Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.2 Umsatzsteuerliche Voraussetzungen der Steuerermäßigung

Rz. 168 Die Steuerermäßigung kann nicht lediglich von einer gesetzlichen Zugehörigkeitsfiktion zum begünstigten Bereich einer Körperschaft abhängig gemacht werden. Es ist weiterhin erforderlich, dass auch die ausgeführten Leistungen von ihrer tatsächlichen Ausgestaltung her und in ihrer Gesamtrichtung dazu bestimmt sind, den in der Satzung bezeichneten steuerbegünstigten Zwe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Satzung und tatsächliche Geschäftsführung

Rz. 64 Die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung müssen so genau bestimmt sein, dass aufgrund der Satzung geprüft werden kann, ob die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Steuervergünstigungen gegeben sind. Die Satzung muss die in der Anlage 1 (zur AO) bezeichneten Festlegungen enthalten.[1] Diese Anlage 1 enthält eine Mustersatzung für Vereine, Stiftungen, Betr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Einord... / Zusammenfassung

Überblick Zur Ermittlung und Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer ist von grundlegender Bedeutung in welcher Fahrzeugart das jeweilige Fahrzeug eingeordnet wird. An diese Fahrzeugart knüpft das Kraftfahrzeugsteuergesetz zum einen die Besteuerungsgrundlagen und zum anderen auch die verschiedenen Steuersätze. Darüber hinaus ist die Fahrzeugart auch für eine Vielzahl von Steuerv...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.4 Leistungen von Zweckbetrieben, mit deren Ausführung selbst lediglich steuerbegünstigte Zwecke verwirklicht werden

Rz. 171 Auch die satzungsmäßig erbrachten Leistungen der folgenden als Katalog-Zweckbetriebe anerkannten wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe unterliegen (soweit nicht eine Steuerbefreiung greift) dem ermäßigten Steuersatz, weil mit ihrer Ausführung selbst die steuerbegünstigten Zwecke der Körperschaft unmittelbar verwirklicht werden: Rz. 172 Krankenhäuser: Nach § 67 Abs. 1 AO ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Einord... / 1 Bemessungsgrundlagen für die verschiedenen Fahrzeugarten

Die Vorschrift des § 8 KraftStG regelt die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Bemessungsgrundlagen für die verschiedenen Fahrzeugarten: Krafträder (Motorräder) Bei Antrieb durch Hubkolbenmotor bemisst sich die Kraftfahrzeugsteuer nach § 8 Nr. 1 Buchst. a KraftStG ausschließlich nach dem Hubraum. Bei Antrieb durch einen anderen Motor als einen Hubkolbenmotor, z. B. durch Wankelmotor ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Allgemeines

Rz. 149 Soweit eine Körperschaft, die die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt, Leistungen im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausführt, sind diese Leistungen nicht steuerermäßigt (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a S. 2 UStG). Rz. 150 Soweit ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten wird, verliert die Körperschaft an sich nicht den Status der Gemeinnü...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Selbstlosigkeit

Rz. 59 Eine Körperschaft handelt nach § 55 AO selbstlos, wenn dadurch nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke (z. B. gewerbliche Zwecke oder sonstige Erwerbszwecke, für die Körperschaft selbst oder zugunsten ihrer Mitglieder) verfolgt werden. Die Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden und die Mitglieder oder Gesellschafte...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen und Gemeinschaften nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. b UStG

Rz. 34 Zu den nach dieser Vorschrift begünstigten Unternehmern gehören die nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG genannten Körperschaften. Solche Personenzusammenschlüsse werden im Allgemeinen als Gesellschaften bürgerlichen Rechts zu vorübergehenden Zwecken gebildet, z. B. um gemeinsame Sportfeste oder kulturel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschlussprüfung: Zus... / 3.1 Ziele und Aufgaben einer Abschlussprüfung

Ziel der Abschlussprüfung ist Folgendes: Die Prüfungsaussagen des Abschlussprüfers sollen die Verlässlichkeit und damit die Ordnungsmäßigkeit der Informationen im Jahresabschluss und Lagebericht bestätigen. Nach den Vorgaben des HGB hat der Abschlussprüfer seine Prüfung so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss sowie die Darstellung der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschlussprüfung: Zus... / 3.5.2 Einzelfallprüfungen

Die Einzelfallprüfung ist die typische Prüfung, die Dritte von einem Abschlussprüfer gemeinhin erwarten. Hierbei schaut sich der Abschlussprüfer einen speziellen Einzelfall an, um dessen richtige Abbildung in der Rechnungslegung zu überprüfen. Tatsächlich dürfte dies, trotz der Vorgaben des IDW in Richtung auf Betonung der Systemprüfung, in der Praxis immer noch die wichtigs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschlussprüfung: Zus... / 2.1 Gesetzliche Pflicht zur Abschlussprüfung

Die zentralen Rechtsgrundlagen für die gesetzliche Abschlussprüfung nach HGB ergeben sich aus § 316 HGB sowie § 6 PublG. Vom Abschlussprüfer sind somit zu prüfen: Der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften sowie von Kapitalgesellschaften & Co., wenn es sich hierbei um mittelgroße oder große Gesellschaften handelt;[1] Der Jahresabschluss nebst Lagebericht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschlussprüfung: Zus... / 2.2.1 Grundsätze der Abschlussprüfung

Der Abschlussprüfer eines Unternehmens ist bei der Durchführung seiner Abschlussprüfung an die Grundsätze der ordnungsgemäßen Durchführung von Abschlussprüfungen gebunden.[1] Abweichungen sind nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig und dann auch kenntlich zu machen. Bei unbegründeten Abweichungen drohen dem Prüfer erhebliche zivilrechtliche und sogar strafrechtliche K...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 1.3 Umfang des Prüfungszeitraums

Eine Lohnsteuer-Außenprüfung wird bei Betrieben mit mindestens 20 beschäftigten Arbeitnehmern als Anschlussprüfung durchgeführt. Sie schließt also ohne zeitliche Lücke an den letzten Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum der Vorprüfung an. Eine Begrenzung auf eine Maximalzahl von Kalenderjahren ist nicht erforderlich. Eine zeitliche Begrenzung des Prüfungszeitraums ergibt sich aus d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 2.2 Begriffsbestimmungen (§ 2)

Mit § 2 werden zentrale Begriffe des Arbeitsstättenrechts systematisch definiert und damit vor allem der Anwendungsbereich der Verordnung oder einzelner Vorschriften konkretisiert. Im Zuge der ArbStättV-Novelle 2016 ist nicht nur der Katalog der Begriffsbestimmungen von 5 auf 11 Begriffe erweitert worden. Zugleich ist der Begriff Arbeitsstätte neu gefasst und der Begriff Arb...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 1.3 Die Entwicklung seit 2004

Nach der Reform 2004 bestand für die betriebliche Praxis zunächst wenig Handlungsbedarf. Wer bisher seine Arbeitsstätten gemäß den Vorschriften des Arbeitsstättenrechts eingerichtet hatte, musste aktuell nichts veranlassen: Das neue Recht stellte in keiner Weise höhere Anforderungen an die Arbeitgeber als das alte Recht. Die wenigen neuen Spielräume, die für die betriebliche...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 2.1 Ziel und Anwendungsbereich der ArbStättV (§ 1)

Die Arbeitsstättenverordnung benennt in § 1 Abs. 1 ArbStättV in Anlehnung an § 1 Abs. 1 des ArbSchG ihre Regelungsziele und definiert in § 1 Abs. 2–5 ihren Anwendungsbereich. Mit § 1 Abs. 6 ArbStättV lässt sie in Anlehnung an § 20 Abs. 2 ArbSchG Ausnahmeregelungen in den Zuständigkeitsbereichen der dort genannten Ministerien zu, wenn anderenfalls die ordnungsgemäße Erfüllung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschlussprüfung: Zus... / 3.2 Ablauf einer Abschlussprüfung

Die vom IDW vorgesehene Vorgehensweise für den Ablauf einer Abschlussprüfung ist damit grob zusammengefasst wie folgt: Verschaffung von Kenntnissen über das Unternehmen und sein wirtschaftliches und rechtliches Umfeld (IDW PS 230 bzw. ISA (DE) 300). Prüfung des Aufbaus und der Funktionsweise des internen Kontrollsystems des Unternehmens (IDW PS 240 bzw. ISA (DE) 315); hieraus ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.3 Sozialversicherungsrechtliche Auswertung

Unternehmen müssen lohnsteuerliche Feststellungen in Folge einer Lohnsteuer-Außenprüfung auch sozialversicherungsrechtlich auswerten. Denn fast immer führen lohnsteuerliche Korrekturen und Nachforderungen auch zu beitragsrechtlichen Konsequenzen (Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen). Zur Vermeidung von Säumniszuschlägen muss im Anschluss an die Lohnsteuer-Außenp...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschlussprüfung: Zus... / 4.1 Allgemeines zur Zusammenarbeit

Üblicherweise wird der Abschlussprüfer in verschiedenen Stadien seiner Arbeit die Person, die den Jahresabschluss erstellt hat, ansprechen, z. B. um sich Kenntnisse über das Unternehmensumfeld im Hinblick auf die Finanzbuchhaltung des Unternehmens zu verschaffen, um sich steuerliche Risiken beim zu prüfenden Unternehmen bestätigen zu lassen, um zu einzelnen Punkten des Jahresab...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschlussprüfung: Zus... / Einführung

Der Jahresabschluss eines Unternehmens wird entweder vom angestellten Bilanzbuchhalter erstellt oder – was in der Praxis gerade bei kleineren und mittelgroßen Unternehmen häufiger der Fall ist – von einem damit beauftragten Steuerberater. Ist der handelsrechtliche Jahresabschluss des Unternehmens prüfungspflichtig i. S. v. § 316 HGB, ist es sinnvoll, dass der Abschlusserstel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschlussprüfung: Zus... / 3.6.3 Sonstige Dokumentation

Eine sonstige Dokumentation der Arbeit des Abschlussprüfers erfolgt vor allem in seinen Arbeitspapieren (IDW PS 460). Diese müssen so geartet sein, dass ein fachkundiger Dritter sich in angemessener Zeit einen Eindruck von dem Ablauf der Prüfung und den Schlussfolgerungen des Prüfers verschaffen kann. Zudem gibt es die Möglichkeit eines sogenannten Management-Letters. In dies...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschlussprüfung: Zus... / 1 Vorbereitung auf die Jahresabschlussprüfung

Der Abschlussprüfer wird im Lauf seiner Prüfungshandlungen nahezu stets Fragen an denjenigen haben, der den Jahresabschluss erstellt hat. Sind alle Tätigkeiten zur Abschlusserstellung sauber dokumentiert und ist die Abschlussprüfung gut vorbereitet, wird die zusätzliche Arbeit durch die Prüfung enorm erleichtert. Dies ermöglicht regelmäßig eine effektive Abschlussprüfung, di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschlussprüfung: Zus... / 3.4 Prüfung des internen Kontrollsystems

Von zentraler Bedeutung für die Durchführung einer Abschlussprüfung nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz ist die Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS). Ausführungen hierzu finden sich in IDW PS 261 (ISA (DE) 315), der jedoch recht abstrakt gehalten und für den unbefangenen Leser schwer verständlich ist. Dieser Bereich der Abschlussprüfung ist allerdings für den St...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschlussprüfung: Zus... / 3.5.1 Analytische Prüfungshandlungen

Der maßgebliche Standard für analytische Prüfungshandlungen ist IDW PS 312 (bzw. ISA (DE) 520). Analytische Prüfungshandlungen sind Plausibilitätsbeurteilungen von Zahlen und Trends. Der Prüfer vergleicht also etwa die Zahlen des zu prüfenden Jahres mit denen des Vorjahres, die erwirtschafteten Ergebnisse mit den Planzahlen oder aber das zu prüfende Unternehmen mit vergleich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschlussprüfung: Zus... / 3.6.2 Bestätigungsvermerk

Ebenfalls von zentraler Bedeutung ist der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. In diesem fasst er das Ergebnis seiner Prüfung zusammen. [1] Ohne einen Bestätigungsvermerk oder einen Versagungsvermerk gilt die Prüfung als nicht durchgeführt. Der Bestätigungsvermerk unterliegt der Offenlegungsverpflichtung nach § 325 HGB. Dies gilt indes nicht bei freiwilligen Prüfungen kl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.1 Datenzugriff bei maschineller Lohnabrechnung

Der Prüfer kann auf Lohn- und Bilanzbuchhaltungen, die mit Datenverarbeitungssystemen erstellt worden sind, elektronisch zugreifen. Die Zugriffsmöglichkeiten wurden zuletzt im Jahr 2022 mit Inkrafttreten zum 1.1.2023 reformiert.[1] Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über die gesetzlichen Regelungen gegeben, die für die Prüfungspraxis von wichtiger Bedeutung sind: Die Außen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.4.1 Änderungssperre nach Außenprüfung

Im Anschluss an die Lohnsteuer-Außenprüfung ist der Vorbehalt der Nachprüfung der geprüften Lohnsteuer-Anmeldungen aufzuheben. Dies gilt unabhängig davon, ob für die betreffenden Zeiträume Lohnsteuer-Nachforderungsbescheide oder Haftungsbescheide erlassen werden. Führt die Lohnsteuer-Außenprüfung zu keinem Mehrergebnis, erhält der Arbeitgeber eine entsprechende schriftliche ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.6 Lüftung (Anhang 3.6)

Die Regelungen zielen darauf, dass in umschlossenen Arbeitsräumen sowie in sonstigen Räumen (Sanitär-, Pausen-, Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte) während der Nutzungsdauer ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden ist. Dabei sind gemäß Anhang 3.6 Abs. 1 der Nutzungszweck, die Arbeitsverfahren und physischen Belastungen sowie die...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer (Anhang 1.5)

Die Vorschrift über die Beschaffenheit von Fußböden, Wänden, Decken und Dächern enthält sicherheitstechnische und hygienische Anforderungen an die genannten Bauelemente. Anhang 1.5 Abs. 1 Satz 1 betrifft zunächst die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken. Neben einem sicheren Betrieb soll sichergestellt sein, dass sie leicht und sicher zu reinigen sind. Wegen der hohen ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.4.4 Unterkünfte (Anhang 4.4)

Gemäß Anhang 4.4 Abs. 1 hat der Arbeitgeber angemessene Unterkünfte für Beschäftigte zur Verfügung zu stellen, wenn dies aus Gründen der Sicherheit, des Gesundheitsschutzes oder der menschengerechten Gestaltung der Arbeit erforderlich ist. Vor allem die Abgelegenheit der Arbeitsstätte oder die Art der auszuübenden Tätigkeit kann dies begründen. Einzelheiten ergeben sich aus ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 2.6 Nichtraucherschutz (§ 5)

§ 5 ArbStättV soll einen wirksamen Schutz der Nichtraucher vor den Gesundheitsgefahren und Belästigungen durch Tabakrauch gewährleisten. Achtung Unverzichtbarer Schutzanspruch Den Schutzanspruch besitzen die nicht rauchenden Beschäftigten. Das sind nicht nur die Nichtraucher, sondern alle Beschäftigten, die nicht bei der Arbeit rauchen, also auch solche, die in ihrer Freizeit ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 2.5 Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten (§ 4)

In § 4 werden fünf konkrete Pflichten des Arbeitgebers zusammengefasst, die übergreifende Bedeutung haben und deshalb nicht bei den technischen Details des Anhangs platziert werden sollten. Sie beziehen sich auf die Instandhaltung und Mängelbeseitigung, Reinigung der Arbeitsstätten, Wartung und Überprüfung von Sicherheitseinrichtungen, Flucht- und Rettungsvorkehrungen sowie ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.1 Bewegungsflächen (Anhang 3.1)

Bezweckt wird die menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung unter Berücksichtigung ergonomischer Gesichtspunkte, sodass die Beschäftigten hinreichenden Freiraum für natürliche Bewegungsabläufe als Grundbedingung für das Wohlbefinden am Arbeitsplatz vorfinden. Konkretisiert wird die Vorschrift durch Abschn. 5.1 ASR A1.2. Bewegungsflächen sind gemäß Abschn. 3.1 ASR A1.2 zusammenh...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.4.3 Erste-Hilfe-Räume (Anhang 4.3)

Aus Anhang 4.3 Abs. 1 ergeben sich Kriterien, nach denen Erste-Hilfe-Räume vorzuhalten sind: Unfallgefahren, Zahl der Beschäftigten, Art der Tätigkeiten, räumliche Größe. Seit Dezember 2010 können der ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" detaillierte Hinweise zur praktischen Umsetzung entnommen werden. Danach ist ein Erste-Hilfe-Raum oder e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 3 Schutzpflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat als arbeitsvertragliche Nebenpflicht[1] gemäß § 241 Abs. 2 BGB das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers aus Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG gegen Eingriffe durch Belästigungen Dritter, insbesondere anderer Arbeitnehmer des Betriebs oder Unternehmens, zu schützen. Daneben darf auch er selbst nicht durch Tun oder Unterlassen das Persönlichkeitsrech...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.6.5 Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen (Anhang 6.5)

In Anhang 6.5 werden Anforderungen an eine angemessene Arbeitsplatzgestaltung und insbesondere an die Software formuliert. Als Generalklausel findet sich in Abs. 1 Satz 2, dass geeignete Softwaresysteme bereitzustellen sind. Ungeeignet wäre z. B. eine Software, die instabil läuft oder besonders virenanfällig ist und dadurch Arbeitsergebnisse zerstört. Ausdrücklich wird in An...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 2.4 Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (§ 3a)

Vor der fünften Änderung der ArbStättV vom 19.7.2010 wurde der jetzige § 3a als § 3 geführt. Mit der Änderung wurde zudem Abs. 1 der Vorschrift geringfügig umformuliert, um eine Anpassung an den neuen § 3 zu erreichen. Inhaltlich wesentlich bedeutsamer griff die ArbStättV-Reform 2016 in den Regelungsbestand ein. Neben mehreren klarstellenden Textänderungen wurde in § 3 a Abs...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 1.4 Die aktuelle Entwicklung

Da aktuell Änderungen der ArbStättV kaum eine Rolle spielen, findet die Fortentwicklung des Arbeitsstättenrechts weitgehend auf der Ebene des Technischen Regelwerks statt, das der Ausschuss für Arbeitsstätten intensiv überarbeitet und ergänzt. Mit Wirkung zum 18.3.2022 hat eine besonders weitreichende Revision der Technischen Regel für Arbeitsstätten stattgefunden. Die ASR A3...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Fälligkeit und... / 2.1 Arbeitsvertragliche Regelung?

Das Gesetz sieht vor, dass eine "schriftliche Vereinbarung" für das Zeitkonto erforderlich ist. Eine derartige Vereinbarung liegt sowohl bei einer arbeitsvertraglichen Regelung als auch bei einer Regelung in einer Betriebs-/Dienstvereinbarung oder in einem normativ oder in Folge schriftlicher Inbezugnahme geltenden Tarifvertrag vor. Nicht geklärt ist, ob auch die bloße Textfor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 5 Betriebsverfassungsrecht

Der betroffene Arbeitnehmer kann sich im Wege der Beschwerde an den Betriebsrat wenden. § 75 BetrVG konkretisiert die Verpflichtung des Arbeitgebers, auf eine positive Gestaltung der Arbeitsbedingungen zur freien Persönlichkeitsentfaltung hinzuwirken. Jeder Arbeitnehmer ist aufgrund dieser Regelung nach den "Grundsätzen von Recht und Billigkeit" zu behandeln. Aufgrund von § ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.4 Energieverteilungsanlagen (Anhang 1.4)

Die Vorschrift betrifft alle Anlagen, die Arbeitsstätten mit Energie, also mit Strom, Gas, Dampf, Druckluft etc., versorgen. Einerseits geht es um Stromversorgungsanlagen, bei denen Schutzmaßnahmen gegen direktes oder indirektes (Lichtbogen) Berühren von Spannung führenden Teilen zu treffen sind. Andererseits geht es präventiv um die Vermeidung von Brand- oder Explosionsgefa...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / Zusammenfassung

Überblick Die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV) stammt in ihrer Urfassung aus dem Jahre 1975 und ist damit die älteste der aktuell bestehenden Arbeitsschutzverordnungen. Am 25.8.2004 trat eine grundlegende Neufassung in Kraft, mit der die ArbStättV an das europäisch geprägte Regelungskonzept der übrigen Arbeitsschutzverordnungen angegliche...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 2.8 Ausschuss für Arbeitsstätten (§ 7)

In § 7 ArbStättV werden die Zusammensetzung, die Aufgaben und Fragen der Arbeitsweise des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) geregelt, der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in allen Fragen der Sicherheit und der Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten beraten soll, insbesondere aber Technische Regeln zu formulieren hat, die das BMAS gemäß § 7 Abs...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.4.1 Sanitärräume (Anhang 4.1)

Anhang 4.1 regelt die Pflicht des Arbeitgebers, Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume (Sanitärräume) zur Verfügung zu stellen, sowie die Gestaltungs- und Ausstattungsanforderungen an Sanitärräume. Ergänzt werden damit die bauordnungsrechtlichen Vorschriften im Hinblick auf die Belange in Arbeitsstätten. Achtung Detailregelungen zu Sanitärräumen In ASR A4.1 "Sanitärräume" wird s...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 1.2 Die Ziele und Grundlagen der Arbeitsstättenverordnung 2004

Ziel der Reform 2004 war die Modernisierung des Arbeitsstättenrechts. Anstelle starrer Vorgaben sollten Anforderungen allgemeiner formuliert werden, um unterschiedlichen betrieblichen Anforderungen flexibler gerecht zu werden, ohne damit Abstriche von den Zielen des Gesundheitsschutzes und der Begegnung von Unfallgefahren in Kauf zu nehmen. Der Verordnungsgeber wollte nach d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.7 Lärm (Anhang 3.7)

Schutzziel des Anhangs 3.7 ist eine Lärmbekämpfung in allen Arbeitsstätten an den Arbeitsplätzen der Arbeitsräume und in sonstigen Räumen, in denen sich Beschäftigte aufhalten. Unmittelbar auf Lärm zurückzuführende Gesundheitsschäden sollen unterbunden (Schutz gegen Lärmschwerhörigkeit, gegen Lärmstress und andere psychische Folgewirkungen) und sonstige mittelbar auf Lärm zu...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.5.1 Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien (Anhang 5.1)

Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und im Freien auf dem Gelände eines Betriebes unterliegen nach der Begriffsbestimmung des § 2 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung insgesamt. Für diese Arbeitsplätze gelten sowohl die Rahmenvorschriften als auch die Bestimmungen des Anhangs der ArbStättV, soweit sich der jeweilige Geltungsbereich nicht auf umschloss...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.8 Verkehrswege (Anhang 1.8)

Anhang 1.8 begründet die spezielle Pflicht, Verkehrswege so einzurichten und zu gestalten, dass Unfallgefahren aufgrund des innerbetrieblichen Personen- und Güterverkehrs vermieden werden. Verkehrswege sind ausreichend zu bemessen und anzulegen. Die dafür erforderlichen baulichen, sicherheitstechnischen und organisatorischen Maßnahmen sind bereits bei Planung und Gestaltung ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.7 Türen, Tore (Anhang 1.7)

Türen und Tore sind wiederkehrend Schauplatz von Arbeitsunfällen. Das gilt insbesondere auch für kraftbetätigte Anlagen. Anhang 1.7 fasst die grundlegenden Schutzvorschriften zusammen. Hinsichtlich besonderer Anforderungen an Türen im Verlauf von Fluchtwegen verweist Anhang 1.7 Abs. 8 auf die nunmehr in Anhang 2.3 gesondert getroffene Regelung. Entsprechend sind die Regelung...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze (Anhang 6.1)

In Anhang 6.1 werden die Anforderungen zusammengefasst, die generell für alle Bildschirmarbeitsplätze gelten. Mit der ArbStättV-Reform 2016 ist in Anhang 6.1 Abs. 1 S. 1 die Generalklausel eingefügt worden, dass Bildschirmarbeitsplätze so einzurichten und zu betreiben sind, dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. In Anhang 6.1 ...mehr