Fachbeiträge & Kommentare zu Wesentlichkeitsanalyse

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ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS Set 1)

Die zweite Offenlegungssäule des ESRS G1 befasst sich mit der Frage, wie Unternehmen ihr Geschäftsgebaren im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen analysieren, steuern und weiterentwickeln – insbesondere im Verhältnis zu externen Geschäftspartnern wie Lieferanten und Dienstleistern. Im Zentrum steht die transparente Darlegung, wie Risiken wie Korruption,... mehr

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ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 3.2 Offenlegungspflichten des ESRS E1 (ESRS Set 1)

Die Offenlegungspflichten des ESRS E1 folgen der grundsätzlichen Gliederung der ESRS und umfassen folgende Teilbereiche (siehe Abb. 2), die im Anschluss mit einem besonderen Fokus auf den Einkauf analysiert werden: Strategie Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen Parameter und Ziele Abb. 2: Übersicht aller Teilstandards des ESRS E1 Im Mittelpunkt stehen die originären T... mehr

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ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 9.2 Offenlegungspflichten des simplified ESRS E1

Die Offenlegungspflichten des simplified ESRS E1 folgen weiterhin der grundsätzlichen Dreiteilung der ESRS in Strategie, Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Kennzahlen und Ziele (vgl. Abb. 3). Gegenüber dem ESRS Set 1 ergeben sich jedoch wesentliche strukturelle Änderungen. Die Strategie-Säule wurde um zwei neue Teilstandards erweitert, die Kennzahlen- und... mehr

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ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 4 Scope-Betrachtungen im ESRS E1-6 – Einordnung, Einflussmöglichkeiten und Fokus des Einkaufs (ESRS Set 1)

Der Teilstandard ESRS E1-6 verpflichtet Unternehmen zur vollständigen Offenlegung ihrer Treibhausgasemissionen in Scope 1, Scope 2 und Scope 3, wie es durch das international anerkannte Greenhouse Gas Protocol definiert ist (siehe Abb. 2). Diese dreistufige Kategorisierung ist zentral für die standardisierte Klimabilanzierung und bildet die Grundlage zur Bewertung klimabezog... mehr

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ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 9.2.3 Kennzahlen und Ziele

Die dritte Offenlegungssäule des simplified ESRS E1 umfasst sechs Teilstandards, die sich auf messbare Ziele, Energieverbrauch, Treibhausgasemissionen, Kompensation, interne CO2-Bepreisung sowie finanzielle Auswirkungen klimabezogener Risiken beziehen. Gegenüber dem ESRS Set 1 wurden die Teilstandards inhaltlich gestrafft und neu nummeriert. Insbesondere E1-11 (Finanzielle A... mehr

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ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 3.2.3 Parameter und Ziele (ESRS Set 1)

Die dritte Säule der Offenlegungspflichten umfasst insgesamt folgende sechs Teilstandards: ESRS E1-4: Ziele in Bezug auf Strategien zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel Der Teilstandard ESRS E1-4 verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung konkreter, überprüfbarer Zielsetzungen, die sich aus der strategischen Ausrichtung in Bezug auf den Klimawandel ergeben. Diese... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Risikoorientierter Ansatz

Rz. 17 In der Sondersitzung des MaRisk-Fachgremiums zur Compliance-Funktion am 24. April 2013 hat die BaFin klargestellt, dass die Compliance-Funktion nicht für die allgemeine Compliance im Sinne einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation nach § 25a Abs. 1 KWG zuständig ist.[1] Die Verantwortung dafür liegt ausschließlich bei der Geschäftsleitung (→ AT 3 Tz. 1). Darüber hin... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Identifizierung wesentlicher rechtlicher Regelungen und Vorgaben

Rz. 49 Die Identifizierung der Compliance-Risiken ist von entscheidender Bedeutung, da sie den Ausgangspunkt für die anschließenden Prozessschritte Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation der Risiken bildet. Wesentliche Compliance-Risiken können sich insbesondere aus Änderungen der geschäfts- und risikostrategischen Ausrichtung des Institutes oder der rechtlich... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / AT 2.2 Risiken

Rz. 1 Die Anforderungen des Rundschreibens beziehen sich auf das Management der für das Institut wesentlichen Risiken. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit muss sich die Geschäftsleitung regelmäßig und anlassbezogen im Rahmen einer Risikoinventur einen Überblick über die Risiken des Instituts verschaffen (Gesamtrisikoprofil). Die Risiken sind auf der Ebene des gesamten Institu... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12 Stresstests für wesentliche Risiken

Rz. 113 Bereits aus der Definition der wesentlichen Risikoarten folgt implizit, dass sich die Risikofaktoren je Risikoart zumindest teilweise voneinander unterscheiden müssen. Die EBA erwartet, dass die Stresstests zu einzelnen Risikoarten in einem angemessenen Verhältnis zu Art, Umfang und Komplexität der Geschäftsaktivitäten und der damit verbundenen Risiken stehen.[1] Sie... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Angaben im Einzelnen (Abs. 3)

Rz. 4 Nach § 289c Abs. 3 HGB sind jeweils solche Angaben zu machen, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der KapG sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die genannten Aspekte erforderlich sind, einschl. einer Beschreibung der verfolgten Konzepte, einschl. der von der KapG angewandten Due-Diligence-Prozesse (Nr. 1), der Ergebniss... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.4 Berichterstattung über den Prozess zur Informationsermittlung (§ 289c Abs. 3 HGB-E)

Rz. 22 Nach § 289c Abs. 3 HGB-E ist über den Prozess zur Ermittlung der den Angaben zugrunde liegenden Informationen zu berichten. Dies beinhaltet insbes.: die Beschreibung der Methoden und Verfahren, die zur Datenerhebung und -analyse verwendet wurden, die Darstellung des Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse. Dies erhöht die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der berichteten ... mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.3.6 Konsolidierungskreis

Das Problem der ggf. unterschiedlichen Konsolidierungskreise von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde von der EFRAG und der EU-Kommission nur ansatzweise gelöst mit Verweis auf die geltenden Rechnungslegungsregelungen (ESRS 1 (5/2026).60)[1]. Denn nach ESRS 1 (5/2026).61 kann das Unternehmen ein Tochterunternehmen, das aufgrund seiner finanziellen Unwesentlichk... mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.3.3 Details der Wesentlichkeitsbeurteilung

Hinsichtlich der Schritte der Wesentlichkeitsanalyse fordert ESRS 1 (7/2026).25, dass die zu berichtenden Informationen in zwei Schritten zu erfolgen haben: Das Unternehmen ermittelt Themen, die mit seinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen zusammenhängen; und anschließend bestimmt es zu jedem dieser Themen die zu meldenden Informationen (siehe ESRS 1 (7/2026).29,... mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Anwendungsbereich

Unternehmen der 2. Welle sind Kapitalgesellschaften oder denen über § 264a HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften mit im (Jahres-)Durchschnitt mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. EUR Nettoumsatzerlöse (§ 277 Abs. 1 HGB). Eine spezielle Ausweitung der Pflichten auf andere Finanzinstitute, wie bislang vorgesehen etwa für kleinere Kreditinstitute oder f... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung zum HGB / 2.83 Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Literaturauswertung zum HGB / 2.18 Bilanzanalyse

Eisenschmidt/Kühnberger/Stührk, Zur rechnungslegungsbasierten Ergebnisqualität der EPRA-Earnings – Eine empirische Analyse für den europäischen Immobiliensektor, KoR 4/2026, S. 147; Erichsen, Veränderte Rahmenbedingungen bei der Kreditvergabe : ES... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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Awareness für Nachhaltigkei... / 4.1.1 Wesentliche Themen identifizieren

Eine Wesentlichkeitsanalyse ist ein zentrales Instrument bei der Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie. Eine Wesentlichkeitsanalyse unterstützt die strategische Ausrichtung der Nachhaltigkeitsziele mit den übergeordneten Geschäftszielen. Sie hilft dabei zu gewährleisten, dass die Nachhaltigkeitsinitiativen des Unternehmens mit der Vision und Mission übereinstimmen aber ... mehr

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Klimastrategie: Lösungsansä... / 3 Fazit: Klimastrategien sind ein Erfolgsfaktor

Der Klimawandel stellt Unternehmen vor enorme Herausforderungen – eröffnet zugleich aber auch neue Chancen für Innovation, Transformation und nachhaltiges Wachstum. Eine integrierte Klimastrategie kann gezielt dazu beitragen, Risiken frühzeitig zu erkennen, neue Marktpotenziale zu erschließen und Resilienz zu stärken. Unternehmen die Klimaaspekte frühzeitig und konsequent in... mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 7. Global Reporting Initiative (GRI)

Tz. 83 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Die Global Reporting Initiative (GRI) wurde 1997 in Boston gegründet, nachdem sich die Öffentlichkeit über die Umweltschäden im Rahmen der Havarie der Exxon Valdez und der anschließenden Ölpest empört hatte. Die Wurzeln liegen in den gemeinnützigen Organisationen CERES (früher: Coalition of Environmentally Responsible Economies) und Tellus In... mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. SASB-Standards

Tz. 39 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Der Sustainability Accounting Standards Board (SASB) (eine US-Organisation) wurde im Jahr 2011 gegründet und seine ursprüngliche Zielsetzung war, dass US-börsennotierte Unternehmen zu einer integrierten Nachhaltigkeitsberichterstattung nach SASB-Standards verpflichtet werden sollen. Seine Ausrichtung war also vor allem auf den US-Kapitalmarkt... mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 10 Aufgrund des engen Zeitplans und der damit einhergehend geringen Zeit für die Unternehmen, sich auf die Berichtspflichten vorzubereiten und die entsprechenden Strukturen und Systeme zu implementieren, wurden zumindest für die Übergangsphase temporäre Erleichterungen für bestimmte Unternehmen respektive Konzerne geschaffen. Diese wurden anders als für viele andere ESRS... mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 6 ESRS 1.AR16 enthält die Aufstellung der Nachhaltigkeitsaspekte, die bei der Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3). Die für ESRS G1 einschlägige Aufstellung von Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen enthält Tab. 1:[1] mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.1 ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen

Rz. 15 Nach ESRS G1.6 sind die Verfahren zur Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung zu beschreiben. Unternehmen haben ferner alle relevanten Kriterien offenzulegen, die bei der Wesentlichkeitsanalyse verwendet werden, einschl. des Standorts, der Tätigkeit, des Sektors und der Struktur der Transaktion. ESRS G1... mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.3 ESRS G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten

Rz. 26 Nach ESRS G1.12 hat ein Unternehmen Informationen über das Management seiner Beziehungen zu seinen Lieferanten und die Auswirkungen auf seine Lieferkette vorzulegen, sofern diese Informationen zuvor bei der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich eingestuft wurden. Diese Informationen sollen nach ESRS G1.12 externen Berichtsadressaten helfen, ein Verständnis hinsichtlic... mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 9 Bei Erstellung der ESRS wurde darauf geachtet, dass die ESRS möglichst kohärent zu anderen unionsrechtlichen Vorschriften sowie einschlägigen Berichtsrahmenwerken und Leitlinien sind. Speziell für die Offenlegungspflichten des ESRS G1 erfolgte im Erstellungsprozess der ESRS insbes. eine Einbeziehung der einschlägigen Regelungen der CSRD, der NFRD (Non-Financial Reporti... mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.2 ESRS G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung

Rz. 18 Nach ESRS G1.7 haben Unternehmen ihre Konzepte in Bezug auf Aspekte der Unternehmensführung anzugeben sowie zu erläutern, wie es ihre Unternehmenskultur fördert. Mit "Konzepte" wird in der aktuellen Übersetzung "policies" übersetzt, was zunächst "Strategie" hieß. Nach dem Glossar bezeichnet ein Konzept eine "Reihe oder ein Rahmen von allgemeinen Zielen und Management... mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.2 ESRS G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

Rz. 54 Die Angabepflicht ESRS G1-5 umfasst Informationen über die Tätigkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der politischen Einflussnahme, einschl. der Lobbytätigkeiten in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens (ESRS G1.27). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD neu hinzugefügten Art. 29b Abs. 2 Buchst. c) (i... mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.2.2 ESRS E3-4 – Wasserverbrauch

Rz. 54 Nach ESRS E3.26 hat das Unternehmen Informationen über seinen Wasserverbrauch im Zusammenhang mit seinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen anzugeben, um ein Verständnis über den Wasserverbrauch des Unternehmens und die Fortschritte in Bezug auf seine Ziele zu vermitteln (ESRS E3.27). Demzufolge steht ESRS E3-4 in engem Zusammenhang zu den Angaben zur Fest... mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 3 Fazit

Rz. 69 ESRS E3 enthält Angabepflichten zu Wasser- und Meeresressourcen. Zum einen sind – wie in den anderen Standards – Informationen zum Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen anzugeben, zum anderen sind Informationen zu Parametern und Zielen offenzulegen. Im Fokus stehen die Aspekte Wasserverbrauch, Wasserentnahme, Ableitung von Wasser, Ableitung von Wasser in di... mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.1.1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1

Rz. 11 Gem. ESRS E3.8 besteht eine Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 ("Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen"). Demnach hat das Unternehmen näher zu erläutern, ob und inwieweit das Unternehmen: seine Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten überprü... mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3 Wesentlichkeitsanalyse

4.3.1 Grundlagen: doppelte Wesentlichkeit Rz. 61 In der Nachhaltigkeitsberichterstattung fungiert die Wesentlichkeitsanalyse als Instrument zur Identifizierung und (inhaltlichen) Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, welche in der Berichterstattung offengelegt werden sollen (ESRS 1.25). Diese Analyse bildet das Fundament der Nachhaltigkeitserklärung, da di... mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.4 Von der Wesentlichkeitsanalyse zum Berichtsinhalt

4.4.1 Systematiken der Berichterstattung Rz. 93 Die Darstellungen zur Wesentlichkeitsanalyse (Rz 61–92) widmeten sich der Frage, wie die inhaltliche Wesentlichkeit einer Auswirkung, eines Risikos oder einer Chance identifiziert werden kann. Die Frage, ob eine Angabe zu tätigen ist, ist in einem zweiten, daran knüpfenden Schritt zu überprüfen. Hierbei steht die Wesentlichkeit... mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3.1 Grundlagen: doppelte Wesentlichkeit

Rz. 61 In der Nachhaltigkeitsberichterstattung fungiert die Wesentlichkeitsanalyse als Instrument zur Identifizierung und (inhaltlichen) Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, welche in der Berichterstattung offengelegt werden sollen (ESRS 1.25). Diese Analyse bildet das Fundament der Nachhaltigkeitserklärung, da die erforderlichen Angaben gem. ESRS weites... mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.4.1 Systematiken der Berichterstattung

Rz. 93 Die Darstellungen zur Wesentlichkeitsanalyse (Rz 61–92) widmeten sich der Frage, wie die inhaltliche Wesentlichkeit einer Auswirkung, eines Risikos oder einer Chance identifiziert werden kann. Die Frage, ob eine Angabe zu tätigen ist, ist in einem zweiten, daran knüpfenden Schritt zu überprüfen. Hierbei steht die Wesentlichkeit der damit vermittelten Information im F... mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3.2 Auswirkungs-Wesentlichkeit

Rz. 76 Ein Nachhaltigkeitsaspekt ist aus der ökologischen und sozialen Perspektive wesentlich, sobald im Kontext des berichtspflichtigen Unternehmens tatsächliche oder potenzielle, positive oder negative, kurz-, mittel- oder langfristige Auswirkungen auf Menschen oder Umwelt erfolgen, die als wesentlich bewertet werden (ESRS 1.43; Rz 136 f.). Die Auswirkungen müssen mit den ... mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4 Von der Due Diligence zur doppelten Wesentlichkeit

Rz. 43 Wie schon in der NFRD stellt die Wesentlichkeitsanalyse gem. CSRD/ESRS das "Herzstück" der Nachhaltigkeitsberichterstattung dar.[1] Allerdings finden sich mit den ESRS erstmals umfangreiche konkretisierende Vorgaben zu deren Durchführung und der darauf basierenden Ableitung von Inhalten der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Im Hinblick auf die (z. T. wohl unvermeidbar... mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 5.2 Geschäftsbeziehungen und Wertschöpfungskette

Rz. 124 Eine bedeutsame Abweichung gegenüber dem Umfang der Berichtsgrenzen regeln die ESRS im Hinblick auf die Wertschöpfungskette: "Die in der Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen Informationen über das Bericht erstattende Unternehmen werden durch Informationen über die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ergänzt, die mit dem Unternehmen durch seine direkten und... mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS 1 enthält – anders als alle anderen zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorliegenden ESRS – keine explizit gekennzeichneten Angabepflichten. Seine Aufgabe ist es vielmehr, als Klammer vor den Einzelanforderungen ein Verständnis für den Aufbau der ESRS zu vermitteln (Rz 3 ff.), die den ESRS in ihrer Gesamtheit zugrunde liegenden Konzepte sowie weitere allgemeine Grundlagen d... mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.2 Stakeholder im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 51 Stakeholder können als weiteres zentrales Element innerhalb der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie der Due Diligence betrachtet werden. Insbes. bei der Wesentlichkeitsanalyse ermöglicht erst die Einbindung der Stakeholder, wesentliche Auswirkungen zu identifizieren und zu priorisieren (ESRS 1.24). Rz. 52 Erstmals wird mit den ESRS eine klare Definition des Begriffs... mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / Literaturtipps

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.1 (Sustainability) Due Diligence

Rz. 45 Der Due-Diligence-Prozess eines Unternehmens im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte bildet das Fundament der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der damit verbundenen Wesentlichkeitsanalyse. Dies ergibt sich v. a. aus dem in ESRS 1 dargelegten Umstand, dass die durchzuführende Wesentlichkeitsanalyse (insbes. hinsichtlich der Auswirkungs-Wesentlichkeit) auf den bereit... mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.4.2 Spezifische Anforderungen an die Berichterstattung

Rz. 102 Bei Bereitstellung von unternehmensspezifischen Angaben hat das berichtspflichtige Unternehmen sicherzustellen, dass die Nutzer der Berichterstattung die damit verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte nachvollziehen können (ESRS 1.AR1). Somit sollte das Unternehmen bei der Entwicklung solcher Angaben sicherstellen, dass die Ang... mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 6.1 Abzudeckende Zeithorizonte

Rz. 134 Zu den Berichtszeiträumen, die von der Nachhaltigkeitsberichterstattung abzudecken sind, hält ESRS 1 zunächst fest, dass die Nachhaltigkeitserklärung denselben Berichtszeitraum umfasst, auf den sich auch die Finanzberichterstattung, d. h. der Abschluss bezieht (ESRS 1.73). Dies ist insofern konsequent, als diese Nachhaltigkeitserklärung gem. CSRD verpflichtender Teil... mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 10 Fazit

Rz. 201 ESRS 1 enthält grundlegende Regelungen für das Gesamtsystem der Berichterstattung gem. ESRS. Zwar ergeben sich aus ESRS 1 selbst keine unmittelbaren Berichtspflichten, allerdings nehmen die weiteren ESRS in vielen Fällen Bezug auf konkrete Regelungsbereiche und fordern konkrete Angaben etwa zur Darstellung der in ESRS 1 inhaltlich geregelten Wesentlichkeitsanalyse. A... mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 2.1 Ebenen von Standards und Angabepflichten

Rz. 3 ESRS 1 legt die grundlegende Struktur der ESRS dar und behandelt damit zugleich das Zusammenspiel der bereits vorliegenden und noch in Entwicklung befindlichen ESRS. Unterschieden werden drei Ebenen von Standards, die sektorunabhängig für alle berichtspflichtigen Unternehmen gelten (ESRS 1.4): generelle Standards (cross-cutting standards): diese umfassen ESRS 1 ("Allge... mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 3 Qualitative Merkmale von Nachhaltigkeitsinformationen

Rz. 18 In einem gesonderten Kapitel enthält ESRS 1 Ausführungen zu "qualitativen Merkmalen" ("qualitative characteristics") von Nachhaltigkeitsinformationen. Diese werden eingeteilt in: grundlegende qualitative Merkmale von Informationen (fundamental qualitative characteristics of information): Relevanz (relevance) und wahrheitsgetreue Darstellung (faithful representation) so... mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 9 Phase-in-Regelungen

Rz. 183 An letzter Stelle widmet sich ESRS 1 den Übergangsbestimmungen für die erstmalige Anwendung der ESRS. Diese sehen zeitliche bzw. inhaltliche Erleichterungen für die geforderte Berichterstattung vor. Die vorgesehenen Zeiträume für die Anwendung dieser Erleichterungen beginnen jeweils mit dem Zeitpunkt der erstmaligen Berichtspflicht gem. ESRS, wie sie von der CSRD fes... mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 8 Schutzklauseln

Rz. 176 ESRS 1 enthält zwei explizite Schutzklauseln, die es Unternehmen erlauben, Angaben zu unterlassen – insbes. dann, wenn diese in der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wurden: "Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Verschlusssachen oder vertrauliche Informationen anzugeben, selbst wenn diese als wesentlich betrachtet werden" (ESRS 1.105). Im Besond... mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.4.3 Besonderheiten der Berichterstattung im Konzern

Rz. 107 Ein Mutterunternehmen muss die konsolidierte Berichterstattung zu den Auswirkungen, Risiken und Chancen der Gruppe grds. unabhängig von den rechtlichen Strukturen erstellen. Hierbei kann entweder ein Top-down-Ansatz verfolgt werden oder eine Bottom-up-Methode, bei der alle Ergebnisse der Tochterunternehmen zusammengefasst werden. Bei der methodischen Vorgehensweise s... mehr