Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG / 1.7.1 Spezielle Rechtfertigungsgründe bei unmittelbarer Benachteiligung

§ 10 AGG wegen des Alters § 10 AGG regelt die Zulässigkeit unterschiedlicher Behandlung wegen des Alters. Ungeachtet des § 8 AGG ist eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters auch zulässig, wenn sie objektiv, angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. Sozialpläne können beispielsweise gestaffelte Abfindungsregelungen enthalten, die wesentlich vom Alte...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.1 Haftsummen (Abs. 2)

Rz. 93 § 323 Abs. 2 HGB sieht eine Haftungsobergrenze für den Abschlussprüfer vor. Diese greift nur für fahrlässige Pflichtverletzungen, nicht bei Vorsatz (Rz 79) sowie durch die Änderungen des FISG[1] in bestimmten Fällen bei grober Fahrlässigkeit. Ist eine WPG/BPG als Abschlussprüfer bestellt und handelt einer ihrer Mitarbeiter bei einer Pflichtverletzung vorsätzlich, so h...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1.2 Bestandsgefährdende und entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen (Abs. 1 Satz 3 Teilsatz 2)

Rz. 59 Eine Bestandsgefährdung liegt nach allgemeiner Auffassung grds. dann vor, wenn ernsthaft damit zu rechnen ist, dass das Unt in absehbarer Zeit seinen Geschäftsbetrieb nicht mehr fortführen kann und ggf. Insolvenz anmelden oder in Liquidation gehen muss.[1] Als "absehbare Zeit" wird nach berufsständischen Grundsätzen ein Zeitraum von mind. zwölf Monaten, gerechnet vom ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Zweck

Rz. 4 § 320 HGB soll sicherstellen, dass der Abschlussprüfer alle Informationen, Unterlagen und Auskünfte erhält, damit er eine ordnungsgemäße Abschlussprüfung durchführen kann. Die Vorschrift sichert dem Abschlussprüfer die für eine unabhängige und gewissenhafte Abschlussprüfung erforderliche starke Position ggü. den gesetzlichen Vertretern. Eine ordnungsgemäße Abschlussprü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.4 Feststellungen und Erläuterungen zur Konzernrechnungslegung

Rz. 176 I. R. d. Berichtspflichten nach Abs. 2 Satz 1 hat der Abschlussprüfer zu folgenden Bereichen Ausführungen in den Prüfungsbericht aufzunehmen: Konsolidierungskreis und Konzernabschlussstichtag, Ordnungsmäßigkeit der in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse, Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses. Rz. 177 Bzgl. des Konsolidierungskreises ist – da entsprechende Ang...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Prüfungsurteile

Rz. 129 Bei der Nennung des geprüften Unternehmens ist die Firma des MU, das den Konzernabschluss aufstellt, anzugeben. Die Beschreibung des Prüfungsgegenstands erfolgt durch Hinweis auf den Konzernabschluss und Konzernlagebericht, anstelle Jahresabschluss und Lagebericht. Die Bestandteile des Konzernabschlusses sind zu nennen, d. h. gem. § 297 Abs. 1 HGB Konzernbilanz, Konz...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Zweck

Rz. 6 § 323 HGB enthält spezielle zivilrechtliche Regelungen, die tw. "Sondervertragsrecht" für den Prüfungsvertrag zwischen Abschlussprüfer und geprüfter Ges. darstellen.[1] Der Pflichtenrahmen des Abschlussprüfers bestimmt sich dem Grund nach bereits aus den zivilrechtlichen Vorschriften (§§ 675 Abs. 1, 631, 633, 242 BGB); gleiches gilt für die Haftung (§ 280 Abs. 1 BGB). ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 102 Die im Lagebericht anzugebenden Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung betreffen zukunftsgerichtete Aussagen. Regelmäßig sind hiervon der Prognose- und Risikobericht erfasst. Rz. 103 Der frühere Nachtragsbericht nach § 289 Abs. 2 Nr. 1 HGB a. F. wurde im Zuge des BilRUG durch eine Verlagerung in den Anhang (§ 285 Nr. 33 HGB) abgelöst. Rz. 104 Eine umfassende Prü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.5 Risiken bei Finanzinstrumenten (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 67 Sind Finanzinstrumente wesentlicher Bestandteil der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unt, sind hierüber Angaben im Konzernlagebericht erforderlich.[1] Die Angaben zu Risiken der Finanzinstrumente sollten getrennt von den sonstigen Risiken erfolgen, können aber in dem Risikobericht integriert werden, solange das die Klarheit und Übersichtlichkeit nicht beeinträcht...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 323 HGB regelt die Pflichten des Abschlussprüfers bei der Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen und kodifiziert Haftungsregelungen bei etwaiger Pflichtverletzung des Abschlussprüfers. Der Pflichtenrahmen des gesetzlichen Abschlussprüfers umfasst demnach: die Abschlussprüfung gewissenhaft und unparteiisch durchzuführen (Abs. 1 Satz 1), die Verschwiegenheitspf...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Geltendmachung des Einsichtsrechts (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 17 Die gesetzliche Formulierung, wonach sich das Einsichtsrecht "gegen denjenigen (richtet), der die Prüfungsberichte in seinem Besitz hat", lässt bewusst mehrere Möglichkeiten offen. Der Anspruch könnte sich demgemäß richten gegen den Insolvenzverwalter, sonstige Personen, die den Prüfungsbericht für die Ges. verwahren, den Abschlussprüfer, andere Personen, die Prüfungsberi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Widerspruchsrecht (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 39 Die Vorschrift eröffnet ein Widerspruchsrecht, das im Regelfall mehreren Personen zusteht, nämlich dem Insolvenzverwalter und den gesetzlichen Vertretern der insolventen Ges. Jede dieser Personen hat ein eigenes Widerspruchsrecht und darf dieses unabhängig von den anderen Widerspruchsberechtigten ausüben. Praxis-Beispiel Über das Vermögen der T-GmbH wird im August 01 d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.2 Einsichtnehmende (Abs. 3 Satz 3)

Rz. 45 Die Vorschrift verpflichtet alle Einsichtnehmenden zur Verschwiegenheit über sämtliche bei der Einsichtnahme gewonnenen Erkenntnisse. Die Verschwiegenheitsverpflichtung besteht somit nicht nur für einsichtnehmende Gläubiger oder Gesellschafter, sondern auch für von diesen beauftragte WP/vBp (Rz 7). Rz. 46 Die Verschwiegenheitsverpflichtung ergänzt das Widerspruchsrecht...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 4 Unternehmen

4.1 Umfang des Unternehmens Das Unternehmen umfasst nach der gesetzlichen Definition die gesamte gewerbliche und berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Neben dem Unternehmen hat eine natürliche Person einen Privatbereich, der die Wohnung, die Familie usw. umfasst. Aber auch Gesellschaften haben einen nichtunternehmerischen Bereich, er wird allerdings nicht als Privatbereich b...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 8.6 Orte der sonstigen Leistung bei B2C-Geschäften

Auch bei der umsatzsteuerlichen Ortsermittlung von Dienstleistungen an Nichtunternehmer ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob eine besondere Ortsbestimmungsregel vorliegt. Folgende wichtige Ausnahmeregelungen sind im Umsatzsteuergesetz verankert: bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken ist der Ort der sog. Belegenheitsort, also der Ort des Grundstücks[1]; bei...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 4.2 Einheit des Unternehmens

Im Gegensatz zum Einkommensteuerrecht, das verschiedene eigenständige Einkunftsarten kennt, wie z. B. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, kennt das Umsatzsteuergesetz nur ein Unternehmen des Unternehmers. Jeder Unternehmer kann zwar mehrere Betriebe, aber immer nur ein einziges Unternehmen haben (Ei...mehr

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Neue, geänderte und neu gef... / 17.2 Bundesrecht

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Basiswissen Umsatzsteuer / 8.5 Orte der sonstigen Leistung bei B2B-Geschäften

Bei der Ortsbestimmung von Dienstleistungen zwischen Unternehmern ist zuerst zu überprüfen, ob die Dienstleistung insbesondere unter eine Ausnahmeregelung fällt. Anbei eine Auswahl von Ausnahmeregelungen: bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken ist der Ort der sog. Belegenheitsort, also der Ort des Grundstücks[1]; bei kurzfristiger Vermietung von Beförderungsmitt...mehr

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Neue, geänderte und neu gef... / 18.1 Europarecht

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Neue, geänderte und neu gef... / 8.2 Bundesrecht

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Basiswissen Umsatzsteuer / 4.6 Unternehmensvermögen

Grundsätzlich steht es dem Unternehmer frei, über die Zugehörigkeit eines Gegenstands zum Unternehmen oder zum Privatbereich (nichtunternehmerischer Bereich) zu entscheiden. Allerdings besteht eine gesetzliche Einschränkung: Danach gilt die Lieferung eines Gegenstandes nicht als für das Unternehmen ausgeführt, wenn ihn der Unternehmer zu weniger als 10 % für sein Unternehmen...mehr

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Neue, geänderte und neu gef... / 22.2 Bundesrecht

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Basiswissen Umsatzsteuer / 4.4 Grund- und Hilfsgeschäfte

Erfolgen Leistungen vom Unternehmensbereich an Dritte gegen Entgelt, werden diese im Rahmen des Unternehmens ausgeführt. Leistungen vom Unternehmensbereich liegen stets vor, wenn es sich um folgende Geschäfte handelt: Grundgeschäfte, d. h. Geschäfte, die den eigentlichen Geschäftsbetrieb des Unternehmers darstellen, z. B. Bäcker verkauft Brot, Pkw-Händler verkauft Pkw, Möbelh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Employer Branding / 2 Ziele

Neben der Bedeutung von Employer Branding für Unternehmen, ist es wichtig, die spezifischen Ziele zu betrachten, die mit einer starken Arbeitgebermarke verfolgt werden. Diese Ziele dienen als Grundlage für alle Maßnahmen im Employer Branding und unterstützen die gezielte Planung und Umsetzung von Strategien. Im Folgenden werden die wesentlichen Ziele des Employer Brandings d...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 12.4 Vorsteuerabzug bei Leistungen i. S. d. § 13 b UStG

Soweit der Unternehmer als Leistungsempfänger Steuerschuldner wird (Reverse-Charge-Verfahren), kann er diese Steuer i. d. R. in der gleichen Umsatzsteuer-Voranmeldung als Vorsteuer abziehen, wenn die empfangenen Leistungen für sein Unternehmen ausgeführt worden sind.[1] Hierunter fallen insbesondere die EU-B2B-Grundregeldienstleistungen mit Ort beim Leistungsempfänger sowie ...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 9.1 Allgemeines

Ein innergemeinschaftlicher Erwerb[1] gegen Entgelt liegt vor, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind[2]: Ein Gegenstand gelangt bei einer Lieferung an den Abnehmer aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats; der Erwerber ist Unternehmer, der den Gegenstand für sein Unternehmen erwirbt, oder eine juristische Person, die nicht Unterne...mehr

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Neue, geänderte und neu gef... / 13.2 Bundesrecht

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 158 In § 65 AO sind die Voraussetzungen genannt, unter denen ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb als Zweckbetrieb anzusehen ist und die Steuervergünstigung gem. § 64 Abs. 1 AO nicht verloren geht. Liegen die Voraussetzungen des § 65 AO vor, so ist der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb auch dann noch steuerlich unschädlich, wenn Gewinne erzielt werden. Ein Zweckbetrieb is...mehr

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Neue, geänderte und neu gef... / 21.2 Bundesrecht

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Neue, geänderte und neu gef... / 16.2 Bundesrecht

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Basiswissen Umsatzsteuer / 4.1 Umfang des Unternehmens

Das Unternehmen umfasst nach der gesetzlichen Definition die gesamte gewerbliche und berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Neben dem Unternehmen hat eine natürliche Person einen Privatbereich, der die Wohnung, die Familie usw. umfasst. Aber auch Gesellschaften haben einen nichtunternehmerischen Bereich, er wird allerdings nicht als Privatbereich bezeichnet. Der nichtunterne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Employer Branding / 4.2 Externe Maßnahmen

Externe Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, das Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber zu präsentieren und neue Talente anzusprechen. Sie helfen dabei, das Arbeitgeberimage in der Öffentlichkeit zu positionieren.mehr

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Neue, geänderte und neu gef... / 7.2 Bundesrecht

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Auslandsrechnung bei Verkau... / 1 Besonderheiten bei Rechnungen aufgrund von Verkäufen in EU-Mitgliedstaaten

Verkäufe an Unternehmen, die sich in einem EU Mitgliedstaat befinden, stellen innergemeinschaftliche Lieferungen dar. Diese sind dann umsatzsteuerfrei[1], wenn etliche – teils recht umständliche – Formalitäten erfüllt sind. Bürokratische Erleichterungen wären hier sicherlich – wie in vielen anderen Bereichen des Steuerrechts – wünschenswert. Zu den wichtigsten gehört die Ver...mehr

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Neue, geänderte und neu gef... / 20.2 Bundesrecht

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Basiswissen Umsatzsteuer / 13.4.2 Sachliche Voraussetzungen

Umsatz an andere Unternehmer Umsatz für das Unternehmen des anderen Unternehmers. Der Verzicht ist nur bei Leistungen an andere Unternehmer möglich. Deshalb ist bei den unentgeltlichen Wertabgaben und bei Umsätzen an Nichtunternehmer ein Verzicht auf die Steuerbefreiungen nicht möglich. Die Leistung muss an das Unternehmen des anderen Unternehmers gerichtet sein. Bei einem Ums...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Employer Branding / 1 Begriff

In einem zunehmend wettbewerbsorientierten Arbeitsmarkt wird es für Unternehmen immer wichtiger, sich als attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren. Dies ist entscheidend, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und bestehende Mitarbeiter langfristig zu binden. Employer Branding spielt dabei eine zentrale Rolle. Es umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, das Image eines U...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 3.3 Selbstständigkeit

Eine Tätigkeit wird nicht selbstständig ausgeübt, soweit natürliche Personen einem Unternehmen so eingegliedert sind, dass sie den Weisungen des Unternehmers zu folgen verpflichtet sind. Derjenige, der als Arbeitnehmer i. S. des Lohnsteuerrechts tätig ist, kann kein Unternehmer sein. Es gelten hier aus Praktikabilitätsgründen die Abgrenzungskriterien des Lohnsteuerrechts. Un...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 12.1.2 Leistung für Zwecke des Unternehmens

Der Unternehmer kann die Vorsteuer nur dann abziehen, wenn die Lieferung oder sonstige Leistung für sein Unternehmen ausgeführt worden ist. Ist die Leistung nicht für das Unternehmen, sondern für den Privatbereich (nicht unternehmerischer Bereich) ausgeführt worden, liegen die Voraussetzungen nicht vor. Nach der neueren Rechtsprechung des BFH müssen die Leistungen für die wi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Körperschaften nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG

Rz. 23 Wegen des Bezugs auf die §§ 51 – 68 AO gilt die Steuerermäßigung nur für die in § 51 AO definierten Körperschaften. Danach sind unter Körperschaften die Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. KStG zu verstehen. Funktionale Untergliederungen (Abteilungen) von Körperschaften gelten dabei nicht als selbstständige Steuersubjekte.[1] Rz. 24 Zu de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 12 § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG geht auf eine entsprechende Regelung im UStG 1967 zurück, die im Hinblick auf die damaligen Regelungen zum Gemeinnützigkeitsrecht folgenden Wortlaut für die der Steuerermäßigung unterliegenden Leistungen hatte: "die Leistungen der Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Liste der wichtigsten steuerbegünstigten Zwecke

Rz. 77 Abfallbeseitigung: Von Hoheitsträgern zur Ausführung hoheitlicher Aufgaben, z. B. im Bereich der Müll- und Abwasserbeseitigung, eingeschaltete Kapitalgesellschaften sind wegen fehlender Selbstlosigkeit[1] nicht gemeinnützig tätig.[2] Es ist danach unerheblich, wenn die Körperschaft nach ihrer Satzung "die Beseitigung und Verwertung von Abfällen im Dienste des öffentli...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 12.1 Grundvoraussetzungen für den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG

Die Voraussetzungen im inländischen Grundfall für den Vorsteuerabzug sind: Unternehmer Leistungen an das Unternehmen (Eingangsumsatz) Leistungsgeber muss Unternehmer sein Vorliegen einer Rechnung, die die Voraussetzungen der §§ 14, 14 a UStG erfüllt. 12.1.1 Unternehmer als Abzugsberechtigter Nur ein Unternehmer i. S. d. § 2 UStG ist zum Vorsteuerabzug berechtigt (persönliche Vorau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Basiswissen Umsatzsteuer / 4.3 Innenumsatz

Warenbewegungen innerhalb des Unternehmens im Inland sind keine Lieferungen, da die Gegenstände nicht in den Verfügungsbereich eines Dritten gelangen. Man bezeichnet einen solchen Vorgang als nichtsteuerbaren Innenumsatz. Hierzu zählt z. B. das Verbringen von Waren in eine andere Betriebsstätte (beachte Ausnahme: innergemeinschaftliche Verbringenstatbestände innerhalb der EU...mehr

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Neue, geänderte und neu gef... / 18.2 Bundesrecht

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Basiswissen Umsatzsteuer / 12.2 Vorsteuerabzug für die entstandene Einfuhrumsatzsteuer

Der Unternehmer kann auch die entstandene Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände abziehen, die für sein Unternehmen eingeführt worden sind.[1] Die Entstehung der Einfuhrumsatzsteuer ist durch einen zollamtlichen Beleg nachzuweisen.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Einzelfälle, in denen keine Gemeinnützigkeit vorliegt

Rz. 192 Abfallbeseitigung: Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb einer von entsorgungspflichtigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften gegründeten GmbH, die nach ihrer Satzung die Beseitigung und Verwertung von Abfällen "im Dienste des öffentlichen Gesundheitswesens und der Förderung des Umweltschutzes" betreibt, ist kein Zweckbetrieb i. S. d. § 65 AO und damit nicht steuerb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Steuerschädliche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

Rz. 155 Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist nach § 14 AO eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich. Die für die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erforderliche selbs...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Einord... / 2.1.2 Von der Fahrzeugart abhängige Begünstigung bei der Kraftfahrzeugsteuer

Linienverkehr Eine Steuerbefreiung für Fahrzeuge im Linienverkehr nach § 3 Nr. 6 KraftStG kommt nur für Kraftomnibusse und Pkw mit 8 oder 9 Sitzplätzen einschließlich Führersitz sowie für Kraftfahrzeuganhänger, die hinter diesen Fahrzeugen mitgeführt werden, in Betracht. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug während des Zeitraums, für den die Steuer zu entrichten wäre, zu mehr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Basiswissen Umsatzsteuer / 5.4 Begriff der sonstigen Leistung

Eine sonstige Leistung[1] ist eine Leistung, die keine Lieferung ist.[2] Als sonstige Leistung (= Dienstleistung) kommen z. B. in Betracht: Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen (z. B. Vermietung, Verpachtung, Darlehensgewährung, Einräumung eines Nießbrauchs); Vermittlungsleistungen; Eintragung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Warenzeichenrechten und äh...mehr