Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hybrides Arbeiten / 1.1 Ortsunabhängiges mobiles Arbeiten

Damit hybrides Arbeiten gelebt werden kann, muss ein ortsunabhängiges, mobiles Arbeiten möglich sein. Mobiles Arbeiten ist nach der Gesetzesbegründung[1] wie folgt definiert: Zitat Ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin arbeitet mobil, wenn er oder sie die geschuldete Arbeitsleistung unter Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnik außerhalb der Betriebsstätte v...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 184 Fällig... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 11 Berkemeyer/Liebich/Stirnat/Wähnelt, Nachversicherung-Allgemeine Darstellung mit Gesetzestexten, Hrsg. Deutsche Rentenversicherung, 2019. Freudenberg, Aktuelle Probleme der Nachversicherung, Zeitschrift für Betrieb und Personal 2010 S. 849. Liebich, Privatisierung der Postunternehmen – Aus der Sicht der Nachversicherung, DAngVers 1995 S. 26. Pietsch, Die Neuordnung der Po...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hybrides Arbeiten / 4 Arbeitsschutz beim (hybriden) mobilen Arbeiten

Laut § 3 der Arbeitsstättenverordnung ist der Arbeitgeber für die Planung, Gestaltung und Organisation der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes verantwortlich. Das gilt auch für hybride Arbeitsmodelle. Dabei sind für Telearbeitsplätze die Pflichten des Arbeitgebers genau geregelt und Gefährdungsbeurteilungen für den konkreten Telearbeitsplatz sind durchzuführen. Allerdings ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hybrides Arbeiten / 7.1 Open Space

Feste Arbeitsplätze und Einzelbüroräume weichen dynamischen und offenen Raumkonzepten mit einer offenen Raumstruktur mit flexiblen Arbeitsbereichen und offenen Bürowelten, sogenannten Open Space Offices.[1] Auch hier gibt es oftmals die Kombination mit Desk Sharing, es ist allerdings nicht zwingend. Der Charme liegt bei Open Space Offices in der Vielfalt der unterschiedliche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.2.1 Vertrauensschutzregelung zur Anhebung der Altersgrenze gemäß Abs. 4

Rz. 10 Wegen der durch das WFG v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze und einer möglichen erheblichen Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit hat der Gesetzgeber aus Gründen des Vertrauensschutzes die Übergangsregelung des § 237 Abs. 4 ins SGB VI eingefügt. Nach diese...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.5.2 Nachträgliche Herstellungskosten

Rz. 116 Aufwendungen für die Erweiterung oder Verbesserung eines Wirtschaftsguts in Jahren nach der Anschaffung oder Herstellung sind nachträgliche Herstellungskosten, sofern sie nicht als Erhaltungsaufwand sofort[1] abziehbar sind oder durch die Aufwendungen ein neues Wirtschaftsgut entsteht. Nachträgliche Herstellungskosten sind gegeben, wenn nach der Fertigstellung etwas N...mehr

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Sommer, SGB V § 275b Durchf... / 2.2 Durchführung der Prüfungen (Abs. 2)

Rz. 12 Für die Durchführung der Prüfungen gilt § 114 a Abs. 1 bis 3a SGB XI entsprechend (Satz 1). Auf die entsprechende Kommentierungen wird verwiesen. Die gesetzlichen Regelungen für die Datenverarbeitung der rechtmäßig erhobenen und gespeicherten Sozialdaten beim MD gelten auch für die im Rahmen der Prüfungen nach Abs. 1 erhobenen Sozialdaten (§ 276 Abs. 2 Satz 1, 3). Rz....mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.4.2 Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen, § 7i EStG

Rz. 170 Allgemeines § 7i EStG gewährt erhöhte Absetzungen der Herstellungskosten an einem im Inland belegenen Gebäude, das nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen ein Baudenkmal ist. Zu europarechtlichen Bedenken wegen des erforderlichen Inlandsbezugs vgl. Rz. 146. Als AfA-Vorschrift muss das Gebäude im Rahmen der Einkunftserzielung eingesetzt werden, eine bestimmt...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.2.1 Berücksichtigung von Anpassungsgeldbezugszeiten

Rz. 2 Gemäß § 244 Abs. 4 werden auf die Wartezeit von 25 Jahren mit ständigen Arbeiten unter Tage (§ 61) für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§§ 40 Nr. 2, 238 Abs. 1 Nr. 2) auch Anrechnungszeiten wegen Bezugs von Anpassungsgeld i. S. d. § 252 Abs. 1 Nr. 1 angerechnet, wenn zuletzt vor Beginn dieser Leistung eine Beschäftigung u...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 2.3 Knappschaftsausgleichsleistung gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Rz. 16 § 239 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sieht als Voraussetzung für einen Anspruch auf Knappschaftsausgleichsleistung neben dem Ausscheiden eines Versicherten aus einem knappschaftlichen Betrieb nach Vollendung seines 55. Lebensjahres vor, dass der Versicherte nach dem 31.12.1971 seine bisherige Untertagebeschäftigung wegen im Bergbau verminderter Berufsfähigkeit wechseln musste und...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.4 Lehrzeiten

Rz. 12 Abs. 1 Nr. 3 sieht die Möglichkeit der Anerkennung von Anrechnungszeiten für Lehrzeiten in bestimmten Zeiträumen vor. Eine Lehrzeit i. S. d. Vorschrift liegt vor, wenn eine abhängige Beschäftigung in einem Betrieb hauptsächlich der Fachausbildung für eine regelmäßig in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtige Berufstätigkeit dient, diesem Ziel entsp...mehr

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Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.3 Schwerbehinderung, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit

Rz. 15 Ein Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen bedingt nach der Übergangsregelung des § 236a u. a., dass ein Versicherter bei Beginn der Rente als schwerbehinderter Mensch i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX anerkannt oder in den Fällen des § 236a Abs. 3 berufsunfähig oder erwerbsunfähig nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht (§ 43 Abs. 2, § 44 Abs. 2 i. d. F. bis 31...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.4.1 Erhöhte Absetzungen nach § 7h EStG

Rz. 165 Allgemeines § 7h EStG gewährt erhöhte Absetzungen der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bei einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich. Zu europarechtlichen Bedenken wegen des erforderlichen Inlandsbezugs vgl. Rz. 146. Als AfA-Vorschrift muss das Gebäude ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.8.2 Lineare Gebäude-AfA, § 7 Abs. 4 EStG

Rz. 143 Die lineare AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG beträgt bis zur vollen Absetzung bei Gebäuden, soweit sie zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen und für die der Bauantrag nach dem 31.3.1985 gestellt worden ist, jährlich 3 %,[1] 4 %, wenn das Gebäude vor dem 1.1.2001 angeschafft bzw. der Bauantrag gestellt worden ist; bei Gebäuden, soweit sie diese V...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.8.4 Abnutzung für Substanzverringerung (AfS)

Rz. 148 Nach § 7 Abs. 6 EStG ist bei Bergbauunternehmen, Steinbrüchen und anderen Betrieben, die einen Verbrauch der Substanz mit sich bringen, Absatz 1 entsprechend anzuwenden. Dabei sind Absetzungen nach Maßgabe des Substanzverzehrs zulässig. Anstelle der Verwendung oder Nutzung nach Absatz 1, wird in Absatz 6 der Verbrauch von Wirtschaftsgütern vorausgesetzt. Zulässig sin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.4 Arbeitslosigkeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 31 Die Voraussetzungen für die Anerkennung von Zeiten der Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeiten ergeben sich grundsätzlich aus Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 6, Abs. 1 Satz 2 (i. d. F. ab 1.7.2020) und Satz 3 (i. d. F. ab 1.7.2020), Abs. 2 und Abs. 4. Für Zeiten der Arbeitslosigkeit bis zum 31.12.1997 sind darüber hinaus die Übergangsregelungen des § 252 Abs. 2 Nr. 1, Abs....mehr

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OKR: Grundlagen / 3 Was bringt OKR für Unternehmen?

Das OKR-Framework unterstützt dabei, die Unternehmensvision mit konkreten Team-Zielen zu verbinden und auf eine gemeinsame Strategie auszurichten. Durch OKR wird ein guter Überblick über das Unternehmensgeschehen erzielt. Es kann jederzeit überblickt werden, an welchen Zielen das Teams arbeiten muss und wie diese Ziele zusammenhängen. Mit OKR wird ein Schutzraum für strategisc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.7 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 50 Sinn von Abs. 1 Nr. 6 ist, die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand zu besteuern, soweit sie außerhalb des Bereichs der Ausübung öffentlicher Gewalt liegt und von einigem Gewicht ist, d. h. in merklichem Wettbewerb zu den Unternehmen der Privatwirtschaft steht. Die partielle Besteuerung der öffentlichen Hand dient der Wettbewerbsneutralität. Die Besteuerun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überschuldung der GmbH

Begriff Die GmbH ist insolvent, wenn sie zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen der GmbH die Schulden nicht mehr deckt. Ist die GmbH überschuldet, muss der Geschäftsführer spätestens innerhalb von sechs Wochen ab Eintritt der Überschuldung Insolvenzantrag stellen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung / 4.4.1 Mittelbare Beherrschung der Betriebs-GmbH

Eine Beherrschung der Betriebs-GmbH besteht auch, wenn diejenigen Personen, die der Betriebsgesellschaft un­mittelbar wesentliche Betriebsgrundlagen zur Nutzung über­lassen, an der Betriebs-GmbH zwar nicht unmittelbar be­teiligt sind, diese aber über die Beteiligung an einer anderen Kapitalgesellschaft, also mittelbar beherrschen [1]. Eine personelle Verflechtung ist also geg...mehr

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Betriebsaufspaltung / 4.3 Beherrschungsidentität

Eine personelle Verflechtung ist nicht nur bei Identität der Beteiligungen möglich, sondern es reicht eine sog. Beherrschungsidentität aus. Eine personelle Verflechtung setzt also nicht voraus, dass an beiden Unternehmen die gleichen Beteiligungsverhältnisse derselben Personen bestehen, es genügt, wenn an beiden Unternehmen mehrere Personen in unterschiedlicher Höhe beteilig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung / 4.1 Beherrschung durch Personengruppe

Ist eine sachliche Verflechtung gegeben, meist aufgrund der Überlassung von Grundbesitz, bedarf es für das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung noch der sog. personellen Verflechtung. Eine personelle Verflechtung liegt vor, wenn eine oder mehrere Personen zusammen (Personengruppe) sowohl das Besitz- als auch das Betriebsunternehmen in der Weise beherrschen, dass sie in der La...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung / 1.1 Echte Betriebsaufspaltung

Bei der sog. "echten" Betriebsaufspaltung wird ein bisher einheitliches Unternehmen kraft Willensentscheidung seiner Unternehmer in 2 rechtlich selbstständige Unternehmen (Besitz- und Betriebsunternehmen) aufgespalten. Das Besitzunternehmen hat meist die Rechtsform einer Personengesellschaft, das Betriebsunternehmen einer GmbH. Das bisherige Unternehmen präsentiert sich nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung / 1 Wann liegt eine ­Organschaft vor?

Bei einer Betriebsaufspaltung in ein Besitzunternehmen, z. B. Personengesellschaft, und eine Betriebsgesellschaft (Kapitalgesellschaft) und Verpachtung des Betriebsvermögens durch das Besitzunternehmen an die Betriebsgesellschaft liegt umsatzsteuerrechtlich i. d. R. eine Organschaft vor. Auch wenn bei einer Betriebsaufspaltung nur das Betriebsgrundstück ohne andere Anlagegeg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 3.3 Betriebssteuer

Rz. 86 Der Gedanke einer Betriebssteuer ist besonders in den ersten Jahren nach der Währungsreform eingehend erörtert worden. Ein im Jahr 1948 eingesetzter "Betriebssteuer-Ausschuss" hat drei Modelle aufgezeigt (vgl. StuW 1949, 929ff.). Ein Modell sah vor, die Doppelbelastung für Körperschaftsgewinne auf alle betrieblichen Gewinne auszudehnen, auch soweit sie von Einzelunter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.2.1 Geschäftsleitung

Rz. 74 § 10 AO definiert die Geschäftsleitung als "Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung". Die Feststellung, wo sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befindet, richtet sich nach den tatsächlichen Verhältnissen im Einzelfall. Die geschäftliche Oberleitung wird regelm. an dem Ort ausgeübt, an dem der für die Geschäftsführung und Betriebsleitung maßgebliche W...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung / Zusammenfassung

Begriff Unter Betriebsaufspaltung versteht man die Aufspaltung eines Unternehmens auf 2 rechtlich getrennte Unternehmen, die nach ihrer Funktion Besitz- und Betriebsunternehmen genannt werden. Die Rechtsfolgen einer Betriebsaufspaltung bestehen in erster Linie darin, dass die ihrer Art nach vermietende oder verpachtende, also vermögensverwaltende – nicht gewerbliche – Tätigk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 4.2.5 Einzelbesteuerung versus Konzernbesteuerung

Rz. 135 Eine Grundentscheidung, die im Rahmen eines Körperschaftsteuersystems zu treffen ist, liegt in der Frage, ob bei einer Gruppe von verbundenen Unternehmen die einzelnen Unternehmen zu besteuern sind oder die Gruppe (der Konzern) als Ganzes. Das deutsche Körperschaftsteuerrecht hat diese Entscheidung dahin getroffen, dass grundsätzlich jede Kapitalgesellschaft selbst m...mehr

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OKR: Grundlagen / 3.1 Was ist OKR nicht?

Bei allen Vorteilen, die das OKR-Framework für das Unternehmen bringt, sollten dennoch keine Wunder erwartet werden. Denn OKR ist weder ein Allheilmittel, das alle Probleme innerhalb des Unternehmens löst, noch ist es Medizin für eine destruktive Führungskultur. Es ist zudem kein Kontrollsystem zur Überwachung von individuellen Leistungen der Mitarbeiter. Es darf also nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
OKR: Grundlagen / 2 Warum OKR einführen?

Vor allem in der VUCA-Welt ist es wichtig, dass Teams eigenständig mit Eigeninitiative arbeiten und agil aufgestellt sind, weil sie dadurch schnell agieren können. Durch die Digitalisierung gibt es stetig veränderte Rahmenbedingungen und Herausforderungen, mit denen Teams, Führungskräfte und Unternehmen in der neuen Arbeitswelt konfrontiert sind. Das können Schwankungen sein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
OKR: Grundlagen / 3.2 Die Wurzeln von OKR: (kein) alter Wein in neuen Schläuchen?

Die Ursprünge von OKR reichen zurück in die 1950er Jahre und basieren auf der Idee, ein Unternehmen mithilfe von Zielen zu steuern. Diese Überlegung griff der bekannte US-amerikanische Managementguru Peter Drucker im Jahr 1954 auf und schuf das Führungsmodell Management by Objectives (MbO) – Führen mithilfe von Zielvereinbarungen. In den 1970er Jahren entwickelte der Mitbegrü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 1.1 KSt als ESt der Körperschaften

Rz. 1 Systematische Vorüberlegungen dienen nicht allein der systematischen Ordnung der Materie. Die Unternehmensbesteuerung ist in Deutschland traditionell und aktuell rechtsformabhängig ausgestaltet (Rz. 23ff.). Die KSt ist die Steuer vom Einkommen der Körperschaften. Körperschaften, insbesondere juristische Personen, verdanken ihre Existenz und ihre Rechtsmacht allein dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Axer, Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung, Verw 2002 S. 377. Becker/Kingreen, Der Krankenkassenwettbewerb zwischen Sozial- und Wettbewerbsrecht – Zur geplanten Anwendung des GWB auf das Handeln der Krankenkassen, NZS 2010 S. 417. Becker, Wettbewerb zwischen öffentlichen Versicherungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, ZSR 2000 S. 329. Bloch/Ha...mehr

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OKR: Grundlagen / 4.3 OKR-Master

Der OKR-Master agiert während des gesamten Prozesses als Mentor. Er hat einen Überblick über die OKRs und ist als Vermittler dafür zuständig, dass die Rahmenbedingungen gegeben sind, sodass sich das Team vollkommen auf die inhaltlichen Aufgaben konzentrieren kann. Inhaltlich ist der OKR-Master nicht involviert und er sollte auch keine Führungskraft oder sonstige Person mit W...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung / 4.2 Beteiligungsidentität

Für die Annahme einer personellen Verflechtung müssen beide Unternehmen von einer Person oder Personengruppe in der Weise beherrscht werden, dass diese ihren geschäftlichen Betätigungswillen in beiden Unternehmen durchsetzen kann. Dabei wird zwischen der Beteiligungs- und der Beherrschungsidentität unterschieden. Die Beteiligungsidentität ist dabei relativ einfach feststellb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
OKR: Grundlagen / Zusammenfassung

Überblick Es gibt eine Menge guter Ideen und Vorschläge, wie und wohin sich ein Unternehmen entwickeln sollte, um im Wettbewerb zu bestehen. Vieles wird angefangen, aber nicht konsequent zu Ende gebracht. Was dabei oftmals zu kurz kommt, sind klare Ziele, die zeigen, wo es hingehen soll, und ein klar strukturierter Zielableitungsprozess. Und so wusste bereits Immanuel Kant: ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
OKR: Grundlagen / 1 Was ist OKR?

OKR (Objectives & Key Results) ist ein agiles Framework und dient der Ziel- und Erfolgskontrolle. Es hilft Unternehmen und Teams dabei, ihre Ziele und die dazugehörigen Erfolgskriterien klarer zu definieren und zu verfolgen. Jedes OKR besteht aus einem klaren, quantifizierbaren Ziel (Objective) und ein bis mehreren Key Results, die den Fortschritt und die Erfolgsmessung des ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 2.4.1 Interessengegensatz zwischen Groß- und Kleinaktionären

Rz. 54 Anteilseigner mit niedrig besteuertem Einkommen, meist Kleinaktionäre, haben im Allgemeinen nur eine verhältnismäßig lockere Bindung an das Unternehmen, in das sie ihr Kapital investiert haben. Vor die Wahl gestellt, höhere Ausschüttungen zu verlangen oder einer Rücklagenbildung zuzustimmen, werden sie sich im Zweifel für die Ausschüttung entscheiden. Die Ausschüttung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
OKR: Grundlagen / 5.2 Erfolgsfaktoren einer nachhaltigen Einführung und Integration

Damit die OKR-Einführung ein voller Erfolg wird, gibt es ein paar Dinge, die Führungskräfte beachten sollten. Wie in Kapitel 2 angedeutet, sollte man überlegen, ob das Framework die richtige Methode für das Unternehmen und die eigenen Ziele ist. Um das gut einschätzen zu können, helfen die folgenden Fragen. Wie stark betrifft die VUCA-Welt das Unternehmen? Wie komplex ist die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
OKR: Grundlagen / 5.1 Ressourcenplanung und Organisation

Um OKR erfolgreich in einem Team bzw. Unternehmen einzuführen, ist zunächst wichtig, dass die Mitarbeiter gut über die Methode informiert sind und darin geschult werden. Sie sollten das Vorgehen, aber auch den Kontext dazu kennen und verstehen (z. B. VUCA-Welt). Deshalb sollten zu Beginn je nach Größe des Teams mindestens eine Person als OKR-Experte ausgebildet werden, der s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.2.2 Aktiengesellschaften

Rz. 21 Die AG ist eine rechtsfähige Person des Handelsrechts, auch wenn der Gegenstand des Unternehmens nicht im Betrieb eines Handelsgewerbes besteht. Ihre gesetzliche Grundlage ist das AktG v. 6.9.1965.[1] Die AG war ursprünglich die zweckmäßigste Unternehmensform für Großbetriebe, die auf die kapitalmäßige Beteiligung aus der Bevölkerung angewiesen waren. Heute spannt sic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.2.4 Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Rz. 24 Die GmbH ist eine rechtsfähige Person des Handelsrechts. Ihr Recht ist im GmbHG i. d. F. d. Bekanntmachung v. 20.5.1898[1] geregelt. Eine GmbH kann grds. zu jedem erlaubten Zweck gegründet werden. Sie war ursprünglich die zweckmäßige Unternehmensform für mittlere und kleinere Betriebe mit einem gewissen Risiko. Heute bestehen auch in der Rechtsform einer GmbH sehr gro...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung / 4.5 Wiesbadener-Modell

Eine Betriebsaufspaltung lässt sich durch das sog. "Wiesbadener Modell" vermeiden, weil in diesem Fall keine personelle Verflechtung vorliegt. Unter Wiesbadener Modell wird in der Besteuerungspraxis eine Beteiligungsstruktur verstanden, bei der an der Betriebs-GmbH nur die Ehefrau beteiligt ist und die an diese verpachteten Wirtschaftsgüter allein dem Ehemann (Besitzunterneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung / 1.2 Unechte Betriebsaufspaltung

Bei einer "unechten" Betriebsaufspaltung wird kein einheitliches Unternehmen aufgespalten[1]. Vielmehr werden Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft entweder von vornherein als 2 rechtlich selbständige Unternehmen errichtet, oder zu einer bestehenden Betriebskapitalgesellschaft tritt später ein Besitzunternehmen hinzu. Letzteres ist der Fall, wenn einer bereits bestehenden ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
OKR: Grundlagen / 4.4 OKR-Coach

Ein OKR-Coach ist die direkte Kontaktperson für einzelne Teams. Er stellt sicher, dass der vom OKR-Master definierte OKR-Prozess in den jeweiligen Teams korrekt funktioniert. Der OKR-Coach unterstützt die Teams aktiv bei der Definition ihrer OKR, indem er mit seiner Expertise diese anleitet, das beste Resultat zu erzielen. Er ist jedoch nicht für die Inhalte zuständig und is...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
OKR: Grundlagen / 2.4 OKR in Zukunft noch wichtiger

Um den Herausforderungen der neuen Arbeitswelt erfolgreich zu begegnen, leisten OKR einen wichtigen Beitrag für ein Unternehmen. Denn haben die Mitarbeiter klare Ziele in Form von Objectives und Key Results, können sie – egal wo sie sich gerade befinden – Entscheidungen treffen und Prioritäten setzen. Sie arbeiten weitgehend autonom und selbstorganisiert. Die gemeinsamen Zie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 4.2.4 Thesaurierung und lock-in Effekt

Rz. 129 Das Teileinkünfteverfahren reduziert die Doppelbelastung, die mit dem "klassischen System" verbunden ist, auf doppelte Weise. Zum einen wird das Einkommen der Körperschaft mit einem niedrigen Satz von 15 % besteuert, der für Thesaurierung und Ausschüttung identisch ist. Aus der Sicht der Körperschaft ist der Steuersatz daher entscheidungsneutral. Auf der Ebene des An...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 1.5 Das Postulat der rechtsformneutralen Besteuerung

Rz. 23 Das Steuersystem führt zu einer unterschiedlichen Belastung des Steuerpflichtigen, je nachdem, in welcher Rechtsform das Unternehmen geführt wird. Während die Gewinne aus Einzelunternehmen und die Gewinnanteile aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft der ESt mit dem persönlichen Steuersatz unterliegen, sind die Gewinnanteile aus der Beteiligung an juristisch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
OKR: Grundlagen / 4.2 Leadership

Das Management bildet das Fundament und agiert als Sponsor für den OKR-Prozess. Es trägt durch sein Verhalten und Mindset wesentlich dazu bei, den OKR-Prozess im Unternehmen zu verankern. Ohne transparente Kommunikation der Unternehmensstrategie und Vertrauen seitens des Leaderships in ihre Mitarbeiter, kann OKR nicht funktionieren.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 3.1.4 Das deutsche KSt-System

Rz. 77 Finanzverfassungsrechtlich setzt Art. 106 Abs. 3 GG die "KSt" als Steuerart voraus. Die KSt ist wie die übrigen in Art. 105 und Art. 106 GG aufgeführten Steuern und Steuerarten rechtsmethodisch ein Typusbegriff.[1] Das bedeutet, dass die Steuerart an die historische Entwicklung anknüpft, aber im Rahmen der sie prägenden Typusmerkmale entwicklungsoffen ist. Der Steuerg...mehr