Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdienstausfallentschädigu... / 11 Freiwillig Krankenversicherte

11.1 Freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer Bei Arbeitnehmern, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei sind, ergeben sich durch den Bezug einer Entschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG (Ausscheider, Ansteckungsverdächtige u. a.) keine versicherungsrechtlichen Änderungen. Der Status der Krankenversicherungsfreiheit bleibt ebenso wie die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdienstausfallentschädigu... / 1 Entschädigung

1.1 Ausscheider, Ansteckungsverdächtige u. a. Wer als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern einem Beschäftigungsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) unterliegt und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung. Dies gilt auch für Personen, die sich als Ausscheider oder Anstec...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdienstausfallentschädigu... / 10.1 Meldungen des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer mit dem letzten Tag, für den er auftragsweise die Entschädigung zahlt, mit dem Meldegrund "30" abzumelden. Bei Wiederaufnahme der versicherungspflichtigen Beschäftigung hat der Arbeitgeber eine Anmeldung mit dem Meldegrund "10" zu erstatten.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdienstausfallentschädigu... / 7 Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung für versicherungspflichtige Arbeitnehmer

Erhalten versicherungspflichtige Arbeitnehmer eine Entschädigung, besteht die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nur dann fort, wenn es sich um eine Entschädigung i. S. v. § 56 Abs. 1 Satz 2 IfSG für Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige handelt, die in Quarantäne genommen wurden oder werden.[1] In den anderen Fällen der Entschädigung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdienstausfallentschädigu... / 8 Beitragstragung

Die Entschädigungsbehörde trägt die Beiträge zur Rentenversicherung allein.[1] Gleiches gilt für die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.[2] Hinweis Keine Beitragsbelastung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber Ein Abzug von Arbeitnehmerbeitragsanteilen kommt nicht in Betracht. Auch der Arbeitgeber wird insofern nicht mit Beiträgen belastet.mehr

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Verdienstausfallentschädigu... / 10 Melde- und Beitragsverfahren

Der Arbeitgeber hat die Entschädigung für die Entschädigungsbehörde auszuzahlen. Die ausgezahlten Beträge werden dem Arbeitgeber auf Antrag von der Entschädigungsbehörde erstattet. Zahlt der Arbeitgeber auftragsweise die Entschädigung aus, übernimmt er auch die üblichen Melde- und Beitragspflichten, insbesondere die Zahlung der Beiträge und Umlagen (unter der bisherigen Betri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdienstausfallentschädigu... / 11.2 Freiwillig versicherte Selbstständige

Auch selbstständig Tätige, die einen Verdienstausfall erleiden, können eine Entschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG erhalten. Selbstständig Tätige können auch Corona-Soforthilfen erhalten, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Diese Einnahmen sind im Rahmen der freiwilligen Versicherung beitragspflichtig.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdienstausfallentschädigu... / 1.2 Schließung von Einrichtungen zur Kinderbetreuung, für Menschen mit Behinderung und Schulen

Im Infektionsschutzgesetz wurde mit Wirkung vom 30.3.2020[1] an eine weitere Regelung zur Entschädigung bei Verdienstausfällen aufgenommen, die durch die Schließung von Einrichtungen zur Kinderbetreuung, für Menschen mit Behinderung und von Schulen entstehen. Eine Entschädigung wird u. a. auch gezahlt, wenn das Betreten dieser Einrichtungen untersagt wird, von der zuständige...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdienstausfallentschädigu... / 4 Aufzeichnungspflichten

Die Entschädigungen für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz sind im Lohnkonto aufzuzeichnen.[1] Zudem muss der Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung unter Nr. 15 die gezahlten steuerfreien Verdienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz (Lohnersatzleistungen) bescheinigen. Kein Lohnsteuer-Jahresausgleich bei Bezug von Entschädigungen Sofern de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdienstausfallentschädigu... / 11.1 Freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer

Bei Arbeitnehmern, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei sind, ergeben sich durch den Bezug einer Entschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG (Ausscheider, Ansteckungsverdächtige u. a.) keine versicherungsrechtlichen Änderungen. Der Status der Krankenversicherungsfreiheit bleibt ebenso wie die freiwillige Versicherung unverändert bestehen. A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdienstausfallentschädigu... / 5.1 Änderung des Lohnsteuerabzugs

Stellt der Arbeitgeber zu einem späteren Zeitpunkt fest, dass seine ursprüngliche Behandlung der Lohnzahlung bzw. Verdienstausfallentschädigung unzutreffend war, ist er verpflichtet, zu viel erhobene Lohnsteuer bei der nächsten Lohnzahlung zu erstatten bzw. noch nicht erhobene Lohnsteuer bei der nächsten Lohnzahlung einzubehalten.[1] Eine Änderung des Lohnsteuerabzugs ist noc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdienstausfallentschädigu... / 5.3 Arbeitgeber von der Anzeigepflicht befreien

Sofern die Differenz zwischen der dem Arbeitnehmer gezahlten Verdienstausfallentschädigung und der dem Arbeitgeber bewilligten Erstattung 200 EUR pro Quarantänefall nicht übersteigt, beanstandet die Finanzverwaltung in Fällen unzutreffender Steuerfreistellung nicht, wenn der Arbeitgeber von einer Anzeigepflicht[1] absieht. Insoweit haftet der Arbeitgeber auch nicht für die ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdienstausfallentschädigu... / 9 Umlagebeiträge U1, U2 und Insolvenzgeldumlage

Neben den Beiträgen zur Sozialversicherung sind auch die für die Teilnahme am Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichgesetz zu zahlenden Umlagen (U1 und U2) sowie die Insolvenzgeldumlage während des Bezugs einer Entschädigung nach § 56 Abs. 1 Satz 2 IfSG zu zahlen. Die Umlagen werden vom entschädigungspflichtigen Land getragen und sind daher dem Arbeitgeber im Rahm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdienstausfallentschädigu... / 5.2.1 Unzutreffende Lohnversteuerung

Eine unzutreffende Lohnversteuerung liegt in den Fällen vor, soweit die Entschädigungsbehörde dem Arbeitgeber auf Antrag mehr erstattet, als der Arbeitgeber bisher an seinen Arbeitnehmer steuerfrei ausgezahlt hat. Der Arbeitgeber unterliegt in diesem Fall i. d. R. keiner lohnsteuerlichen Mitteilungspflicht gegenüber seinem Betriebsstättenfinanzamt, da er bisher zu viel Lohnst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdienstausfallentschädigu... / 10.2 Entschädigungsbehörde übernimmt Arbeitgeberpflichten

Ansonsten nimmt die Entschädigungsbehörde hinsichtlich der Melde- und Beitragspflichten die Stelle des Arbeitgebers ein. Die Entschädigungsbehörde hat den Arbeitnehmer im Anschluss an das Ende der vom Arbeitgeber gemeldeten versicherungspflichtigen Beschäftigung nach den Bestimmungen der §§ 28a ff. SGB IV anzumelden. Für die Meldung der Entschädigungsbehörde ist eine eigenstä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdienstausfallentschädigu... / 5 Anzeigepflicht der Arbeitgeber bei behördlichen Erstattungsbeträgen

Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben ein Schreiben[1] veröffentlicht, das zu steuerlichen Fragen der lohnsteuerlichen Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 IfSG Stellung nimmt. Im Hinblick darauf sind die Grundsätze dieses Schreibens anzuwenden, soweit eine für die Kalenderjahre ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdienstausfallentschädigu... / 5.2 Abweichungen zwischen Antrags- und Erstattungsvolumen

Weichen die Zahlungen einer steuerfreien Verdienstausfallentschädigung an den Arbeitnehmer für die Entschädigungsbehörde (Antragsvolumen) von der behördlichen Erstattung nach § 56 IfSG ab, welche der Arbeitgeber auf Antrag von der Entschädigungsbehörde erstattet bekommt (Erstattungsvolumen), so handelt es sich um eine "unzutreffende Lohnversteuerung" bzw. "unzutreffende Steu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Vergütung (Abs. 2)

Rz. 24 Abs. 2 definiert den Begriff der Vergütung und dient der Umsetzung der Regelung in Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 10 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 25 Vergütung ist hiernach jegliche Form von Entgelt, abzüglich aller vom Plattformbetreiber einbehaltenen oder erhobenen Gebühren, Provisionen oder Steuern, das einem Anbieter im Zusammenhang mit einer relevanten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2 Informationen über die Vergütung (Abs. 2)

Rz. 3 § 15 Abs. 2 PStTG bestimmt die Modalitäten der Meldung der Vergütung und dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. III, Unterabschn. A Nr. 6 der Amtshilferichtlinie. Rz. 4 Der Plattformbetreiber ist nach § 15 Abs. 2 Satz 1 PStTG dazu verpflichtet, die Vergütung in der Währung zu melden, in welcher sie dem Anbieter ausgezahlt bzw. gutgeschrieben wurde, es sei denn, die V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2 Relevante Tätigkeiten gegen Vergütung (Abs. 1)

Rz. 2 Abs. 1 der Norm setzt die Regelung in Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 8 der Amtshilferichtlinie um.[1] Rz. 3 Er bestimmt, dass nur solche Plattformen meldepflichtig sind, die es ihren Anbietern erlauben, relevante Tätigkeiten auszuüben. Zugleich müssen diese Tätigkeiten gegen eine Vergütung erbracht werden.[2] Die relevante Tätigkeit kann auch bloßer Bestandtei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG § 5 Relevante Tätigkeit; Vergütung

1 Allgemeines Rz. 1 § 5 PStTG definiert die Begriffe relevante Tätigkeit und Vergütung. Beide Begriffe sind für die Bestimmung des sachlichen Anwendungsbereichs des PStTG von zentraler Bedeutung.[1] Gegenstand der zu erstattenden Meldungen sind von Anbietern erbrachte "relevante Tätigkeiten" i. S. d. § 5 Abs. 1 PStTG, die gegen Vergütung geleistet werden. 2 Relevante Tätigkeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlungsklauseln: Arten / 1 Überzahlung von Vergütung

Rückzahlungsklauseln können vereinbart werden, um den Anspruch des Arbeitgebers auf Rückerstattung überzahlter Vergütung zu sichern. Der Rückerstattungsanspruch besteht aber nur dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer irrtümlich eine zu hohe Vergütung auszahlt, z. B. wegen falscher Berechnungen oder der irrigen Annahme über das Bestehen eines Anspruchs auf Entgeltfortzah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2 Arbeitsentgelt

Rz. 41 Neben der maßgeblichen regelmäßigen Arbeitszeit ist das Arbeitsentgelt, der sogenannte "Geldfaktor"[1], die zweite Stellgröße zur Ermittlung der dem Arbeitnehmer zustehenden Entgeltfortzahlung. 2.2.1 Allgemeines Rz. 42 Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist keine positive Definition des Arbeitsentgelts enthalten. Es wird lediglich in § 4 Abs. 1a EFZG festgelegt, dass gewisse ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Grundsätzliche Berechnung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts (Abs. 1)

Rz. 6 § 4 Abs. 1 EFZG bestimmt, dass dem Arbeitnehmer für den in § 3 Abs. 1 EFZG bezeichneten Zeitraum das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen ist. Folglich handelt es sich mit der regelmäßigen Arbeitszeit[1] und dem Arbeitsentgelt[2] um 2 Stellgrößen, die im Zusammenspiel die dem Arbeitnehmer konkret zustehende Ent...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 5 PStTG definiert die Begriffe relevante Tätigkeit und Vergütung. Beide Begriffe sind für die Bestimmung des sachlichen Anwendungsbereichs des PStTG von zentraler Bedeutung.[1] Gegenstand der zu erstattenden Meldungen sind von Anbietern erbrachte "relevante Tätigkeiten" i. S. d. § 5 Abs. 1 PStTG, die gegen Vergütung geleistet werden.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Fortzuzahlendes Arbeitsentgelt bei Arbeitsunfähigkeit während eines Feiertags (Abs. 2)

Rz. 120 Die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers im Krankheitsfall und jene an Feiertagen besteht jeweils nur dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit bzw. der gesetzliche Feiertag die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall ist.[1] Es bedurfte deshalb einer gesetzgeberischen Entscheidung, welche Regelung bei einem Aufeinandertreffen beider Sachverhalte Anwendung findet, we...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Für Überstunden gezahltes Entgelt (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 86 Überstunden i. S. d. § 4 Abs. 1a EFZG liegen vor, wenn die individuelle regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers überschritten wird; sie werden i. d. R. wegen bestimmter besonderer Umstände vorübergehend zusätzlich geleistet.[1] Rz. 87 Bis zum Inkrafttreten des bereits oben (Rz. 4, 5) dargestellten "Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Fortzuzahlendes Arbeitsentgelt bei Kurzarbeit (Abs. 3)

Rz. 122 § 4 Abs. 3 Satz 1 EFZG enthält eine Regelung für den Fall eines Zusammentreffens von Kurzarbeit und krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (bzw. einer Arbeitsunfähigkeit nach § 3a EFZG).[1] Wird in dem Betrieb verkürzt gearbeitet und würde deshalb das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers im Fall seiner Arbeitsfähigkeit gemindert, so ist die verkürzte Arbeitszeit für ihre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.5 Tätigkeiten im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Plattformbetreiber (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 21 Erbringt der Anbieter Tätigkeiten im Rahmen eines rechtlich anerkannten Beschäftigungsverhältnisses mit dem Plattformbetreiber oder einem verbundenen Unternehmen des Plattformbetreibers, gelten diese nach Abs. 1 Satz 2 nicht als relevante Tätigkeiten. Der Absatz dient der Umsetzung der Regelung in Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 8 Unterabs. 2 der Amtshilferic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 5 Waren (Abs. 4)

Rz. 40 Waren sind gem. Abs. 4 körperliche Gegenstände. Unter den Warenbegriff fallen nicht Wasser, Heizung oder Elektrizität.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 6 Verkehrsmittel (Abs. 5)

Rz. 41 In Abs. 5 wird der Begriff der Verkehrsmittel definiert. Die Definition erfasst alle motorisierten und nicht motorisierten beweglichen Gegenstände, die die Beförderung von Personen oder Gütern zu Land, zu Wasser oder in der Luft ermöglichen. Die Beförderung muss Individualcharakter haben und kann unter Ausschluss Dritter erfolgen.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zimmermann/u.a., EFZG § 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts

1 Allgemeines Rz. 1 § 4 EFZG regelt umfassend die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts. In § 4 Abs. 1 EFZG ist zunächst der allgemeine Grundsatz enthalten, dass für den in § 3 Abs. 1 EFZG bezeichneten Zeitraum das dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen ist.[1] § 4 Abs. 1a EFZG nimmt Überstunden und Aufw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 1.1 Zusätzlich zum Entgelt geleistete Fahrtkostenzuschüsse

Die seit dem 1.1.2019 wirksam gewordene Veränderung in der steuerlichen Bewertung schlägt sich auch auf die sozialversicherungsrechtliche Bewertung nieder. Danach sind zusätzlich zum Entgelt gewährte, lohnsteuerfreie Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel beitragsfrei in der Sozialversicherung.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 1.2 Nicht zusätzlich zum Entgelt geleistete Fahrtkostenzuschüsse

Nach dem "Gesetz zur weiteren steuerrechtlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Regelungen"[1] können Arbeitgeberleistungen zu Aufwendungen der Mitarbeiter für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, auch wenn sie nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt erbracht werden, vom Arbeitgeber pauschal mit 25 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 42 Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist keine positive Definition des Arbeitsentgelts enthalten. Es wird lediglich in § 4 Abs. 1a EFZG festgelegt, dass gewisse Leistungen (für Überstunden und für Aufwendungen des Arbeitnehmers) nicht zum Arbeitsentgelt nach § 4 Abs. 1 EFZG gehören. Es ist deshalb im Einzelfall zu bestimmen, welche konkrete Leistung als Arbeitsentgelt anzuseh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.3 Warenverkäufe (Nr. 3)

Rz. 12 Die dritte Fallgruppe des § 5 Abs. 1 PStTG erfasst Warenverkäufe, worunter ausweislich der Legaldefinition des § 5 Abs. 4 PStTG (und im Einklang mit dem Richtlinientext) ausschließlich körperliche Gegenstände verstanden werden sollen. Rz. 13 Hinweis Praxishinweis[1]: Hierin liegt ein weiteres Beispiel für die terminologische Autonomie des PStTG. Denn nach der Gesetzesb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.4 Zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an Verkehrsmitteln (Nr. 4)

Rz. 17 Schließlich umfasst die Fallgruppe des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 PStTG die zeitlich begrenzte Überlassung von Rechten an Verkehrsmitteln jeder Art. Abs. 5 definiert den Begriff des Verkehrsmittels. Der weite Tatbestand korrespondiert mit dem Gesetzeszweck des PStTG, den dynamischen Markt digital vermittelter Dienstleistungen vollumfänglich zu erfassen, und dürfte in der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.2 Erbringung persönlicher Dienstleistungen (Nr. 2)

Rz. 7 Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 PStTG stellt auch die Erbringung "persönlicher Dienstleistungen" eine relevante Tätigkeit dar. Kennzeichnend für persönliche Dienstleistungen ist nach der Gesetzesdefinition in § 5 Abs. 3 PStTG, dass auf vorherige Anforderung eines Kunden eine zeitlich begrenzte oder eine auf eine bestimmte Aufgabe bezogene Tätigkeit von einer oder mehrere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.1 Zeitlich begrenzte Überlassung von Rechten an Immobilien (Nr. 1)

Rz. 5 § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 PStTG erklärt die zeitlich begrenzte Überlassung von Rechten an Immobilien zu einer relevanten Tätigkeit i. S. d. PStTG. Der Begriff umfasst zwar grundsätzlich eine Vielzahl denkbarer Immobilien, so etwa einzelne Wohnungen, Zimmer, Parkplätze oder sonstige Arten von unbeweglichem Vermögen.[1] Ungeachtet des weitgefassten Wortlauts zielt die Vors...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.23 Vermögenswirksame Leistungen/Arbeitnehmersparzulage

Rz. 82 Vermögenswirksame Leistungen werden nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) gezahlt und sind arbeitsrechtlich Bestandteil des Lohns oder Gehalts.[1] Sie werden laufend gewährt und gehören zum fortzuzahlenden Arbeitsentgelt i. S. d. EFZG. [2] Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf[3] können die vermögenswirksamen Leistungen durch Tarifvertrag[...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.22 Trinkgelder/Bedienungsgelder

Rz. 79 Trinkgelder werden lediglich dann bei der Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts berücksichtigt, wenn sie Gegenstand eines arbeitsvertraglich vereinbarten Anspruchs des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber sind. Handelt es sich bei den Trinkgeldern um Leistungen, die von den Gästen freiwillig erbracht werden, gehören sie nicht zum – fortzuzahlenden – Arbeitsentgelt; s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4 Persönliche Dienstleistung (Abs. 3)

Rz. 32 In Abs. 3 wird der Begriff der persönlichen Dienstleistung definiert. Die unionsrechtliche Grundlage für die Definition findet sich in Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 11 der Amtshilferichtlinie. Rz. 33 Demnach ist unter einer persönlichen Dienstleistung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 PStTG jede in zeitlicher Hinsicht begrenzte oder auf eine bestimmte Aufgabe bezogene ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.14 Provisionen

Rz. 67 Kaufmännische Angestellte arbeiten häufig auf Provisionsbasis und erhalten neben einem festen Grundgehalt eine variable Vergütung, die abhängig von der Erzielung bestimmter Ergebnisse und damit leistungsbezogen ist (z. B. Abschluss- oder Vermittlungsprovision).[1] Provisionen sind Arbeitsentgelt und als solche im Krankheitsfall fortzuzahlen.[2] Rz. 68 Für die Ermittlun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.2.6 Rechtsgeschäftsabschluss

Rz. 23 Neben der bloßen Kontaktaufnahme setzt Abs. 1 Satz 1 zusätzlich voraus, dass die Plattform Anbietern und Nutzern Rechtsgeschäftsabschlüsse mithilfe ihrer Software ermöglicht. Von zentraler Bedeutung ist im Zusammenhang mit dem PStTG die im Rahmen dieses Rechtsgeschäfts vereinbarte Vergütung. Diese stellt aufseiten der Anbieter die Einnahmen dar, die durch die Meldung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.3.2.1 Akkord (Einzel- und Gruppenakkord)

Rz. 111 Beim Akkordlohn handelt es sich um die wichtigste leistungsbezogene Lohnform. Bezugspunkt für die Vergütung ist hier die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsmenge, die z. B. nach Stückzahl, Gewicht, Maß, Fläche oder Strecke gemessen wird, wobei der Arbeitsmengeneinheit ein Geldbetrag (Geldakkord) oder eine feste Vorgabezeit als Verrechnungsfaktor (Zeitakkord) zugeordne...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.2 Teilzeit (Arbeit auf Abruf, Altersteilzeit)

Rz. 24 Grundsätzlich gilt auch bei Teilzeitbeschäftigung, dass die Bestimmung der maßgeblichen regelmäßigen Arbeitszeit dann unproblematisch ist, wenn sie genau und stets wiederkehrend festgelegt ist, etwa in einem Arbeitsvertrag.[1] Rz. 25 Schwieriger ist die Bestimmung der Arbeitszeit dann, wenn die Teilzeit variabel gestaltet ist oder als sogenannte Arbeit auf Abruf oder "...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlungsklauseln: Arten / 2 Abschlagszahlungen und Vorschüsse

Rückzahlungsklauseln können auch bei Vorschüssen und Abschlagszahlungen des Arbeitgebers vereinbart werden. Definition "Vorschüsse" Vorschüsse sind Vorauszahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer auf eine noch nicht verdiente Vergütung. Eine gesetzliche Vorschusspflicht im Arbeitsrecht besteht hinsichtlich der Vergütung nach § 87a Abs. 1 Satz 2 HGB nur für Handlungsgehilf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlungsklauseln: Arten / 3 Arbeitgeberdarlehen

Ein Arbeitgeberdarlehen liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber losgelöst von der laufenden Vergütung Geldmittel zur zeitweisen Verwendung überlassen werden. Arbeitgeberdarlehen werden regelmäßig zu günstigeren als den aktuell bestehenden Kapitalmarktbedingungen gewährt. Die Abgrenzung zu Vorschüssen oder Abschlagszahlungen muss ggf. im Wege der Auslegung vorgenomme...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.19 Sozialversicherungsbeiträge

Rz. 74 Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sind bereits deshalb fortzuzahlen, weil sie Bestandteil der Bruttovergütung sind und diese Gegenstand des Entgeltfortzahlungsanspruchs ist.[1] Rz. 75 Hatte sich der Arbeitgeber zusätzlich zur Zahlung auch der Arbeitnehmeranteile verpflichtet, so handelt es sich hierbei um Arbeitsentgelt, das als Teil der vereinbarten Vergüt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.3.2.3 Prämien

Rz. 118 Prämien werden als besondere Vergütungen für die Erreichung eines bestimmten Erfolgs bzw. als Belohnung für die Qualität der Arbeit neben dem Entgelt gezahlt.[1] Für sie gelten die für die Provision[2] aufgestellten Grundsätze entsprechend, wenn die Prämien an der Arbeitsleistung orientiert sind und damit als Sondervergütung einen Bestandteil der Bemessungsgrundlage ...mehr