Fachbeiträge & Kommentare zu Zuflussprinzip

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitrag aus fiktiven Entgel... / 3.2 Zuflussprinzip in der Sozialversicherung bei Einmalzahlungen

Der Grundsatz des Entstehungsprinzips ist in Hinsicht auf Einmalzahlungen durchbrochen worden. Danach gilt für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nicht mehr das Entstehungsprinzip, sondern das Zuflussprinzip. D. h. die Beitragsansprüche der Versicherungsträger entstehen bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt erst, wenn dieses tatsächlich ausgezahlt ist. Dieser bewussten Abkehr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einmalzahlungen: Fälligkeit... / 2 Zuflussprinzip/Ermittlung der voraussichtlichen Beitragsschuld

Der Anspruch für Beiträge aus einmalig gezahltem Arbeitsentgelt entsteht, sobald die Sonderzuwendung ausgezahlt ist.[1] Damit gilt für die Beiträge aus Einmalzahlungen das Zuflussprinzip. Unter dem Gesichtspunkt der Beitragsfälligkeit in Höhe der voraussichtlichen Beitragsschuld nach § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB IV kann die Fälligkeit der Beiträge aus einmalig gezahltem Arbeitsentg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einmalzahlungen / 1 Zuflussprinzip

Infographic Die Beitragspflicht von Arbeitsentgelt richtet sich in der Sozialversicherung grundsätzlich nach dem Entstehungsprinzip.[1] Dies bedeutet, dass Beiträge zur Sozialversicherung bereits dann abzuführen sind, wenn der Anspruch auf das Arbeitsentgelt entstanden ist. Auf die tatsächliche Auszahlung des Arbeitsentgelts kommt es grundsätzlich nicht an. Als Besonderheit gi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 1 Nur ausgezahlter Arbeitslohn unterliegt dem Lohnsteuerabzug

Arbeitslohn führt zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Für diese gilt das einkommensteuerliche Zuflussprinzip. Die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt. Unterschiede bei laufendem Arbeitslohn und sonstigen Bezügen Laufender Arbeitslohn gilt grundsätzlich in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem der Lohnzahlungszeitraum...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nicht ausgezahltes Arbeitse... / Zusammenfassung

Begriff Die Sozialversicherungsbeiträge werden aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt berechnet. Bei laufenden Einnahmen ist das Entgelt maßgebend, das der Arbeitnehmer erwirtschaftet hat und das ihm rechtlich zusteht (Entstehungsprinzip). Ob das Entgelt tatsächlich gezahlt wird (Zuflussprinzip), spielt keine Rolle. Verzichtet der Arbeitnehmer rechtswirksam auf Teile des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1921 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Auf Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks 16/11108, 14) wurde die Vorschrift ab VZ 2009 in den Katalog des § 3 EStG eingefügt (Art 1 Nr 3f, Art 1 Nr 41a JStG 2009). Sie hat sozialpolitischen Hintergrund (s Rn 5), nämlich die Übertragbarkeit von Zeitwertguthaben flexibel zu ermöglichen. Rn. 1922 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach hier ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ch) Die an Reservistinnen/Reservisten der Bundeswehr iSd § 1 Reservistinnen-/ReservistenG nach dem WehrsoldG gezahlten Bezüge (§ 3 Nr 5 Buchst d EStG aF)

Rn. 219 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 5 Buchst d EStG aF stellte die an Reservisten/Reservistinnen nach dem WehrsoldG gezahlten Bezüge steuerfrei. Aus der Bezugnahme auf § 1 Reservisten-/ReservistinnenG ergab sich, dass damit gemeint waren:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cg) Der nach § 2 Abs 1 WehrsoldG an Soldaten iSd § 1 Abs 1 WehrsoldG gezahlte Wehrsold (§ 3 Nr 5 Buchst c EStG aF)

Rn. 216 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 5 Buchst c EStG aF stellte den nach § 2 Abs 1 WehrsoldG gezahlten Wehrsold frei. § 2 Abs 1 S 1 WehrsoldG sieht vor, dass Soldaten, die Wehrdienst nach dem WPflG oder freiwilligen Wehrdienst nach § 58b SoldG leisten, Anspruch auf Wehrsold haben. Rn. 216a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus dem Begriff "Wehrsold" ergab sich nach Ansicht der ...mehr

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Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2.1 Beitragspflicht und Zuordnung

Einmalzahlungen sind in der Sozialversicherung nur dann beitragspflichtig, wenn sie auch tatsächlich ausgezahlt werden (sog. Zuflussprinzip). Der bloße Anspruch auf die Einmalzahlung reicht für die Beitragspflicht nicht aus. Die Einmalzahlung wird dem Kalendermonat der Auszahlung zugeordnet. Dies gilt ebenso bei langzeiterkrankten Mitarbeitern (z. B. Mitarbeiter im Krankengel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ci) Die Heilfürsorge, die Soldaten nach § 6 WehrsoldG und Zivildienstleistende nach § 35 ZDG erhalten (§ 3 Nr 5 Buchst e EStG aF)

Rn. 219c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 5 Buchst e EStG aF stellte die Heilfürsorge (= Sachbezug), die Soldaten nach § 6 WehrsoldG und/oder Zivildienstleistende nach § 35 ZDG erhielten, ebenfalls steuerfrei. Rn. 219d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für Soldaten sah § 6 S 1 WehrsoldG vor, dass diese unentgeltliche truppenärztliche Versorgung erhalten und verwies dazu auf § 69a B...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 3.1.2 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Bei Einmalzahlungen entsteht die Beitragspflicht grundsätzlich mit dem Zufluss. Das Zuflussprinzip gilt allerdings nicht, soweit die Einmalzahlung nur wegen der Insolvenz des Arbeitgebers nicht ausgezahlt wurde. Zum einmalig gezahlten Arbeitsentgelt zählt in diesem Sinne nur solches, für das im Rahmen des Insolvenzgeldanspruchs Pflichtbeiträge geltend gemacht werden können. ...mehr

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Beitrag aus fiktiven Entgel... / 3.1 Entstehungsprinzip in der Sozialversicherung bei laufendem Arbeitsentgelt

Das Entstehungsprinzip beruht auf der Rechtsprechung des BSG.[1] Dieses hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wie die maßgebliche Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung zur Sozialversicherung definiert wird. Grundsätzlich richtet sich der Beitrag nach dem Entgelt, das als Einnahme aus der Beschäftigung definiert ist, gleichgültig ob ein Rechtsanspruch darauf beste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Übertragung des Zeitwertguthabens auf den neuen ArbG (§ 7f Abs 1 S 1 Nr 1 SGB IV)

Rn. 1926 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der neue ArbG übernimmt (privative Schuldübernahme, § 414 BGB) anstelle des alten ArbG das Zeitwertguthaben. Der Gesetzgeber meint dazu (BT-Drucks 16/11108, 15), es bedürfe hier keiner ausdrücklichen Steuerfreistellung, da Leistungen aus dem Zeitwertguthaben nach allgemeinen Regeln zu den Einkünften nach § 19 EStG gehörten mit der Folge LS...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 2.3 Steuernachforderung durch Wegfall der Pauschsteueroption

Die rückwirkende Beseitigung der Geringfügigkeit führt nicht nur zu Beitragsnachforderungen in Höhe der Differenz zwischen den an sich zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeiträgen und den bereits entrichteten Pauschalabgaben durch die betroffenen Krankenkassen. Sie beseitigt auch rückwirkend die Möglichkeit, die Lohnsteuer zu pauschalieren.[1] Die ausgesprochen günstige M...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn / 2 Entstehen der Beitragsansprüche

Der Beitragsanspruch entsteht mit Bestehen bzw. Entstehen des Anspruchs auf das volle Arbeitsentgelt.[1] Es spielt deshalb keine Rolle, wann es gezahlt wird bzw. ob es evtl. nur zum Teil tatsächlich an den Arbeitnehmer zur Auszahlung gelangt. Ausschließlich bei Einmalzahlungen (Sonderzahlungen) gilt im SV-Recht das "Zuflussprinzip". Das heißt, der Anspruch auf die zu zahlende...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 2.3 Insolvenz des Arbeitgebers

Wird eine Einmalzahlung nur wegen eines Insolvenzereignisses vom Arbeitgeber nicht ausgezahlt, gilt das Zuflussprinzip nicht.[1] Als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt gilt nur dieses, für das im Rahmen des Insolvenzanspruchs Pflichtbeiträge geltend gemacht werden können. Beitragspflichtig sind daher nur Einmalzahlungen, die in den letzten 3 Monaten vor Eintritt des Insolvenz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Geld- und Sachbezüge, die Zivildienstleistende nach § 35 ZDG erhalten (§ 3 Nr 5 Buchst b EStG aF)

Rn. 213 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 5 Buchst b EStG aF behandelte ebenfalls wie Buchst a Geld- und Sachbezüge bzgl der Steuerfreistellung gleich. Rn. 214 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Es musste sich um Zivildienstleistende iSd ZDG handeln. § 35 Abs 1 ZDG verweist grundsätzlich in Fragen der Fürsorge, der Geld- und Sachbezüge, der Reisekosten und des Urlaubs auf die Bestimm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 1.2 Urlaubsabgeltung

Eine Urlaubsabgeltung ist gesetzlich für die Fälle vorgesehen, in denen wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses der gesetzlich zustehende Urlaub ganz oder teilweise bis zum Beendigungszeitpunkt nicht gewährt werden kann. Die so verbleibenden Urlaubstage werden in diesem Fall abgegolten und an den Arbeitnehmer ausgezahlt.[1] Die Urlaubsabgeltung ist steuerpflichtiger A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Märzklausel / 1 Zeitliche Zuordnung von Einmalzahlungen

Die vom Arbeitgeber neben dem laufenden Arbeitslohn gewährten Einmalzahlungen werden bei der Beitragsberechnung grundsätzlich in dem Monat berücksichtigt, in dem sie ausgezahlt werden. Abweichend von diesem Grundsatz sind Einmalzahlungen jedoch dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres zuzuordnen, wenn die Einmalzahlung vom 1.1. bis 31.3. eines Jahres gezahlt wird ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 2 Voraussetzungen der Steuerfreiheit

Die Steuerfreiheit tritt ein, wenn die Voraussetzungen des § 2 Altersteilzeitgesetz vorliegen, z. B. Vollendung des 55. Lebensjahres und Verringerung der tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf die Hälfte. Eine Vereinbarung über die Arbeitszeitverkürzung muss sich zumindest auf den Zeitraum erstrecken, bis der Arbeitnehmer eine Rente wegen Alters beanspruchen kan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 1.5 Auswirkungen auf die versicherungsrechtliche Beurteilung

Das Zuflussprinzip ist nicht nur bei der Beitragsberechnung, sondern auch bei der Beurteilung der Versicherungspflicht zu beachten. Das gilt z. B. beim Jahresarbeitsentgelt in der Krankenversicherung, bei der Geringfügigkeitsgrenze, bei Fällen im Übergangsbereich – Midijob.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitrag aus fiktiven Entgel... / 3.4 Geschäftsführer-Haftung bei Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung

Ein Schadensersatzanspruch wegen Vorenthaltens von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266a Abs. 1 StGB ist nach einem Urteil des BGH[1] auch dann gegeben, wenn nicht nur Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung nicht abgeführt worden sind, sondern für den betreffenden Zeitraum auch keinerlei Lohn an die Arbeitnehmer ausgezahlt wo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Geld- und Sachbezüge, die Wehrpflichtige während des Wehrdienstes nach § 4 WpflG erhielten (§ 3 Nr 5 Buchst a EStG aF)

Rn. 210 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 5 Buchst a EStG aF behandelte Geld- und Sachbezüge bzgl der Steuerfreistellung gleich. Rn. 211 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Geld- und/oder Sachbezüge mussten "Wehrpflichtige" erhalten. § 1 WPflG versteht darunter alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche iSd GG sind und ihren ständigen Aufenthalt in der BRD haben...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cj) Das an Personen, die einen § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d EStG genannten Freiwilligendienst leisten, gezahlte Taschengeld oder eine vergleichbare Geldleistung (§ 3 Nr 5 Buchst f EStG aF)

Rn. 219g Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 5 Buchst f EStG aF stellte das an Personen, die einen in § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d EStG genannten Freiwilligendienst leisteten, gezahlte Taschengeld oder eine vergleichbare Geldleistung steuerfrei. Rn. 219h Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die in § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d EStG genannten Freiwilligendienste waren (= abschließende Aufz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitrag aus fiktiven Entgel... / 3.3 Lohnverzicht in der Sozialversicherung

Bisher wurde im Beitragsrecht der Sozialversicherung davon ausgegangen, dass ein Entgeltverzicht bzw. eine Entgeltumwandlung zur Beitragsfreiheit der daraus resultierenden Arbeitgeberleistung nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung führt, wenn der Verzicht ernsthaft gewollt und nicht nur vorübergehend sowie auf künftig fällig werdende Arbeitsentgeltbestandteile gericht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Direktversicherung, Pe... / 2 Zufluss von Arbeitslohn in der Ansparphase

Wird die betriebliche Altersversorgung über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung (externe Durchführungswege) durchgeführt, führt dies im Zeitpunkt der Zahlung der Beiträge durch den Arbeitgeber an die Versorgungseinrichtung (Ansparphase) zu einem Zufluss von Arbeitslohn[1], wenn der Arbeitnehmer der Zukunftssicherungsmaßnahme ausdrücklich oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 2 Lohnverwendungsabrede löst Zufluss aus

Aufgrund des Zuflussprinzips wird nicht ausgezahlter Arbeitslohn grundsätzlich nicht besteuert. Dies gilt allerdings uneingeschränkt nur für Arbeitslohn, der noch nicht erdient ist. Ein Zufluss von Arbeitslohn liegt steuerlich nicht nur dann vor, wenn der Mitarbeiter über die Einnahme wirtschaftlich verfügen kann, d. h. sein Vermögen durch eine durch das Arbeitsverhältnis ver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitrag aus fiktiven Entgel... / 8 Beitragsnacherhebung aufgrund von Betriebsprüfungen

Als durchführende Stelle für die Betriebsprüfungen beim Arbeitgeber obliegt es den Rentenversicherungsträgern, die ordnungsgemäße Berücksichtigung des Arbeitsentgelts unter Anwendung des Entstehungsprinzips sowie des Zuflussprinzips bei der Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge zu prüfen. Gelangt der Rentenversicherungsträger dabei zu der Erkenntnis, dass fiktive Entgelte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 1.2 Sozialversicherung

Dem Arbeitsentgelt sind einmalige Einnahmen dann nicht zuzurechnen, wenn sie zusätzlich zum Lohn oder Gehalt gewährt werden und lohnsteuerfrei sind.[1] Da Beihilfen des Arbeitgebers dem Grunde nach nicht steuerbefreit sind, sind diese in voller Höhe beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Voraussetzung zur Beitragspflicht ist, dass die Zahlung tatsächlich erfolgt. Allein e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gehaltsverzicht / 1 Zuflussprinzip

Während in der Sozialversicherung die Beiträge aus dem rechtlich zustehenden laufenden Arbeitsentgelt berechnet werden, gilt in der Lohnsteuer das sog. Zuflussprinzip. Maßgeblich für die Berechnung der Lohnsteuer ist nur derjenige Teil des Arbeitslohns, der dem Arbeitnehmer im Zeitraum tatsächlich ausgezahlt wird (zufließt). Kommt es im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vorschuss / 1 Lohnsteuerliche Behandlung

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich bei jeder Lohnzahlung die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers einzubehalten (Zuflussprinzip). Zu den Lohnzahlungen gehören auch Vorschüsse oder Abschlagszahlungen, die zu einem späteren Termin abgerechnet werden. Vorschüsse sind Vorauszahlungen des Arbeitgeberes auf Arbeitslohn, der künftig noch erdient werden muss. (Abschlagszahlungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gehaltsverzicht / Zusammenfassung

Begriff Verzichtet ein Arbeitnehmer endgültig auf einen Teil seines Arbeitslohns oder seines Gehalts, spricht man von einem Gehaltsverzicht. Erlischt der arbeitsrechtliche Anspruch des Arbeitnehmers auf das Gehalt, ist nur der geminderte Arbeitslohn steuerpflichtig. Für einen wirksamen Gehaltsverzicht ist sozialversicherungsrechtlich zwischen einmalig und laufend gezahltem E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gehaltsverzicht / 1 Voraussetzungen für einen wirksamen Entgeltverzicht

Die Beitragspflicht zur Sozialversicherung entsteht bei laufendem Entgelt, anders als im Steuerrecht, mit der Lohnzahlungspflicht und knüpft damit an das rechtlich zustehende Entgelt an. Das gilt entsprechend bei der Beurteilung der Versicherungspflicht. Es spielt grundsätzlich keine Rolle, ob das Entgelt tatsächlich an den Arbeitnehmer gezahlt wurde. Nur wenn ein Verzicht a...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Corona-Finanzhilfen im Jahr... / 6 Behandlung der Corona-Finanzhilfen bei Einnahmen-Überschussrechnern

Entgegen den Regelungen für Bilanzierer erfolgt die Besteuerung bei Einnahmen-Überschussrechnern generell nach dem Zuflussprinzip des 11 EStG. Dieser Grundsatz findet auch im Zusammenhang mit dem Erhalt von Corona-Finanzhilfen Anwendung. Dies bedeutet, erfolgt die Antragstellung und auch die Bewilligung zwar im Jahr 00, aber Auszahlung erst im Folgejahr 01, sind die Corona-F...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 1 Beitragspflicht nach dem Entstehungsprinzip

Der Beitragsanspruch der Sozialversicherung entsteht, sobald ihre im Gesetz oder aufgrund des Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen. Beitragspflichtig ist folglich nicht nur das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt, sondern auch geschuldetes – noch nicht gezahltes – Arbeitsentgelt (Entstehungsprinzip). Dementsprechend sind auch fortzuzahlende Sonn-, Feiertags- und Nac...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.4 Maßgeblichkeit der lohnsteuerrechtlichen Vorgaben für das Lohnsteuerabzugsverfahren (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 28 Rechtsprechungskorrigierend wurde mit Inkrafttreten am 29.5.2020 durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der COVID-19-Pandemie vom 20.5.2020[1] in § 2c Abs. 1 Satz 3 BEEG geregelt, dass für die zeitliche Zuordnung von Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit die (also sämtliche) lohnsteuerrechtlichen Vorgaben für das Lohnsteuerabzugsver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7 Maßgeblichkeit der einkommensteuerrechtlichen Grundsätze (Abs. 5)

Rz. 24 Klarstellend wurde mit Inkrafttreten am 29.5.2020 durch Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der COVID-19-Pandemie vom 20.5.2020[1] in § 2d Abs. 5 BEEG geregelt, dass die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben aus selbstständiger Arbeit nach den einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen erfolgt. Mit dieser, nicht mit der COVID-19-Pande...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / a) Geänderter Einnahmebegriff

Tz. 67 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Durch die Änderung des AEAO vom 10.09.2002 (BStBl 2002 Teil I S. 867) wurde der Einnahmebegriff neu definiert. Wie früher bestimmt sich die Höhe der Einnahmen aus den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben nach den Grundsätzen der steuerlichen Gewinnermittlungsart. Für steuerbegünstigte Körperschaften, die den Gewinn nach § 4 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einnahmebegriff

Tz. 66 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Wie bereits ausgeführt, bestimmt sich der Einnahmebegriff nach der Art der steuerlichen Gewinnermittlung. Wird der Gewinn nicht nach §§ 4 Abs. 1 und 5 EStG (s. Anhang 10) ermittelt, gilt das Zuflussprinzip. Die umsatzsteuerliche Behandlung, ob eine Versteuerung nach vereinnahmten oder vereinbarten Entgelten erfolgt, ist aber ohne Bedeutung. D...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 4.4 Zeitliche Erfassung der Gewinnanteile

Rz. 500 Wenngleich der persönlich haftende Gesellschafter nicht Mitunternehmer, sondern nur "wie ein solcher" behandelt wird (Rz. 494), so trifft ihn dennoch eine Pflicht zur Gewinnermittlung.[1] Aus der Ermittlung dieses Gewinns nach Betriebsvermögensvergleich[2] folgt, dass die Grundsätze der Periodisierung und nicht das Zuflussprinzip gelten müssen. Der Gewinn ist sodann ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Erzielung von Einnahmen und anderen wirtschaftlichen Vorteilen

Tz. 23 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 § 14 Satz 1 AO (s. Anhang 1b) fordert, dass aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden. Tz. 24 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und im Rahmen einer Einkunftsart zufließen (s. § 4 EStG, Anhang 10; s. § 8 Abs. 1 EStG, Anhang 10...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erblasserschulden (Abs. 5 Nr. 1)

a) Vom Erblasser herrührend Rz. 61 [Autor/Stand] Erblasserschulden sind die vom Erblasser "herrührenden" Schulden, also solche, die nach § 1922 BGB i.V.m. § 1967 Abs. 2 BGB, § 45 Abs. 1 AO als Nachlassverbindlichkeiten auf den oder die Erben übergehen.[2] Auch bei Erwerbern, die keine Erben sind, können solche Schulden als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Dies folgt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 13.3 Außerstandesein zum Selbstunterhalt

Grundsätzliches[2] Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG muss das Kind wegen seiner Behinderung außerstande sein, sich selbst zu unterhalten (Ursächlichkeit der Behinderung). Die Anwendung dieser Vorschrift erfordert 2 Feststellungen, nämlich zum einen, dass das Kind außerstande (nicht in der Lage) ist, sich selbst zu unterhalten, und zum anderen, dass die Behinderung in erhebliche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Renten / 8.1 Zuflussprinzip

Unabhängig davon, ob nachgelagert oder mit dem Ertragsanteil versteuert wird, zählen Renten zu den sonstigen Einkünften gem. § 22 EStG. Die Besteuerung von Renten erfolgt im Zuflusszeitpunkt.[1] Das gilt auch für Rentennachzahlungen für frühere Jahre. In diesem Fall wird der gesamte Nachzahlungsbetrag ebenso wie die laufende Rente im Jahr des Zuflusses nachgelagert oder mit ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.4.2 Zeitpunkt der Versteuerung

Rz. 143 § 23 Abs. 3 EStG bestimmt nur, wie der Gewinn zu berechnen ist, nicht aber – mit Ausnahme des § 23 Abs. 3 S. 6 EStG –, wann er zu versteuern ist. Da der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten maßgebend ist, gilt grundsätzlich (aber modifiziert) das Zuflussprinzip des § 11 EStG (§ 11 EStG Rz. 14ff.).[1] Die Steuerpflicht für den privaten Veräußerungsgewinn k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / d) Zeitliche Zurechnung der Einnahmen

Rz. 670 Es gilt das Zuflussprinzip des § 11 EStG. Danach gelten die Einnahmen als zugeflossen, sobald der Steuerpflichtige wirtschaftlich über sie verfügen kann (H 20.2, Zuflusszeitpunkt bei Gewinnausschüttung, EStH). Rz. 671 Hinweis Ausschüttungen an Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft gelten in der Regel bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung als zugeflossen (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / 7. Gewinnermittlungszeitraum

Rz. 219 Das Wirtschaftsjahr bzw. das Kalenderjahr bildet den Gewinnermittlungszeitraum, also der Zeitraum, für den regelmäßig der Gewinn ermittelt wird. Er umfasst grundsätzlich einen Zeitraum von 12 Monaten. Bei Eröffnung oder Aufgabe eines Betriebes darf dieser Zeitraum auch weniger als 12 Monate umfassen (§ 8b EStDV/Rumpfgeschäftsjahr). Hieraus folgt, dass das Wirtschaftsja...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. "Nichteinbehalten" der Steuerabzugsbeträge

Rz. 32 [Autor/Stand] Unter "Einbehalten" kann nur die Nichtauszahlung der rechnerisch dem Steuerabzug entsprechenden Beträge an den Steuerschuldner verstanden werden. Es kommt nicht darauf an, ob der zum Abzug Verpflichtete die Beträge tatsächlich aus seinem sonstigen Vermögen ausgesondert hat, also entweder bar beiseitelegt oder auf einem gesonderten Konto bereithält oder n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Bemessung der Steuerverkürzung

a) Einseitige Verkürzung durch den Arbeitgeber Rz. 1323 [Autor/Stand] Eher selten kommt es vor, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer zwar einbehält, sie aber ohne Wissen des Arbeitnehmers nicht anmeldet und damit nicht abführt. Dann bleibt der vertraglich vereinbarte Bruttolohn die Bemessungsgrundlage für die hinterzogene Lohnsteuer, weil in diesem Fall dem Arbeitnehmer die Lo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) § 22 Abs. 1 Satz 6 Nr. 6 UmwStG

Rz. 76 [Autor/Stand] Sperrfristbehaftete Anteile i.S.v. § 22 UmwStG. Mit der Neukonzeptionierung des Umwandlungssteuerrechts durch das SEStEG vom 7.12.2006[2] wurde das zuvor in § 21 UmwStG 1995, § 3 Nr. 40 Satz 3 und 4 EStG a.F. und § 8b Abs. 4 KStG a.F. enthaltene System der in § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 legal definierten "einbringungsgeborenen Anteilen" (ausf. Rz. 51 ...mehr