Fachbeiträge & Kommentare zu Wesentlichkeitsanalyse

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 24 Gem. ESRS E5.11 müssen die Unternehmen, i. V. m. ESRS 2 IRO-1, das Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft beschreiben, insbes. hinsichtlich der Ressourcenzuflüsse, Ressourcenabflüsse und Abfälle. Folgende Informationen sind zu geben: ob das Unternehmen seine Ver...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.2 Spezifische Anforderungen an die Berichterstattung

Rz. 57 Bei Bereitstellung von unternehmensspezifischen Angaben hat das berichtspflichtige Unternehmen sicherzustellen, dass die Nutzer der Berichterstattung die damit verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte nachvollziehen können (ESRS 1.AR1). Somit sollte das Unternehmen bei der Entwicklung solcher Angaben sicherstellen, dass die Anga...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 9 Phase-in-Regelungen

Rz. 183 An letzter Stelle widmet sich ESRS 1 den Übergangsbestimmungen für die erstmalige Anwendung der ESRS. Diese sehen zeitliche bzw. inhaltliche Erleichterungen für die geforderte Berichterstattung vor. Die vorgesehenen Zeiträume für die Anwendung dieser Erleichterungen beginnen jeweils mit dem Zeitpunkt der erstmaligen Berichtspflicht gem. ESRS, wie sie von der CSRD fes...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / Zusammenfassung

Hinweis der Redaktion Dies ist ein Auszug aus dem ESRS-Kommentar, der aktuell bereits in 3. Auflage erschienen ist. Der ESRS-Kommentar ist gänzlich im Haufe Finance Office Platin[1] und im Haufe Sustainability Office[2] enthalten oder auch separat als Kommentar[3] erhältlich (sowohl Print als auch Online). Wie schon in der NFRD stellt die Wesentlichkeitsanalyse gem. CSRD/ESRS...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 4 Fazit

Rz. 146 ESRS 2 enthält allgemeine Angabepflichten, die unabhängig vom Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse von allen berichtspflichtigen Unternehmen zu tätigen sind. Sie legen das Fundament der Nachhaltigkeitsberichterstattung dar und spannen zugleich einen Bogen um die thematischen Angaben zu den Nachhaltigkeitsaspekten, die in den weiteren Abschnitten der Nachhaltigkeitserk...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 29 Die Angabepflichten aus ESRS E2 sind zum größten Teil vorbehaltlich der Ergebnisse der durchzuführenden Wesentlichkeitsanalyse zu tätigen. Die Kategorisierung nach Angabebereichen, die für die Wesentlichkeitsanalyse zu den Angabepflichten in ESRS E2 maßgeblich ist (§ 3 Rz 61 ff.), findet sich in ESRS 2, App. A. Die Datenpunkte aus ESRS E2.28(a) ergeben sich aus der EU-...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 3 Qualitative Merkmale von Nachhaltigkeitsinformationen

Rz. 18 In einem gesonderten Kapitel enthält ESRS 1 Ausführungen zu "qualitativen Merkmalen" ("qualitative characteristics") von Nachhaltigkeitsinformationen. Diese werden eingeteilt in: grundlegende qualitative Merkmale von Informationen (fundamental qualitative characteristics of information): Relevanz (relevance) und wahrheitsgetreue Darstellung (faithful representation) so...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.2.1 ESRS E5-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Rz. 36 ESRS E5-1 behandelt Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Die noch in der ursprünglichen deutschen Sprachfassung verwendete, irreführende Bezeichnung als "Strategien" wurde mit der Berichtigung der Delegierten Verordnung vom 9.8.2024 korrigiert. Damit korrespondiert die deutsche Sprachfassung mit der englischsprachigen Fassung, in wel...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 7 Die Angabepflichten, die ESRS S2 vorsieht, sind alle vorbehaltlich der Ergebnisse der vom berichtspflichtigen Unternehmen durchzuführenden Wesentlichkeitsanalyse zu tätigen. ESRS 2 stellt in App. B eine Liste der Datenpunkte von bereichsübergreifenden und thematischen Normen dar, die sich aus anderen Offenlegungspflichten der EU ableiten. In ESRS S2 gibt es allerdings ...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 1.4 Zusammenspiel mit den themenbezogenen ESRS

Rz. 11 Die Angabepflichten gem. ESRS 2 werden z. T. in den themenbezogenen ESRS widergespiegelt. Diese Angabepflichten in den themenbezogenen ESRS ergänzen die allgemeinen Angaben gem. ESRS 2 für ein Verständnis der abgebildeten Nachhaltigkeitsaspekte. ESRS 2, App. C enthält eine Aufstellung der betroffenen Angabepflichten in den ESRS und deren Zusammenhänge:mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.10 ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Rz. 103 Ziel der Angabepflicht des ESRS 2 SBM-3 ist einerseits, die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, mit denen ein berichtspflichtiges Unternehmen konfrontiert ist, auszuführen. Andererseits ist darzustellen, auf welche Weise diese Auswirkungen, Risiken und Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell zusammenhängen – d. h. aus diesen resultieren bzw. zu deren An...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 4 In der Berichterstattung zu ESRS S2 ist die generelle Herangehensweise des Unternehmens zu erklären und wie es seine Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette identifiziert und behandelt. Für die Berichterstattung unterliegen alle Standards, inkl. der Unterthemen und Unter-Unterthemen, der vom Unternehmen durchzuführenden Wesentlichkeitsanalyse. Wenn da...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.2.2 ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Rz. 45 Während sich die Unternehmen zunehmend auf die Zusammenhänge zwischen Geschäftsmodellen und Klimawandel konzentrieren, sollten nach Auffassung der EU auch die Merkmale von Geschäftsmodellen, die Auswirkungen auf Menschen einschl. Verbraucher und Endnutzer haben können, bei Wesentlichkeit berücksichtigt werden. Die Forschung hat gezeigt, dass es verschiedene Möglichkei...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.3.1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Rz. 23 ESRS E4.17 beinhaltet zusätzliche Angaben, die die Offenlegungsanforderungen nach ESRS 2 IRO-1 in Bezug auf Biodiversität und Ökosysteme ergänzen. Bei der Wesentlichkeitsanalyse hinsichtlich biologischer Vielfalt und Ökosysteme sind alle in Tab. 1 dargestellten Unterthemen sowie Unter-Unterthemen (Rz 5) zu berücksichtigen (ESRS E4.AR4). Die Biodiversität und Ökosystem...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 6 Ein berichtspflichtiges Unternehmen muss die Angabepflichten nach ESRS E1 für die in der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich festgestellten Themen tätigen. Allerdings bestehen an einigen Stellen des Standards Interaktionen mit anderen EU-Rechtsakten, so dass bestimmte Datenpunkte ungeachtet der Wesentlichkeitsanalyse nach den Zwecken der ESRS vorgeschrieben sein könn...mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 2.3 Kennzahlen und Ziele: ESRS S3-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Rz. 62 Die Angabepflicht ESRS S3-5 konkretisiert und ergänzt die Mindestangabepflichten gem. ESRS 2 MDR-T ("Nachverfolgung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen durch Zielvorgaben"; § 3 Rz 173 ff.). Sie zielt auf Darstellungen dazu, inwieweit das Unternehmen terminierte und ergebnisorientierte Ziele verwendet für seine Fortschritte bei der Bewältigung wesentlicher nega...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.3 Besonderheiten der Berichterstattung im Konzern

Rz. 62 Ein Mutterunternehmen muss die konsolidierte Berichterstattung zu den Auswirkungen, Risiken und Chancen der Gruppe grds. unabhängig von den rechtlichen Strukturen erstellen. Hierbei kann entweder ein Top-down-Ansatz verfolgt werden oder eine Bottom-up-Methode, bei der alle Ergebnisse der Tochterunternehmen zusammengefasst werden. Bei der methodischen Vorgehensweise so...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 3.1 Allgemeines

Rz. 127 Die Mindestangabepflichten (MDR), die ESRS 2 vorsieht (Rz 2), kommen immer dann zur Anwendung, wenn ein Unternehmen einen Nachhaltigkeitsaspekt als wesentlich beurteilt und infolgedessen Angaben zu Konzepten, Maßnahmen, Zielen und Maßnahmen tätigt (§ 3 Rz 10). Die zu den MDR in ESRS 2 vorgesehenen Angaben stellen eine Ergänzung zu den Angabepflichten der vier (sekund...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 5 ESRS: Set 1 im Überblick

Rz. 55 Die zwölf sektorübergreifenden ESRS umfassen zunächst zwei ESRS zu themenübergreifenden Prinzipien und Angaben, sog. "Cross-cutting Standards". Die zehn themenspezifischen ESRS lassen sich grob in Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte unterteilen (§ 3 Rz 3 ff.). Rz. 56 Abb. 1: Übersicht zu den zwölf ESRS gem. delegiertem Rechtsakt Rz. 57 Übergeordnetes Ziel der ESRS i...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 8 Schutzklauseln

Rz. 176 ESRS 1 enthält zwei explizite Schutzklauseln, die es Unternehmen erlauben, Angaben zu unterlassen – insbes. dann, wenn diese in der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wurden: "Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Verschlusssachen oder vertrauliche Informationen anzugeben, selbst wenn diese als wesentlich betrachtet werden" (ESRS 1.105). Im Besonde...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 Tab. 1 zeigt die Nachhaltigkeitsaspekte, die bei der Wesentlichkeitsanalyse zu würdigen sind, inkl. der Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen für ESRS E4:mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 27 ESRS S3 erläutert eingangs die beiden themenspezifischen Angabepflichten, die sich aus ESRS 2 ergeben: ESRS 2 SBM-2 und ESRS 2 SBM-3 . Beide Angabepflichten müssen immer dann (und nur dann) erfüllt werden, wenn das Thema der betroffenen Gemeinschaften bei der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wird. Die Angaben gem. ESRS 2 SBM-2 zu betroffenen Gemeinsc...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.4.3 Besonderheiten der Berichterstattung im Konzern

Rz. 107 Ein Mutterunternehmen muss die konsolidierte Berichterstattung zu den Auswirkungen, Risiken und Chancen der Gruppe grds. unabhängig von den rechtlichen Strukturen erstellen. Hierbei kann entweder ein Top-down-Ansatz verfolgt werden oder eine Bottom-up-Methode, bei der alle Ergebnisse der Tochterunternehmen zusammengefasst werden. Bei der methodischen Vorgehensweise s...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 41 ESRS S1 erläutert eingangs die beiden themenspezifischen Angabepflichten, die sich aus ESRS 2 ergeben: ESRS 2 SBM-2 und ESRS 2 SBM-3. Beide Angabepflichten müssen immer dann (und nur dann) erfüllt werden, wenn das Thema der Arbeitskräfte des Unternehmens i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wird. Die Angaben gem. ESRS 2 SBM-2 zu den Arbeitskräf...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS 2 enthält Angabepflichten, die sektorunabhängig von allen berichtspflichtigen Unternehmen zu tätigen und für alle von den ESRS abgedeckten Nachhaltigkeitsaspekte maßgeblich sind (ESRS 2.1). Diese Angabepflichten sind weitgehend unabhängig vom Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse zu tätigen. Im Standard werden besonders grundlegende Angaben geregelt, die für das Ver...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 4.3 Ausnahmen von der tatsächlichen Einbeziehung in den faktischen Konsolidierungskreis für die Konzernnachhaltigkeitserklärung

Rz. 52 Da die Formulierungen in der Richtlinie und in den ESRS vergleichsweise unkonkret sind und auch die Umsetzung der Vorgaben in der Unternehmenspraxis oftmals Anwendungsfragen aufwirft, hat EFRAG eine Reihe von Hilfestellungen entwickelt. Zentrale Elemente dieser Unterstützungsmaßnahmen sind die Implementation Guidances [1] und die EFRAG Q&A[2]. Diese Materialien sind je...mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 7 ESRS 1, App. A enthält die Aufstellung an Nachhaltigkeitsaspekten, die bei der Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3 Rz 67). Die für ESRS S3 einschlägige Aufstellung von Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen zeigt Tab. 1:mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 25 ESRS 1, App. C enthält keine der spezifischen Angabepflichten von ESRS S3. Der Standard unterliegt in seiner Gesamtheit den Phase-in-Regelungen für Unternehmen bzw. Konzerne, deren Zahl an Arbeitnehmern im Jahresschnitt 750 nicht überschreitet; für die ersten zwei Jahre ihrer Berichtspflicht können diese Unternehmen bzw. Konzerne die Berichterstattung gem. ESRS S3 unt...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.2 ESRS 2 BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen

Rz. 19 Die Angabepflicht ESRS 2 BP-2 versteht sich als – inhaltlich nur lose zusammenhängende – Aufzählung von spezifischen Sachverhalten, auf die (z. T. nur im Fall ihres Vorliegens) gesondert in der Berichterstattung einzugehen ist. Diese stehen in einem engen Bezug zu bestimmten grundlegenden Anforderungen aus ESRS 1, auf die sich die nachfolgend dargestellten Angabepflic...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.4 ESRS E2-6 – Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Rz. 102 Angabepflicht ESRS E2-6 sieht die Offenlegung der erwarteten finanziellen Effekte von wesentlichen verschmutzungsbezogenen Risiken und Chancen vor (ESRS E2.36). Die im Inhaltsverzeichnis zu Beginn des Themenstandards angegebenen Titel der Offenlegungspflicht weichen von der im Standard verwendeten Formulierung ab. Folgende drei Formulierungen treten auf: Erwartete fin...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 3 Fazit

Rz. 69 ESRS E3 enthält Angabepflichten zu Wasser- und Meeresressourcen. Zum einen sind – wie in den anderen Standards – Informationen zum Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen anzugeben, zum anderen sind Informationen zu Parametern und Zielen offenzulegen. Im Fokus stehen die Aspekte Wasserverbrauch, Wasserentnahme, Ableitung von Wasser, Ableitung von Wasser in di...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 10 Aufgrund des engen Zeitplans und der damit einhergehend geringen Zeit für die Unternehmen, sich auf die Berichtspflichten vorzubereiten und die entsprechenden Strukturen und Systeme zu implementieren, wurden zumindest für die Übergangsphase temporäre Erleichterungen für bestimmte Unternehmen respektive Konzerne geschaffen. Diese sollen insbes. mittelständische Unterneh...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.5.2 Basic Module

Rz. 89 Die ersten Angaben, die gem. B1 zu machen sind, betreffen die Grundlagen für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts. Dazu gehört die Angabe, ob Option A (nur Basic Module) oder Option B (Basic und Comprehensive Module) gewählt wurde, ob Angaben aufgrund von Vertraulichkeit ausgelassen wurden sowie ob der Bericht auf Einzel- oder Konzernebene erfolgt. Im Fall eines...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.3 Finanzielle Wesentlichkeit

Rz. 41 Die finanzielle Wesentlichkeitsbewertung beinhaltet die Identifizierung von Informationen, die für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung bei Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das berichtspflichtige Unternehmen als wesentlich betrachtet werden können (ESRS 1.48). Insbes. werden Informationen für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzbe...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.11 ESRS S1-15 – Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Rz. 147 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-15 zielen darauf ab, den Anspruch auf familienbedingte Arbeitsfreistellungen und die tatsächlich gelebte Realität bzw. Inanspruchnahme, insbes. mit Blick auf die Verteilung zwischen den Geschlechtern, darzustellen (ESRS S1.91 f.). Folgende Angaben sind zu tätigen: der Prozentsatz der Beschäftigten, die Anspruch auf familienbedingte Arb...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / Literaturtipps

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 5.1 Konsolidierte und nicht konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 110 Die Schlüsselregelung zu den Berichtsgrenzen, d. h. zum Umfang, in dem Daten für die geforderte Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuholen sind, findet sich in ESRS 1 am Anfang von Kap. 5 "Wertschöpfungskette": "Die Nachhaltigkeitserklärung gilt für dasselbe Bericht erstattende Unternehmen wie die Abschlüsse" (ESRS 1.62). D. h., dass für eine nicht konsolidierte Nac...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 30 Bzgl. der Phase-in-Regelungen enthält ESRS 1, App. C eine Angabepflicht von ESRS E2 (§ 3 Rz 183 ff.), nämlich ESRS E2-6 "Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung". Die Phase-in-Regelung sieht zum einen vor, dass alle Unternehmen Angaben zur gesamten Angabepflicht ESRS E2-6 im ersten Berichtsjahr weglas...mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 23 Die Angabepflichten des ESRS S3 sind vorbehaltlich der Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse zu tätigen. Einige der im Standard vorgesehenen Datenpunkte finden sich jedoch in anderen EU-Rechtsakten wieder und werden dort bestimmten Unternehmen vorgeschrieben (§ 3 Rz 99). Die betroffenen Datenpunkte sind in ESRS 2, App. B aufgelistet.mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3.3 Finanzielle Wesentlichkeit

Rz. 85 Die finanzielle Wesentlichkeitsbewertung beinhaltet die Identifizierung von Informationen, die für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung bei Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das berichtspflichtige Unternehmen als wesentlich betrachtet werden können (ESRS 1.48). Insbes. werden Informationen für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzbe...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.5 ESRS S1-9 – Diversitätskennzahlen

Rz. 101 Mit dem Ziel der Förderung von Vielfalt sowie Gleichstellung unter den Arbeitnehmern und den Leitungs- und Aufsichtsgremien haben Unternehmen nach ESRS S1-9 die definierten Diversitätskennzahlen für Alter und Geschlecht offenzulegen (ESRS S1.64). Diese ergänzen die Angabepflichten in ESRS 2 GOV-1, insbes. ESRS 2.21 (§ 4 Rz 33). "Diversität" i. S. d. ESRS S1-9 soll ei...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.3 ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 31 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. c) der CSRD ist geregelt, dass berichtspflichtige Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsbericht eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen sowie ihres Fachwissens und ihrer Fähigkeiten in Bezug auf die Erfüllung dieser Rolle oder des Zugangs dieser Organe zu solchem Fachwissen...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.1 ESRS 2 BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen

Rz. 15 Angabepflicht ESRS 2 BP-1 umfasst einige grundlegende Informationen zu Umfang und Inhalt der vorgelegten Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei den Nutzern dieser Berichterstattung soll ein Verständnis darüber geschaffen werden, wie die Nachhaltigkeitserklärung erstellt wurde. Auf folgende drei Aspekte ist einzugehen (ESRS 2.3 f.): Festlegung der Berichtsgrenzen i. A., A...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.1 Allgemeine Angaben im Zusammenhang mit ESRS 2

Rz. 8 Im Abschnitt "ESRS 2 Allgemeine Angaben" von ESRS E1 wird zunächst dargelegt, wo die geforderten Angabepflichten aus diesem Abschnitt in der Nachhaltigkeitserklärung zu tätigen sind. Ein Teil der Angaben ist mit den "Allgemeinen Informationen" zu berichten, längsseits der "Allgemeinen Angaben" nach ESRS 2 (ESRS 1, App. D: Aufbau der ESRS-Nachhaltigkeitserklärung). Die ...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / Literaturtipps

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3.2 ESRS E5-4 – Ressourcenzuflüsse

Rz. 81 Die Angabepflicht nach ESRS E5-4 verlangt die Offenlegung von Informationen dazu, welche wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sich aus den Ressourcenzuflüssen des Unternehmens ergeben (ESRS E5.28). Diese Offenlegungspflicht soll ein Verständnis für den Ressourcenverbrauch, der direkt durch das Unternehmen und über dessen vorgelagerte Wertschöpfungskette veru...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.1.1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1

Rz. 11 Gem. ESRS E3.8 besteht eine Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 ("Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen"). Demnach hat das Unternehmen näher zu erläutern, ob und inwieweit das Unternehmen: seine Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten überprü...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.4.1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1

Rz. 26 Berichtspflichtige Unternehmen haben eine Beschreibung der Prozesse, mit welchen wesentliche klimabezogene Auswirkungen und klimabedingte Risiken und Chancen identifiziert werden, anzugeben. Unternehmen müssen hierbei berücksichtigen, welche Auswirkungen das Unternehmen auf den Klimawandel hat, mit besonderem Fokus auf die THG-Emissionen des Unternehmens (ESRS E1-6); we...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 Hinweis In der Kommentierung werden die Begriffe "Belegschaft" und "Beschäftigte" als Synonyme für "Arbeitskräfte des Unternehmens" verwendet. ESRS S1 adressiert Offenlegungspflichten zu den "Arbeitskräften des Unternehmens": Dabei handelt es sich um eine bedeutende Gruppe der "betroffenen Interessenträger" (ESRS S1.12), die darüber hinaus als "häufig" angeführte Katego...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 7 Absehbare nächste Schritte in der Implementierung und Überarbeitung der ESRS auf EU-Ebene

Rz. 85 Die Omnibus I-Initiative wird in den kommenden drei Jahren die Weiterentwicklung der ESRS prägen. Durch die Annahme der Richtlinie (EU) 2025/794 ("Stop-the-clock"-Richtlinie) wird zunächst den vielen neu berichtspflichtigen Unternehmen der zweiten und dritten Welle ein jeweils zweijähriger Aufschub der Berichtspflicht gewährt. Diese EU-Vorschriften sollen durch den Re...mehr