Im Gegensatz zum Einkommensteuerrecht, das verschiedene eigenständige Einkunftsarten kennt, wie z. B. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, kennt das Umsatzsteuergesetz nur ein Unternehmen des Unternehmers. Jeder Unternehmer kann zwar mehrere Betriebe, aber immer nur ein einziges Unternehmen haben (Einheitstheorie). Das Unternehmen kann deshalb durchaus mehrere Tätig­keitsbereiche umfassen.

 
Einkommensteuer Umsatzsteuer

Ertragsteuerliche Einkunftsquellen:

  • Land- und Forstwirtschaft
  • Gewerbebetrieb
  • selbstständige Arbeit
einheitliches Unternehmen (mit zudem größerem Umfang, z. B. auch Vermietung und Verpachtung)

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