Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaub

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.10.2 Zusammenhängende Gewährung (§ 9 Abs. 2 TVSöD)

Um den Studienerfolg nicht zu gefährden, sind die Studierenden gem. § 9 Abs. 2 TVSöD gehalten, den Erholungsurlaub in der vorlesungs- und unterrichtsfreien Zeit zu nehmen. Hierauf sollte im Ausbildungs- und Studienvertrag ausdrücklich hingewiesen werden (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f TVSöD). Die Tarifvertragsparteien haben insoweit die Regelung des § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.10.3 Zusatzurlaub (§ 9 Abs. 3 TVSöD)

Für Studierende mit einem Ausbildungsteil nach § 1 Abs. 1 Buchst. b oder c TVAöD – Allgemeiner Teil –, die im Schichtdienst tätig sind, sieht § 9 Abs. 3 TVSöD einen Anspruch auf Zusatzurlaub vor. Der Anspruch bezieht sich auf das 2. und 3. Jahr des Ausbildungsteils und beträgt pauschal 1 Tag. Schichtdienst im Tarifsinne liegt bereits vor, wenn die/der Studierende im Falle de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.10.1 Urlaubsdauer (§ 9 Abs. 1 TVSöD)

§ 9 Abs. 1 TVSöD verweist wegen des Erholungsurlaubs auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen mit der Maßgabe, dass der Urlaubsanspruch der Studierenden bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage in der Kalenderwoche in jedem Kalenderjahr 30 Ausbildungstage beträgt. Aufgrund der Verweisung auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.2.1.3 Inhalt

Der Ausbildungs- und Studienvertrag muss gem. § 2 Abs. 1 TVSöD neben der Bezeichnung des beabsichtigten Studienabschlusses (Studienteil) und des integrierten Ausbildungsberufes (Ausbildungsteil) mindestens Angaben enthalten über die maßgebliche Studien- und Prüfungsordnung in der jeweils geltenden Fassung, die kooperierende Hochschule, den Aufbau und die sachliche Gliederung ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aktivierungsmaßnahmen / 3.1 Betriebliche Maßnahmen

Aktivierungsmaßnahmen können ganz oder teilweise auch im Betrieb durchgeführt werden. Diese Maßnahmeform bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, vor einer Einstellung einen Arbeitslosen konkret zu erproben bzw. sich von dessen Eignung zu überzeugen. Betriebliche Maßnahmen begründen kein Beschäftigungs- oder Arbeitsverhältnis, sie werden auch nicht analog eines Praktikums durchg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.3.1 Entsendung (insbesondere) von Beamtinnen und Beamten

Rz. 69 Vom Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Alt. 1 werden nur deutsche Staatsangehörige i. S. d. §§ 1 ff. StAG erfasst. Während § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Alt. 1 nur von nach den Entsenderichtlinien des Bundes beurlaubten Beamtinnen und Beamten spricht, erfasst die Entsenderichtlinie (EntsR)[1] nach § 1 Abs. 1 EntsR darüber hinaus Richterinnen und Richter sowie Tar...mehr

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Mutterschutzlohn / 1.2 Grundsatz der Monokausalität

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss das Beschäftigungsverbot alleinige Ursache für den Entgeltausfall sein ("Grundsatz der Monokausalität", vgl. nur BAG, Urteil v. 12.3.1997, 5 AZR 766/95; BAG, Urteil v. 13.2.2002, 5 AZR 588/00). Dies ergibt sich auch aus dem Wortlaut von § 18 Satz 1 MuSchG ("wegen eines Beschäftigungsverbotes"). Besteht aus anderen Gründe...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 3.2 Grundsatz der Monokausalität

Der Anspruch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zielt darauf ab, die finanziellen Einbußen auszugleichen, die durch die Schutzfristen und die damit verbundene Abwesenheit vom Arbeitsplatz entstehen[1] . Sofern die Frau ohne das Bestehen der Schutzfristen aufgrund persönlicher Umstände nicht in der Lage ist, ihre Arbeitsleistung zu erbringen und dieser Umstand zu einem We...mehr

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Fachkräftemangel: Warum ein... / 2 Erwartungen von Arbeitnehmern

Die CreditPlus Bank AG führte 2015 eine Umfrage[1] mit 805 Bundesbürgern ab 18 Jahren zu Faktoren durch, für die die Deutschen am ehesten den Job wechseln würden. Dabei erwarten 58 % der Berufstätigen und Arbeitssuchenden von einem neuen Job vor allem ein gutes Betriebsklima, 48 % flexible Arbeitszeiten. Dagegen sind überdurchschnittlich viel Urlaub oder ein optimal ausgesta...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.4 Höhe des Mutterschaftsgeldes

Die Höhe des Mutterschaftsgelds für Mitglieder, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, oder deren Arbeitsverhältnis nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 MuSchG durch den Arbeitgeber gekündigt worden ist, ergibt sich aus § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V. Danach wird als Mutterschaftsgeld das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2.2 Der Begriff der Haushaltsgemeinschaft

Rz. 38 Der Gesetzgeber macht nicht nur die Betreuung und Erziehung des Kindes durch den Berechtigten zur Voraussetzung[1], sondern verengt den anspruchsberechtigten Personenkreis, indem er das Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft[2] mit dem Kind fordert. Der Begriff des Haushalts wird im BEEG nicht definiert.[3] Nach der Rechtsprechung des BSG ist ein Haushalt eine durch fam...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1.1 Wohnsitz

Rz. 25 Nach § 30 Abs. 3 Satz 1 SGB I hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Der Begriff der Wohnung umfasst all jene Räumlichkeiten, die sich für einen längeren Aufenthalt eignen und die Befriedigung von elementaren Lebensbedürfnissen zulassen. Von dem Beibeha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.3.2.1 Prognose

Rz. 112 Teil des Sachgrunds der Vertretung ist die Prognose des Arbeitgebers über den voraussichtlichen Wegfall des Vertretungsbedarfs bei der Rückkehr des Vertretenen an den Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber kann grundsätzlich davon ausgehen, dass der vorübergehend durch Krankheit, Urlaub oder ähnliche – aus Sicht des Arbeitgebers "fremdbestimmte" – Gründe an der Arbeitsleistun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.3.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 108 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG erfasst die Befristung von Arbeitsverträgen mit Arbeitnehmern, die zur Vertretung anderer, wegen Krankheit, Beurlaubung oder ähnlicher Gründe zeitweilig an der Arbeitsleistung verhinderter Arbeitnehmer eingestellt werden. Für die Fälle der Vertretung von in Mutterschutz, Elternzeit oder Arbeitsfreistellung zur Kinderbetreuung befindlich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 10.10.2 Erholungsurlaub

Das Sabbatical ist ein Teilzeitmodell. Allein aufgrund der Teilzeit wird der Urlaubsanspruch nicht berührt. Arbeitet allerdings der Teilzeitbeschäftigte an weniger als an 5 Arbeitstagen, vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend (§ 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD). Arbeitet z. B. der Beschäftigte regelmäßig nur an 3 Tagen in der Woche, wird der Urlaubsanspruch nach der Formel e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 9 Der Aushilfenpool

Unzulässige Daueraushilfen Nicht zulässig ist es, für einen bereits bei Vertragsschluss ersichtlichen ständigen Vertretungsbedarf immer wieder denselben Arbeitnehmer befristet einzustellen.[1] Praxis-Beispiel In einer Abteilung mit 20 Mitarbeiterinnen ist ständig mindestens eine Mitarbeiterin wegen Urlaub, Krankheit, Schwangerschaft oder aus anderen Gründen abwesend. In diesem...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 7.5 Gleitzeit mit sich ändernden Funktionszeiten

Bei diesem Modell werden die Funktionszeiten durch den Arbeitgeber in bestimmten Zeitabständen geändert und angepasst. Das Modell "Gleitzeit als gemeinsamer, sich ändernder Arbeitsplan" zeigt eine weitere mögliche konkrete Ausgestaltung eines Zeitkontenmodells, bei der die Funktionszeiten – die jeweilige Mindestbesetzung oder Besetzung des Bereiches, der Abteilung – einseitig...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 7.3 Variable Gleitzeit mit Teamabsprache

Eine Weiterentwicklung der Gleitzeit stellt die flexible Arbeitszeit mit Teamabsprache dar. Die flexible Arbeitszeit ist dahingehend ausgerichtet, die Arbeitszeit dem Arbeitsanfall besser anzupassen und gleichzeitig den Mitarbeitern mehr individuelle Gestaltungsmöglichkeiten ihrer Arbeitszeit zu verschaffen. Den Beschäftigten steht ein definierter täglicher Zeitrahmen (z. B....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 6.2.7 Zulässigkeit von Bandbreitenregelungen

Die bisher geschilderten Abrufmodelle regeln lediglich die flexible Verteilung eines fest z. B. für das Jahr vereinbarten Stundenkontingents. Denn grds. trägt der Arbeitgeber das wirtschaftliche Risiko, ob Arbeit anfällt oder nicht, mit der Folge, dass er auch bei Nichtbeschäftigung mangels Arbeit die Beschäftigten unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs bezahlen oder bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
BAG: Geschäftsführer-Arbeitsvertrag

Zusammenfassung Der Betonarbeitsvertrag – warum man immer auf den Vertrag des Geschäftsführers achten muss! Der Arbeitsvertrag eines Geschäftsführers geht bei einem Betriebsübergang auf den Erwerber des Betriebs über – selbst wenn der Geschäftsführer sein Amt niederlegt oder abberufen wird. Einer der häufig auftretenden Irrtümer ist es, dass ein Geschäftsführer immer ohne Künd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (§ 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 58 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Brunckhorst, Land- und Forstwirtschaft 2.0: Neue Produktionsverfahren. Ertragsteuerliche Beurteilung von Aquakultur, Hydroponik und Aquaponik sowie Agroforstwirtschaft und Agrophotovoltaik, EStB 2022, 97; Bruschke, Der Liquidationswert bei der Bewertung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, ErbStB 2011, 317; Brus...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Urlaubsentgelt und ... / 2.5 Rückforderung bei Überzahlung

Hat der Arbeitnehmer seinen vollen Urlaubsanspruch bereits ausgeschöpft und stellt sich dann heraus, dass er z. B. aufgrund von Rechen- oder Übertragungsfehlern tatsächlich zu viel Urlaub erhalten hat, oder vermindert sich der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers im Nachhinein auf einen Teilurlaubsanspruch, weil das Arbeitsverhältnis in der ersten Hälfte des Jahrs beendet wird,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Urlaubsentgelt und ... / Zusammenfassung

Überblick Der gesetzliche Urlaub ist bezahlte Freistellung. Das während des Urlaubs fortzuzahlende Entgelt wird im Bundesurlaubsgesetz als "Urlaubsentgelt" bezeichnet. Es gehört zu den wesentlichen Elementen des Erholungsurlaubs. Dementsprechend ist eine einzelvertragliche Vereinbarung, die vorsieht, dass der Arbeitnehmer während des Mindesturlaubs lediglich ein vermindertes...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Urlaubsentgelt und ... / 1.5 Berechnungsbeispiele

Praxis-Beispiel 6-Tagewoche und Wochenlohn Ist bei wöchentlich 6 Arbeitstagen ein Wochenlohn von 1.000 EUR vereinbart und nimmt der Arbeitnehmer den vollen gesetzlichen Urlaub von 24 Werktagen, so ergibt sich folgende Berechnung: (13 × 1.000 EUR Wochenlohn) / (13 × 6 Arbeitstage) × 24 Urlaubstage = 4.000 EUR Urlaubsentgelt. Wird hingegen bei gleichem Wochenlohn von 1.000 EUR di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Urlaubsentgelt und ... / 1 Urlaubsentgelt

1.1 Methode zur Berechnung des Urlaubsentgelts Das BUrlG geht bei der Gewährung des Anspruchs auf Zahlung eines Urlaubsentgelts vom Prinzip der Erhaltung des Lebensstandards während des Urlaubszeitraums aus. Zur Konkretisierung dieses Lebensstandardprinzips hat sich der Gesetzgeber im Bundesurlaubsgesetz für die sog. Bezugsmethode (oder: Referenzprinzip) entschieden. Soweit k...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Urlaubsentgelt und ... / 2.2 Urlaubsgeld bei Arbeitsunfähigkeit

Arbeitnehmer haben auch dann Anspruch auf Urlaub, wenn Sie das gesamte Kalender- bzw. Urlaubsjahr hinweg ohne Unterbrechung arbeitsunfähig erkrankt waren.[1] Ein mit dem Urlaubsentgelt verknüpfter Anspruch auf Urlaubsgeld wird in solchen Fällen ebenfalls grundsätzlich bis zu 15 Monaten nach Ablauf des Urlaubsjahres übertragen. Der Arbeitgeber ist aber erst dann verpflichtet,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Urlaubsentgelt und ... / 2.1.3 Abgrenzung zu Erholungsbeihilfen

Eine für Arbeitgeber und Arbeitnehmer günstigere Alternative zum Urlaubsgeld sind Erholungsbeihilfen. Dabei handelt es sich – ebenso wie beim Urlaubsgeld – um eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers. Die Erholungsbeihilfe ist allerdings zweckgebunden: Sie dient der Erholung des Mitarbeiters und muss deshalb im Zusammenhang mit dem Urlaub geleistet werden. Achtet der Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld

Zusammenfassung Überblick Der gesetzliche Urlaub ist bezahlte Freistellung. Das während des Urlaubs fortzuzahlende Entgelt wird im Bundesurlaubsgesetz als "Urlaubsentgelt" bezeichnet. Es gehört zu den wesentlichen Elementen des Erholungsurlaubs. Dementsprechend ist eine einzelvertragliche Vereinbarung, die vorsieht, dass der Arbeitnehmer während des Mindesturlaubs lediglich e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Urlaubsentgelt und ... / 1.4.1 Verdienstkürzungen

Nach § 11 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BUrlG bleiben Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bei der Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht.[1] Dies bedeutet, dass das Urlaubsentgelt auf der Grundlage der Arbeitsvergütung zu berechnen ist, die ohne diese Kürzungen zu zahlen wäre....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Urlaubsentgelt und ... / 2 Urlaubsgeld

Vom Urlaubsentgelt i. S. d. § 11 Abs. 1 BUrlG zu unterscheiden ist das sog. Urlaubsgeld, das über das Urlaubsentgelt hinaus zusätzlich gezahlt wird. Eine gesetzliche Grundlage hierfür gibt es nicht. Insbesondere sieht das BUrlG eine solche zusätzliche Zahlung nicht vor. Gleichwohl ist ein Anspruch auf Urlaubsgeld in vielen Tarifverträgen und Einzelarbeitsverträgen enthalten. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Urlaubsentgelt und ... / 1.2 Formel zur Berechnung des Urlaubsentgelts

Bei der Ermittlung des Urlaubsentgelts unterscheidet die Rechtsprechung zwischen dem sog. Zeitfaktor und dem sog. Geldfaktor.[1] Der Zeitfaktor betrifft die Anzahl der am jeweiligen Urlaubstag infolge der Freistellung ausfallenden Arbeitsstunden. Der Geldfaktor beschreibt hingegen den nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 BUrlG berechneten Durchschnittsarbeitsverdienst des Bezugszeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Urlaubsentgelt und ... / 2.3 Gleichbehandlungsgrundsatz ist zu beachten

Nach ständiger Rechtsprechung des BAG verwehrt es der sog. arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz dem Arbeitgeber, einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund bei der Zahlung von Urlaubsgeld auszunehmen und somit schlechter zu stellen. Eine sachliche Differenzierung dürfte nur schwer möglich sein.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Urlaubsentgelt und ... / 2.4 Urlaubsgeld und Mindestlohn

Urlaubsgeld kann auch als laufendes Entgelt ausgezahlt und als Folge auf den Mindestlohn angerechnet werden. Jahressonderzahlungen, die vorbehaltlos und unwiderruflich in jedem Kalendermonat zu 1/12 geleistet werden, sind mindestlohnwirksam.[1] Dem Arbeitgeber ist es allerdings nicht gestattet, eine seinen Mitarbeitern bislang zustehende jährliche Einmalzahlung wie Urlaubs- o...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Urlaubsentgelt und ... / 2.1.2 Orientierung am Urlaubsentgelt

Urlaubsgeld wird i. d. R. gewährt, um zu den anlässlich des Urlaubs entstehenden Mehraufwendungen des Arbeitnehmers einen Beitrag zu leisten. Ist zwischen den Vertragsparteien keine anderweitige Regelung getroffen, teilt das Urlaubsgeld grundsätzlich das rechtliche Schicksal des Urlaubsentgelts. Da die Vereinbarung eines zusätzlichen Urlaubsgelds der Dispositionsfreiheit der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Urlaubsentgelt und ... / 1.1 Methode zur Berechnung des Urlaubsentgelts

Das BUrlG geht bei der Gewährung des Anspruchs auf Zahlung eines Urlaubsentgelts vom Prinzip der Erhaltung des Lebensstandards während des Urlaubszeitraums aus. Zur Konkretisierung dieses Lebensstandardprinzips hat sich der Gesetzgeber im Bundesurlaubsgesetz für die sog. Bezugsmethode (oder: Referenzprinzip) entschieden. Soweit keine anderslautenden tarifvertraglichen Regelu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Urlaubsentgelt und ... / 1.4 Berechnung in Sonderfällen

Ist zwischen den Arbeitsvertragsparteien ein feststehender Wochenlohn oder aber ein festes Monatsgehalt vereinbart, so bereitet die Berechnung des Urlaubsentgelts kaum Probleme. Regelmäßig wird das Entgelt unverändert fortzuzahlen sein. Abweichungen können sich lediglich ergeben, wenn eine berechtigte Kürzung des Verdienstes oder eine Gehaltserhöhung in den Bemessungszeitrau...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Urlaubsentgelt und ... / 2.1 Grundsätze für den Anspruch auf Urlaubsgeld

Ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld besteht nicht. Ein Anspruch ist nur dann gegeben, wenn er besonders vereinbart wurde. Dies kann im Einzelvertrag oder in kollektivvertraglichen Regelungen festgelegt werden. Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Urlaubsgeld aufgrund betrieblicher Übung entstehen. Im Rahmen einer betrieblichen Übung kann sich ein Arbeitnehmer nach eine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Urlaubsentgelt und ... / 1.4.3 Schwankendes Arbeitseinkommen

Ergibt sich nach den vertraglichen Vereinbarungen hingegen ein schwankendes Arbeitseinkommen, so ist nach der in § 11 Abs. 1 BUrlG verankerten Bezugsmethode der durchschnittliche Arbeitsverdienst der letzten 13 abgerechneten Wochen vor dem Urlaubsbeginn als Berechnungsgrundlage heranzuziehen. Hierzu ist der durchschnittliche Arbeitsverdienst eines Werktags zu ermitteln, inde...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Urlaubsentgelt und ... / 2.1.1 Verhinderung und Wegfall des Anspruchs

Arbeitgeber, die von vornherein verhindern möchten, dass für Mitarbeiter ein Anspruch auf Urlaubsgeld entsteht, sollten die Zahlung nicht vertraglich festlegen, sondern jeweils mit einer freiwilligen Zusage verbinden. Diese kann z. B. durch ein persönliches Schreiben an alle Mitarbeiter erfolgen. Der Arbeitgeber muss in dem Schreiben ausdrücklich darauf hinweisen, dass es si...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Urlaubsentgelt und ... / 2.6 Urlaubsgeld nach einer Kündigung

Ob der Arbeitgeber Urlaubsgeld auch bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses noch zahlen muss oder ob der ausscheidende Mitarbeiter sogar verpflichtet sein kann, ein bereits gezahltes Urlaubsgeld zurückzuzahlen, hängt davon ab, welchen Entgeltcharakter die Sonderleistung hat: Urlaubsgeld als Entgelt: Ist das Urlaubsgeld ein zusätzliches Gehalt, dient die Zahlung als Gegen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Urlaubsentgelt und ... / 1.4.2 Verdiensterhöhungen

Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur (Tariflohnerhöhungen, Beförderung, Erhöhungen des Mindestlohnes), die während des Berechnungszeitraums eintreten, ist hingegen von dem erhöhten Verdienst auszugehen. In diesem Fall ist für die gesamte Dauer des Bezugszeitraums ein fiktives Entgelt nach dem erhöhten Verdienst zu berechnen und der sich daraus ergebende Du...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Urlaubsentgelt und ... / 1.3 Zu berücksichtigende Entgeltbestandteile

Für die Höhe des Urlaubsentgelts spielt es eine Rolle, welche Vergütungsbestandteile in den zugrunde zu legenden Arbeitsverdienst einfließen. Urlaubsbedingt ausfallende Zeit der Betriebsratsarbeit außerhalb der individuellen Arbeitszeit des Betriebsratsmitglieds, für die nach § 37 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 2 BetrVG eine Abgeltung vom Arbeitgeber zu leisten wäre, ist bei der Bem...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Die Merkmale Religion ... / 3.4 Religionsurlaub

Vereinzelt findet sich die Diskussion über die Frage, ob sich aus der Religionsfreiheit unter Umständen auch ein Recht auf Religionsurlaub ergibt gemäß Art. 4 Abs. 1 GG.[1] Aktuell liegt indes keine Rechtsprechung zum Religionsurlaub vor. Allenfalls möglich erscheint ein Anspruch auf Religionsurlaub aus einer Analogie zum Bildungsurlaub gemäß § 7 Abs. 1 BUrLG i. V. m. Art. 4 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 11.4 Anwendung der SvEV auf nicht sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer (Abs. 2 S. 7)

Rz. 186 Nach § 8 Abs. 2 S. 7 EStG sind die sozialversicherungsrechtlichen Sachbezugswerte auch für die Besteuerung nicht sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, vor allem für Beamte, Richter und Soldaten, aber auch für Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder anzuwenden. Rz. 187 Wird der Wert eines Sachbezugs in bar abgelöst, ist die Barvergütung in voller Höhe stpfl. Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.4.2.3 Folgerungen der Finanzverwaltung

Rz. 160a Grundsätzlich ist die Ermittlung des Zuschlags kalendermonatlich mit 0,03 % des Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte vorzunehmen. Die Regelung beinhaltet bereits Urlaubs- oder Krankheitszeiten, in denen eine Nutzung nicht erfolgen kann. Das BMF erkennt jedoch die Möglichkeit zur Einzelbewertung der tatsächlich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.5.3 Urlaub

Rz. 41 Während des Wiedereingliederungsprozesses ist der Wiedereinzugliedernde weiter arbeitsunfähig (§ 2 AU-Richtlinien, Rz. 56 ff.). Das bedeutet, dass er sich durch die Arbeit keine zusätzlichen Urlaubsansprüche erwirtschaften kann. Auf der anderen Seite kann ihm der Arbeitgeber keine Fehltage auf den Jahresurlaub anrechnen, wenn der Wiedereinzugliedernde zum Zwecke der E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.5 Arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Eingliederung (Entgeltzahlung, Haftung, Urlaub)

2.5.1 Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber Rz. 37 Durch die stufenweise Wiedereingliederung wird die fortbestehende Arbeitsunfähigkeit nicht tangiert (vgl. § 2 Abs. 2 AU-Richtlinie; Rz. 56 ff.). Im Vordergrund der im Rahmen des Wiedereingliederungsprozesses ausgeübten Beschäftigung stehen nämlich Gesichtspunkte der Rehabilitation des Arbeitnehmers; durch den Wiedereingliederu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2.2.2 Lohn-/Vergütungsfragen

Rz. 71j Im Arbeitsverhältnis gilt aber der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn". Einen allgemeinen Entgeltfortzahlungsanspruch außerhalb von Gesetz oder Tarifvertrag gibt es nicht (BAG, Urteil v. 19.9.2018, 10 AZR 496/17). Rz. 72 Bereitschaftszeit ist mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten. Bei Bereitschaftsdienst neben Vollarbeit darf der Bruttolohn das Produkt der Gesamt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebswirtschaftliche Ber... / 2.3.2 Maßnahmen zur Kostensenkung

Zusätzlich oder alternativ zu den Umsatzmaßnahmen können auch die folgenden Kostensenkungsmaßnahmen ergriffen werden: Beschaffung/Lagerhaltung Lieferantenvergleich (national/international) Einkaufskonditionen neu verhandeln (Preise, Boni, Rabatte, Skonti, Zahlungskonditionen, Zahlungsziele) Optimierung bzw. Minimierung der Lagerhaltung und der Lagerkosten durch just-in-time-Anlie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.5.2 Unfallversicherungsschutz

Rz. 40 Verletzt sich der wiedereinzugliedernde Arbeitnehmer während des Wiedereingliederungsprozesses, ist er wie jeder andere Arbeitnehmer unfallversicherungsgeschützt (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII). Er erleidet dann bei einem Unfall am Arbeitsplatz bzw. auf dem Weg dorthin einen Arbeitsunfall (§ 8 SGB VII). Die Möglichkeit eines Nebeneinanders von Versicherungspflicht und...mehr