Fachbeiträge & Kommentare zu Wasserschaden

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ja) Rechtsentwicklung

Rn. 579 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Reichhaltige Rspr liegt zu dem Fall vor, dass im Anschluss an die Anschaffung eines Gebäudes umfangreiche Renovierungs- und Erhaltungsaufwendungen v Erwerber getätigt werden. Man spricht hierbei von anschaffungsnahen HK. Der dahinter steckende Grundgedanke ist: Der Erwerber des Gebäudes hat einen niedrigeren Preis als den "richtigen" bezahl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / b) Substanzvermehrung

Bei einer Substanzmehrung werden bisher nicht vorhandene Bestandteile oder Anlagen in ein Gebäude eingefügt und dadurch die Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes erweitert, ohne dass zugleich seine nutzbare Fläche vergrößert wird, z.B. wenn eine Außentreppe errichtet, eine Sonnenmarkise angebracht oder eine Sauna eingebaut wird. Keine zu einer Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit f...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.2 Anspruchsinhalt

Rz. 124 Der Anspruch des Mieters bezieht sich auf die (Wieder-)Herstellung der vermieteten Sache zum vertragsgemäßen Gebrauch. Gefordert ist ein Handeln des Vermieters, das über §§ 887, 888 ZPO vollstreckungsmäßig durchzusetzen ist, wie z. B. die Verpflichtung des Vermieters zur Teppicherneuerung (LG Lüneburg, Beschluss v. 22.9.2014, 6 T 88/14, ZMR 2015, 318) oder bei vom Mi...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Berechnung der Minderung

Rz. 53 Während § 537 Abs. 1 Satz 1 a. F. zur Berechnung der Minderung auf die kaufrechtlichen Vorschriften der §§ 472, 473 verwies, spricht das Gesetz jetzt von einer angemessen herabgesetzten Miete. Richtigerweise wird in der amtlichen Begründung darauf hingewiesen, dass diese Regelung unpraktikabel war, die Rechtsprechung regelmäßig mit geschätzten Prozentsätzen gearbeitet...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.4 Gegenstand des Leistungsverweigerungsrechts

Rz. 67 Das Zurückbehaltungsrecht darf grds. nur für künftige Mietzahlungen geltend gemacht werden (OLG Düsseldorf, ZMR 1988, 304; LG Berlin, GE 2012, 898). Ist der Mieter hinsichtlich einzelner Forderungen des Vermieters in Verzug geraten, kann er wegen einer erst später fällig gewordenen Gegenleistung ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn er Handlungen vornimmt...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.5.2 Balkon

Rz. 22 Der Vermieter haftet auch für schon bei Vertragsbeginn vorhandene Undichtigkeiten des Balkonbodens über der Wohnung des Mieters, selbst wenn diese erst später zu einem Wasserschaden führen (LG Berlin, Urteil v. 19.12.1997, 64 S 68/97). Hinweis Verglasung Der Vermieter braucht aber die vom Mieter angebrachte Verglasung eines Balkons, die anlässlich einer Fassadenrenovier...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9.2 Obhuts- und Anzeigepflichten

Rz. 118 In Erfüllung seiner Obhutspflicht hat der Mieter dafür zu sorgen, dass die gemietete Sache einschließlich der Einrichtungen, die er im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs (mit)nutzt (Gemeinschaftseinrichtungen, Zugänge, Zufahrtswege), keinen Schaden nimmt (BGH, Urteil v. 14.12.2016, VIII ZR 49/16, WuM 2017, 10 – Betäubungsmittel in der Wohnung; LG Berlin, Urteil v. ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 16.4.3 Berufungsstreitwert (Beschwer)

Rz. 83 Für den Wert der Beschwer bei Mängelbeseitigungsklagen ist derjenige des damit abgewiesenen Mieters (BGH, Beschluss v. 17.3.2020, VIII ZR 115/, WuM 2020, 299, BGH, Beschluss v. 13.2.2007, VIII ZR 342/03, WuM 2007, 207; BGH, Beschluss v. 13.2.2007, VIII ZR 342/03, GE 2007, 983, ständige Rspr.) als auch derjenige des zur Mängelbeseitigung verurteilten Vermieters mit dem...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9.3 Duldung der Besichtigung/des Zutritts durch Vermieter

Rz. 120a Im Rahmen der Pflicht, Erhaltungs-und Modernisierungsmaßnahmen zu dulden (§§ 555a Abs. 1,555d Abs. 1), hat der Mieter erforderlichenfalls dem Vermieter und den von ihm beauftragten Personen das Betreten der Mieträume zu gestatten (LG Berlin II, Urteil v. 22.10.2024, 65 S 139/24, GE 2025,591; AG Berlin-Spandau Urteil v. 17.10.2022 – 6 C 217/21, GE 2023,301). Ein Zutr...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.5.7 Erforderliche "Grundrenovierung" – Sonderproblem?

Rz. 182 Die bisherigen Ausführungen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen zu nach Ende des Mietverhältnisses geschuldeten Schönheitsreparaturen gelten auch dann, wenn schon bei Übergabe der Wohnung (renoviert oder unrenoviert) ein Zustand erreicht war oder (inzwischen) ein Zustand erreicht ist, der es erfordert, "Grund" in den Renovierungszustand der Wohnung zu bringen....mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.6.3 Vermieter als Verpflichteter

Rz. 189 Der Vermieter hat (wie umgekehrt auch der Mieter) die Verpflichtung, auch im laufenden Mietverhältnis je nach Notwendigkeit Schönheitsreparaturen auszuführen, denn von der Ausführung nach Ende des Mietverhältnisses hat der Mieter nichts mehr (vgl. LG Berlin, GE 2002, 196 unter Hinweis auf LG Berlin, Urteil v. 8.1.2001, 62 S 346/00). Der Mieter hat also gegen den Vermi...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.3 Ausschluss des Leistungsverweigerungsrechtes

Rz. 66 Die Minderungsbefugnis des Mieters – und damit sein Leistungsverweigerungsrecht – ist für die Zeit, in der er die Mangelbeseitigung schuldhaft verhindert oder mutwillig erschwert, ausgeschlossen. Hierzu zählt auch, wenn er notwendige Vorarbeiten unterlässt oder dem Vermieter den Zugang zu dem seiner Instandhaltungspflicht obliegenden Bereich nicht gewährt (OLG Frankfu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anzeigepflicht Mietmängel / 1 Voraussetzungen

Die Obhutspflicht über die Mietsache verpflichtet den Mieter nach § 536c Abs. 1 BGB, dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen wenn sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache zeigt, wenn eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich wird oder sich ein Dritter ein Recht an der Sache anmaßt. Hinweis Mangel = Fehler der Mietsache Ein...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Mehrfache Inanspruchnahme

Rz. 54 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Stpfl kann die Steuerermäßigung nach § 35a EStG für die unterschiedlichen begünstigten Tätigkeiten grundsätzlich nebeneinander in Anspruch nehmen. Sind ihm im VZ für eine haushaltsnahe geringfügige Beschäftigung (§ 35a Abs 1 EStG; > Rz 26 ff), für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis, das keine geringfügige Tätigkeit ist, (§ 35a A...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohngebäudeversicherung: Re... / 4 Die Entscheidung

Das OLG meint, die Berufung habe offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg! Die gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs des Wohnungseigentümers auf Versicherungsleistung scheitere daran, dass nach den Versicherungsbedingungen die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag nicht dem Versicherten zustehe. Teil B § 12 Nr. 1 VGB 2008 laute: "Der Versicherungsnehmer kann...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohngebäudeversicherung: Re... / 3 Das Problem

In der Wohnung von Wohnungseigentümer K kommt es zu einem Wasserschaden. K verlangt von B Zahlung von 9.850,75 EUR. Denn die Verwaltung X hatte mit B im eigenen Namen für die Wohnungseigentumsanlage eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. "Vereinbart sind die Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 2008 – BVV/BLBV)" (VGB 2008). Das LG weist die Klage ab. Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Abnutzung / 8 Selbst genutzte Wohnung

Bei einer vom Eigentümer genutzten Wohnung kommen Abschreibungen nicht infrage. Unter engen Voraussetzungen können Reparaturkosten z. B. nach einem Brand- oder Wasserschaden als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.[1] Voraussetzung ist u. a., dass die Schäden nicht durch die üblichen Versicherungen abgedeckt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Abnutzung / 4 Zeitpunkt des Abzugs

Die AfaA ist grundsätzlich in dem Jahr vorzunehmen, in dem der Schaden eintritt, bei einem Brand- oder Wasserschaden also im Jahr des Ereignisses. Lediglich bei Schäden, die nicht sofort erkennbar sind, lässt die Rechtsprechung zu, dass der Eigentümer die AfaA erst in dem Jahr vornimmt, in dem der Schaden entdeckt wird.[1] Liegt in diesen Fällen für das Jahr des Schadenseint...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 4. Zuständigkeit

Rz. 102 Der PKH-Antrag folgt der Zuständigkeit für die Hauptsache. Dies gilt auch dann, wenn der PKH-Antrag gesondert eingereicht wird. Rz. 103 Beispiel 1: Mandant M erhebt eine sog. Kostenvorschussklage i.H.v. 2.500,00 EUR gegen seinen in Hanau wohnenden Vermieter aufgrund eines erheblichen Wasserschadens in der von ihm bewohnten Mietwohnung in Berlin-Kreuzberg (Der Mandant ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Abwehrender Brandschutz: Br... / 2.3 Löschmittelarten

Die verschiedenen Löschmittel haben unterschiedliche Löschwirkungen und eigenen sich daher nur für bestimmte Brandklassen (Tab. 3). Ziel bei der Auswahl ist es, mit dem geringsten Aufwand an Löschmittel einen größtmöglichen Löscherfolg zu erzielen, um die Folgeschäden (z. B. Wasserschäden) so gering wie möglich zu halten. Tab. 3: Übersicht über die Anwendungsmöglichkeiten von...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Abwehrender Brandschutz: Ab... / 6.2 Einsatztaktik und Umgang mit Wandhydranten

Wandhydranten sind Geräte für die Erstbrandbekämpfung, d. h. diese Brandbekämpfungseinrichtungen (zumindest die mit formbeständigem Schlauch) sind für die Nutzung durch Beschäftigte und Laien geeignet. Allerdings sind dabei bestimmte einsatztaktische Fragen zu beachten. Wandhydranten müssen so beschaffen sein, dass sie auch durch eine Person bedient werden können. Vorteilhaft...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter von Wohnungseigentum / 4.12.2 Notmaßnahmen

Nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, in dringenden Fällen sonstige zur Erhaltung des Gemeinschaftseigentums erforderliche Maßnahmen zu treffen. Die Verwalterbefugnisse bzw. -verpflichtungen im Rahmen des § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG korrespondieren mit denen der einzelnen Wohnungseigentümer bezüglich deren Befugnis zur Durchführung von Notmaßnah...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltung des Gemeinschafts... / 4.1.2 Notmaßnahmen

Gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. Die erforderliche Vertretungsmacht, für die Gemeinschaft entsprechend erforderliche Maßnahmen durchführen zu können und in diesem Zusammenhang auch entsprechende Rechtsges...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltung des Gemeinschafts... / 6 Rechtsprechungsübersicht

Vorbemerkung: Die vor Inkrafttreten des WEMoG ergangenen Entscheidungen gelten überwiegend auch nach neuer Rechtslage weiter. Gekennzeichnet ist die Fortgeltung nachfolgend mit (+). Ist die Rechtslage in Ermangelung aktueller Rechtsprechung nicht sicher zu beurteilen, wird die Entscheidung mit (?) gekennzeichnet. Scheint ihre Fortgeltung eher unwahrscheinlich, erfolgt die Ken...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftungsfragen im Wohnungse... /   Wasserschaden

Wie ist die Lage, wenn eine Mieterin nach einem Wasserschaden nicht aus der Wohnung auszieht, damit die Trocknung erfolgen kann? Wer muss für eine Ersatzwohnung sorgen? Der Wohnungseigentümer, der die Wohnung vermietet. Das folgt aus § 555a Abs. 3 Satz 1 BGB.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftungsfragen im Wohnungse... /   Wartungspflichten

Gibt es bei einem Gebäude (beispielsweise aus den 1970er-Jahren) eine Verpflichtung zu präventiven Maßnahmen, z.B. wie auch immer geartete Wartung von Flachdächern oder Balkonen, insbesondere wenn Wasserschäden in Folge anderer undichter Balkone in der Vergangenheit in dieser Wohnungseigentumsanlage bekannt sind? Ja. Die Verwaltung muss jede Wohnungseigentumsanlage regelmäß...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Anschaffungskosten

Rn. 381 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für den Begriff der AK gilt ausschließlich § 255 Abs 1 HGB (s Rn 113), egal, ob PV oder BV (BFH BStBl II 2017, 343; BFH BStBl II 2019, 170; BFH BStBl II 2020, 545; BFH IX R 14/20, BB 2023, 626; H 6.2 EStH 2023). Dh AK sind (BFH BFH/NV 2002, 966; FG Niedersachsen EFG 2017, 1418 rkr; BFH BStBl II 2019, 170; BFH IX R 14/20, BB 2023, 626):mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung und Kosten... /   Wasserschaden

Auf einer gemeinschaftlichen Fläche ist ein Wasserschaden entstanden. Dadurch kam es auch zu einem Schaden in der Wohnung darunter. Wer ist hinsichtlich der Wohnung verantwortlich für die Behebung des Schadens? Soweit es um Schäden des gemeinschaftlichen Eigentums geht, muss sich die Verwaltung als Organ der GdWE darum kümmern. Soweit es um Schäden in einem Raum geht, der i...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klaganspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeign...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung und Kosten... /   Versicherungsschaden

Wie ist der Selbstbehalt aus einem Versicherungsschaden abzurechnen? Tritt in einer Wohnungseigentumsanlage z. B. aufgrund einer defekten Wasserleitung ein Schaden ein, ist ein von der GdWE in der verbundenen Gebäudeversicherung vereinbarter Selbstbehalt, durch den der Versicherer einen bestimmten Teil des ansonsten versicherten Interesses nicht zu ersetzen hat, wie die Ver...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.2 Kündigungsgründe

Rz. 44 Die Kündigung kann sowohl darauf gestützt werden, dass der Mieter durch die Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt die Mietsache erheblich gefährdet oder er die Mietsache unbefugt einem Dritten überlässt. Er haftet aber nicht für solche Risiken, die den Räumen bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses anhaften und die er nicht erkannt hat (KG, Urteil v. 4.12...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1.3 Nichtgewährung des Gebrauchs bzw. Gebrauchsentziehung

Rz. 22 Das Kündigungsrecht besteht immer dann, wenn der vertragsmäßige Gebrauch der gemieteten Sache nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird. Dabei kommt es auf den Inhalt und Umfang des vertragsmäßigen Gebrauchs an. Dazu gehört nicht nur die Überlassung der gemieteten Sache, sondern auch die Überlassung ohne Sach- oder Rechtsmängel i. S. d. §§ 536 ff. oder mit d...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.5 Erhebliche Verletzung der Rechte des Vermieters

Rz. 56 Schließlich ist Voraussetzung für die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses, dass die Rechte des Vermieters durch die Fortsetzung des abgemahnten Verhaltens des Mieters erheblich verletzt oder gefährdet werden. Die Erheblichkeit ist regelmäßig zu bejahen, wenn eine unbefugte Gebrauchsüberlassung vorliegt. Dauert diese nur kurz, kann eine Erheblichkeit zu verneinen...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung wegen Störung des Hausfriedens

Rz. 11 Nach § 569 Abs. 2 liegt ein wichtiger Grund i. S. d. Generalklausel des § 543 Abs. 1 bei der Wohnraummiete dann vor, wenn ein Vertragsteil den Hausfrieden nachhaltig stört und die Unzumutbarkeitsvoraussetzungen des § 543 Abs. 1 vorliegen; unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls (BGH, Urteil v. 18.2.2015, VIII ZR 186/14, GE 2015, 509) zu prüfen, ob dem Kündigende...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 3 Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 setzt voraus, dass der andere Vertragsteil in solchem Maße seine Verpflichtungen verletzt, dass dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.1 Verzug des Vermieters (§ 536a Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 27 Nach § 536a Abs. 2 kann der Mieter den Mangel selbst beseitigen und Aufwendungsersatz verlangen, wenn der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels im Verzug ist– § 536a Abs. 2 Nr. 1. Verzug tritt allerdings dann nicht ein, wenn der Mieter in Annahmeverzug ist. Das setzt voraus, dass der Vermieter dem Mieter die Mangelbeseitigung anbietet. Will er dazu den Mangel zuvor...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Anfänglicher Mangel

Rz. 4 Der Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags entscheidet darüber, ob § 536a Abs. 1 1. oder 2. Alt. zur Anwendung kommt. Maßgeblich ist der Mietvertrag, der rechtlich das Mietverhältnis begründen soll. Dazu reicht grundsätzlich auch ein formloser Vertrag, selbst wenn später noch ein förmlicher, schriftlicher Mietvertrag geschlossen wird. Anders mag der Fall zu beurtei...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.3 Nachträglicher Mangel

Rz. 11 Für Mängel, die nach Vertragsschluss auftreten, haftet der Vermieter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft, d. h. bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten. Das Verschulden muss sich auf die Verursachung – oder auch mangelhafte Beseitigung (OLG Hamm NZM 1999,804) – des Mangels erstrecken. Der Vermieter haftet auch dann, wenn er sich noch nicht im Verzug befindet. De...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Umfang des Schadensersatzanspruch

Rz. 21 Der Schadensersatzanspruch des Mieters beschränkt sich nicht auf den Schaden, der daraus entsteht, dass der Mieter die Mietsache nicht in ihrem vollen Wert genießen kann. Der Mieter hat vielmehr einen Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als wenn der Vermieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag in vollem Umfang nachgekommen wäre. Der Anspruch umfasst zunächs...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.4 Verzugshaftung

Rz. 15 Die Verzugshaftung setzt einen fälligen Mängelbeseitigungsanspruch (§ 535) voraus, den der Vermieter trotz Mahnung schuldhaft nicht erfüllt hat (§ 286). Hinweis Mangelbeseitigung Ein Mangel, mit dessen Beseitigung der Vermieter in Verzug gekommen ist, ist anzunehmen, wenn der tatsächliche Zustand der Mietsache von dem für den vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.1 Überblick

Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen werden in Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge für eine Grundvorsorge (Basisabsicherung) und andere sonstige Vorsorgeaufwendungen unterteilt.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 23–41 Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 23-2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 4. Erhaltung des Sondereigentums

Rz. 60 Eine nach Absatz 2 Nr. 1, Absatz 1 Nr. 1 abwehrfähige Beeinträchtigung kann ebenso wie nach dem früheren § 14 Nr. 1 auch aus einer Verletzung seiner Verpflichtung zur Erhaltung seines Sondereigentums entstehen.[184] Voraussetzung ist auch hier nicht nur die Verletzung der Erhaltungspflicht als solche, sondern die konkrete Beeinträchtigung der anderen Wohnungseigentüme...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Verhältnis zwischen Sondereigentümern verschiedener Einheiten

Rz. 13 Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 S. 2 ist auf das Verhältnis von Miteigentümern grundsätzlich auch dann nicht anwendbar, wenn sie eine wohnungseigentumsähnliche Regelung nach § 1010 BGB getroffen haben.[23] Das ist bei Wohnungseigentümern anders. Der BGH hat dies bislang allerdings zu Recht nicht mit einem Rückgriff auf den wohnungseigentum...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Gebäudeversicherung

Rz. 110 Nach Absatz 2 Nr. 3 gehört es zur ordnungsmäßigen Verwaltung und Benutzung, das gemeinschaftliche Eigentum angemessen zum Neuwert zu versichern. Eine solche Versicherung ist heute eine einheitliche und verbundene Gebäudeversicherung. Sie heißt verbunden, weil sie die durch Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstehenden Schäden abdeckt. Typischerweise sind das di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / d) Kausalität

Rz. 353 Im Rahmen der Haftung nach den §§ 280 ff. BGB ist zudem stets zu prüfen, ob die Pflichtverletzung auch (d.h. zumindest mit-)ursächlich für den Schadenseintritt war (haftungsausfüllende Kausalität).[282] Rz. 354 Bei einer Pflichtverletzung durch Unterlassen kann hiervon nur ausgegangen werden, wenn ein pflichtgemäßes Handeln den Schaden mit an Sicherheit grenzender Wah...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 4. Selbstbehalt

Rz. 114 In der Praxis wird häufig im Interesse einer niedrigen Prämie ein sog. Selbstbehalt (Eigenbeteiligung) vereinbart. Der Verwalter bedarf zu einer entsprechenden Einschränkung des Versicherungsschutzes regelmäßig einer Ermächtigung durch Vereinbarung oder Beschluss. Bei der verbundenen Gebäudeversicherung wird nicht selten ein Selbstbehalt vereinbart, also eine Summe, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 46 Unternehmensverträge / IV. Muster: Betriebspachtvertrag

Rz. 36 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 46.6: Betriebspachtvertrag Betriebspachtvertrag zwischen der X GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer _________________________ – im Folgenden: Pächter – und der Y AG, vertreten durch den Vorstand _________________________ – im Folgenden: Verpächter – Präambel: Zwischen dem Verpächter als Konzernunternehmen des Pächt...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung durch den Vermieter / 2.1.3 Störung des Hausfriedens

Bei nachhaltigen Störungen des Hausfriedens (§ 569 Abs. 2 BGB) kann ein Kündigungsgrund nach § 543 Abs. 1 BGB in folgenden Fällen gegeben sein: Verletzung der Hausordnung und Ruhestörungen Durch laufende Verletzung der Hausordnung oder erhebliche Ruhestörungen, z. B. wiederholte nächtliche Ruhestörungen durch laute Musik trotz Abmahnung, auch wenn nach der Kündigung keine Stör...mehr