Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Umfang der Prüfung (Abs. 1)

Rz. 10 Große Ges. (§ 267 Rz 10) müssen grds. sämtliche der in § 325 Abs. 1 HGB genannten Unterlagen an die das Unternehmensregister führende Stelle übermitteln. Mittelgroße Unt können von den Erleichterungen nach § 327 HGB und kleine Ges. von der Erleichterung des § 326 HGB Gebrauch machen. Zu übermitteln sind von kleinen Ges. entsprechend nur Bilanz und Anhang. Kommen keine...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Mitteilungspflicht in Zweifelsfällen (Abs. 2)

Rz. 13 § 329 Abs. 2 HGB räumt der das Unternehmensregister führenden Stelle ein über das in Abs. 1 vorgesehene Maß hinausgehendes limitiertes Informationsrecht in bestimmten Fällen ein. Sofern ein übermittlungspflichtiges Unt bei der Offenlegung handelsrechtliche Erleichterungen in Anspruch nimmt und seitens der das Unternehmensregister führenden Stelle Zweifel über die Rech...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Compliance im Personalwesen... / 3.1 Compliance-relevante Prozesse

Darüber hinaus ist es zweckmäßig, die Personalabteilung bei der Ausgestaltung und Umsetzung des Compliance-Management-Systems in vielen Einzelthemen und Prozessen einzubinden. Wesentliche Handlungsfelder, die eine Unterstützung durch die Personalabteilung erfordern können, sind (nicht abschließend) die Folgenden:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenz / 2.4 Form und Adressat des Auskunftsverlangens

Der Auskunftsanspruch muss gemäß § 10 Abs. 2 EntgTranspG lediglich in Textform i. S. d. § 126b BGB geltend gemacht werden. Daher ist eine E-Mail ausreichend. Um missbräuchliche Auskunftsverlangen zu verhindern, verlangt das Gesetz die Angabe einer nach Ansicht des Arbeitnehmers vergleichbaren Tätigkeit, auf die sich die verlangte Auskunft über das Entgelt beziehen soll. Laut...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergänzungsbilanz bei Person... / 5 Einbringung eines Betriebs in eine Personengesellschaft

5.1 Wahlrecht Bei der Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten hat die aufnehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Bilanz einschließlich der Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Abweichend davon kann unter bestimmten Vorau...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Verwaltung von Versorgungseinrichtungen i. S. d. Versicherungsaufsichtsgesetzes

Rz. 81 Unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG fallen auch Leistungen durch Unternehmer, die die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen, welche Leistungen im Todes- oder Erlebensfall, bei Arbeitseinstellung oder bei Minderung der Erwerbstätigkeit vorsehen.[1] Unter die Aufsicht nach dem VAG fallen nach§ 1 Abs. 1 VAG Versicherungsunternehmen i. S. d. § 7 Nr. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Auslagerung von Aufgaben nach dem KAGB

Rz. 49 Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann Aufgaben, die für die Durchführung der Geschäfte wesentlich sind, zum Zwecke einer effizienteren Geschäftsführung auf ein anderes Unternehmen (Auslagerungsunternehmen) auslagern. Das Auslagerungsunternehmen darf die ihm übertragenen ausgelagerten Aufgaben unter den Bedingungen des § 36 Abs. 6 KAGB weiter übertragen (Unterauslage...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Umfassende Ausführungen zu den Änderungen durch das Fondsstandortgesetz für die steuerfreie Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen nach § 3 Nr. 39 EStG bzw. zur (nachgeholten) Besteuerung von geldwerten Vorteilen aus Vermögensbeteilungen nach dem neuen § 19a EStG ergeben sich aus dem Einführungsscheiben der Finanzverwaltung.[1] Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 39...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Betriebsveranstaltung

Für Betriebsveranstaltungen ist die lohnsteuerliche Behandlung seit 2015 durch gesetzliche Regelungen festgelegt worden. Der Begriff der Betriebsveranstaltung sowie die Voraussetzungen für ihre Lohnsteuerfreiheit sind durch den Gesetzgeber in die Vorschrift des § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG aufgenommen worden. Danach bleiben Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung stets...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Von der Steuerbefreiung der Verwaltungsleistungen nicht begünstigte Investmentfonds nach dem Investmentsteuerrecht

Rz. 46 Da § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG die Verwaltung von "Investmentfonds" begünstigt, fällt die Verwaltung von Anteilen an OGAW oder Anteilen an AIF, auf die das InvStG auch anzuwenden ist (§ 1 Abs. 1 InvStG i. d. F. bis 31.12.2017), nicht unter die Umsatzsteuerbefreiung. Gleiches gilt für die Verwaltung von Gesellschaften, Einrichtungen oder Organisationen, für die nach § 2 A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Verwaltung von Wagniskapitalfonds (ab 1.7.2021)

Rz. 80g Ab 1.7.2021 gilt die Steuerbefreiung auch für die Verwaltung von Wagniskapitalfonds (Rz. 9b). Der Gesetzgeber hat sich nicht die Mühe gemacht, zu definieren, was genau unter diesen (offensichtlich sehr weit gehenden) Begriff fällt. Schon allein dies könnte gegen eine unionsrechtliche Zulässigkeit der Steuerbefreiung[1] sprechen, da die Mitgliedstaaten nach Art. 135 A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Investmentsteuerrecht und KAGB

Rz. 26 Die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG i. d. F. bis 31.12.2017 erstreckt sich auf "die Verwaltung von Investmentfonds i. S. d. Investmentsteuergesetzes". Nicht unter die Steuerbefreiung fallen Leistungen der Vermögensverwaltung mit Wertpapieren, bei der die mit den Leistungen beauftragte Bank aufgrund eigenen Ermessens über den Kauf und Verkauf von Wertpapi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsbriefe und Impress... / Einführung

Ein Geschäftsbrief ist grundsätzlich jede schriftliche Mitteilung eines Unternehmens über geschäftliche Angelegenheiten an Dritte. Geschäftsbriefe einer GmbH haben gewisse Pflichtangaben zu enthalten, § 35a GmbHG. Sinn und Zweck der Vorschrift ist, dass sich (zukünftige) Geschäftspartner der Gesellschaft über bestimmte wesentliche Verhältnisse rasch und sicher Klarheit versc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Home-Use-Programme

Die gesetzliche Steuerbefreiung für die Privatnutzung von betrieblichen PCs umfasst auch die Überlassung von betrieblichen System- und Anwendungsprogrammen.[1] Die bloße Überlassung von Softwareprogrammen kann deshalb steuerfrei bleiben, ohne dass diese auf einem betrieblichen PC installiert sind. Dies gilt allerdings nur für System- und Anwendungsprogramme, die der Arbeitge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.2 Ausgelagerte Verwaltungstätigkeiten als Gegenstand der Steuerbefreiung

Rz. 63 Für Tätigkeiten im Rahmen der Verwaltung von Investmentfonds (ab 1.1.2018: Investmentvermögen), die nach § 36 Abs. 1 KAGB auf ein anderes Unternehmen (Auslagerungsunternehmen) ausgelagert worden sind, kann ebenfalls die Steuerbefreiung in Betracht kommen. Zur steuerfreien Verwaltung gehören – so die EuGH-Rechtsprechung[1] – auch Dienstleistungen der administrativen un...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Verwahrung von Investmentvermögen nach dem KAGB

Rz. 48 Die OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft hat sicherzustellen, dass für jeden von ihr verwalteten OGAW eine Verwahrstelle beauftragt wird, die ein i. S. d. § 68 Abs. 2 KAGB zugelassenes Kreditinstitut ist.[1] Die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft muss nach § 80 Abs. 1 S. 1 KAGB dafür sorgen, dass eine Verwahrstelle i. S. d. § 80 Abs. 2 oder 3 KAGB beauftragt wird. Die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsbriefe und Impress... / 2.3 Angaben bei der GmbH & Co. KG

Die Pflichtangaben im Schriftverkehr der Gesellschaft sind in §§ 125, 177a HGB geregelt. Bei jeder GmbH & Co. KG müssen die Geschäftsbriefe die in § 125 Abs. 1 S. 1 HGB genannten Angaben enthalten: Vollständige Firma in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen Wortlaut Rechtsform, also GmbH & Co. KG Sitz der Gesellschaft Registergericht und Registernummer der Ges...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Qualifizierungsgeld

Ab dem 1.4.2024 wird für bestimmte berufliche Weiterbildungen ein sog. Qualifizierungsgeld eingeführt.[1] Begünstigt sind Weiterbildungsmaßnahmen, die einen Strukturwandel bedingten Qualifizierungsbedarf des Unternehmens zum Gegenstand haben. Das Qualifizierungsgeld richtet sich an Unternehmen, um durch zukunftssichernde Fort- und Weiterbildung bei den betroffenen Fachkräfte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einmalzahlungen / 2.1 Zufluss bestimmt den Lohnsteuerabzug

Die Lohnsteuerberechnung bei sonstigen Bezügen ist durch den Zeitpunkt des Zuflusses bestimmt. Er entscheidet über die zeitliche Zuordnung von Einmalzahlungen, die persönlichen Besteuerungsmerkmale des Arbeitnehmers und den Lohnsteuertarif, der dem Steuerabzug von sonstigen Bezügen zugrunde zu legen ist.[1] Für die Lohnsteuerberechnung bei Einmalzahlungen sind die Lohnsteuera...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsbriefe und Impress... / 7.1 Pflichtangaben

Es gibt bestimmte Mindestanforderungen an das Impressum. Danach muss das Impressum folgende Angaben enthalten: Unternehmensname sowie Name und Vorname des Vertretungsberechtigten Rechtsform Sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der auss...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsbriefe und Impress... / 7 Impressum – Pflichtangaben auf einer Homepage

Fast alle Betreiber von Webseiten unterliegen der Pflicht zur Anbieterkennzeichnung. Der Gesetzgeber hat dies im Digitalen-Dienste-Gesetz (DDG) geregelt. Das Impressum ist eine Art Visitenkarte. Der Nutzer der Seite soll die Möglichkeit haben, die Seriosität des Anbieters zu überprüfen. Er soll sich ein Bild über das Unternehmen oder die Person, die hinter der Webseite steht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsbriefe und Impress... / 3 Vordrucke bei bestehender Geschäftsbeziehung, § 35a Abs. 2 GmbHG

Bei Mitteilungen im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung, für die üblicherweise Vordrucke verwendet werden, sind die Pflichtangaben entbehrlich. § 35 Abs. 2 GmbHG bezweckt die Vereinfachung der Kommunikation im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung. Wenn dem Geschäftspartner die Pflichtangaben bereits vorliegen, sollen sie nicht ständig wiederholt werden müssen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einmalzahlungen / 3.3 Besonderheit bei Arbeitgeberwechsel

Die Berechnung[1] des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns ist nur möglich, wenn dem Arbeitgeber der während des Kalenderjahres bisher bezogene Arbeitslohn bekannt ist. Dies ist bei einem Arbeitgeberwechsel während des Kalenderjahres regelmäßig nicht der Fall. Dem neuen Arbeitgeber steht die Lohnsteuerbescheinigung aus einem vorgegangenen Dienstverhältnis nur ausnahmsweise z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / (Elektro-)Fahrrad

Für Dienstfahrräder oder E-Bikes, die keine Zulassung zum Straßenverkehr benötigen, weil der Elektromotor nur Geschwindigkeiten bis 25 km/h unterstützt, musste der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung (inkl. Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte) bis zum 31.12.2018 als monatlicher Durchschnittswert mit 1 % der auf volle 100 EUR abgerundeten unverbindlichen Brutto-Preis...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergänzungsbilanz bei Person... / 5.2.1 Bruttomethode

Wird das eingebrachte Betriebsvermögen in der Bilanz der Personengesellschaft mit dem gemeinen Wert angesetzt, um die Kapitalkonten der Gesellschafter im zutreffenden Verhältnis zueinander auszuweisen (beteiligungskongruenter Ausweis der Kapitalkonten in der Steuerbilanz der Gesellschaft), entsteht dem z. B. seinen Betrieb einbringenden Gesellschafter ein Einbringungsgewinn ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Jobtickets

Als Jobticket werden Fahrkarten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bezeichnet, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt für die arbeitstäglichen Fahrten zum Betrieb, Büro u. a. überlässt bzw. durch Geldleistungen bezuschusst. Steuerfreier Arbeitslohn ab 2019 Neu ist ab 1.1.2019 die lohnsteuerliche Behandlung von Arbeitgeberle...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL . Danach ist die Verwaltung von durch die Mitgliedstaaten als solchen definierten Sondervermögen steuerbefreit. In der deutschen Fassung des bis Ende 2006 geltenden Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der 6. EG-Richtlinie war insoweit noch von der Verwaltung von Sondervermögen durch Kapitalanlagegesell...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Elektroautos: Ladevorrichtungen – Stromtanken

Seit 1.1.2017 sind "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens und die für die zur privaten Nutzung überlassene Ladevorrichtung" lohnsteuerfrei.[1] Die Ausnutz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Arbeitsessen

Speisen, die der Arbeitgeber anlässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes seinen Arbeitnehmern kostenlos im Betrieb gewährt, sind steuerfreie Aufmerksamkeiten, falls ihr Wert pro Arbeitnehmer und Arbeitseinsatz 60 EUR nicht überschreitet.[1] Praxis-Beispiel Steuerfreie Mahlzeit bei Inventur Während der jährlichen Inventurarbeit erhalten die Arbeitnehmer zu M...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Betriebliche Gesundheitsförderung

Die Steuerbefreiung für Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung ist auf einen jährlichen Höchstbetrag von 600 EUR begrenzt.[1] Sie umfasst Barzuschüsse, aber auch Sachleistungen des Arbeitgebers. Voraussetzung ist, dass die Leistungen zur ­Gesundheitsförderung zusätzlich[2] zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Entgeltumwandlungen sind ni...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergänzungsbilanz bei Person... / 5.1 Wahlrecht

Bei der Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten hat die aufnehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Bilanz einschließlich der Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Abweichend davon kann unter bestimmten Voraussetzungen da...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Steuerbefreiung für die Vermögensverwaltung nach dem KAGG [1] war zum 1.1.1980 neu in das Gesetz aufgenommen worden. Nach der Gesetzesbegründung[2] sollte mit der Regelung erreicht werden, dass Sparer, die ihr Geld bei Wertpapier- oder Grundstücksfonds anlegen, nicht mit USt belastet werden. Im Ergebnis sollte also eine Gleichstellung (Wertneutralität) mit anderen F...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.10 Steuerpflichtige Verwaltungstätigkeiten

Rz. 78 Insbesondere folgende Leistungen sollen nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht als Tätigkeiten der Verwaltung eines Investmentvermögens angesehen werden und daher nicht unter die Steuerbefreiung fallen können[1]: Erstellung von Steuererklärungen, Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Portfolioverwaltung wie allgemeine Rechercheleistungen (sofern diese nicht unselbstst...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Elektronische Lohnsteuerbes... / 2.6 Zukunftssicherungsleistungen

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. an berufsständische Versorgungseinrichtungen sind getrennt in Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zu bescheinigen (Zeilen 22 und 23). Wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer aus einer geringfügigen Beschäftigung nicht pauschal erhebt, gehören hierzu auch die pauschalen Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung und ohne Optio...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.1 Verwaltung von Investmentfonds nach dem InvStG

Rz. 53 Der Begriff der "Verwaltung von Investmentfonds i. S. d. Investmentsteuergesetzes" bezieht sich nur auf das Objekt der Verwaltung, den Investmentfonds und nicht auch auf die Verwaltungstätigkeit als solche. Demzufolge sind andere Tätigkeiten nach dem InvStG bzw. nach dem KAGB als die Verwaltung [1], insbesondere Tätigkeiten der Verwahrung von Investmentfonds (ab 1.1.20...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9 Steuerfreie Verwaltungstätigkeiten

Rz. 74 Für die Verwaltung der Investmentvermögen erhält die Verwaltungsgesellschaft von der Verwahrstelle aus den zu einem Investmentvermögen gehörenden Konten eine Vergütung und den Ersatz von Aufwendungen.[1] Derartige Entgelte sind Gegenstand der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG. Die der Verwahrstelle für die Verwahrung von Investmentvermögen zustehende Vergü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Personalcomputer

Die Ausführungen zur Steuerbefreiung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte gelten nach dem Gesetzeswortlaut[1] in gleicher Weise für die Überlassung von Personalcomputern. Auch hier ist der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung steuerfrei, wenn der dem Arbeitnehmer überlassene Personalcomputer im Eigentum der Firma bleibt. Uns...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsbriefe und Impress... / 5 Darstellung der Pflichtangaben

Es existieren keine Vorgaben, wo auf den Geschäftspapieren die Pflichtangaben stehen müssen. Schriftstücke sollten jedoch zweckmäßig und übersichtlich gestaltet sein und etwa durch den Aufbau der Adresse auch gewährleisten, dass der Brief – ob im In- oder im Ausland – den Empfänger erreicht. Was die grafische Gestaltung anbetrifft, haben sich Standards herausgebildet. So ist e...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Mobiltelefon, verbilligte A... / 3 Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten für Preisnachlass des Telekommunikationsunternehmens

Telekommunikationsunternehmen (Mobilfunknetzbetreiber und Service-Provider) bieten Kunden, die sich verpflichten, für eine Mindestdauer von 24 Monaten einen Vertrag abzuschließen oder ihren Vertrag um 24 Monate zu verlängern, den verbilligten Kauf eines Mobiltelefons an. Die Verbilligung ist je nach Gerätetyp, Hersteller und Art des abzuschließenden Vertrags unterschiedlich....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Vergütung der Verwaltungstätigkeit nach dem KAGB

Rz. 52 Carried interest ist der Anteil an den Gewinnen des AIF, den eine AIF-Verwaltungsgesellschaft als Vergütung für die Verwaltung des AIF erhält. Der carried interest umfasst nicht den Anteil der AIF-Verwaltungsgesellschaft an den Gewinnen des AIF, den die AIF-Verwaltungsgesellschaft als Gewinn für Anlagen der AIF-Verwaltungsgesellschaft in den AIF bezieht.[1] Die Kapita...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsbriefe und Impress... / 6.1 Zivilrechtlich

§ 35a GmbHG ist eine Ordnungsvorschrift. Das zuständige Registergericht hat für die Befolgung zu sorgen. Es kann gegen Geschäftsführer oder Liquidatoren nach § 79 GmbHG auch wiederholt Ordnungsstrafen verhängen, wenn die Geschäftsbriefe der Gesellschaft die vorgeschriebenen Angaben nicht oder nicht richtig enthalten. Das einzelne Zwangsgeld darf nicht höher als 5.000 EUR sei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Telefonkosten für ein Autotelefon

Hinsichtlich der lohnsteuerlichen Behandlung der Aufwendungen für ein Autotelefon ist zwischen dem Telefon im betrieblichen Fahrzeug, das dem Arbeitgeber gehört, und dem arbeitnehmereigenen Telefon im Pkw des Arbeitnehmers zu unterscheiden.[1] Wichtig Gleiche Besteuerungsgrundsätze für Mobil- und Autotelefone Die nachfolgenden Grundsätze gelten sinngemäß auch für andere Mobilt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergänzungsbilanz bei Person... / 5.2 Brutto- und Nettomethode

5.2.1 Bruttomethode Wird das eingebrachte Betriebsvermögen in der Bilanz der Personengesellschaft mit dem gemeinen Wert angesetzt, um die Kapitalkonten der Gesellschafter im zutreffenden Verhältnis zueinander auszuweisen (beteiligungskongruenter Ausweis der Kapitalkonten in der Steuerbilanz der Gesellschaft), entsteht dem z. B. seinen Betrieb einbringenden Gesellschafter ein ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Umzugskosten

Wie bei den Reisekosten sind Umzugskostenvergütungen, die aus einer öffentlichen Kasse nach Maßgabe der umzugskostenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder oder entsprechender Regelungen gezahlt werden, steuerfrei. Im privaten Dienst ist zunächst zu prüfen, ob der Wohnungswechsel beruflich veranlasst ist. Hiervon ist auszugehen, wenn durch den Umzug die Entfernung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergänzungsbilanz bei Person... / 5.2.2 Nettomethode

Es kommt auch vor, dass ein Gesellschafter als Gesellschaftseinlage einen höheren Beitrag leisten muss, als ihm in der Bilanz der Personengesellschaft als Kapitalkonto gutgeschrieben wird (Nettomethode).[1] Auch in diesen Fällen haben die Gesellschafter der Personengesellschaft Ergänzungsbilanzen zu bilden, soweit ein Antrag nach § 24 Absatz 2 Satz 2 UmwStG gestellt wird und...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Mobiltelefon, verbilligte A... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Erwirbt ein Unternehmer ein Mobiltelefon zum ermäßigten Preis, weil er bei dem Anbieter ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Betreuungsleistungen für Kinder und Pflegebedürftige

Arbeitgeberleistungen an ein Dienstleistungsunternehmen, das den Arbeitnehmer in Fragen der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen berät oder Betreuungspersonal für diesen Personenkreis vermittelt, sind steuerfrei.[1] Außerdem kann der Arbeitgeber Betreuungskosten für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige bis zu 600 EUR lohnsteuerfrei übernehmen, die aufg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Elektronische Lohnsteuerbes... / 2.5 Steuerfreie Reisekosten

In Zeile 20 sind die steuerfreien Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeiten und in Zeile 21 steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung einzutragen. Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeiten sowie steuerfreie Vergütungen bei einer doppelten Haushaltsführung sind nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung als Pflichteintragung vom Lohnb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Werkzeuggeld

Vom Arbeitgeber gezahltes Werkzeuggeld für die betriebliche Benutzung von eigenem Werkzeug des Arbeitnehmers ist steuerfrei. Die Steuerfreiheit ist auf die Höhe der durch die betriebliche Benutzung des Werkzeugs entstehenden tatsächlichen Aufwendungen beschränkt. Ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Aufwendungen sind pauschale Entschädigungen steuerfrei, soweit sie die rege...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Fahrtkostenzuschüsse

Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit Kraftfahrzeugen sind lohnsteuerpflichtig: Sie müssen zusammen mit dem anderen Arbeitslohn nach den steuerlichen Merkmalen des Arbeitnehmers individuell besteuert werden, soweit der Arbeitgeber nicht von der Möglichkeit der Lohnsteuer-Pausch...mehr