Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

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§ 4 Baurecht / A. Muster: Mängelansprüche (Bauherr)

Rz. 1 Muster 4.1: Mängelansprüche (Bauherr) Muster 4.1: Mängelansprüche (Bauherr) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Um als Bauherr (= Auftraggeber) gegenüber dem Unternehmer (= Auftragnehmer) Ansprüche wegen Mängeln an der erbrachten Leistung geltend machen zu können, sind folgende Gesichtspunkte zu klären: 1. Wer ist mein Ve...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Verlagerung der Einkaufsfunktion

a) Organisationsformen des Einkaufs Rz. 1451 [Autor/Stand] Zentralisierung der Einkaufsfunktion. Der Zentralisierung der Beschaffungsfunktion kommt in der Unternehmens- und Konzernpraxis eine große Bedeutung zu. Dies deswegen, weil sich durch die Bündelung der Nachfragemacht einer ganzen Unternehmensgruppe – mitunter erhebliche – Synergieeffekte durch die Nutzung von Größenvo...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Finanzierungsfunktion als Dienstleistung (Abs. 2)

(2) 1 Die Ausübung einer Finanzierungsfunktion innerhalb eines Unternehmens ist eine anzunehmende schuldrechtliche Beziehung, die im Regelfall als Dienstleistung anzusehen ist und nicht als Zurverfügungstellung eigener finanzieller Mittel der Finanzierungsbetriebsstätte. 2 Für eine solche Dienstleistung ist der nach § 16 Absatz 2 Satz 1 anzusetzende Verrechnungspreis nach e...mehr

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§ 4 Baurecht / E. Muster: Bauhandwerkersicherung (§ 650f BGB)

Rz. 10 Muster 4.5: Bauhandwerkersicherung (§ 650f BGB, vormals § 648a BGB) Muster 4.5: Bauhandwerkersicherung (§ 650f BGB, vormals § 648a BGB) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, der Unternehmer kann vom Besteller jederzeit Stellung einer Sicherheit für seinen vertraglichen Vergütungsanspruch fordern. Er kann die Forderung unm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.5 Beschränkt steuerpflichtige Aufsichtsratsmitglieder

Tz. 81 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Ist ein Aufsichtsratsmitglied beschr stpfl, unterliegt die Vergütung dem St-Abzug nach § 50a Abs 1 Nr 4 EStG. Der St-Abzug beträgt 30 %. Trägt die Kö die St, beträgt der St-Abzug 42,85 % der ausgezahlten Vergütung. Die übernommene St ist dann Teil der Aufsichtsratsvergütung und ebenfalls nur zur Hälfte abzb (s Tz 78).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begriffsbestimmung

Rn. 35 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der steuerrechtliche ArbN-Begriff ist ein Typusbegriff, der sich nicht durch Aufzählung feststehender Merkmale abschließend bestimmen lässt, s BFH BStBl II 2008, 981; 2009, 374. Das Gleiche gilt für den Begriff des Dienstverhältnisses. Eine Definition der nichtselbstständigen Arbeit fehlt in § 19 EStG. Die Abgrenzung zwischen selbstständiger...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fe) Wohnungsüberlassung

Rn. 265 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei Benutzung einer dem ArbN vom ArbG unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung gestellten Wohnung kann der ArbN nicht einwenden, er hätte vorher viel billiger gewohnt oder könne sich auf anderem Weg eine ebenso billige Wohnung verschaffen, BFH HFR 1961, 29. Nach BFH BStBl III 1961, 487 bleiben als Sachbezug bei zur Verfügung gestellten W...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Freie Genussmittel

Rn. 225 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach R 19.6 Abs 2 LStR 2023 gehören Getränke und Genussmittel, die dem ArbN zum Verbrauch im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt überlassen werden, nicht zum Arbeitslohn. Dasselbe gilt für Speisen, die der ArbG den ArbN anlässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes, zB während einer betrieblichen Besprechung, zum Verzehr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Sicherheitsmaßnahmen des ArbG

Rn. 281 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Vom ArbG getragene Aufwendungen für Sicherheitsmaßnahmen bei sicherheitsgefährdeten ArbN (zB Einbau von Sicherheitseinrichtungen in Privathäuser von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern) sind kein stpfl Arbeitslohn, da kein geldwerter Vorteil gegeben ist. Derartige Aufwendungen werden im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Was gehört zum Arbeitslohn?, BB 1982, 1061, 1065; Späth, Gelegenheitsgeschenke nicht mehr steuerfrei, DStZ 1985, 557; Richter, Zur steuerlichen Beurteilung von Gelegenheitsgeschenken, BB 1986, 171; Offerhaus, Gesetzlose Steuerbefreiungen im LSt-Recht?, in Stolterfoht (Hrsg), Grundfragen des LSt-Rechts, Jahrbuch der Deutschen Steuer­juristischen Gesellschaft eV – JbDS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des ArbG

Rn. 238a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Begriff des ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses kennzeichnet das Ergebnis der auf einer objektiven Würdigung aller Umstände des Einzelfalls bestehenden Wertung, dass ein vom ArbG an den ArbN zugewendeter Vorteil nicht Gegenleistung für die Dienste des ArbN ist. Dieser ist vielmehr notwendige Begleiterscheinung betriebsfunkti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Fehlgeldentschädigung

Rn. 291 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nicht stpfl Arbeitslohn, sondern steuerfreier Auslagenersatz (§ 3 Nr 50 EStG), sind nach R 19.3 Abs 1 Nr 4 LStR 2023 Fehlgeldentschädigungen an ArbN, die im Kassen- oder im Zähldienst beschäftigt sind, soweit sie arbeitsvertraglich vorgesehen sind und soweit sie 16 EUR monatlich nicht übersteigen. Nach feststehender Rspr (BFH BStBl III 1958...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. Verwendung von einheitlichen Unternehmenskennzeichen innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe

Eine multinationale Unternehmensgruppe besteht aus mindestens zwei in verschiedenen Staaten ansässigen, i. S. d. § 1 Absatz 2 AStG einander nahestehenden Personen oder aus mindestens einer Person mit mindestens einer Betriebsstätte in einem anderen Staat. Der Begriff multinationale Unternehmensgruppe ist demnach nicht deckungsgleich mit dem Begriff Konzern. Eine multinational...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Factoring

Rz. 2331 [Autor/Stand] Definition des Factoring. Unter Factoring wird der Kauf von Forderungen aus Waren und Dienstleistungsgeschäften vor deren Fälligkeit verstanden. Übernimmt der Käufer (d.h. die konzerninterne Factoring-Gesellschaft) die Haftung für das Ausfallrisiko (Delkrederehaftung), so liegt ein sog. echtes Factoring vor. Beim unechten Factoring bleibt das Ausfallri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Ärztliche Betreuung

Rn. 232 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Es liegt im eigenbetrieblichen Interesse des ArbG, wenn die ArbN im Betrieb kostenlos medizinisch betreut und an sie Medikamente verabfolgt werden; desgleichen Offerhaus, BB 1982, 1061, 1068 "steuerfreie Annehmlichkeit". Das gilt auch für die kostenlose Abgabe von Medikamenten, BFH BStBl II 1975, 340. Nach FG Nds EFG 1967, 37 stellt die Übe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Kinderbetreuung

Rn. 235 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Leistungen des ArbG zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der ArbN in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind ab 1992 steuerfrei (§ 3 Nr 33 EStG), wenn es sich um Leistungen handelt, die zusätzlich zu dem geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Dabei ist es gleichgültig, ob die Unterbringung und Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Freikarte

Rn. 250 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Freikarten zum Besuch von Kinovorstellungen, die ArbN eines Filmtheaters regelmäßig überlassen werden, stellen Arbeitslohn dar; dies gilt aber nur bis VZ 1989 einschließlich. Ab VZ 1990 fallen derartige Karten unter § 8 Abs 3 EStG (Freibetrag 1 080 EUR). Nach BFH BStBl III 1966, 101 sind Freiflüge und verbilligte Flüge für Angestellte der Fl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Funktion

Rz. 1205 [Autor/Stand] Definition nach § 1 Abs. 1 FVerlV. Gegenstand der Verlagerung muss eine Funktion sein. Diese wird allerdings nicht in § 1 Abs. 3 Satz 9, sondern in § 1 Abs. 1 FVerlV definiert. So ist nach § 1 Abs. 1 Satz 1 FVerlV eine Funktion "eine Geschäftstätigkeit, die aus einer Zusammenfassung gleichartiger betrieblicher Aufgaben besteht, die von bestimmten Stell...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Arbeitnehmer hat die Kündigungsschutzklage in erster Instanz gewonnen

Rz. 27 Muster 8.6: Arbeitnehmer hat die Kündigungsschutzklage in erster Instanz gewonnen Muster 8.6: Arbeitnehmer hat die Kündigungsschutzklage in erster Instanz gewonnen _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Situation Mit dem Urteil hat das Gericht entschieden, dass die von Ihrem Arbeitgeber erklärte Kündigung unwirksam war. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Begrenzte Zuwendungen in Abhängigkeit von den tatsächlich erbrachten Leistungen (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 2 S 1 Hs 2 EStG)

Rn. 147 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Das Trägerunternehmen kann gemäß § 4d Abs 1 S 1 Nr 2 S 1 Hs 2 EStG anstelle der Zuwendungen iHv 0,2 % der Lohn- und Gehaltssumme den Betrag der von der Kasse in einem Wj erbrachten "nicht lebenslänglich laufenden Leistungen" (der "Notfallleistungen", s Rn 141) als BA abziehen. Der Ersatz dieser Leistungen ist jedoch nur insoweit zulässig als...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Begriff des Leistungsempfängers (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a S 2 u 3 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Leistungsempfänger iSd Anlage 1 (zu § 4d Abs 1 EStG) ist gemäß § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a S 2 Hs 1 EStG Zitat "jeder ehemalige ArbN des Trägerunternehmens, der von der Unterstützungskasse Leistungen erhält." Das Gesetz nennt seit dem StÄndG 1992 nur noch ehemalige ArbN und nicht auch aktive ArbN. Es soll dadurch ein Missbrauch durch das Verme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kreussler, Zukunftssicherungsfreibetrag für beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer, DB 1986, 1597; Kreussler, Direktversicherung von ArbN-Ehegatten – Angemessenheit von Prämienaufwendungen – Überversorgung, Anmerkung zu BFH BStBl II 1987, 205, DB 1987, 209; Metz/Paschek, Sind durch Gehaltsumwandlung finanzierte Direktversicherungen auch für "Tarifangestellte" zulässig, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.2 Einbringung gegen Zuzahlung in das Vermögen des Einbringenden von dritter Seite

Tz. 62 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Vereinnahmt der eine Einbringung tätigende Gesellschafter eine Geldzahlung (oder andere nicht in Gesellschaftsrechten an der Übernehmerin bestehende Gegenleistungen) eines anderen Gesellschafters (Mitgesellschafter oder künftig der übernehmenden Pers-Ges beitretenden Gesellschafters) pers, führt dies zu einem Gewinn aus der Veräußerung desjen...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. BMF, Schr. v. 30.12.1999 – IV B 4 - S 1341 - 14/99, BStBl. I 1999, 1122 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge international verbundener Unternehmen Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Losgewinn

Rn. 253 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ein Losgewinn des ArbN aus einer vom ArbG iRd betrieblichen Vorschlagwesens durchgeführten Verlosung ist Arbeitslohn, so mit Recht BFH BStBl II 1994, 254 in Abänderung der Rspr vom 19.07.1974, BFH BStBl II 1975, 181. Die Einräumung einer bloßen Gewinnchance führt hingegen nicht zu einem Zufluss von Arbeitslohn (BFH aaO, auch s Rn 149). Arbei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Führerscheinkostenerstattung

Rn. 260 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aufwendungen des ArbG zum Führerscheinerwerb durch einen ArbN zur Führung eines als Betriebsfahrzeug ausgestatteten Pkw hält BFH BStBl II 1968, 773 zwar für BA, nicht aber für Arbeitslohn beim ArbN. Es liege eine Annehmlichkeit vor; bedenklich und nach neuer Rspr nicht mehr vertretbar. Aufwendungen des ArbG zum Führerscheinerwerb sind nur d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Erholungsurlaub

Rn. 233 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Kostenloser Erholungsurlaub im eigenen Erholungsheim des ArbG ist Arbeitslohn, s BFH BStBl III 1958, 257; ebenso die Gewährung eines Ferienplatzes durch den ArbG, s BFH BStBl III 1957, 279; es liegt nicht nur eine Annehmlichkeit ohne objektive Bereicherung des ArbN vor. Leistet ein Unternehmer als Mitglied einer Gemeinschaft für Erholungshe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Rechtslage ab Kj 2015

Rn. 243 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Gesetzgeber hat durch das ZollkodexAnpG (BGBl I 2014, 2417) in § 19 Abs 1 Nr 1a EStG die Grundsätze der Rspr des BFH (s Rn 236–242) gesetzlich normiert. Danach sind Zuwendungen des ArbG an seine ArbN und dessen Begleitpersonen anlässlich von Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter (Betriebsveranstaltung)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Änderungen der Rechtsposition des ArbN

Rn. 196 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nicht zum Arbeitslohn gehören Gewinnanteile, die entweder zur Leistungserhöhung bei der Direktversicherung angesammelt, zur Abkürzung der Versicherungsdauer verwandt oder an den ArbN ausgezahlt werden. Werden die Gewinnanteile dagegen nicht zugunsten des ArbN verwandt, sondern zugunsten des ArbG beim Versicherungsunternehmen angesammelt, mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 199 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Sind die Ausgaben für die Zukunftssicherung Arbeitslohn, so stellen die späteren Leistungen an den ArbN aus der Versorgungseinrichtung (Pensionskasse des Betriebs, Versicherungsunternehmen) im allgemeinen Renten iSd § 22 EStG dar, s BFH BStBl III 1958, 4; BFH BStBl III 1958, 258 zur Frage der Rentenleistungen an die früheren IG-Farben-Pensi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Pensionen, Versorgungsausgleich

Rn. 152 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Pensionszahlungen an den ArbN selbst sind Arbeitslohn nach § 19 Abs 1 Nr 2 EStG. Dies auch dann, wenn der ArbG den ArbN mit unbedeutenden Gehaltskürzungen zum Erwerb des Pensionsanspruchs herangezogen hatte, s BFH BStBl II 1969, 187. Bei eigenen Beiträgen größeren Umfangs lägen Renten vor. Es kommt nicht darauf an, ob der ArbG in die Auszah...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) Grundstücke

Rn. 273 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die verbilligte Überlassung von Grundstücken hat der BFH zutreffend stets als Arbeitslohn beurteilt, vgl zB die Urteil BFH BStBl II 1968, 698; 1969, 73; 1975, 383; 1975, 182. Zum Zuflusszeitpunkt bei Einräumung von wirtschaftlichem Eigentum an einem Grundstück s Rn 150. Wird ein Grundstück nicht bereits verbilligt überlassen, sondern ledigl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

E. Schmidt, Zur steuerlichen Behandlung von Studienbeihilfen, FR 1982, 609; Klatt, "Steuervermeidungskunst" für Kleinverdiener, DStZ 1986, 348; Dilthey, Hochschulaufwendungen als vorab entstandene WK und BA, FR 1984, 333; Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, "Unterhaltszuschüsse" (Dezember 2015), "Studienbeihilfen" (August 2017). Rn. 171 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Unterhaltszusch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Popp/Albert, Der Begriff des Arbeitslohns unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsveranstaltungen, DB 1984, 632; Offerhaus, Änderung der BFH-Rspr zu den Betriebsveranstaltungen, DB 1985, 1908; Kempf/Starke, StPfl Arbeitslohn bei Betriebsveranstaltungen und Seminaren?, FR 1985, 350; Lienau, Zuwendungen an ArbN im Rahmen von Betriebsveranstaltungen, BB 1985, 1596; von Bornha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Werkzeuggeld

Rn. 294 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach BFH BStBl III 1963, 299 blieben auch Werkzeuggelder, die der ArbN für die Benutzung seines eigenen Werkzeugs erhielt, steuerfrei; sie waren kein Arbeitslohn. Hierunter fielen die Entschädigungen des ArbG für arbeitnehmereigene Arbeitsgeräte aller Art (Schreibmaschinen, Fahrräder ua). Die Entschädigungen durften aber die tatsächlichen K...mehr

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AGS 09/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil (S. 385) befasst sich Burhoff mit der anwaltlichen Vergütung in strafrechtlichen Berufungsverfahren. Lissner (S. 392) berichtet über Aktuelles zur Beratungshilfe und gibt Zukunftsausblicke. Immer wieder wird in straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldsachen darüber gestritten, ob von der Mittelgebühr oder von unterdurchschnittlichen Gebührenbeträgen auszugehen ist. Da...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Überblick

Rz. 1856 [Autor/Stand] Verwaltungsgrundsätze Arbeitnehmerentsendungen. Mit den Verwaltungsgrundsätzen Arbeitnehmerentsendungen v. 9.11.2001[2] ("VWG-Arbeitnehmerentsendung") hat die Finanzverwaltung erstmals in einem eigenständigen BMF-Schreiben zur Behandlung grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendungen zwischen verbundenen Unternehmen im Rahmen der Einkunftsabgrenzung St...mehr

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FF 09/2023, Einigungsgebühr... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Verfahren betrifft die aus der Landeskasse zu erstattende Rechtsanwaltsvergütung in einem Sorgerechtsverfahren. [2] Mit Schriftsatz vom 17.3.2022 hat die Kindesmutter die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge für die beiden minderjährigen Töchter der Beteiligten beantragt. Das Gericht hat für die Kinder einen Verfahrensbeistand bestellt und eine Stel...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 2. Erläuterungen

Rz. 47 Der Umfang des Rechtsschutzes bei verkehrsrechtlichen Vergehen ergibt sich aus § 2i aa und § 5f aa ARB 2008. Danach besteht unabhängig vom Schuldvorwurf vorläufiger Versicherungsschutz, der im Fall der rechtskräftigen Verurteilung wegen einer Vorsatztat nachträglich entfällt. Über diese unangenehme Folge sollte der Mandant bereits im Erstgespräch hingewiesen werden. V...mehr

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§ 4 Baurecht / II. Erläuterungen

Rz. 3 Werkunternehmer sind oft schnell dabei, behauptete Mängel zu ignorieren, ohne sich näher damit beschäftigt zu haben. Vor allem, wenn noch Vergütungsforderungen im Raum stehen, verweigert jede Seite den nächsten Schritt aufeinander zu. Bauherren neigen in einer solchen Situation dazu, gezielt nach möglichen Mängeln zu suchen, um den Einbehalt zu rechtfertigen. Sofern ni...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Leistungen des übrigen Unternehmens (Abs. 4)

(4) Dienstleistungen, die im übrigen Unternehmen im Zusammenhang mit dem Bau- und Montagevertrag des Bau- und Montageunternehmens erbracht werden, gelten auch dann nicht als gegenüber der Bau- und Montagebetriebsstätte erbracht, wenn sie im Zusammenhang mit der Dienstleistung der Bau- und Montagebetriebsstätte stehen. Rz. 3630 [Autor/Stand] Leistungen des übrigen Unternehme...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundsätzliches

Rz. 2703 [Autor/Stand] Anknüpfung der Gewinnberechtigung an die DEMPE-Funktionen und -Risiken. § 1 Abs. 3c Satz 4 setzt das DEMPE-Konzept der OECD (Rz. 2704) in deutsches Steuerrecht um. Die Vorschrift nennt zunächst die sog. DEMPE-Funktionen (Entwicklung/Erschaffung, Verbesserung, Erhalt, Schutz und Verwertung) und stellt fest, dass diese – soweit nicht vom Eigentümer ausge...mehr

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FF 09/2023, FamFG

Prütting/Helms (Hrsg.)6. Aufl. 2023, 2961 Seiten, Otto Schmidt KG Köln, 159 EURISBN 978-3-504-47956-5 Die Neuauflage dieses Kommentars auf Dünndruckpapier war erforderlich, weil entsprechend dem Vorwort der Herausgeber auf dem familienrechtlichen Gebiet in der jüngsten Vergangenheit mehrere Gesetzesänderungen in Kraft getreten sind. Die bewährte äußere Form ist beibehalten wo...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 70 & Zu 2. Für Aufhebungsverträge gilt die zwingende Schriftform (§ 623 BGB). Die Einhaltung der Schriftform richtet sich nach § 126 Abs. 2 BGB, sodass grundsätzlich die Unterschriften beider Parteien auf derselben Urkunde erforderlich sind. Nicht formwirksam geschlossene Aufhebungsverträge sind nichtig (§ 125 BGB). Rz. 71 & Zu 3. Der Inhalt des Aufhebungsvertrages ist frei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. WK bei Ehrenamt

Rn. 355 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wird die ehrenamtliche Tätigkeit als Arbeitsverhältnis angesprochen (s Rn 72ff), dann sind auch die Aufwendungen, die mit ihr in Zusammenhang stehen, WK. Außerdem können derartige Aufwendungen auch dann als WK abgezogen werden, wenn das unentgeltlich ausgeübte Ehrenamt nur oder vorwiegend mit Rücksicht auf den Hauptberuf übernommen worden i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Rn. 80 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit gehören auch die Einnahmen aus einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst, § 19 Abs 1 Nr 1 EStG. Danach sind Beamte – auch in Ausbildung –, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten ArbN. Grundsätzlich gilt nichts anderes bei hoheitlicher Verpflichtung zur Dienstleistung. So waren auch bis zur Auf...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 24 & Zu 1. Die Kündigungsschutzklage ist bei jeder Art von Kündigung möglich, also sowohl bei der ordentlichen (fristgerechten), als auch bei der außerordentlichen (fristlosen) Kündigung und der Änderungskündigung. Gegen betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigungen ist ebenso die Klage erforderlich wie gegen Kündigungen, in denen keinerlei Grund ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / f) Auswirkungen der Aufwandszuordnung für die Besteuerung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit

Rz. 1897 [Autor/Stand] Abkommensrechtliche Zuordnung des Besteuerungsrechts für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Aus der Zuordnung der Aufwendungen der Arbeitnehmerentsendung können Folgen für die Zuordnung des Besteuerungsrechts für die von dem entsandten Arbeitnehmer erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit resultieren.[2] Vor diesem Hintergrun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sonstige Angehörige

Rn. 63 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Für Arbeitsverträge zwischen Eltern und ihren minderjährigen Kindern gelten die zum Ehegattenarbeitsverhältnis wiedergegebenen Grundsätze entsprechend, s BFH BStBl III 1958, 294; BStBl II 1987, 121; 1993, 834; 1998, 149. Arbeitsverträge mit Kindern unter 15 Jahren, die noch in vollem Umfang schulpflichtig sind (§§ 2, 5, 7 ArbSchG), sind zivi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Arbeitnehmerüberlassung

Rn. 138a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 ArbG ist grds auch, wer als Verleiher einem Dritten (Entleiher) ArbN (Leih-ArbN) im Rahmen eines Leiharbeitsverhältnisses (ArbN-Überlassungsvertrag) auf Zeit gegen Entgelt zur Verfügung stellt, s BFH BStBl II 1988, 804. Der Entleiher ist ArbG, wenn der Leih-ArbN nach den getroffenen Vereinbarungen nicht in dessen Betrieb eingegliedert ist. ...mehr