollzieher. Nac...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / b) Eintragungsanordnung durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 146 Der zuständige Gerichtsvollzieher ordnet von Amts wegen gem. § 882c Abs. 1 ZPO die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis an, wennmehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / d) Einsichtsrecht in das Schuldnerverzeichnis

Rz. 151 In § 882f ZPO wird die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis jedem gestattet, der darlegt, Angaben nach § 882b ZPO zu benötigen,mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 5. Durchsuchungsanordnung

Rz. 57 Zum Leidwesen von Vollstreckungsgläubigern muss die Privatsphäre des Schuldners auch noch im Zwangsvollstreckungsverfahren gewahrt werden. Daher darf der Gerichtsvollzieher die Wohnung des Schuldners gegen dessen Willen nur mit einer vom Gläubiger zu beantragenden gerichtlichen Durchsuchungsanordnung betreten, § 758a Abs. 1 ZPO, worüber der Schuldner vor Betreten der ...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / VII. Einholung von Drittauskünften gem. § 802l ZPO

Rz. 96 Sofern der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt oder bei der Vollstreckung in die in der Vermögensauskunft aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten ist, kann der Gerichtsvollzieher nach § 802l Abs. 1 ZPO Auskunft einholen:mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / IX. Kombinationsmöglichkeiten – Modul N

Rz. 115 In Modul N besteht die Möglichkeit für den Gläubiger, Kombinationsmöglichkeiten zu Vollstreckungsaufträgen zu erteilen. Gibt der Gläubiger keine Reihenfolge vor, wird der Gerichtsvollzieher nach pflichtgemäßem Ermessen nacheinander oder nebeneinander die Aufträge ausführen. Rz. 116 Bild-Quelle: Amtlicher GV-Auftrag, Download von: justiz-nrw.de Rz. 117 Unter Modul N 1 k...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 2. Unpfändbare Gegenstände und Austauschpfändung

Rz. 44 Der Gerichtsvollzieher darf nicht jede im Schuldnergewahrsam befindliche Sache pfänden. In § 811 ZPO ist eine ganze Liste unpfändbarer Gegenstände aufgeführt, wodurch in der Praxis die Pfändbarkeit von Sachen fast zur Ausnahme geworden ist. Insbesondere dürfen folgende Gegenstände nicht gepfändet werden:mehr

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FoVo 8+9/2020, Mehrfaches Z... / 1 I. Der Fall

Wiederkehrende Vergütung für Anträge und Rechtsmittel Der Gläubiger betreibt gegen die Schuldnerin aus einem rechtskräftigen Auskunftstitel die Zwangsvollstreckung gemäß § 888 ZPO. Mit Beschluss vom 27.1.2015 wurde auf Antrag des Gläubigers erstmals ein Zwangsgeld festgesetzt. Weitere Zwangsgelder wurden vom LG am 15.7.2016 und am 27.10.2016 festgesetzt. Die sofortigen Beschw...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / E. Antragsinhalt

Rz. 28 In dem vom Gläubiger bei anwaltlicher Vertretung vom Rechtsanwalt zu unterschreibenden Antrag auf Erlass des PfÜBs sind aufzunehmen:mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / D. Formularzwang

Rz. 17 Am 31.8.2012 wurde die Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung-ZVFV ) im Bundesgesetzblatt verkündet; sie ist am 1.9.2012 in Kraft getreten.[1] Rz. 18 Mit dieser Verordnung wurdenmehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / F. Unpfändbare Forderungen und Pfändungsbeschränkungen

Rz. 34 Wie bei der Sachpfändung gibt es auch bei der Forderungspfändung Bestimmungen, wonach bestimmte Forderungen überhaupt nicht, andere nur unter bestimmten Voraussetzungen oder nur bis zu einem bestimmten Betrag gepfändet werden können. Rz. 35 Unpfändbar sind gem. § 865 Abs. 2 ZPO die Forderungen, die zum sog. Haftungsverband von Hypotheken gehören, wenn (und nur dann sin...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / K. Mehrfachpfändung

Rz. 56 Wird eine Forderung des Schuldners an den Drittschuldner von mehreren Gläubigern gepfändet, ist der Rang der jeweiligen Pfändung (nicht Überweisung) maßgebend, wobei für den Rang auch eine etwaige gültige Vorpfändung zu berücksichtigen ist, § 804 Abs. 3 ZPO. Den gleichen Rang haben die Gläubiger untereinander dann, wenn ihre Pfändungen gleichzeitig wirksam werden (bei...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / M. Trennung von Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Rz. 60 Die PfÜB-Formulare lassen dem Gläubiger die Wahl , zu beantragen. Im Rahmen der Sicherungsvollstreckung gem. § 720a ZPO wird der Gläubiger z.B. zunächst nur einen Pfändungsbeschluss beantragen. Rz. 61 Bild-Quelle: Amtlicher PfÜB-Antrag, download von: justiz-nrw.d...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / U. Gesetzliche Rentenansprüche

Rz. 116 In der heutigen Zeit legen die meisten Menschen großen Wert darauf, im Alter in den Genuss ihrer gesetzlichen Rentenversicherungsansprüche zu gelangen. Zwar erlangt der Gläubiger erst im Rentenalter des Schuldners Befriedigung, soweit die Rente zu diesem Zeitpunkt die Rente die Pfändungsgrenzen nach § 850c ZPO übersteigt. Allerdings hat er, wenn er frühzeitig die Ren...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / H. Sammelantrag

Rz. 43 Mehrere Forderungen des Vollstreckungsschuldners sollen in einem einzigen Pfändungsantrag zusammengefasst werden, auch wenn sie sich gegen mehrere Drittschuldner richten. Bei einem entsprechenden Beschluss muss der Gläubiger aber alle zum Wirksamwerden der Pfändung notwendigen Maßnahmen wie die Zustellung an den Drittschuldner, Eintragung in das Grundbuch usw. auf jed...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / R. Pfändung von Sparguthaben

Rz. 85 Findet der Gerichtsvollzieher während der Vollstreckung ein Sparbuch und pfändet er es im Wege der Hilfspfändung, muss der Gläubiger innerhalb eines Monats einen Pfändungsbeschluss betreffend dieses Kontos vorlegen, ansonsten muss der Gerichtsvollzieher das Sparbuch wieder aushändigen. Oder aber der Gläubiger erwirkt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für das ...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / V. Auskünfte und Urkunden

Rz. 123 § 836 Abs. 3 ZPO regelt, dass der Schuldner verpflichtet ist, dem Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen und ihm die über die Forderung vorhandenen Urkunden herauszugeben. Auf S. 8 des PfÜB-Formulars wegen gewöhnlicher Geldforderungen befinden sich bereits einige Formulierungen, so z.B. zu Lohnabrechnungen, Sparbüchern, Sparurkunde...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / I. Zustellung

Rz. 47 Da von der Pfändung sowohl Schuldner wie auch Drittschuldner betroffen sind, wird der Pfändungsbeschluss beiden zugestellt. Die Zustellung an den Schuldner ist für das Wirksamwerden der Pfändung ohne Bedeutung. Hier zählt vielmehr die Zustellung an den Drittschuldner. Erst mit erfolgter Zustellung an den Drittschuldner gilt die Pfändung als bewirkt. Die Zustellung erf...mehr

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FoVo 8+9/2020, Räumungsvoll... / 2 II. Aus der Entscheidung

Gehörsverletzung des Beschwerdegerichtes als Ausgangspunkt Die gegen diese Beurteilung gerichtete Rechtsbeschwerde führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an den Einzelrichter des Beschwerdegerichts. Der im Streitfall gegebene Gehörsverstoß ist entscheidungserheblich. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Einzelrichterin o...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / Q. Kontenpfändung

Rz. 72 Bei einer Kontenpfändung wird auf S. 4 des PfÜB-Formulars Anspruch D "an Kreditinstitute" angekreuzt. Sodann füllt man ggf. auf S. 6 unter Anspruch D weiteres aus: Rz. 73 Bild-Quelle: Amtlicher PfÜB-Antrag, download von: justiz-nrw.de Rz. 74 Bild-Quelle: Amtlicher PfÜB-Antrag, download von: justiz-nrw.de Rz. 75 Da in der Praxis häufig das Problem bestand, dass zwar das A...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / S. Lebensversicherungen/vertragliche Rentenversicherungen

Rz. 89 Ansprüche aus Lebens- oder vertraglichen Rentenversicherungen sind grundsätzlich vor und nach Eintritt des Versicherungsfalles pfändbar. Lebens- und vertragliche Rentenversicherungsansprüche sind im PfÜB-Formular unter Anspruch E pfändbar: Rz. 90 Bild-Quelle: Amtlicher PfÜB-Antrag, download von: justiz-nrw.de Rz. 91 Auf S. 8 des PfÜB-Formulars kann die Herausgabeanordnun...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / W. Zusammenrechnung mehrerer Einkünfte

Rz. 126 Nach § 850e Nr. 2 ZPO sind mehrere Arbeitseinkommen auf Antrag vom Vollstreckungsgericht bei der Pfändung zusammenzurechnen. Der unpfändbare Grundbetrag ist in erster Linie dem Arbeitseinkommen zu entnehmen, welches die wesentliche Grundlage der Lebenshaltung des Schuldners bildet. Rz. 127 Mit dem Arbeitseinkommen sind auf Antrag auch Ansprüche auf laufende Geldleistu...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / C. Drittschuldnererklärung und Drittschuldnerklage

Rz. 10 Der Drittschuldner ist gem. § 840 Abs. 1 ZPO verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Pfändungsbeschlusses eine Drittschuldnererklärung abzugeben. Dabei hat er Auskunft über folgende Fragen zu erteilen:mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / J. Rechte der Beteiligten

Rz. 48 Der Gläubiger erwirbt mit bei der Pfändung einer Geldforderung ein Pfändungspfandrecht. Auf dieses Recht kann er jederzeit verzichten, ohne damit auch auf seine Vollstreckungsforderung an sich zu verzichten. Rz. 49 Vor Überweisung der Forderung kann der Gläubiger nur die Sicherung (nicht die Verwertung) der gepfändeten Forderung betreiben. Er kann insbesonderemehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / T. Arbeitseinkommen

Rz. 100 Die Pfändung von Arbeitseinkommen bietet sich in vielen Fällen geradezu an, denn ein hoher Prozentsatz der Vollstreckungsschuldner bezieht Arbeitseinkommen. Da jedoch das Arbeitseinkommen der Existenz der meisten Schuldner und ggf. deren Familien dient, hat der Gesetzgeber die Pfändung des Arbeitseinkommens zwar prinzipiell zugelassen, aber durch zahlreiche Pfändungs...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / X. Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten mit eigenem Einkommen

Rz. 136 Nach § 850c Abs. 4 ZPO kann eine Person , welcher der Schuldner aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt, bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens ganz oder teilweise unberücksichtigt bleiben , wenn sie über eigene Einkünfte verfügt und der Gläubiger einen entsprechenden Antrag beim Vollstreckungsgericht stellt, das nach billigem Erm...mehr

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FoVo 01/2020, Nur die isoli... / 2 II. Die Entscheidung

LG sieht gütliche Erledigung nicht als eigene Angelegenheit Das LG hat angenommen, eine 0,3-Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3309 VV RVG stehe der Gläubigerin weder für den Antrag auf gütliche Erledigung noch für den Auftrag zu, Drittauskünfte einzuholen. Die gütliche Einigung diene allein der Vollstreckung aus dem Titel, stehe in engem innerem Zusammenhang mit der folgenden Zwangs...mehr

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AGKompakt 01/2020, Vollstre... / I. Lösung Fall a)

Geschäftsgebühr für Vertragsgestaltung War der Anwalt an der Errichtung des Vertrages beteiligt, so hat er hierfür gem. Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV verdient. Hier soll von der Mittelgebühr ausgegangen werden. Keine weitere Vergütung für Anfordern der vollstreckbaren Ausfertigung Das spätere Anfordern der vollstreckbaren Ausfertigung wäre dann dur...mehr

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FoVo 8+9/2020, Zwischen Rec... / 2 II. Aus der Entscheidung

Können heißt nicht Müssen Die Entscheidung des LG, den Antrag der Gläubigerin zur Abgabe der Vermögensauskunft abzulehnen, stellte sich für den BGH im Ergebnis als richtig dar. Der Bevollmächtigten, die durch ihre Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft gemäß §§ 802c, 802f ZPO beschwert und damit erinnerungsbefugt war, wäre es aufgrund der ihr erteilten Vorsorgevollmacht zwar ...mehr

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FoVo 8+9/2020, Die Neuregelung der Pfändungsfreigrenzen wirft ihre Schatten voraus

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt und steigt … Das Bundeskabinett hat am 29.7.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen beschlossen. Von der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates ist auszugehen. Es wirkt sich unmittelbar auf die Zwangsvollstreckung aus. Nach den Vorstellun...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 2. Höhe der Gebühren im Bewilligungsverfahren

Rz. 63 Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3335 VV RVG beträgt auch in der 2. Instanz immer höchstens 1,0. Bei vorzeitiger Beendigung beträgt die Verfahrensgebühr Nr. 3335 VV RVG nur 0,5, vgl. dazu Nr. 3337 VV RVG. Rz. 64 Eine vorzeitige Beendigung liegt z.B. vor,mehr

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AGS 01/2020, Aktuelle Recht... / 3.4 Kostenfestsetzung wegen Vollstreckungskosten

Die Kosten der Zwangsvollstreckung, die – soweit sie notwendig waren – dem Schuldner zur Last fallen (§ 788 Abs. 1 S. 1 ZPO), werden durch das Vollstreckungsgericht festgesetzt, bei dem zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Vollstreckungshandlung anhängig ist (§ 788 Abs. 2 S. 1 ZPO). Ist die Zwangsvollstreckung beendet, erfolgt die Kostenfestsetzung durch das Gericht, in des...mehr

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FoVo 8+9/2020, Empfangene B... / 3 Der Praxistipp

Dem Einkommen der unterhaltsberechtigten Personen auf der Spur Anträge nach § 850c Abs. 4 ZPO gehören zu den ertragreichsten Ergebnissen der Zwangsvollstreckung in Arbeitseinkommen und/oder Ansprüche aus Kontoverträgen. Die ganz oder teilweise Nichtberücksichtigung einer unterhaltsberechtigten Person führt schnell zu entsprechenden pfändbaren Beträgen. Dem nachzugehen ist auc...mehr

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AGS 01/2020, Schröder-Kay, Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher

Begründet von J. H. Schröder-Kay. Bearbeitet von Karl-Heinz Gerlach, Dipl.-Rpfl. (FH), Ministerialrat im niedersächsischen Justizministerium und Jens Peter Eggers, Dipl. Rpfl. (FH), Bezirksrevisor beim LG. 14. neu bearb. Aufl., 2020. Verlag C. F. Müller GmbH. XV, 545 S., 98,00 EUR Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher ist für viele Gläubiger und Gläubigervertreter ein Buch m...mehr

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AGKompakt 01/2020, Vollstre... / II. Lösung Fall b)

Anfordern der vollstreckbaren Ausfertigung ist Vorbereitungstätigkeit War der Anwalt nicht an der Errichtung des Vertrages beteiligt, so ist für ihn auch keine Geschäftsgebühr entstanden. Das Anfordern der vollstreckbaren Ausfertigung zählt in diesem Fall nicht mehr zur Geschäftstätigkeit, sondern ist für den nicht vorbefassten Anwalt bereits Vorbereitung der Zwangsvollstreck...mehr

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FF 01/2020, Zehn Jahre Zuge... / VI. Rechtsmittel in Auskunftsverfahren

Die Weiterungen der Auskunftspflichten haben zu einem Anstieg der gerichtlichen Verfahren geführt – und entsprechend wird gestritten um deren Fortsetzung in der Rechtsmittelinstanz. Und hier war die Zulässigkeit der Beschwerde immer wieder Thema unter dem Aspekt des von § 61 Abs. 1 FamFG geforderten Beschwerdewerts in Höhe von 600 EUR. Inzwischen sind die Maßstäbe und Kriter...mehr

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FoVo 8+9/2020, Berücksichti... / 2 II. Die Entscheidung

Die Ausgangsentscheidungen halten einer rechtlichen Nachprüfung durch den BGH nicht stand. Notwendiger Unterhalt = individuelles Sozialhilfeniveau Zutreffend geht das LG davon aus, dass bei der nach § 850d ZPO erfolgten Pfändung von Arbeitseinkommen der unpfändbare notwendige Unterhalt des Schuldners im Sinne von § 850d Abs. 1 S. 2 ZPO grundsätzlich dem notwendigen Lebensunter...mehr

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FoVo 8+9/2020, Zwischen Rec... / 3 Der Praxistipp

Der Tod des vormaligen Schuldners hat nicht dazu geführt, dass die Voraussetzungen einer Unterbrechung des Verfahrens gemäß §§ 239, 246 ZPO zu prüfen waren. Gemäß § 779 Abs. 1 ZPO ist die gegen den vormaligen Schuldner zur Zeit seines Todes bereits begonnene Zwangsvollstreckung in seinen Nachlass fortgesetzt worden (vgl. BGH, Beschl. v. 29.5.2008 – V ZB 6/08, NJW 2008, 3363 ...mehr

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AGS 01/2020, Vergütung im V... / Leitsatz

Im Verfahren auf Vollstreckbarkeitserklärung ausländischer Titel erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Es handelt sich nicht um eine Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 7.8.2019 – 13 W 50/19mehr

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AGS 01/2020, Aktuelle Recht... / 4.1 Antrag auf gütliche Einigung (§ 802b ZPO)

Die ZPO sieht in der Zwangsvollstreckung die Möglichkeit einer gütlichen Einigung vor. Nach § 802b Abs. 1 ZPO soll der Gerichtsvollzieher in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Erledigung bedacht sein. Der Gerichtsvollzieher ist bereits aufgrund des Vollstreckungsauftrags befugt, eine gütliche Erledigung zu versuchen (§ 802a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO). Nach Auffassung de...mehr

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FoVo 8+9/2020, Kosten bei e... / II. Die Lösung

Das richtige Rechtsmittel: § 66 GKG Über Erinnerungen des Kostenschuldners und der Staatskasse gegen den Kostenansatz entscheidet nach § 66 Abs. 1 GKG das Gericht, bei dem die Kosten angesetzt sind. Gegen die Entscheidung über die Erinnerung findet nach § 66 Abs. 2 GKG die Beschwerde statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 EUR übersteigt. Die Beschwerde ist auch zu...mehr

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AGKompakt 01/2020, Vollstre... / 1

Der Fall Der Anwalt wird beauftragt, eine Geldforderung i.H.v. 50.000,00 EUR aus einer notariellen Urkunde beizutreiben. In der Urkunde hatte sich der Schuldner wegen der Zahlung der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen. Der Anwalt schreibt den Schuldner an und fordert ihn zur Zahlung auf. Gleichzeitig beantragt er beim Notar die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfert...mehr

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AGS 01/2020, Vergütung im V... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 104 Abs. 3, 567 ff. ZPO statthafte und zulässige sofortige Beschwerde des Antragsgegners ist nicht begründet. Zu Recht hat das LG auf den Kostenfestsetzungsantrag der Antragstellerin den Gebührentatbestand Nr. 3100 VV angewandt. Nr. 3309 VV erfasst demgegenüber Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, wozu die Tätigkeit im Verfahren auf Vollstreckbarkeitserklärung auslä...mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / b) Abänderbarkeit

Rz. 57 Ein Abfindungsvergleich kann später nicht mehr entsprechend § 323 ZPO abgeändert werden. Treten Spätschäden auf, sind diese grundsätzlich nicht mehr nachzuregulieren (OLG Hamm NZV 2000, 127). Rz. 58 Eine Ausnahme besteht allenfalls in ganz ungewöhnlichen Fällen wegen unvorhergesehener Ereignisse, wenn dadurch ein krasses Missverhältnis zwischen Schaden und Ersatzleistu...mehr