Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaub

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.4 Festsetzung des Urlaubs im Konfliktfall

Rz. 101 In dieser dritten Stufe wird dem Betriebsrat ausnahmsweise ein Mitbestimmungsrecht im Einzelfall gewährt, wenn es einen Konflikt zwischen Arbeitgeber und beteiligten Arbeitnehmern gibt. Das Mitbestimmungsrecht besteht nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nur, wenn mindestens zwei Arbeitnehmer betroffen sind.[1] Insoweit besteht dann doch wieder ein gewisser kol...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Urlaubsgrundsätze, Urlaubsplan und Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs

7.1 Anwendungsbereich Rz. 94 Bei der Festlegung des Urlaubs treffen vielerlei Interessen aufeinander, das Interesse des Urlaubswilligen, das Interesse seiner Kollegen und das Interesse des Arbeitgebers an einem ungestörten Betriebsablauf. Durch das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG sollen diese unterschiedlichen Interessen zum Ausgleich gebracht werden. Rz. 95 Ü...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.1 Anwendungsbereich

Rz. 94 Bei der Festlegung des Urlaubs treffen vielerlei Interessen aufeinander, das Interesse des Urlaubswilligen, das Interesse seiner Kollegen und das Interesse des Arbeitgebers an einem ungestörten Betriebsablauf. Durch das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG sollen diese unterschiedlichen Interessen zum Ausgleich gebracht werden. Rz. 95 Überwiegend wird der B...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.2 Allgemeine Urlaubsgrundsätze

Rz. 98 Unter den (der Mitbestimmung unterfallenden) allgemeinen Urlaubsgrundsätzen sind richtlinienartige Regelungen zu verstehen, nach denen der Urlaubsplan aufzustellen ist und nach dem wiederum dem Arbeitnehmer im Einzelfall Urlaub zu gewähren ist. Eine ganze Reihe von Grundsatzfragen werden auf der Ebene der allgemeinen Urlaubsgrundsätze entschieden, wie z. B. die generel...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.2 Kollektive Regelung und Einzelfall

Rz. 13 Charakteristikum der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ist der kollektive Bezug. In aller Regel sind daher nur generelle kollektive Regelungen erfasst. Einzelmaßnahmen ohne kollektiven Bezug werden von der Mitbestimmung nicht erfasst. Scheinbare Ausnahmen bilden die Regelungen in § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG (Urlaub für einzelne Arbeitnehmer) und § 87 Abs. 1 Nr. 9...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.3 Urlaubsplan

Rz. 99 Der Urlaubsplan ist die konkrete Festlegung des Urlaubs (bzw. der Freistellungen) für einen bestimmten Zeitraum (sinnvollerweise Kalenderjahr, weil sich bestimmte urlaubsrechtliche Grundsätze – etwa der Verfall von Urlaubsansprüchen – auf das Kalenderjahr beziehen, z. B. § 7 Abs. 3 BUrlG). Er wird gemeinsam mit dem Betriebsrat aufgestellt. Vorläufer des Urlaubsplans i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehaltsabrechnung / 1 Bruttobezüge

Im Steuerrecht wird ausschließlich der Begriff "Arbeitslohn" für sämtliche Einnahmen der Arbeitnehmer verwendet, während im Sozialversicherungsrecht von "Arbeitsentgelt" die Rede ist. Beide Begriffe stehen für die Bruttobezüge der Arbeitnehmer, wobei die Steuer- und Sozialversicherungspflicht bzw. -freiheit jeweils getrennt zu prüfen sind. Man unterscheidet verschiedene Arte...mehr

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Gefährdungsbeurteilung psyc... / 4.5 Datenerhebung

Die Datenerhebung hängt vom gewählten Verfahren ab. Grundsätzlich liefern alle standardisierten Verfahren auch Checklisten, Erhebungsbögen oder sogar eine Anleitung zu Auswertung mit. Bei einer Befragung sind darüber hinaus folgende Punkte zu beachten: Information an die Beschäftigten zu Inhalten und Datenschutz/Anonymität; bei schriftlicher Befragung neben dem Fragebogen auch...mehr

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Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.1 Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 3 Die Versicherungspflicht als Beschäftigter ist eine Kernfrage der gesamten Sozialversicherung und damit auch im Recht der Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig ist nach Abs. 1 Satz 1, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspfli...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.1 Überblick

Rz. 94 Der Leistungsausschluss besteht nur für Ausländer, also den Personenkreis der nicht deutschen Staatsangehörigen. Wegen der unterschiedlichen Rechtsstellung muss dabei nach Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen unterschieden werden. Das LSG Nordrhein-Westfalen vermochte sich nicht davon zu überzeugen, dass der festzustellende vollständige Leistungsausschluss von lauf...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.2 Besondere Personengruppen

Rz. 20 Im Falle einer Beschäftigung im Inland im Anschluss an eine Beschäftigung im EU-Ausland richtet sich die Bemessung des Alg entsprechend dem geltenden Europarecht ausschließlich nach dem bei der Beschäftigung im Inland erzielten Arbeitsentgelt (BSG, Urteil v. 17.3.2015, B 11 AL 12/14), vgl. Art. 62 VO (EG) Nr. 883/2004. Das gilt auch in den Fällen, in denen keine 150 T...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Rz. 47 Die Leistungsberechtigung nach § 7 setzt grundsätzlich einen Antrag nach § 37 voraus, der allerdings an keine Form gebunden ist, sondern lediglich die Willenserklärung enthalten muss, dass Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende begehrt werden. Anträge auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirken auf den Beginn des Monats der Antragstellung zurüc...mehr

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Sauer, SGB III § 24 Versich... / 2.2 Versicherungspflichtverhältnis

Rz. 3 Arbeitslosenversicherungspflicht oder Beitragspflicht zur Arbeitsförderung besteht, wenn ein Versicherungspflichtverhältnis besteht. Dieses ist denkbar bei beschäftigten Personen (§ 25) und sonstigen Versicherungspflichtigen (§ 26). Versicherungspflichtverhältnisse werden kraft Gesetzes begründet. Zutreffend sind Versicherungspflichtverhältnisse auf Personen in bestimm...mehr

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Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.1 Urlaub/Urlaubsentgelt

Bezahlter Urlaub i. S d. Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) hat keine Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht. Eine bestehende Mitgliedschaft bzw. Versicherung endet weder noch wird sie unterbrochen. Das Urlaubsentgelt stellt sozialversicherungsrechtlich ein normales Arbeitsentgelt[1] i. S d. Sozialversicherung dar. Es unterliegt damit auch der Beitragspflicht. Es ist als ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unbezahlter Urlaub

Zusammenfassung Begriff Unbezahlter Urlaub ist eine vom Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber vereinbarte Freistellung von der Arbeit, jedoch ohne Fortzahlung der Bezüge. Eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gilt arbeitsrechtlich als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert. Sozialversicherungsrechtlich besteht das Arbeitsv...mehr

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Praxis-Beispiele: Beschäfti... / 2 Unbezahlter Urlaub

Sachverhalt Ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter (PGR 101, BGR 1111) hat unbezahlten Urlaub vom 15.1.-31.1. Welche Auswirkungen hat dies im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht? Ergebnis Die Sozialversicherungspflicht bleibt durchgehend erhalten. Es sind keine Meldungen zu erstatten. Das im Januar (1.-14.1.) erarbeitete Arbeitsentgelt ist beitragspflichtig. Unterb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unbezahlter Urlaub / 3.1 Unbezahlter Urlaub bis zu einem Monat

Während des unbezahlten Urlaubs wird kein Arbeitsentgelt gezahlt. Die Zeit des unbezahlten Urlaubs wird – soweit die Monatsfrist nicht überschritten wird – jedoch als Sozialversicherungstage (SV-Tage) berücksichtigt. Praxis-Beispiel Unbezahlter Urlaub bis zu einem Monat und Beitragsberechnung Beschäftigung mit Versicherungspflicht in allen Versicherungszweigen seit Jahren. Unb...mehr

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Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / 2.7 Unbezahlter Urlaub/Arbeitskampf/Arbeitsbummelei

Wird in Zeiten während des unbezahlten Urlaubs [1] eine Einmalzahlung gewährt, ist diese im Rahmen der allgemeinen Bestimmungen beitragspflichtig. Bei der Ermittlung der anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenzen dürfen die Unterbrechungszeiträume nicht ausgeklammert werden, in denen die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt fortbesteht. Ein unbezahlter Urlaub bis zur Dauer von...mehr

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Urlaub: Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Bedeutung

1 Lohnsteuer 1.1 Urlaubsentgelt Das Urlaubsentgelt gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und ist zusammen mit dem übrigen Arbeitslohn des Lohnzahlungszeitraums zu versteuern. Zuschläge für während des Urlaubs nicht geleistete Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind ebenfalls steuerpflichtig. Sie sind ausschließlich steuerfrei, wenn sie für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonn-...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unbezahlter Urlaub / 3.2 Unbezahlter Urlaub länger als ein Monat

Kommt es zu einem Ende der entgeltlichen Beschäftigung, weil der unbezahlte Urlaub den Zeitraum von einem Monat überschreitet, sind auch die SV-Tage entsprechend zu reduzieren. Praxis-Beispiel Unbezahlter Urlaub länger als einen Monat Beschäftigung mit Versicherungspflicht in allen Versicherungszweigen seit Jahren. Unbezahlter Urlaub vom 12.9. bis zum 11.11. Ergebnis: Der unbez...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.4 Unbezahlter Urlaub

Bei einem unbezahlten Urlaub gilt eine Beschäftigung als fortbestehend, solange der Anspruch auf Arbeitsentgelt ruht, jedoch längstens für einen Monat. Diese Zeiten der Arbeitsunterbrechung sind keine beitragsfreien, sondern dem Grunde nach beitragspflichtige Zeiten. Dies bedeutet, dass für Zeiträume von Arbeitsunterbrechungen wegen unbezahlten Urlaubs bis zu einem Monat bei...mehr

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Sozialversicherungsrechtlic... / 3.2 Unbezahlter Urlaub im Anschluss an Elternzeit bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern

Arbeitnehmer, die ohne die freiwillige Versicherung die Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllen, sind ab Beginn eines unbezahlten Urlaubs im Anschluss an die Elternzeit weiterhin beitragsfrei. Ansonsten sind die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung grundsätzlich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mitglieds zu bemessen. Die Beteiligung des Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unbezahlter Urlaub / 3.3 Unbezahlter Urlaub im Anschluss an eine beitragsfreie Zeit

Die Mitgliedschaft von Versicherungspflichtigen bleibt für einen Monat aufgrund des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses ohne Arbeitsentgelt auch im Anschluss an beitragsfreie Zeiten (z. B. Elternzeit, Elterngeld, Krankengeld) erhalten.[1] Eine Zusammenrechnung der Zeiten des Bezugs einer Geldleistung von einem gesetzlichen Sozialversicherungsträger und einer unbezahlten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unbezahlter Urlaub / 1.2.3 Unterbrechungen des unbezahlten Urlaubs

Bei einem längeren unbezahlten Urlaub endet für den Arbeitnehmer u. a. der Versicherungsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung. Da in diesen Versicherungszweigen eine lückenlose Absicherung erforderlich ist, wird durch "künstliche" Unterbrechungen des unbezahlten Urlaubs versucht, die Beendigung des Versicherungsschutzes zu verhindern. Dafür wird der unbezahlte Urlaub...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unbezahlter Urlaub / 3.4 Unbezahlter Urlaub bei freiwilligen Mitgliedern

Für Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, werden die Beiträge zu einer freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung von der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Dies gilt ebenfalls im Falle eines unbezahlten Urlaubs für die Dauer eines Monats.[1] Dauert der unbezahlte Urlaub länger als einen Monat, besteht die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Beschäfti... / 5 Freiwilliger Wehrdienst und unbezahlter Urlaub

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Durch freiwilligen Wehrdienst wird seine Beschäftigung vom 1.10.2023-30.6.2024 unterbrochen. Danach hat er unbezahlten Urlaub vom 1.7.-12.7.2024. Welche Auswirkung hat diese Beschäftigungsunterbrechung im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht? Ergebnis Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung r...mehr

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Praxis-Beispiele: Unbezahlter Urlaub

1 Urlaubsanspruch während Auszeit Sachverhalt Ein Arbeitnehmer arbeitet an 5 Tagen in der Woche von Montag bis einschließlich Freitag und hat einen Anspruch auf 30 Urlaubstage/Jahr. Er beantragt unbezahlten Urlaub vom 13.3.2024 bis zum 29.9.2024, um eine Weltreise zu unternehmen. Ein Tarifvertrag findet keine Anwendung. Arbeitsvertraglich ist keine Regelung hierzu vorhanden. M...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.4.3 Unbezahlter Urlaub für mehr als einen Monat

Dauert der unbezahlte Urlaub dagegen länger als einen Monat, ist die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage entsprechend zu reduzieren. Für Kalendermonate, in denen tatsächlich Arbeitsentgelt nicht erzielt wird, ist kein Mindestbeitrag zu zahlen, sodass eine Aufstockung entfällt. Praxis-Beispiel Unbezahlter Urlaub von mehr als einem Monat Wie vorheriges Beispiel, jedoch unbezahlte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Pauschalbeiträge / 3.4.2 Unbezahlter Urlaub bis zu einem Monat

Eine Beschäftigung gilt als fortbestehend, solange die Beschäftigung ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat.[1] Ein unbezahlter Urlaub von nicht mehr als einem Monat führt jedoch nicht zu einer Kürzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage. Praxis-Beispiel Auswirkung des unbezahlten Urlaubs Ein Arbeitnehmer nimmt vom 20.7.2024 bis zum...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.1.3 Mindestlohnanspruch und Urlaub

Rz. 33 Der Arbeitnehmer hat während des Urlaubs Anspruch auf Zahlung des Urlaubsentgelts. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 1 BUrlG und der arbeitsvertraglichen Vergütungsabrede und nicht aus § 1 Abs. 1 MiLoG. Gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG bemisst sich die Höhe des Urlaubsentgelts an dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 1 Lohnsteuer

1.1 Urlaubsentgelt Das Urlaubsentgelt gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und ist zusammen mit dem übrigen Arbeitslohn des Lohnzahlungszeitraums zu versteuern. Zuschläge für während des Urlaubs nicht geleistete Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind ebenfalls steuerpflichtig. Sie sind ausschließlich steuerfrei, wenn sie für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonn- und Feierta...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.3 Urlaubsgeld

Sozialversicherungsrechtlich handelt es sich bei Urlaubsgeldern um Einmalzahlungen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2 Urlaubsabgeltung

Urlaubsabgeltungen sind beitragsrechtlich als Einmalzahlungen zu behandeln. 2.2.1 Beitragspflicht und Zuordnung Einmalzahlungen sind in der Sozialversicherung nur dann beitragspflichtig, wenn sie auch tatsächlich ausgezahlt werden (sog. Zuflussprinzip). Der bloße Anspruch auf die Einmalzahlung reicht für die Beitragspflicht nicht aus. Die Einmalzahlung wird dem Kalendermonat de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2 Sozialversicherung

2.1 Urlaub/Urlaubsentgelt Bezahlter Urlaub i. S d. Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) hat keine Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht. Eine bestehende Mitgliedschaft bzw. Versicherung endet weder noch wird sie unterbrochen. Das Urlaubsentgelt stellt sozialversicherungsrechtlich ein normales Arbeitsentgelt[1] i. S d. Sozialversicherung dar. Es unterliegt damit auch der Bei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2.6 Maßgebender Beitragssatz

Für die Einmalzahlung ist jeweils der Beitragssatz anzuwenden, welcher zum (ggf. letztlichen) Zeitpunkt der Zuordnung gilt.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 1.3 Urlaubsgeld

Das Urlaubsgeld gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Soweit es als Einmalbetrag ausgezahlt wird, muss die Besteuerung als sonstiger Bezug erfolgen.mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Urlaub

I. Musterklausel Rz. 118 Muster 3.19: Urlaub Muster 3.19: Urlaub (1) Der Arbeitnehmer hat im Kalenderjahr einen Anspruch auf insgesamt _________________________ Urlaubstage bezogen auf eine Fünf-Tage-Woche; dieser Anspruch setzt sich zusammen aus 20 Tagen gesetzlichem Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz und zusätzlichen _________________________ Tagen übergesetzlichem...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 1.1 Urlaubsentgelt

Das Urlaubsentgelt gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und ist zusammen mit dem übrigen Arbeitslohn des Lohnzahlungszeitraums zu versteuern. Zuschläge für während des Urlaubs nicht geleistete Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind ebenfalls steuerpflichtig. Sie sind ausschließlich steuerfrei, wenn sie für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit gezahlt w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 6 Urlaub

Der Arbeitnehmer erwirbt gegen jeden Arbeitgeber einen entsprechenden gesonderten Urlaubsanspruch.[1] § 6 Abs. 1 BUrlG (kein Urlaubsanspruch bei schon zuvor gewährtem Anspruch bei einem anderen Arbeitgeber) ist auf die Mehrfachbeschäftigung nicht anwendbar.[2] Jedoch entsteht bei Urlaubsgewährung in einem nach einer Kündigung eingegangenen weiteren Arbeitsverhältnis kein zusä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungstage / 2 Unentschuldigtes Fehlen/unbezahlter Urlaub/Arbeitskampf

Sozialversicherungstage sind auch Zeiten ohne Zahlung von Arbeitsentgelt, in denen die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung nicht beitragsfrei weiter besteht, z. B. unbezahlter Urlaub, Arbeitsbummelei, Streik oder Aussperrung.[1] Kalendertage, an denen ein solcher Tatbestand vorliegt, sind bei der Ermittlung der Sozialversicherungstage mitzuzählen. Praxis-Beispiel Bewert...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2.3 Errechnung der anteiligen BBG

Hierfür sind alle beitragspflichtigen Beschäftigungszeiten (SV-Tage) ab Jahresbeginn, bzw. hilfsweise ab Beginn des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses bei dem die Einmalzahlung gewährenden Arbeitgeber, zu ermitteln. Dabei sind volle Kalendermonate mit 30 Tagen und Teilmonate mit den tatsächlichen Tagen zu berücksichtigen. Die anteilige BBG errechnet s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Unbezahlt... / 5 Ausschluss von Doppelansprüchen

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer wird am 1.9. eingestellt. Er hatte in diesem Kalenderjahr beim vorherigen Arbeitgeber anteilig Urlaub für die Zeit vom 1.1. bis einschließlich 31.8. erhalten. Außerdem hatte er 4 Monate unbezahlten Urlaub. Kann dem Mitarbeiter unter Berufung auf § 6 Abs. 1 BUrlG der anteilige Urlaub für die Zeit vom 1.9. bis 31.12. verweigert werden? Ergebnis Der Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unbezahlter Urlaub / 4 Vorzeitiges Ende des unbezahlten Urlaubs

Ebenso wie die Vereinbarung der unbezahlten Freistellung, ist auch deren vorzeitiges Ende grundsätzlich nur im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich. Der Arbeitnehmer kann nicht einfach vor Ablauf der vereinbarten Zeit an seinen Arbeitsplatz zurückkehren, wenn der Grund für seinen Sonderurlaub vorzeitig entfallen ist und der Arbeitgeber kann nicht einsei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 1.2 Urlaubsabgeltung

Eine Urlaubsabgeltung ist gesetzlich für die Fälle vorgesehen, in denen wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses der gesetzlich zustehende Urlaub ganz oder teilweise bis zum Beendigungszeitpunkt nicht gewährt werden kann. Die so verbleibenden Urlaubstage werden in diesem Fall abgegolten und an den Arbeitnehmer ausgezahlt.[1] Die Urlaubsabgeltung ist steuerpflichtiger A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unbezahlter Urlaub / Zusammenfassung

Begriff Unbezahlter Urlaub ist eine vom Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber vereinbarte Freistellung von der Arbeit, jedoch ohne Fortzahlung der Bezüge. Eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gilt arbeitsrechtlich als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert. Sozialversicherungsrechtlich besteht das Arbeitsverhältnis bei u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unbezahlter Urlaub / 3.2.2 Auswirkungen auf die Beitragsberechnung einer späteren Einmalzahlung

Durch die Berücksichtigung des ersten Monats des unbezahlten Urlaubs als Beitragszeit, kann eine spätere Einmalzahlung ggf. höher verbeitragt werden als dies ohne unbezahlten Urlaub erfolgen würde. Praxis-Beispiel Einmalzahlung nach einem unbezahlten Urlaub Der Arbeitnehmer ist in allen Versicherungszweigen versicherungspflichtig. Er erhält ein monatliches Arbeitsentgelt i. H....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Unbezahlt... / 1 Urlaubsanspruch während Auszeit

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer arbeitet an 5 Tagen in der Woche von Montag bis einschließlich Freitag und hat einen Anspruch auf 30 Urlaubstage/Jahr. Er beantragt unbezahlten Urlaub vom 13.3.2024 bis zum 29.9.2024, um eine Weltreise zu unternehmen. Ein Tarifvertrag findet keine Anwendung. Arbeitsvertraglich ist keine Regelung hierzu vorhanden. Muss der Arbeitgeber den unbezahlt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2.7 Jahresarbeitsentgeltgrenze

Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist bei der Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung nur dann zu berücksichtigen, wenn es regelmäßig gezahlt wird. Dies ist der Fall, wenn ein Rechtsanspruch auf die Einmalzahlung besteht oder die Gewährung auf Gewohnheit beruht und mindestens einmal jährlich gewährt wird.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2.2 Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

Die BBG bestimmt den für einen Entgeltabrechnungszeitraum maximalen Betrag, von dem Beiträge erhoben werden. Überschreitet die Einmalzahlung zusammen mit dem laufenden Arbeitsentgelt des Entgeltabrechnungszeitraums die BBG nicht, werden die Beiträge aus dem gesamten (laufenden und einmalig gezahlten) Arbeitsentgelt berechnet. Wird die BBG des Abrechnungszeitraums durch die Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2.5 März-Klausel

Werden Einmalzahlungen in der Zeit vom 1.1. bis 31.3. eines Jahres gezahlt und können sie im ursprünglichen Zuordnungsmonat in mindestens einem Sozialversicherungszweig nicht in voller Höhe der Beitragspflicht unterworfen werden, so ist die März-Klausel anzuwenden und eine Zuordnung zum letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres vorzunehmen.mehr