Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 31): Die Ko... / II. Wann ist sie sinnvoll?

Die KGaA eignet sich in Situationen, in denen Kapital aufgenommen werden soll, ohne die Kontrolle aus der Hand zu geben. Familienunternehmen und mittelständische Firmen greifen gerne auf diese Rechtsform zurück, wenn sie z.B. an die Börse gehen oder Investoren beteiligen möchten, aber einen feindlichen Übernahmeversuch ausschließen wollen. Beraterhinweis Solange die Gründerfamil...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.1 Betriebsbedarf

Rz. 89a Zu unterscheiden ist zwischen den Fällen, in denen die Wohnung schon von Betriebsangehörigen genutzt wird (Werkmiet- oder Werkdienstwohnungen nach §§ 576–576b), und den Wohnungen, die an Betriebsfremde vermietet sind, jetzt aber Betriebsangehörigen zur Verfügung gestellt werden sollen. Nur im letzten Fall spricht man von einer Kündigung wegen Betriebsbedarfs. Die Künd...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 31): Die Ko... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA / FASt und Dr. Daniel Sommer, RA/FASt/StB[*] Die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) existiert in Deutschland seit über 100 Jahren. Dennoch führte sie lange ein Schattendasein und ist nach wie vor vergleichsweise selten: Derzeit gibt es nur wenige hundert KGaA – in 2014 waren es rund 250, im Jahr 2025 etwa 420 regi...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.1 § 1 GrEStG (Erwerbsvorgänge)

• 2021 Der Gesellschaft gehörende Grundstücke bei Gesellschafterwechseln / § 1 Abs. 2a GrEStG / § 1 Abs. 3 GrEStG / § 1 Abs. 3a GrEStG Grundstücke gehören einer Gesellschaft bei Gesellschafterwechseln i.S.v. § 1 Abs. 2a, 3 oder 3a GrEStG, wenn der Gesellschaft im Zeitpunkt des tatsächlichen Entstehens der Steuerschuld das jeweilige Grundstück aufgrund eines unter § 1 Abs. 1, ...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.13 § 15 UStG (Vorsteuerabzug)

• 2021 Ausübung des Zuordnungswahlrechts auch nach Ablauf der gesetzlichen Regelabgabefrist / § 15 UStG / § 149 AO Vor dem EuGH ist die Frage anhängig, ob die nationale Rechtsprechung, wonach der Vorsteuerabzug in den Fällen, in denen ein Zuordnungswahlrecht beim Leistungsbezug besteht, ausgeschlossen ist, wenn bis zum Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist für die USt-Jahreserk...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.6 § 9 GewStG (Kürzungen)

• 2021 Erweiterte Grundstückskürzung / Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen / § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG Eine auch nur geringfügige Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen schließt die Anwendung der erweiterten Kürzung aus. Geltung hat dies auch dann, wenn es sich bei den Betriebsvorrichtungen um wesentliche Bestandteile des Gebäudes handelt. Fraglich ist, wie im Fall der Ver...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.2 1.2Ausgewertete Beiträge 2025

Hübner/Letzner, Erneute Änderung der einfachen Grundbesitzkürzung – Erfüllt sie nunmehr ihren Zweck?, Ubg 2025, 208; Becker/von Hugo, Derivative Neutralitätspflicht gemeinnütziger Körperschaften – Reichweite und Grenzen politischer Betätigungen steuerbegünstigter Organisationen, DStR 2025, 2760; Uphues/Wessels, Treuhandmodell in Bezug auf Betriebsvorrichtungen bei erweiterter...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.1 § 1 KStG (Unbeschränkte Steuerpflicht)

• 2021 Option zur Körperschaftsbesteuerung / § 1a KStG Nach § 1a Abs. 2 S. 2 KStG sind aufgrund der Option §§ 1 und 25 UmwStG entsprechend anzuwenden. In diesem Zusammenhang wird die Auffassung vertreten, dass bei im Drittland ansässigen Gesellschaftern ein Formwechsel zu steuerlichen Buch- oder Zwischenwerten im Hinblick auf die fehlenden persönlichen Anwendungsvoraussetzung...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.5 § 4 UStG (Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen)

• 2021 Steuerbefreiung für Krankenhäuser in privater Trägerschaft / § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG / Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL Der EuGH hat mit Urteil v. 5.3.2020, C-211/18 zu Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL entschieden, dass von privaten Krankenhauseinrichtungen durchgeführte Heilbehandlungen steuerbefreit sind, wenn diese Leistungen unter Be...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 6.2.2 Sonstige Gründe

Rz. 55 Neben rein bilanziellen Gründen gibt es aber noch zahlreiche weitere Gründe zur Auslagerung von Pensionsverpflichtungen bzw. des sie deckenden Vermögens, die in der Literatur angeführt werden. Diese werden im Folgenden skizziert und z. T. auch bezüglich ihrer Aussagekraft relativiert. Rz. 56 1. Die gegenwärtige Finanzierungsstrategie ist bei den betreffenden Unternehme...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 2.2.1 Auslagerung auf einen rechtlich selbständigen Versorgungsträger

Rz. 15 Zum einen muss das Planvermögen auf einen rechtlich selbständigen Versorgungsträger übertragen werden.[1] Dafür gründet das bilanzierende Unternehmen eine rechtlich und wirtschaftlich eigenständige Einheit, vielfach in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e. V.),[2] die die Funktion eines Treuhänders (Trust) erfüllt und deren Aufbau sich gleichzeitig nach den d...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 1.1 Zu Wohnzwecken benötigt

Damit Eigenbedarf geltend gemacht werden kann, müssen die vermieteten Räume zu Wohnzwecken benötigt werden. Ein Benötigen zu anderen, z. B. gewerblichen oder beruflichen Zwecken, stellt keinen Eigenbedarf dar. Einem Eigenbedarf steht jedoch nicht entgegen, wenn der Vermieter in einem gekündigten Einfamilienhaus nur ein Zimmer beruflich nutzen will.[1] Durch die Formulierung "i...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 2.1 Organisation des DRSC

Rz. 2 Um den Aufgaben i. S. d. § 342 HGB nachkommen zu können, muss das DRSC bestimmte Anforderungen erfüllen. So ist gem. § 342 Abs. 1 Satz 2 HGB zu gewährleisten, dass die Empfehlungen unabhängig und ausschließlich von Rechnungslegern in einem Verfahren entwickelt und beschlossen werden, das die fachlich interessierte Öffentlichkeit einbezieht. Die Finanzierung der Arbeit ...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 2.2 Aufgaben des DRSC

Rz. 4 Aus den Aufgaben gem. § 342q HGB folgend, setzt sich das DRSC mit § 2 der Satzung (Fassung vom 11.7.2024) folgende Zwecke im gesamtwirtschaftlichen Interesse: die Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung; die Beratung bei Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler und EU-Ebene zu Rechnungslegungsvorschriften; die Vertretung der B...mehr

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Recruiting: Wege zu neuem P... / 6.5 Hoch-/Schulmarketing

Mit Blick auf Absolventen und Schulabgänger bietet sich eine Kontaktaufnahme direkt an den Institutionen an, an denen die Zielgruppe zu finden ist. Um das persönliche Kennenlernen zu intensivieren, kann die Zusammenarbeit mit Schulen und Hochschulen vielfältig gestaltet werden. Neben Vorträgen an (ausgewählten) Schulen oder Hochschulen können Betriebsbesichtigungen und Works...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.2.3 Körperschaftsteuerpflichtige Gewerbetreibende

Rz. 56 Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 KStG gilt grundsätzlich das Kalenderjahr als körperschaftsteuerlicher Gewinnermittlungszeitraum.[1] Davon abweichend ist der Gewinn bei Steuerpflichtigen, die nach den handelsrechtlichen Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen, nach dem (abweichenden oder mit dem Kalenderjahr übereinstimmenden) Wirtschaftsjahr zu ermitteln, für das sie...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 1.2 Spezialfragen

Küpper, Rechnungslegung in Non-Profit-Unternehmungen, BfuP 6/2025, S. 565; Lorson/Haustein, Konzeptionelle Überlegungen zu einer Doppik-Wende – Plädoyer für einen Paradigmenwechsel im staatlichen Rechnungswesen –, DB 49/2025, S. 2991; Marten/Kirschner/Weiss, Beteiligungen von Private-Equity-Investoren an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, DB 48/2025, S. 2923; Needham/Müller/B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Gemeinnütziger eingetragener Verein als formwechselnder Rechtsträger

Tz. 97 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Formwechsel ist auch für den gemeinnützigen eV möglich; dabei kann der Verein die Rechtsform einer Kap-Ges oder Gen erlangen (s § 272 Abs 1 UmwG). Aber: Der Formwechsel ist nur zulässig, wenn die Satzung oder Vorschriften des Landesrechts nicht entgegenstehen; hierzu s Tz 72. Im Einzelnen: Der Formwechsel zur KGaA würde zum rückwirkenden We...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Gemeinnütziger eingetragener Verein als übertragender Rechtsträger

4.3.1 Besonderheiten des UmwG für eingetragene Vereine Tz. 137 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ein gemeinnütziger eV kann als übertragender Rechtsträger Spaltungen auf Pers-Ges, Kap-Ges, Gen und auf andere eV durchführen. Als übernehmender Rechtsträger darf der gemeinnützige eV dagegen nur andere eV aufnehmen oder mit ihnen einen eV gründen (s § 149 Abs 2 UmwG). Spaltungen sind – eb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Gemeinnütziger eingetragener Verein als übertragender Rechtsträger

Tz. 71 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Verschmelzung ist auch für gemeinnützige eV möglich (s § 3 Abs 1 UmwG; außerdem s Tz 5 mwHinw). Eine Verschmelzung ist grds möglich auf Pers-Ges, Kap-Ges, Gen und auf andere eV. Hierzu ausführlich s Neumayer/Schulz (DStR 1996, 872) sowie S/H, 10. Aufl, Rn 1 zu § 99 UmwG. 2.3.1 Besonderheiten des UmwG für eingetragene Vereine Tz. 72 Stand: ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Besonderheiten des UmwG für eingetragene Vereine

Tz. 72 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Für rechtsfähige Vereine (eV iSd §§ 21, 55 BGB sowie wirtsch Vereine iSd § 22 BGB) ist eine Verschmelzung nur zulässig, wenn die Satzung oder Vorschriften des Landesrechts nicht entgegenstehen (s § 99 Abs 1 UmwG). Zum satzungsmäßigen Ausschluss der Verschmelzungsfähigkeit s Vossius (in W/M, § 99 UmwG Rn 21–28); außerdem hierzu – sowie zur Mög...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Besonderheiten des UmwG für eingetragene Vereine

Tz. 137 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ein gemeinnütziger eV kann als übertragender Rechtsträger Spaltungen auf Pers-Ges, Kap-Ges, Gen und auf andere eV durchführen. Als übernehmender Rechtsträger darf der gemeinnützige eV dagegen nur andere eV aufnehmen oder mit ihnen einen eV gründen (s § 149 Abs 2 UmwG). Spaltungen sind – ebenso wie Verschmelzungen – nur zulässig, wenn die Satz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.4.2 Abspaltung

Tz. 144 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Abspaltung von gemeinnützigen eV wirft in ähnlichem Ausmaß gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf wie die Aufspaltung. Dabei tritt an die Stelle der Frage der Vereinbarkeit mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung des übertragenden Vereins, die sich nicht stellt, weil dieser weiterbesteht, die Frage eines Verstoßes gegen § 55 Abs 1 Nr ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.1 Überblick

Tz. 138 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Aufspaltungen von gemeinnützigen eV dürften – bis auf die Aufspaltung auf ebenfalls gemeinnützige Kö (s Tz 143) – keine praktische Bedeutung haben, weil sie zum rückwirkenden Verlust der StBefreiung führen würden. Hinsichtlich der gemeinnützigkeitsrechtlichen Auswirkungen im Falle der Aufspaltung auf Pers-Ges, Kap-Ges oder Gen s Tz 101. Zu de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.3 Spaltung auf steuerpflichtige Körperschaften oder nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreie Körperschaften

Tz. 140 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Aufspaltungen und Abspaltungen von gemeinnützigen eV auf stpfl Kö (oder auf nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreien Kö) dürften keine praktische Bedeutung haben, weil sie zum rückwirkenden Verlust der St-Befreiung führen würden (s Tz 101, 137). Tz. 141 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ausgliederungen auf stpfl Kap-Ges oder stpfl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.6 Exkurs: Formwechsel eines eV in eine gGmbH

Tz. 194 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Sofern die wirtsch Aktivitäten eines eV den Rahmen des sog Nebenzweckprivilegs überschreiten, kann dem Verein die Löschung durch das Reg-Gericht drohen. Vgl hierzu die Entsch des KG Bln aus dem Jahr 2016, die als Verein organisierte Kindertagesstätten betrafen. Diesen wurde die Löschung ihres Vereins mit der Begr angedroht, dass kein ideell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.4.3 Ausgliederung

Tz. 145 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Eine Ausgliederung auf einen gemeinnützigen Verein führt stets zum Verlust der St-Befreiung, weil die dem übertragenden Verein für die Ausgliederung als Gegenleistung gewährten Mitgliedschaften an dem übernehmenden Verein wirtsch wertlos sind und damit ein Verstoß gegen § 55 Abs 1 Nr 1 S 1 AO vorliegt (s Tz 144, 102). Eine Ausgliederung auf ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.1 Anwendung des § 15 UmwStG auf Aufspaltungen und Abspaltungen auf andere Körperschaften

Tz. 146 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 15 UmwStG gilt auch für einen gemeinnützigen eV als Übertrager (s auch UmwSt-Erl 2025 Rn 01.17). Praktische Bedeutung hat die Vorschrift nur für Fälle, in denen Auf- oder Abspaltungen auf ebenfalls nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreie Kö (im Einzelnen: Kap-Ges, Gen oder eV) erfolgen (s Tz 137). Die Teilbetriebsvoraussetzungen des § 15 Abs 1 Um...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Umwandlungsteuerrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 181 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Für die Einbringung von BV durch gemeinnützige Vereine und Stiftungen in eine Kap-Ges bestehen auch umwandlungsstlich – bis auf die in Tz 182 angesprochenen Fragen – keine Besonderheiten. Daher gelten die Tz 167–177 entspr. Tz. 182 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Zunächst stellt sich die Frage, ob gemeinnützige Vereine und Stiftungen, die bisher ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Verschmelzung (§ 1 Abs 1 Nr 1 1. Alt UmwStG iVm §§ 2–122l UmwG)

Tz. 17 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Verschmelzung ist gesellschaftsrechtlich die Vereinigung des Vermögens mehrerer Rechtsträger durch Übertragung des Vermögens der übertragenden Rechtsträger im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger bei liquidationsloser Vollbeendigung der übertragenden Rechtsträger. Nach § 2 UmwG können Rechtsträger unter Auflösung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Problemfelder

Tz. 77 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Verschmelzung von gemeinnützigen eV wirft – in ähnlichem Ausmaß wie die Verschmelzung von gGmbH – gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf. Problem 1: Vereinbarkeit der Verschmelzung mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung des Übertragers Die – sich beim eV bereits aufgr des § 99 Abs 1 UmwG stellende – Frage, ob die Vereinbarkeit gegeben ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Gemeinnützige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen iSd § 1 Abs 1 Nr 4 und 5 KStG als Einbringerin

Tz. 179 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Aus dem Pers-Kreis iSd § 1 Abs 1 Nr 4 und 5 KStG kommen vor allem gemeinnützige eingetragene und nichteingetragene Vereine sowie gemeinnützige rechtsfähige und nichtrechtsfähige Stiftungen als Einbringende in Betracht. Im Folgenden wird daher, soweit keine Besonderheiten bestehen, nur der gemeinnützige Verein als Einbringender bzw die gemei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.4.1 Aufspaltung

Tz. 143 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Aufspaltung von gemeinnützigen eV wirft – in ähnlichem Ausmaß wie die Aufspaltung von gGmbH – gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf. Gemeinnützigkeitsrechtliche Problemfelder: Problem 1: Vereinbarkeit der Aufspaltung mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung des Übertragers Die – sich beim eV bereits aufgr des § 149 Abs 1 UmwG stellende ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Spaltungen

4.3.2.1 Überblick Tz. 138 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Aufspaltungen von gemeinnützigen eV dürften – bis auf die Aufspaltung auf ebenfalls gemeinnützige Kö (s Tz 143) – keine praktische Bedeutung haben, weil sie zum rückwirkenden Verlust der StBefreiung führen würden. Hinsichtlich der gemeinnützigkeitsrechtlichen Auswirkungen im Falle der Aufspaltung auf Pers-Ges, Kap-Ges oder G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Umwandlungsteuerrechtliche Behandlung von Spaltungen

4.3.3.1 Anwendung des § 15 UmwStG auf Aufspaltungen und Abspaltungen auf andere Körperschaften Tz. 146 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 15 UmwStG gilt auch für einen gemeinnützigen eV als Übertrager (s auch UmwSt-Erl 2025 Rn 01.17). Praktische Bedeutung hat die Vorschrift nur für Fälle, in denen Auf- oder Abspaltungen auf ebenfalls nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreie Kö (im Einzelne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Brinkmeier, Betriebsaufspaltung bei gemeinnützigen Einrichtungen, GmbH-StB 1998, 315; Neumayer/Schmidt, Einsatzmöglichkeiten und -risiken für GmbH im Gemeinnützigkeitsrecht, GmbH-StB 1998, 72; Tönnes/Wewel, Ausgliederung wG durch st-befreite Einrichtungen, DStR 1998, 274; Kümpel, Die stliche Behandlung von ZwB, DStR 1999, 93; Kümpel, Die Besteuerung stpfl wG, DStR 1999, 1505; Sch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.2 Beteiligte Rechtsträger

Tz. 52 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die von § 1 Abs 3 UmwStG erfassten Vorgänge lassen sich hinsichtlich der Rechtsnatur des übernehmenden Rechtsträgers grds wie folgt einteilen: die Einbringung von Unternehmensteilen und der Anteilstausch auf bzw in eine Kap-Ges oder Gen sind in § 20 UmwStG geregelt; der Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen findet seine Rechtsgr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3 Verschmelzung auf eine ebenfalls nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreie Körperschaft

Tz. 76 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Verschmelzung eines gemeinnützigen eV kann durch Aufnahme oder durch Neugründung erfolgen (s Tz 28). Als übernehmender Rechtsträger kommen die gGmbH oder der gemeinnützige eV sowie die gemeinnützige Gen in Betracht. Mögliche Kö nach der Verschmelzung sind in der folgenden Abbildung zusammengefasst: Die Verschmelzung auf eine gemeinnützige...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.2 Spaltungen auf Personenhandelsgesellschaften

Tz. 139 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Aufspaltungen und Abspaltungen von gemeinnützigen eV auf Pers-Ges dürften keine praktische Bedeutung haben, weil sie zum rückwirkenden Verlust der St-Befreiung führen würden (s Tz 101).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.4 Spaltung auf ebenfalls nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreie Körperschaften

Tz. 142 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wegen der unterschiedlichen gemeinnützigkeitsrechtlichen Probleme werden Aufspaltung, Abspaltung und Ausgliederung nachfolgend getrennt dargestellt. 4.3.2.4.1 Aufspaltung Tz. 143 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Aufspaltung von gemeinnützigen eV wirft – in ähnlichem Ausmaß wie die Aufspaltung von gGmbH – gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.2 Anwendung der §§ 20–23 UmwStG auf Ausgliederungen auf Kapitalgesellschaften

Tz. 149 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ausgliederungen auf Kap-Ges sind tw gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig; hinsichtlich der Ausgliederung auf stpfl Kap-Ges s Tz 140, 141; hinsichtlich der stets zulässigen Ausgliederung auf gGmbH s Tz 145. Da die Ausgliederung auf Kap-Ges im UmwStG nicht gesondert geregelt ist, sondern ein Fall einer Betriebs- bzw Teilbetriebseinbringung iSd ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3 Spaltung (§ 1 Abs 1 Nr 1 2. und 3. Alt UmwStG iVm §§ 123–173 UmwG)

Tz. 23 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 123 UmwG unterscheidet zwischen folgenden zivilrechtlichen Arten der Spaltung: a) Aufspaltung (§ 123 Abs 1 UmwG) Bei diesem Umkehrfall der Verschmelzung kann der übertragende Rechtsträger unter Auflösung ohne Abwicklung sein Vermögen aufspalten: zur Aufnahme durch gleichzeitige Übertragung der Vermögensteile jeweils als Gesamtheit auf andere ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Verschmelzung auf eine Personengesellschaft, eine andere steuerpflichtige Körperschaft oder eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreie Körperschaft

Tz. 75 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Verschmelzung auf eine Pers-Ges, eine stpfl Kö oder eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreie Kö wäre für den gemeinnützigen eV, wie in folgender Abbildung aufgeführt, umwandlungsrechtlich möglich. Aber: Derartige Verschmelzungen dürften aber keine praktische Bedeutung haben, da sie zur rückwirkenden vollen StPflicht ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.1.1 Bedeutung der satzungsmäßigen Vermögensbindung (§ 61 AO) der Übertragerin

Tz. 35 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Verschmelzung auf eine ebenfalls gemeinnützige Kö (zB GmbH, AG, Gen) setzt gemeinnützigkeitsrechtlich voraus, dass die satzungsmäßige Vermögensbindung (s § 61 Abs 1 iVm § 55 Abs 1 Nr 4 AO) der Übertragerin der Verschmelzung nicht entgegensteht. Tz. 36 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die satzungsmäßige Vermögensbindung steht der Verschmelzung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4 Formwechsel (§ 1 Abs 1 Nr 2 UmwStG iVm §§ 190–304 UmwG)

Tz. 32 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 1 Abs 1 Nr 2 UmwStG erfasst den Formwechsel einer Kap-Ges in eine Pers-Ges. An einem Formwechsel ist nur ein einziger Rechtsträger beteiligt. Es ändern sich dessen Rechtskleid und Struktur, ohne dass Vermögen übertragen wird. Seine Identität bleibt damit gewahrt. Es bleibt neben dem Vermögensbestand im Grundsatz auch der Kreis der Gesellsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.2 Anwendung der §§ 11–13 UmwStG

Tz. 82 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 11 Abs 1 UmwStG geht seinem Wortlaut nach von dem Vorliegen einer St-Bil aus, begründet mE aber keine selbständige stliche Bilanzierungspflicht. Die entspr Problematik besteht bereits umwandlungsrechtlich. Dort wird für die Durchführung der Verschmelzung von bisher nicht bilanzierenden eV statt der H-Bil eine Vermögensaufstellung als ausre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Ausgliederung (§ 1 Abs 3 Nr 2 UmwStG iVm § 123 Abs 3 UmwG)

Tz. 58 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 1 Abs 3 Nr 2 UmwStG eröffnet den Anwendungsbereich des UmwStG für die Ausgliederung oder vergleichbare ausl Vorgänge. Bei der Ausgliederung handelt es sich um eine Form der Spaltung. Zu den umw-rechtlichen Voraussetzungen s Tz 23 ff. Von der Auf- und Abspaltung unterscheidet sie sich dadurch, dass die als Gegenleistung ausgegebenen Anteile...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Spaltung gemeinnütziger Körperschaften

Tz. 99 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 An einer Aufspaltung (s § 123 Abs 1 UmwG) und an einer Abspaltung (s § 123 Abs 2 UmwG) können gem § 124 Abs 1 UmwG als übertragende, übernehmende oder neue Rechtsträger die in § 3 Abs 1 UmwG genannten Rechtsträger teilnehmen (sowie als übertragende Rechtsträger auch wirtsch Vereine). An einer Ausgliederung (s § 123 Abs 3 UmwG) können zusätzli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 Überblick

Tz. 11 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der sachliche Anwendungsbereich des Zweiten bis Fünften Teils des UmwStG ist in § 1 Abs 1 UmwStG geregelt. Der Zweite bis Fünfte Teil des Ges erfasst: die Verschmelzung, Aufspaltung und Abspaltung iSd §§ 2, 123 Abs 1 und 2 UmwG von Kö oder vergleichbare ausl Vorgänge sowie entspr Vorgänge des Art 17 SE-VO und des Art 19 SCE-VO (zu den gesells...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 180 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Für die Einbringung von BV durch gemeinnützige Vereine und Stiftungen in eine Kap-Ges bestehen gemeinnützigkeitsrechtlich keine Besonderheiten. Daher gelten die Tz 139–155 entspr. Von besonderer Bedeutung in der Praxis ist die Einbringung des stpfl wG "Fußball-Lizenzspielbetrieb" in eine entspr stpfl Kap-Ges (GmbH, AG oder KGaA). Diese kann ...mehr