Da aktuell Änderungen der ArbStättV keine Rolle spielen, findet die Fortentwicklung des Arbeitsstättenrechts weitgehend auf der Ebene des Technischen Regelwerks statt. Zahlreiche ASR hat der Ausschuss für Arbeitsstätten 2022 und in der ersten Jahreshälfte 2023 teilweise stark überarbeitet. Angekündigt sind außerdem die völlig neue Technische Regel für Bildschirmarbeit und die Aktualisierung der Technischen Regel für Unterkünfte.

Mit Wirkung zum 18.3.2022 hat eine besonders weitreichende Revision der Technischen Regel für Arbeitsstätten stattgefunden. Die ASR A3.4/7 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme" wurde aufgehoben, um aus systematischen Gründen die Inhalte in die ASR A3.4 "Beleuchtung" und ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" zu überführen. 3 ASR sind völlig neu gefasst (ASR A1.5 "Fußböden", A1.8 "Verkehrswege"und A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge") und mehrere weitere wurden inhaltlich ergänzt. Insgesamt waren 17 der 20 fortgeltenden ASR betroffen. Als Ziel der Änderungen ist neben einzelnen Aktualisierungen durchgehend das Bemühen erkennbar, die systematische Klarheit und inhaltliche Eindeutigkeit der ASR zu verbessern. Die Regelungsintensität ist dabei nur vereinzelt erhöht worden.

Im April 2023 ist die Erweiterung der ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" um den Anhang A4 in Kraft getreten, der die barrierefreie Gestaltung von Kantinen betrifft. Im Mai 2023 folgte die Überarbeitung der ASR A3.4, die nunmehr den Titel "Beleuchtung und Sichtverbindung" trägt. Denn es wurde eine längere Passage zum lange sehr umstrittenen Thema der Sichtverbindung nach außen integriert. Daneben finden sich zum Thema Beleuchtung einige Klarstellungen.

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