Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Keine zusätzlichen Kosten für den Verbraucher.

Rn 9 Gem I Nr 2 dürfen dem Verbraucher durch die Änderung keine zusätzlichen Kosten entstehen. Der Begriff ›zusätzlich‹ führt dabei nicht dazu, dass I nur auf solche Verbraucherverträge über digitale Produkte anzuwenden wäre, bei denen sich der Verbraucher ohnehin gem § 327 I zur Zahlung eines Preises verpflichtet (BTDrs 19/27653, 77). Verträge nach § 327 III sind daher auch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ausgleichung der Zuwendungen des Abs 3.

Rn 17 Nach § 2050 III sind sonstige Zuwendungen, wenn der Erblasser dies, vor oder bei der Zuwendung angeordnet hat, auszugleichen. Die Anordnung kann sich auch durch Auslegung der Verfügung des Erblassers ergeben, es reicht aber nicht aus, dass der Erblasser vor der Zuwendung alle Abkömmlinge stets gleich behandelt hat (Koblenz NotBZ 13, 59 [OLG Koblenz 10.04.2012 - 5 W 166...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 32016R1104 Art 70 EuPartVO – Inkrafttreten.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. (2) Diese Verordnung gilt in den Mitgliedstaaten, die an der durch Beschluss (EU) 2016/954 begründeten Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Im Einzelnen: Richtlinienkonforme Auslegung.

Rn 9 Die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie stellt in Art 1 II lit b auf bewegliche körperliche Gegenstände ab und nimmt dabei zum einen Güter aus, die aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderer gerichtlicher Maßnahmen verkauft werden, zum anderen nicht abgegrenztes, abgefülltes Wasser/Gas sowie Strom (nicht körperlich). IÜ ist die RL in diesem Punkt wenig aussagekrä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Insolvenz.

Rn 5 In der Insolvenz teilen wesentliche Bestandteile das Schicksal des Grundstücks, zu dem sie gehören. Bei Scheinbestandteilen oder sonstigen beweglichen Sachen kommt es darauf an, ob es sich um Zubehör iSd § 97 handelt, welches dem Haftungsverband des Grundstücks unterliegt (§ 1120). Rn 6 Im Hinblick auf die Möglichkeit eines Baustofflieferanten, einen verlängerten EV mit ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 4 § 312 enthält keine eigene Definition des Verbrauchervertrags. Der bis 31.12.21 ausdrücklich in I enthaltene Verweis auf die Legaldefinition in § 310 III ist entfallen, ohne dass damit eine inhaltliche Änderung beabsichtigt worden wäre (BRDrs 60/21, 34). Erforderlich ist danach die Beteiligung eines Unternehmers (§ 14) und eines Verbrauchers (§ 13). Verträge mit gemisch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Abgrenzung.

Rn 1 Die Vorschrift soll wirtschaftlich sinnlose Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Einzeleigentums vermeiden. Zudem soll die durch die tatsächliche oder wirtschaftliche Untrennbarkeit entstandene Konfliktlage gelöst werden. § 948 ist nicht dispositiv. Sofern die Vermischung iR einer Übereignung nach § 929 als Übergabeakt vorgenommen wurde, findet kein gesetzlicher Eigentum...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich der Art 4 ff.

Rn 3 Art 4 ff gelten – in Anlehnung an die Rspr zu Art 5 Nr 3 EuGVVO aF und Art 7 Nr 2 Brüssel Ia-VO – für alle nicht durch Art 1 ausgenommenen Schadenshaftungen, die nicht auf einem Vertrag beruhen (s insb EuGH Slg 88, 5565 Rz 17; 92, I-2149 Rz 16; 98, I-6511 Rz 22; 02, I-6367 Rz 33; I-8111 Rz 36; 05, I-481 Rz 51; NJW 16, 2727 Rz 37; 21, 144, C-59/19 Rz 23 = ECLI:EU:C:2020:...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 9. Bankgeschäfte (Abs 1 lit b).

Rn 9 Bankgeschäfte unterfallen Abs 1 lit b (BGH RIW 12, 566, 568), sofern nicht ein Vertrag iRe multilateralen Systems nach lit h vorliegt. Bei objektiver Anknüpfung gilt das Recht des Staates, in dem die leistende Niederlassung der Bank liegt (Grüneberg/Thorn Art 4 Rz 13; NK-BGB, Bd. 6, Hüßtege/Mansel/Leible Art 4 Rz 131 f; so auch die frühere Rechtslage, BGH WM 04, 1177; K...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Abrufarbeit.

Rn 107 Bei Abrufarbeit (KAPOVAZ) hat der ArbN seine Arbeitsleistung entspr dem Arbeitsanfall zu erbringen (§ 12 I 1 TzBfG). Eine bestimmte (Mindest-)Dauer der Arbeitszeit (pro Woche, Monat oder Jahr) muss vereinbart werden (§ 12 I 2 TzBfG), andernfalls gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden (§ 12 I 3 TzBfG; BAG NJW 14, 3471 [BAG 24.09.2014 - 5 AZR 1024/12]). Der A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vertragsauslegung.

Rn 3 Die Zurechnung des Vertreterhandelns nach I ist auch für die Auslegung eines Vertrages maßgeblich. Für den Inhalt sowohl der von dem Vertreter abgegebenen (§ 164 I 1) als auch der von ihm entgegengenommenen Erklärung (§ 164 III) kommt es auf die Willensrichtung bzw das Verständnis des Vertreters an (BGH NJW 00, 2272, 2273 [BGH 29.03.2000 - VIII ZR 81/99]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vertragskonstruktion.

Rn 3 Bei der Werkmietwohnung werden der Dienstvertrag und der Wohnraummietvertrag in zwei getrennten Verträgen abgeschlossen (vgl LAG Köln ZMR 08, 963). Bei dem Mieter muss es sich um eine weisungsgebundene abhängige Person handeln (aA Bruns NZM 14, 537), die personenidentisch mit dem Dienstverpflichteten aus dem Arbeitsvertrag ist. Eine ordentliche Kündigung der Werkmietwoh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anspruch.

Rn 9 Die Gleichartigkeit der Ansprüche ist nach dem abstrakten Inhalt des Verlangens zu beurteilen und bei mehreren Schadensersatzansprüchen (KG MDR 00, 1394), mehreren Lieferungsansprüchen aus Kaufvertrag, mehreren wechselrechtlichen Ansprüchen oder mehreren Unterhaltsansprüchen gegeben. Ohne Bedeutung ist, ob die verschiedenen Ansprüche auf derselben Anspruchsgrundlage fuß...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 10 Vgl § 851c Rn 47. Soweit das Altersvorsorgevermögen unpfändbar ist, erstreckt sich die Rechtsmacht des Insolvenzverwalters nicht auf eine Kündigung des Vertrags (BGH NZI 18, 162 Tz 7 m Anm Dietzel; St/J/Würdinger § 851d Rz 1). Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine steuerliche Förderung bereits erfolgt ist, denn diese Voraussetzung betrifft den Pfändungsschutz für die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Schadenersatz.

Rn 12 Wird das SonderE beschädigt, gebührt der Schadenersatz allein seinem Eigentümer. Dritte können dem Sondereigentümer ua aus Vertrag, Quasivertrag oder aus § 823 BGB schulden. Die anderen WEigtümer schulden bei Verschulden va nach §§ 280, 823 BGB Schadenersatz. Ohne Verschulden kommt ein Anspruch nach § 14 III in Betracht. Werden das SonderE und das gemE gemeinsam gestör...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen.

Rn 12 Der Schuldner darf nach § 275 I bis III nicht zur Leistung verpflichtet sein. Das erfordert bei § 275 II und III, dass der Schuldner das Leistungshindernis mit dem Ziel der Befreiung geltend gemacht hat. Rn 13 Das Hindernis muss ›bei Vertragsschluss‹ vorgelegen haben. Dabei sind zwei Fragen zu unterscheiden: Soll es wirklich auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses (idR ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wesen und Begriff.

Rn 2 Der Geschäftsbesorgungsvertrag ist ein Dienst- oder Werkvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (§ 675 I). Er ist ein gegenseitiger Vertrag, auf den zahlreiche Vorschriften des Auftragsrechts anwendbar sind. Vom Auftrag unterscheidet sich der Geschäftsbesorgungsvertrag nicht nur durch die Entgeltlichkeit (Staud/Martinek/Omlor vor §§ 662 ff Rz 9 ff). Die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Das BGB billigt demjenigen, der Verwendungen auf die herauszugebende Sache gemacht hat, neben oder anstatt des Aufwendungsersatzes in bestimmten Fällen ein Wegnahmerecht zu. Damit soll den Interessen des Herausgabepflichtigen Rechnung getragen werden, der mit der herauszugebenden Sache eine ›Einrichtung‹ verbunden hat, die für ihn auch nach der Trennung einen eigenständ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Kurzfristige Preiserhöhungen (Nr 1).

Rn 2 Nr 1 beruht auf dem Gedanken, dass der Kunde auf den ausgehandelten Preis vertrauen können soll (Preisklarheit bzw Preistransparenz). Nr 1 ergänzt § 1 I, IV PAngV, soweit Waren und Dienstleistungen Letztverbrauchern angeboten werden. Nr 1 erfasst ausgenommen von Dauerschuldverhältnissen (s Rn 7) sowie Reise- und Gastschulaufenthaltsverträgen (§§ 651f III, 651u I) grds a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 40 AVAG – Abweichungen von § 22.

Gesetzestext (1) Weist das Oberlandesgericht die Beschwerde des Verpflichteten gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung zurück oder lässt es auf die Beschwerde des Berechtigten die Zwangsvollstreckung aus dem Titel zu, so entscheidet es abweichend von § 22 Absatz 1 zugleich darüber, ob die Zwangsvollstreckung über Maßregeln zur Sicherung hinaus fortgesetzt werden kann:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Wer hinsichtlich der Voraussetzungen der Eheschließung vorbehaltlich des Artikels 13 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ausländischem Recht unterliegt, soll eine Ehe nicht eingehen, bevor er ein Zeugnis der inneren Behörde seines Heimatstaats darüber beigebracht hat, dass der Eheschließung nach dem Recht dieses Staates kein Ehehindernis entgege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Annuitätendarlehen.

Rn 62 Beim Annuitätendarlehen hat der Darlehensnehmer für die Laufzeit des Vertrags bis zur vollständigen Tilgung der Darlehenssumme eine jährlich gleich bleibende Leistung (Annuität) zu erbringen. Darauf zahlt er konstante (monatliche) Raten. Der Anteil von Zins u Tilgung an diesen Raten wird auf Grundlage der jeweils verbleibenden Restschuld berechnet, so dass im Laufe der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Leistungserbringer (§ 651b I 2).

Rn 32 Sie werden ggf vom Veranstalter eingeschaltet, um die einzelnen Reiseleistungen auszuführen. Bsp sind Hotels oder Beförderungsunternehmen wie Flug- oder Busunternehmen. Im Verhältnis zu ihnen ist der Veranstalter nicht Reisender iSd §§ 651a ff (Celle NJW-RR 04, 1698). Sie schließen als selbstständige Unternehmen nicht mit dem Reisenden, sondern dem Veranstalter einen V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unmöglichkeit der Herstellung.

Rn 2 § 249 I erfordert die fortdauernde Möglichkeit der Herstellung (etwa BGHZ 92, 85, 87). Bei § 249 II 1 muss diese zumindest einmal bestanden haben (vgl § 249 Rn 22). Wenn es daran fehlt, eröffnet § 251 I dem Geschädigten den Weg zum Geldersatz wegen seiner Vermögensminderung (vgl Rn 5 f). Beispiele bilden eine nicht heilbare Verletzung, die Tötung eines Tieres, die Zerst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ähnliche Vorschriften.

Rn 3 Für eine Reihe von Rechtsgeschäften mit Auslandsbezug finden sich im EGBGB, anderen Gesetzen und Staatsverträgen vorrangige Sonderregelungen der einzuhaltenden Form, die teilweise das Günstigkeitsprinzip einschränken: für die Eheschließung im Inland Art 13 III, für die Ehescheidung im Inland Art 17 II, für Rechtswahlverträge Art 14 IV, 15 III, für letztwillige Verfügung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 32008R0593 Art 29 ROM I – Inkrafttreten und Anwendbarkeit.

Gesetzestext Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab 17. Dezember 2009, mit Ausnahme des Artikels 26, der ab dem 17. Juni 2009 gilt. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft unmittelbar in den Mitgliedsta...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Regelungsgegenstand und Reform.

Rn 1 In seiner jetzigen Form wurde § 356 durch das VRRL-UG (s dazu Vor §§ 355 ff Rn 2), durch das die §§ 355 ff neu gefasst wurden, ins Gesetz eingefügt. Die Norm enthält Bestimmungen für das Widerrufsrecht für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen sowie im Fernabsatz geschlossen wurden. Damit geht sie zurück auf § 312d aF, der Bestimmungen zum Widerrufsrecht bei Ferna...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen.

Rn 2 Der Verpflichtete darf die Leistung im Zweifel nicht delegieren (BGH NJW 08, 987 [BGH 20.12.2007 - III ZR 144/07]). Bei Verträgen mit Rechtsanwälten in einer Sozietät oder PartG sind regelmäßig alle Rechtsanwälte Vertragspartner des Mandanten, sofern nicht Einzelmandatierung erfolgt; Delegation auf Bürovorsteher ist für anwaltliche Kernaufgaben jedoch ausgeschlossen (BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wertermittlung zum Ehezeitende (Abs 2 S 1).

Rn 2 Die nach § 5 I vorzunehmende Berechnung des Ehezeitanteils ist gem II 1 grds auf das Ende der Ehezeit (iSv § 3 I) zu beziehen. Dieses Stichtagsprinzip hat zur Folge, dass die am Ende der Ehezeit für die Höhe der Versorgung maßgebenden Daten und Faktoren festgeschrieben und für diesen Zeitpunkt der Eintritt des Versorgungsfalles sowie die Erfüllung von Warte- und Mindest...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Prozessuales.

Rn 23 Der Antrag kann auf §§ 18 II, 44 I 2 gestützt werden. Das Amt beginnt mit Rechtskraft der Entsch. Im Eilfall ist eine Bestellung nach §§ 935, 940 ZPO vorstellbar (BGH ZMR 18, 777 Rz 23). Verfügungsanspruch ist § 18 II (LG Hamburg ZMR 17, 833). Allein die Tatsache, dass es keinen Verw gibt, soll kein Verfügungsgrund sein (LG Hamburg ZMR 17, 833; LG Berlin ZMR 12, 569). ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Einheitspreisvertrag.

Rn 8 Beim gekündigten Einheitspreisvertrag folgt die Abrechnung der erbrachten Leistungen im Wesentlichen den Grundsätzen, die auch für den vollendeten Vertrag zu gelten haben. Vergütungspflichtig sind die erbrachten Massen und Mengen, die den einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses zuzuordnen und mit den hierfür vereinbarten Einheitspreisen zu multiplizieren sind. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Erklärender.

Rn 4 Der Erklärende muss Vermieter oder die Erklärung muss dem Vermieter nach §§ 164 ff (Rn 5) zurechenbar sein (KG MDR 98, 529; LG Berlin GE 99, 777). Die Angabe weiterer Erklärender, die nicht Vermieter sind, soll ein Erhöhungsverlangen unwirksam machen (LG Berlin ZMR 99, 822; zw). Ist eine jur. Person Vermieter, muss die Erklärung von einem vertretungsberechtigten Organ a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. VOB/B.

Rn 25 Der für den VOB/B-Vertrag in § 13 I VOB/B niedergelegte Sachmangelbegriff entspricht inhaltlich dem des § 633 II, nennt aber ausdrücklich die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik als Kriterium für die Mangelfreiheit. Der wichtigste Unterschied zum BGB-Werkvertragsrecht besteht in der Regelung des § 4 VII VOB/B , wonach der Auftragnehmer auch solche Leistungen, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Informationspflichten, I, III und IV.

Rn 2 Betreiber von Online-Marktplätzen unterliegen nach I allgemeinen Informationspflichten, die in Art 246d EGBGB näher festgelegt werden. Hierdurch soll eine größere Transparenz für Verbraucher erreicht werden, die auf Online-Marktplätzen Verträge schließen. Insgesamt bezweckt die Regelung damit eine Erhöhung des Verbraucherschutzniveaus. III enthält in Umsetzung von Art 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Verbraucherschlichtungsstelle führt auf Antrag eines Verbrauchers Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus einem Verbrauchervertrag nach § 310 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder über das Bestehen eines solchen Vertragsverhältnisses durch; arbeitsvertragliche Streitigkeiten sind ausgenommen. (1a) Die Verbraucherschlichtungsstelle kann ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Anwendbarkeit.

Rn 9 § 23 ist nur anwendbar, soweit die Vorschrift nicht durch spezialgesetzliche Vorschriften des internationalen Zivilprozessrechts verdrängt wird. Als solche verdrängende Spezialnormen kommen insb bilaterale Verträge mit der Bundesrepublik Deutschland (vgl BGH NJW 91, 3092, 3094 [BGH 02.07.1991 - XI ZR 206/90] mwN) sowie Art 5 II, 76 I a EuGVVO iVm Liste I (ABl EU 2015/C ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Form.

Rn 9 Der Vorbehalt bedarf der Form des Erbvertrags (§ 2276), da er die vereinbarte Bindung der Verfügung vTw bestimmt (BGH NJW 58, 498, 499; Köln NJW-RR 94, 661, 663; Hamm FamRZ 96, 636, 637). Ausnahmsweise kann die Auslegung (§§ 133, 157) des Erbvertrags einen stillschweigend vereinbarten Vorbehalt ergeben (BGH NJW 58, 498, 499; 89, 2618; BayObLGZ 99, 46, 52 f), wenn dieser...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Prozessverhalten.

Rn 14 Gehen die Parteien während eines Rechtsstreits im deutschen Prozess übereinstimmend von einem bestimmten Recht aus, so wird daraus zumeist auf die stillschweigende Wahl eines Rechts geschlossen (BGH NJW-RR 90, 249; Hamm BeckRS 13, 16794; KG BeckRS 18, 38225; Saarbr BeckRS 21, 29631); so auch, wenn eine Partei der behaupteten Anwendbarkeit eines Rechts nicht entgegentri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Altehen.

Rn 8 Bei Eheschließung vor dem 1.7.98 ergab sich aus §§ 5, 20 I, 23 EheG aF ›Nichtigkeit‹ der verbotswidrig geschlossenen Verwandtenehe, welche allerdings erst mit Rechtskraft der die Nichtigkeit aussprechenden Entscheidung rückwirkend eintrat; ohne eine solche Entscheidung galt die Ehe als wirksam. Die Nichtigerklärung war auch noch nach dem Tode eines der Ehegatten möglich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Auskunfts- und Fortsetzungsanspruch, § 575 II.

Rn 16 Der Mieter darf vom Vermieter frühestens 4 Monate vor Ablauf der wirksamen Befristung Auskunft verlangen, ob der Befristungsgrund noch fortbesteht. Der Vermieter hat die Auskunft – formlos (vgl Nies NZM 01, 176, 179) – binnen eines Monats nach Zugang des Auskunftsverlangens zu erteilen. Verlangt der Mieter weniger als einen Monat vor Ablauf der Befristung die Auskunft,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nichtvornahme der Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist (Nr 1).

Rn 4 Fristbeginn ist die Mitteilung des Mangels durch den Verbraucher (Lorenz NJW 21, 2065, 2071; s aber Eckhoff/Bubinger RAW 22, 16, 21; Jaensch jM 22 134, 138: Beim Bestehen eines Wahlrechts iSd § 439 I muss sich der Käufer zunächst für eine Art der Nacherfüllung entscheiden, um die Frist in Gang zu setzen; aA BeckOKBGB/Faust Rz 12: Maßgeblich ist die Geltendmachung des Na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Wer einen anderen zu einer Verrichtung bestellt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der andere in Ausführung der Verrichtung einem Dritten widerrechtlich zufügt. 2Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Geschäftsherr bei der Auswahl der bestellten Person und, sofern er Vorrichtungen oder Gerätschaften zu beschaffen oder die Ausführung der Verrichtung zu ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 622 räumt dem ArbN eine Frist ein, um einen neuen Arbeitsplatz zu finden, und gibt dem ArbG Planungssicherheit. § 622 gilt (1.) für alle Arbeitsverhältnisse, nicht jedoch für arbeitnehmerähnliche Personen (§ 621 Rn 1), (2.) für Arbeitsverhältnisse auf unbestimmte Zeit und befristete, bei denen die ordentliche Kündigung im Vertrag vorbehalten wurde (§ 620 Rn 32, § 15 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsgrund.

Rn 2 Erforderlich ist eine einheitliche Rechtsbeziehung, bei deren Fortbestand laufend neue Raten fällig werden oder neue Ansprüche entstehen (St/J/Würdinger § 832 Rz 4). Umstritten ist, ob die Forderung aus einer persönlichen Dienstleistung stammen und wenigstens tw für den Unterhalt bestimmt sein muss. Letzteres ist abzulehnen, da sonst die sozialpolitisch für den Schuldne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Begriff.

Rn 2 Ein Mietvertrag ist anzunehmen, wenn sich jemand verpflichtet, den Gebrauch einer nicht notwendig beweglichen Sache (§ 90) gegen Entrichtung eines Entgeltes zu gewähren (BGH ZMR 18, 21 Rz 17; NZM 10, 898; ZMR 98, 141, 142); dies gilt auch dann, wenn das vereinbarte Entgelt sehr niedrig ist: die Miete braucht dem Mietwert der Sache nicht zu entsprechen (BGH ZMR 18, 21 Rz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Verhältnis zwischen Zedent und Zessionar aus der Übertragung einer Forderung gegen eine andere Person (›Schuldner‹) unterliegt dem Recht, das nach dieser Verordnung auf den Vertrag zwischen Zedent und Zessionar anzuwenden ist. (2) Das Recht, dem die übertragene Forderung unterliegt, bestimmt ihre Übertragbarkeit, das Verhältnis zwischen Zessionar und Schuldner, die V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Das Recht auf Abschlagszahlungen wurde durch das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen v 30.3.00 in das BGB eingefügt (BGBl I 330; BTDrs 14/1246 1). Der hiermit geschaffene § 632a war in dieser Fassung auf alle seit dem 1.5.00 abgeschlossenen Werkverträge anzuwenden (Art 229 § 1 II, 1 EGBGB). Durch das FoSiG (Vor §§ 631 bis 651 Rn 24) ist § 632a mit Wirkung für a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beispiele.

Rn 9 Überraschend +, nicht –: Abtretungsklausel im SV-Vertrag (+BGH NJW 17, 501 Rz 11); Automatische Vertragsverlängerung bei gleichzeitiger Regelung einer Vertragslaufzeit von jeweils einem Jahr (+BGH NJW 89, 2255 [BGH 01.06.1989 - X ZR 78/88]); Eigentumsvorbehalt, einfach und verlängert (–Grüneberg/Grüneberg § 305c Rz 6); Flatrate-Tarif und volumenabhängige Datendrosselung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Unternehmer kann von dem Besteller eine Abschlagszahlung in Höhe des Wertes der von ihm erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen verlangen. 2Sind die erbrachten Leistungen nicht vertragsgemäß, kann der Besteller die Zahlung eines angemessenen Teils des Abschlags verweigern. 3Die Beweislast für die vertragsgemäße Leistung verbleibt bis zur Abnahme bei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Erklärung im Namen eines noch unbestimmten Dritten.

Rn 44 Der Vertretene braucht bei Vornahme des Vertretergeschäfts noch nicht bestimmt zu sein. Es genügt, dass die nachträgliche Bestimmung dem Vertreter überlassen wird oder vereinbarungsgemäß aufgrund sonstiger Umstände erfolgen soll (BGH NJW 98, 62, 63). Eine Vertragsgestaltung, bei der noch unbekannte Erwerber mit dem Eintritt in eine Bauherrengemeinschaft automatisch Par...mehr