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Beratungsfeld Vermögensberatung / 1.6 Benötigte Ressourcen

Dipl.-Kfm. Dirk Klinkenberg
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Jedes Beratungsfeld braucht grundsätzlich zwei Ressourcen. Das sind zum einen die personellen und zum anderen die technischen Ressourcen.

Personelle Ressourcen

Alle Beratungsthemen, die der Kanzleiinhaber als höchstpersönliches Thema von A bis Z begreift und an sich bindet, werden langfristig nicht ausgebaut werden können, weil die Kanzleiinhaber immer einen zeitlichen Flaschenhals darstellen. In letzter Konsequenz wird dies soweit führen, dass Aufträge nicht akquiriert werden, weil klar ist, dass sie aufgrund von zeitlichen Engpässen nicht abgearbeitet werden können.

Auch das Beratungsfeld der privaten Vermögensberatung muss also in der Kanzlei – ähnlich wie die reine steuerliche Beratung – arbeitsteilig organisiert werden. Dementsprechend müssen Mitarbeiter zeitlich und fachlich in die Lage versetzt werden, die akquirierten Aufträge zu bearbeiten, bzw. für den Steuerberater vorzubereiten. Ideales Ziel wäre der Mitarbeiter, der den Beratungsbedarf selbst erkennt und den Steuerberater informiert bzw. den Mandanten selbst anspricht und den Auftrag akquiriert. Darüber hinaus ist es grundsätzlich sinnvoll nicht nur einen Mitarbeiter mit dem neuen Beratungsfeld zu befähigen, sondern mindestens zwei. Zum einen ist so eine Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall möglich, aber fast noch wichtiger ist die Sicherung des Knowhows, wenn ein Mitarbeiter aus der Kanzlei ausscheidet. Der verbliebene Mitarbeiter kann dieses Knowhow dann an den Nachfolger weitergeben.

Bei der Auswahl der Mitarbeiter, die in diesem Gebiet tätig werden sollen, ist zu beachten, dass betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse über die Vermögensbestandteile, die im Rahmen einer privaten Vermögensberatung auftreten können, erforderlich sind. Dies setzt nicht zwingend bestimmte Berufsqualifikationen voraus. Wichti...

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